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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- nad Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 244 N-rnsprechanschlutz Nr. 605.
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D!e ieMeNlllillltt «mW Mer -.MchMyzSM 18 Seiten.
Amtliches. Bekanntmachung.
Der unterzeichnete Bezirksausschuß hat in seiner heutigen Sitzung, nach Vortrag der Sache, beschlossen, die Schonzeit für Rehkälber auf das ganze Jahr 1908 auszudehnen.
Cassel den 6. Oktober 1908.
V 7008 Der Bezirksausschuß zu Cassel.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuche von da Band I Art. 49 Abt. I Nr. 3 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Wirts Jean Friedrich Imhof in Offenbach a. Main eingetragene Grundstück:
Krtbl. N Parzelle Nr. 373/76, Altgasse Nr. 23, a) Wohnhaus mit Anbau rechts und Hofraum = 1 ar 45 qm
am 10« Dezember 1908, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle — Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Hanau den 29. September 1908.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 20923
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Am Montag den 19. d Mts. findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, vormittags von 9 Uhr ab öffentliche Sitzung des Kauf- mannsgerichts, von 9^3 Uhr ab öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.
Hanau den 16. Okiober 1908.
Der Vorsitzende des Gewerbe- und Kaufmannsgerichts.
Dr. Gebeschus. 20941
Städtische Sparkasse.
Gemäß § 13 der Satzungen wird hiermit das Rechnungsergebnis für 1907 veröffentlicht.
I. Einnahme:
Kassenbestand aus 1906
Spareinlagen in 1907
Zugeschriebene Zinsen Ende 1907
Eingegangene Aktivkapitalien Zinsen von Aktivkapitalien Vorschüsse ....
Verschiedene Einnahmen
Einnahme, Summe
II. Ausgabe:
Verwaltungskosten .
Zinsen an die Einleger Zurückgezahlte Spareinlagen Ausgeliehene Kapitalien Abgetragene Vorschüsse Zinsen auf Vorschüsse An die Stadtkasse aus dem Ueberschuß .
Verschiedene Ausgaben
Ausgabe, Summe
Kasfenbestand, nach 1908 übertragen.
III. Abschluß:
Angelegte Kapitalien Ende 1907 Kaffenbestand . . • ___
Zusammen
Die Passiven betragen . . ___
Ergibt einen Reservefonds von Hanau den 12. Oktober 1908.
Der Vorstand.
48 606.52 M. 2182921.96 „
177806.— „
538 602.75 „
227213.56 „
135000.— „
3.310.150.79 M.
7 975.99 M.
177806.— „
2408 787.55 „
353 700.— „
280 000.— „
2 389.08 „
5450.30 „
256.65 „
3 236 365.57 Wi.
73 785.22 „
3310150.79 M^
5 684 841.59 M.
73 785.22 „
5 758 626.8119b 5573552.03 M.
185074.78 M
20911
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 10. bis 16. Oktober 8 :
1 Ausläufer, 1 Bäcker, 1 Fahrbursche, 1 Goldarbeiter, 1 .Sausbursche, 1 Kupferschmied, 1 Silberschleifer, 2 Tagelöhner.
Samstag den 17. Oktober Fernspr-chanschlutz Nr. 695. 19 08
Gesucht werden 2 Schneider, 2 Schuhmacher, 1 Köchin, I Mechaniker und Nagelschmicde.
Hanau den 17. Oktober 1908. 20925
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
In der Zwangsversteigerungssache Ditter, K 21/08, findet der auf den 23. Oktober 1908, vormittags 9 Ubr, anberaumte Versteigerungstermin nicht statt. Langenselbold den 14. Oktober 1908.
Königliches Amtsgericht. 20961
fandet Gewerbe and Verkehr»
Hk. Verbesserungen im Betriebe der italienischen Staatsbahnen. Der Bericht über die Verwaltung der italienischen Staatsbahnen für das Betriebsjahr 1906/07 enthält unter anderem einen Hinweis auf zwei Einrichtungen, die für das reisende Publikum von Wichtigkeit sind. Im Interesse des Fremdenverkehrs und zur Vermeidung der Klagen über die mit der Z o llr ev i sion d es Reifege p ä ck s verbundenen Störungen der Fahrgäste hat die Eisenbahnverwaltung im Einverständnis mit den Zollbehörden Bestimmungen erlassen, durch welche die Reisenden von der Verpflichtung enthoben werden, ihr Gepäck an den Grenzstationen zollamtlich revidieren zu lassen. Nach dem genannten Bericht erfolgt die Zollrevision des zur Beförderung mit den wichtigsten Zügen der Simplon-, Mont Cenis- mrd Gott- hard-Bahn aufgegebenen Reisegepäcks nunmehr in den Zügen selbst. Für die Zollabfertigung des mit den Schnellzügen ankommenden und nach Mailand aufgegebenen Reisegepäcks, die sich während der Fahrt ohne Unzuträglichkeiten nicht ausführen läßt, ist im Zentralbahnhof Mailand ein Nebenzollamt errichtet worden, wohin das an der Grenze nicht revidierte Gepäck unter Zollverschluß von der Eisenbahnverwaltung befördert wird. Von den dort gemachten Erfahrungen wird eS abhängen, ob das Verfahren sich auch zur Einführung bei anderen wichtigeren Stationen eignet. Die zweite Einrichtung bezieht sich auf die Verhütung und Unterdrückung der Eisenbahndieb stähle. Zu diesem Zwecke hat die Eisenbahnverwaltung in Verbindung mit dem Ministerium des Innern beschlossen, bei allen Eisen- bahnbetriebsdircktionen einen besonderen Sicherheitsdienst einzuführen, der von Polizeibeamten versehen wird. Hierdurch hofft man, der zahlreichen Diebstähle an Reisegepäck und Frachtgut Herr zu werden, die, wie der eingangs genannte Bericht hervorhebt, nicht allein der Eisenbahnverwaltung jährlich bedeutende Ausgaben an Schadenersatz für die gestohlenen Gegenstände auferlegen, sondern dem ganzen Lande noch anderweitigen schweren Schaden materieller und moralischer Natur verursachen.
VWng«isMe Folgen M Schlafens bei offenem Licht.
(Unber. Nachdr. verb.) S. & H. Leipzig, 16. Okt.
Die leidige Unsitte so vieler Menschen, nachts im Bett beim offenen Licht einer Kerze oder einer Lampe zu lesen, die schon so häufig großes Unheil angerichtet hat, ist wieder einmal einem strebsamen jungen Menschen verhängnisvoll geworden, durch dessen sträflichen Leichtsinn zwei blühende junge Mädchen den Tod durch Ersticken gefunden haben. Vor der vierten Strafkammer des hiesigen Landgerichts hatte sich der 15jährige Kellnerlehrling Georg Peterhänsel aus Plauen wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung zu verantworten. Der Angeklagte, dessen sittliches Verhalten stets einwandfrei gewesen ist, trat im Frühjahr d. Js. bei seinem Schwager Langer, dem Pächter des hiesigen „Hoiels Kratzsch" als Lehrling ein. Am 18. August d. Js. ging Peterhänsel in sein im Dachgeschoß gelegenes Schlafgemach hinauf. Im Bette liegend, las er beim Scheine einer auf dem Tisch neben dem Bett brennenden Stearinkerze in französischen und englischen Lehrbüchern, die er in der Fortbildungsschule brauchte. Er schlief daun ein und erwachte erst nach etwa 2 Stunden infolge eines starken Hitzegefühls an der linken Hand. Zu seinem Schrecken bemerkte er, daß das Bettzeug brannte. Er sprang schnell aus dem Bett heraus, warf seine Beinkleider über das brennende Bett und löschte daS Feuer durch Uebergießen mit Wasser aus. Darauf nahm er die verbrannten Sachen zusammen und versteckte sie unter einem in einer nebenan liegenden Rumpelkammer stebendeu Sofa. Darauf legte er sich wieder schlafen, ohne sich zu überzeugen, ob die versteckten Sachen noch glimmten. " Um 4 Uhr morgens wurde er von seinem Schwager mit dem Rust: „Es brennt!" geweckt. Er lief dann schnell die bereits völlig von Qualm angefüllten Treppen hinunter. Der sofort herbeigerufenen Feuerwehr gelang es nur unter größten Mühen und Anstrengungen, an den Herd
des Feuers heranzukommen, da die Mannschaften durch die gewaltigen Rauchmassen behindert wurden. Im Dachgeschoß fanden die Feuerwehrleute eine 73 Jahre alte Wittwe ohne Besinnung auf dem Boden liegend vor. Es gelang jedoch, durch sofort vorgenommene Wiederbelebungsversuche die Greisin am Leben zu erhalten. Als die mit Rauchhelmen ausgerüsteten Feuerwehrmänner jedoch weiter vordrangen und an ein Zimmer gelangten, in dem die 21jährige Mamsell Lina Bock aus Urbach bei Schlothrim und das 17jährig» Zimmermädchen Emma Jung aus Eilenburg, die beide erst vor kurzem in den Dienst LangerS getreten waren, schliefen, bot sich ihnen ein erschreckender Anblick. Die beiden Mädchen lagen völlig leblos da, die Junge auf dem Fußboden, die Beck auf ihrem Bett. Alle Anstrengungen, die Verunglückten ins Leben zurückzurufen, waren erfolglos. Peterhänsel hat einem Kriminalbeamten sofort den Sachverhalt wahrheitsgemäß erzählt. — In der Verhandlung stellt» Lange seinem Schwager ein gutes Zeugnis aus. Der Knab« habe nie Schundromane oder Räubergeschichten gelesen. Er sei stets willig und gutmütig gewesen, wenn er auch nie Zeichen besonderer Begabung gezeigt habe. Der Zeuge ist durch daS Gebell seines Hundes um 4 Uhr früh aufgeweckt worden und hat den Treppenflur bereits von dichten Rauchwolken augefüllt gefunden. Er ist dann sofort hinaufgelaufen und hat dort laut gerufen, von den beiden Mädchen aber keine Antwort erhalten. Ein weiteres Vordringen zu ihrem Zimmer war ihm wegen des dichten Rauches unmöglich.
Nach kurzer Verhandlung wurde der Angeklagte Peterhänsel zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt; 6 Wochen wurden ihm auf die Untersuchungshaft angerechnet.
Ein Meineid für 10 Mark.
Unber. Nachdr. verb. 8. & EL Hirschberg i. Schl, 16. Okt.
Zum fünften Male binnen etwa Jahresfrist hatte sich das hiesige Schwurgericht mit dem gemeingefährlichen Treiben einer Eideshelferbande zubeschästigen, deren Mitglieder bereits in mehreren Verhandlungen wegen zahlreicher Meineide zu schweren Zuchthausstrasen verurteilt worden sind. Der Fall hat wiederholt das lebhafteste Aufsehen erregt, weil sich herausstellte, daß die Bewohner ganzer Ortschaften gegen Geld unbedenklich jeden verlangten Meineid zu leisten bereit waren und auch leisteten, sodaß der Staatsanwalt s. Z. ausdrücklich auf den moralischen Tiefstand der Bevölkerung dieser Gegend hinwieS und erklärte, daß die ganze Hirschberger Gegend meineidig verseucht sei. Diesmal standen unter Anklage der Darmhändler Adolf Kretschmer aus Friedeberg a. Qu. und der Zigarrenmacher Robert Vogt aus Röhrsdorf wegen Meineides sowie der Färbermeister und Zigarrenfabrikant Adolf Kunkel aus Röhrsdorf wegen Anstiftung zum Meineide. Sämtliche Angeklagte sind bereits erheblich vorbestraft, die beiden letzteren auch schon mehrfach wegen Meineids bezw. wegen Anstiftung zum Meineide. Der £at« bestand auf Grund dessen Anklage erhoben worden ist, 'ist folgender: Der Fleischermeister Emil Scholz aus Tschischdorf behauptete. an den Brauereibesitzer Ernst Menzel eine Forderung von 800 M. zu haben und zedierte diese Forderung an Kunkel. Als Kunkel von Menzel Zahlung verlangte, verweigerte sie dieser und bestritt die Richtigkeit der Forderung. Daraufhin leitete Kunkel die Klage gegen Menzel ein. In dem Zivilgerichtsverfahren beschwor Scholz als Zeuge, daß er im Oktober 1902 im Hirschberger Gasthof „zum goldenen (Breis* dem Menzel 800 Mk. in Gold als Darlehen gegeben habe. Kretschmar und Vogt, die von Gunkel gleichfalls "als Zeugen geladen waren, bekundeten ebenfalls unter ihrem Eide. daß sie zufällig bei der Aushändigung des Geldes an Menzel im Gasthof „zum goldenen Greif" zugegen gewesen seien. Menzel wurde darauf zur Zahlung der 800 Mk. verurteilt. Er legte zwar Berufung ein, aber' auch in der Berufungsinstanz wiederholten diese drei Zeugen ihre eidlichen Aussagen, so daß Menzel schließlich die 800 Mk. und die sehr beträchtlichen Kosten zahlen mußte. Er ließ in der Folge selbstverständlich kein Mittel unversucht, um die Zeugen des Meineides zu überführen. Bereits im Jahre 1905 wurde denn auch ein Verfahren wegen Meineides gegen den Angeklagten eingeleitet, aber nach kurzer Zeit als aussichtslos eingestellt. Nun sind aber neue Belastungsmomente herbeigebracht worden, die zur jetzigen Anklage geführt habem Im Frühjahr wurde Kretschmar verhaftet. AIS Scholz in seiner Wohnung verhaftet werden sollte, fiel er vor den Augen des Gendarmen um und verstarb in einer Stunde, wie sich später herausstellte, infolge eines Herzschlages. Die Angeklagten Kretschmer und Vogt bestritten in der heutigen Verhandlung auf das entschiedenste, daß sie meineidig seien: ebenso leugnete Kunkel, die beiden zürn Meineide angeftiftet zu haben. Der Brauereibesitzer Menzel wurde als Zeuge zunächst nicht vereidigt. Er erklärte mit aller Be- stimmtheit, von Scholz kein Geld im Gasthof „zum goldenen Greif" erhalten zu haben und blieb bei dieser Behauptung auch auf wiederholte eindringliche Ermahnungen des Vor- sitzenden. Den jahrelangen Bemühunaen des" Zeugen ist es