Einzelbild herunterladen
 
  

Seite 2_____________________________

für diejenigen Untenielnmmgen, die trotz zahlreichen Per­sonals mit geringem Nutzen arbeiten, andererseits für die­jenigen Angestellten, die sich noch in den unteren Gehalts­stufen befinden. Außerdem ist zu befürchten, daß nach der Einführung der Zwangsversicherung bei den Angestellten die Tendenz zur Geltung komnien wird, die ihnen zuge­dachte Last auf die Arbeitgeber zu übertragen und daß andererseits die gutbezahlten Angestellten durch billigere Arbeitskräfte, namentlich durch weibliche Personen, ersetzt werden.

Hinsichtlich der Organisation der Privatbsamtenvcr- sicherung ist engster Anschluß an die rcichsgcsetzliche In­validenversicherung erwünscht. Den in der zweiten Denk­schrift eingeschlagenen Weg, eine Zusatztasse bei der reichs­gesetzlichen Jipoalidenversicherung einzurichten, glaubt die Handelskammer als den zweckmäßigsten befürworten zu sollen.

Die Handelskammer hält es außerdem für notwendig, daß vor der Einbringung eines bezüglichen Gesetzentwurfes die gesetzlichen Vertretungen von Handel und Industrie über die endgültigen Bestimmungen gehört werden."

Von mehreren Privatbeamtenvereinen ist der Wunsch geäußert worden, die Grenze des pfändungs­freien Einkommens beziehungsweise Arbeitslohnes über 1500 Mark zu erhöhen beziehungsweise die Privat­beamten hinsichtlich der Pfändungsbeschränkungen den öffent­lichen Beamten gleichzustellen. Letztere Forderung hat der Herr Staatssekretär des Innern von vornherein ab­gelehnt. Dagegen hat er sich an den Deutschen Handelstag gewandt mit der Bitte um Aeußerung darüber, welche An­schauungen in den Kreisen der Arbeitgeber und der Ver­tretung des Gewerbe- und Handelsstândes hinsichtlich der Erhöhung jener Grenze herrschten. Hierzu faßte die Han­delskammer folgende Resolution:Nachdem der im Lohn» beschlagnahmegesetz vom 21. Juni 1869 angenommene Satz von 1200 Mk. für das pfändungsfreie Einkommen der Ar- beiter und Privatbeamten durch Gesetz vom 17. Mai 1898 bereits auf 1500 Mk. heraufgesetzt worden ist, liegt nach Ansicht der Handelskammer z. Zt. ein Bedürfnis zur weiteren Erhöhung dieser Grenze, insbesondere für unverheiratete Personen nicht vor. Eine unterschiedliche Behandlung dieser und der verheirateten Schuldner empfiehlt sich jedoch nicht, weil auch sonst das Zwangsvollstreckungsrecht eine derartige Unterscheidung grundsätzlich nicht kennt. Andrerseits spricht gegen jene Erhöhung die Befürchtung, daß sie den persön- lichen Kredit der Arbeiter und Privatbeamten schädigen, ungesundes Kreditnehmen und -geben fördern und zu miß- bräuchlicher Ausnutzung durch böswillige Schuldner führen könnte. Aus diesen Gründen spricht die Handelskammer sich gegen eine Aenderung der geltenden Vorschrift aus."

Es ist eine Bewegung ins Leben getreten, ausgehend von einem bedeutenden Großhändlerverband, welche bezweckt, die in den Konossemen tsklaufeln aufgestellten Be­dingungen in der Weise gerechter zu gestalten, daß sie nicht wie bisher einseitig die Interessen der Reedereien begünstigen. Auch im Handelskammerbezirk liegen in dieser Beziehung Erfahrungen vor, und auf Grund sachdienlichen Materials wird die Handelskammer sich der bezeichneten Bewegung zum Schutze der diesseits zu vertretenden Interessen anschließen.

Infolge einer Anregung des Deutschen Handelstages hat die Handelskammer eine Umfrage bei den Interessenten ihres Bezirkes gehalten, ob auch ihrerseits über Unpünktlichkeit und Lässigkeit der rumänischen Po st Verwaltung in letzter Zeit zu klagen sei, namentlich bei Rücksendung von Paketen oder erhobenen Nachnahmen. Die Umfrage hat er­geben, daß im Handelskammerbezirk wesentliche Beschwerden in dieser Richtung nicht vorliegen.

Da der Entwurf eines Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Däne- mar k dem Reichstag alsbald nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden soll, hat die Handelskammer die Wünsche ermittelt, welche die im Handelsverkehr mit Dänemark be­teiligten Firmen ihres Bezirkes für die Neuregelung der Handelsbeziehungen haben. Sie wird diesè Wünsche demnächst dem Bundesrate unterbreiten.

Eine Beilage zu den im Reichsamt des Innern zu- iammengestelltenNachrichten für Handel und Industrie" enthält Winke für den Verkehr deutscher Inte­ressenten des Handels und der Industrie mit den Kaiserlich deutschen Konsulatsbehörden im

Wappen nach wie vor zu den beliebtesten und dankbarsteit Motiven der künstlerischen Dekoration gehören, daß also für jeden im Kunstgewerbe Beschäftigten genaue Kenntnis der heraldischen Formen, ihrer künstlerischen Grundsätze und ihrer stilistischen Entwicklung auch praktisch von hohem Nutzen sein muß.

Hier, wie überall beim Aufnehmen historischer Stücke im Unterricht, ist natürlich sorgsamste Auswahl des Vorlage­materials nötig. Es wird deshalb im heraldischen Zeichnen möglichst nur nach guten Originalen, die ja in Kirchen, auf Friedhöfen usw. reichlich zu finden sind, oder nach mecha­nischen Reproduktionen gearbeitet, die allein eine getreue Wiedergabe der Originale gewährleisten.

In der an die zweite anschließenden dritten und letzten Vorbereitungsstufe wird das Freihandzeichnen an immer schwierigeren Aufgaben weitergeübt. Eine erhöhte Bedeutung gewinnt jetzt die Zutat der Farbe, nachdem der Schüler in den vorhergehenden Stadien sich an sauberes und exaktes Zeichnen gewöhnt hat und daher eine Verminderung der zeichnerischen Sorgfalt aus Freude am malerischen Effekt nicht mehr befürchten läßt. In den von den Lehrern Prof. Schultz und Schmiegelow geleiteten Klaffen wird diese Art des Freihandzeichnens (III. Stufe) und Aquarellierens gepflegt.

Gleichzeitig oder geeignetenfalls schon vorher wird der Schüler eingeweiht in die Grundlehren der Schattierung und der Perspektive (Lehrer E st l e r), er schreitet vom Ornamentmodellieren fort zum Figuren- und Aktmodellieren (Lehrer Reisner) und er lernt die Struktur und die Proportionen des menschlichen Körpers zeichnerisch kennen (Anatomisches, Figuren- und Aktzeichnen: Lehrer Koch- Honnef).

Neben dieser abschließenden Vorbereitung geht nun bereits der Besuch der Fachklaffen nebenher. Zur Zeit hat die An­stall sechs solcher Zeichensachklaffen auszuweisen: je zwei für dle Ausbildung der Gold» bezw. Silberschmiede, eine für

Kreltaq

Auslande. Die Handelskammer wird von dieser Beilage eine größere Anzahl Abdrücke beziehen und sie allen am Außenhandel beteiligten Firmen ihres Bezirkes unentgeltlich zustellen.

Auf eine Anfrage des Herrn Regierungspräsidenten be­richtete die Handelskammer, daß nach den Ermittlungen im hiesigen Handelskammerbezirk kein Bedürfnis .dafür vorlicge, die Bestimmungen der Gewerbeordnung dahin abzuändern, daß auch Maßkorsetts mit unter den Artikel Wäsche gerechnet werden und ihr Verkauf ebenfalls mit einer Ge- werbelegitimationska-te freigegeben werde.

Die Handelskammer hat an den Herrn Reichskanzler die Bitte gerichtet, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Diamanten, welche der Herr Staatssekretär des Reichs- kolonialamtS von seiner Studienreise nach Südwest- afrika S. M. dem Kaiser mitgebracht hat, zum Schleifen nicht ausländischen Firmen überlassen werden, sondern daß diese Arbeit der Hanauer D ia m a n t s ch l eife r e i übertragen werden möge.

Eine Anfrage des Herrn Ministers für Handel und Ge­werbe, ob, um der Unsitte des schlechten Einschenkens wirk­sam entgegenzutreten, es sich empfehlen würde, die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße in anderer Weise festzusetzen, hat die Handelskammer in verneinendem Sinne beantwortet. .

Es soll die Absicht bestehen, die bisherige Gewerbe­inspektion Fulda in einen südlichen Bezirk mit Sitz in Hanau und einen nördlichen Bezirk zu teilen. In­folgedessen hat die Handelskammer an den Herrn Regierungs­präsidenten eine eingehend begründete Eingabe gerichtet mit der Bitte, daß zum Sitz des nördlichen Bezirks Fulda ge­wählt wird.

Gelegentlich des Inkrafttretens des P o st p r o t e st e s am 1. Oktober er. hat der Verlag von R. von Decker-Berlin der Handelskammer mitgeteilt, daß er eine Dienstanweisung für den Postprotest erscheinen läßt, welche im Reichspostamt redigiert ist und neben technischen Vorschriften über die Be- h andlung des Postprotests alles über den Wechsel- und Scheck­protest wissenswerte enthält. Der Preis für das gebundene Exemplar beträgt 1 Mk.

^entlidjt Atzung der AMveMdneten-VerMmlung

vom 1. Oktober 1908.

Anwesend die Herren: Vorsteher Kommerzienrat Canthal; Dasbach, Deines, Fischer, Förster, Franz, Honsen, Holm, Jost, Koburger, Kreuter, Lückhardt, 'Ohl, Salomon, Schwabe, Sommer, Spatz, Schroeter, Stephan, Uth, Voltz, Baurat Wohlfarth und Wolff.

Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gcbe- schus und Beigeordneter Bode.

Vor Eintritt in die Beratung der vürliegendeu Tages­ordnung teilt der Herr Vorsteher mit, daß noch einige eilige Sachen eingegangen seien, die mit auf die Tagesordnung gesetzt werden mußten, auch habe die Wetteranische Gesell­schaft eine Einladung zur Beteiligung an ihrer Jahrhundert­feier ergehen lassen. Das Oberbürgermeister«^ teilt ferner mit, daß die Einladung zur heutigen Stadtverordnetensitzung derHanauer Zeitung" am Montag früh 8'/r Uhr ^über­geben wurde, trotzdem aber an diesem Tage nicht zur Auf­nahme gekommen sei. Der Herr Vorsteher bemerkt hierzu, daß diese nicht rechtzeitige Veröffentlichung keinen Einfluß auf die Rechtskraft der zu faffenbeit Beschlüsse haben könne, da die Veröffentlichung imHanauer Anzeiger" rechtzeitig erfolgt sei. Hierauf wurde in die Erledigung der vorgesehe­nen Tagesordnung eingetreten:

Bau der Kleinbahn Hanau-Büdingen.

Ueber den Bau der Kleinbahn Hanau-Büdingen hat der Kreisausschuß des Landkreises Hanau nunmehr einen Ver­tragsentwurf der Stadt zugehen lassen, worin , diejenigen Leistungen, welche die Stadt zu übernehmen sich verpflichtet hat, festgesetzt werden. Der Magistrat legt diesen Vertrag zur Genehmigung vor und gibt gleichzeitig eine Uebersicht über die in dieser Sache von den städtischen Körperschaften bis jetzt gefaß ten Beschlüsse.

textile und eine für dekorative Flächenkunst. Man kann füglich als siebente noch die Lithographenklaffe (Leiter: Koch- Honnef) hierherrechnen, da sie einstweilen noch mehr den Zeichen- als den Werkstatt-Unterricht pflegt.

Die Fachklassen für textile und für dekorative Flächcnkunst (Lehrer: Schimke und E st l e r) bilden diejenigen jungen Leute aus, für deren Beruf das Musterzeichncn, Dekorations­malen usw. von Wichtigkeit ist. ' Das sind nun aber nicht etwa nur Musterzeichner und Dekorationsmaler, sondern ebensowohl Lithographen, Zeichner für Lithographie, Zeichen­lehrer und andere Berufe.

Die Fachzcichenklasstn für die Goldschmiede, Juweliere ec. einerseits und für die Silberschmiede, Ciseleure, Graveure re. andererseits gliedern sich wieder in zwei Stufen: eine vor­bereitende und eine abschließende. In beiden Fällen werden die Schüler in der vorbereitenden Stufe mit dem zeich­nerischen Aufnehmen guter alter Stücke und erst in der ab­schließenden Stufe mit Entwerfen, also mit freier Komposition beschäftigt.

Die vorbereitenden Fachzeichenklassen für die Goldschmiede bezw. für die Silberschmiede, geleitet von den Lehrern Grätz und Reimann, sind (ebenso wie die Freihand­zeichenklasse Schmiegelow) erst von Direktor Professor Petersen im Interesse der hiesigen Edelmelallindustrie einge­richtet worden und bestehen jetzt gerade seit einem Jahre. In der Vorbereitungsklasse für Goldschmiede werden ein­wandfreie Erzeugnisse der Golbschmiedekunst aller Zetten zeichnerisch genau ausgenommen. Anfangs erfolgt die Aufnahme in erheblich vergrößertem Maßstab, erst allmählich bei zunehmender Sicherheit des 'Schülers wird zur Wiedergabe in der Originalgröße oder richtiger Originalkleinheit der Vorlage:! übergegangen. Dadurch, daß die Vorlagen allen Slilperioden entnommen werden, ist der Gefahr einseitiger stilistischer Ausbildung vorgebeugt. Rcgel- niäßige Uebungen im Gedächtniszeichnen werden auch in dieser Klasse veranstaltet, so daß in der bereits geschilderten Weise

_________Lirrover

DerMagistrat hat unter dem 9. Oktober 1906 beschlossen, auf der Grundlage des Schreibens des Kgl. Landrats vom 12. September 1906 zu verhandeln und demgemäß die Be­reitwilligkeit auszusprechen:

1. Das -zum Bahnban erforderliche Gelände für die Kleinbahn von Hanau nach Büdingen zu erwerben und unentgeltlich an die die Bahn bauende Gesell­schaft abzutreten.

2. Einen Zuschuß von 70 000 Mk. zu dem im Land­kreis erforderlichen Grunderwerbskosten und von 30 000 Mk. zu demverlorenen Zuschuß" zu leisten, ersterem unter der Voraussetzung, daß der Wert des Grund und Bodens 170 000 Mk., der Zuschuß der Gemeinden 80 000 Mk. und der des Kreises 20 000 Mk. beträgt, beides unter noch durch Vertrag näher festzusetzenden Bedingungen.

Weiter beschloß der Magistrat unter dem 23. Dezember 1907 : In Abänderung des Beschlusses vom 9. Oktober 1906 wird beschlossen:

1. Das zum Bahnbau erforderliche Gelände im Stadt­kreis Hanau zu erwerben und unentgeltlich an die die Bahn bauende Gesellschaft abzutreten.

2. Einen Zuschuß von 80 000 Mk. zu dem im Land­kreise Hanan erforderlichen Grunderwerbskosten und von 30 000 Mk. zu demverlorenen Zuschuß" zu leisten, beides unter noch durch Vertrag näher fest- zuleqenden Bedingungen.

Dem Beschluß vom 23. Dez. traten die Stadtverordneten am 20. Februar 1908 durch folgenden Beschluß bei:

Die Stadtverordncten-Verfammlnng spricht die Ge­neigtheit aus:

1. Das zum Bahnbau erforderliche Gelände im Stabil kreis Hanau zu erwerben und unentgeltlich an die die Bahn bauende Gesellschaft abzutreten.

2. Einen Zuschuß von 80 000 Mk. zu den im Land­kreis Hanau erforderlichen Grundcrwcrbskosten und von 30 000 Mk. zu dem verlorenen Zuschuß zu leisten, beides unter noch durch Vertrag näher fest- zulegenden Bedingungen, insbesondere auch unter der Bedingung, daß für den Gesamtbetrag der Stad' eine Beteiligung durch Nachaktien zugesichert wird.

Der oben ermähnte

Vertragsentwurf

hat folgenden Wortlaut:

Zwischen der Stadt Hanau, vertreten durch den Magistrat und dem Landkreis Hanau, vertreten, durch den Kreisausschuß", wird folgender Vertrag vereinbart:

8 i.

Die Stadt Hanau und der Landkreis Hanau verpflichten sich, um das Zustandekommen des Baues einer normalspurigen Kleinbahn von Hanau nach Büdingen zu sichern, gegenüber der für den Bau und Betrieb dieser Bahn zu gründenden Akliengesettschllft folgende Leistungen zu übernehmen:

I. Die Stadt Hanau wird der Gesellschaft das zum Bahnban erforderliche Gelände, soweit es im Stadt­bezirk belegen ist, kostenfrei zur Verfügung stellen und außerdem einen Zuschuß von 30 0Ö0 Mark zahlen.

II. Der Landkreis Hanau wird der Gesellschaft da? zum Bahnbau erforderliche Gelände, soweit cs im Land­kreise belegen ist, kostenfrei zur Verfügung stellen und außerdem einen Zuschuß von 20 OOÖ Marl zahlen.

1 8 2.

Die Stadt Hanau verpflichtet sich, dem Landkreis zur Er­füllung der von diesem nach § 1 übernommenen Leistungen eine feste Beihilfe von 80 000 Mark zu bezahlen. Der Be­trag ist fällig an dem Tage, an welchem die Uebergabe des zum Bahnbau im Landkreise erforderlichen Geländes an die Gesellschaft erfolgt, frühestens aber 4 Wochen nach Anforde­rung durch den Kreisausschuß. Falls die Uebergabe des der Schüler auch hier zu scharfer Beobachtung und Einprä­gung der Formen ungehalten, daß er auch hier befähigt wird, sich allmählich einen Schatz solcher mustergültiger Formen gedächtnismäßig zu sammeln und auf dieser Grund­lage, anfangs unbewußt, zum selbständigen Entwerfen zu gelangen.

Unmittelbar an die Vorbereitungsfachzeichenklaffe schließt uch die Fachklasse für Schmuckeutwerfen (Lehrer Naas) an. Wie es der für den Unterricht allgemein maßgebende Grund­satz ist, alle Aufgaben möglichst bestimmt und möglichst schon im Hinblick auf die späteren Anforderungen des Berufes zu stellen, so wird auch in dieser Klasse beim Entwerfen in der Regel von genau vorgeschriebenem Material ausgegangen, das zum Entwurf verwendet werden soll. Da nun :^~- Verwendung in verschiedenster Weise zu erzielen ist, wird der Schüler dazu erzogen, mehrere Lösungen der gleichen Aufgabe mit dem gleichen Material zu versuchen und sich da­durch eine gewisse Vielseitigkeit im Entwerfen anzu- eignen. Die Entwürfe werden farbig ausgeführt und soweit angängig in der Goldschmied - Werkstatt (Lehrer Beschor) von demselben Schüler, der sie an­gefertigt hat, auch praktisch ausgeführt. Es soll damit be­zweckt werden, den Unterschied der zeichnerisch-farbigen Wirkung des Entwurfs gegenüber dem plastischen und matcrialmäßigen Eindruck der fertigen Arbeit deutlich vor Augen treten zu lassen und außerdem den Schüler dahin zu erziehen, daß et schon beim Entwerfen auf die technischen Bedingungen der praktischen Ausführung Rücksicht nimmt. Leider ist die Be­tätigung dieses Prinzipes nur in verhältnismäßig geringem Umfang möglich. Allerdings darf dabei nicht übersehen «erben, daß Schulwerkstätten niemals die Lehre in einem Geschäftsbetrieb ersetzen können und sollen. Beiderseits sind die Voraussetzungen, die Bedingungen und Anforderungen, die an den Arbeiter gestellt werden, viel zu verschieden. ES wird deshalb von der Leitung der Zeichenakademie immer mit besonderer Freude begrüßt, wenn der in die Anstalt Ein-