Hanauer K Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der S»im- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 231 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Freitag den 2. Oktober
Fernsprechanschlutz Nr. «05. 1908
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14 Seiten.
Amtliches. Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Wir ersuchen die Rechnungen für die Forderungen aus Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau einschl. derjenigen für die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke stets innerhalb 14 Tagen nach dem Vierteljahresschluß einzureichen. Die Rechnungen vom 1. Juli 1908 bis 30. September 1908 ersuchen wir bis zum 15. V. Mts. einzureichen.
Hanau den 1. Oktober 1908.
Der Magistrat.
Dr. G ebeschus. 19677
Aufgebot.
Der Küfer Philipp Kraft zu Hochstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Eberhard zu Hanau, hat beantragt, die im Grundbuche von Hochstadt Band VIII Artikel 453 als Eigentümer der Grundstücke:
Abt. I Nr. 1
G 83 auf den untersten Erlen, Wiese, 2 ar 51 qm, 20
Abt. I Nr. 2
W 100 Haus Nr. 37, a) Wohnhaus mit Hofraum, b) Stallgebäude (A), 1 ar 45 qm, 36 je zu einem ideellen V* Anteil eingetragenen a) Peter, ^Gottlieb, c) Anna Elisabeth, d) Margarete Sittler zu Hochstadt mit ihren Rechten als Eigentümer der Grundstücke im Wege des Ansgebotsverfahrens gemäß § 927 B. G.-G. auszuschließen. Die bisherigen Eigentümer werden aufge- sordert, spätestens in dem auf
den 21. Januar 1909, vormittags 9 Uhr, oor dem unterzeichneten Gericht — Marktplatz Nr. 18 — Zimmer Nr. 5 — anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.
Hanau den 26. September 1908.
Königliches Amtsgericht 5. 19643
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 silberne Damenuhr, 1 Schlüsselbund '.4 Stück), 1 Jnvalidenkarte, Legitimationspapiere und Photographie für Karl Reichertz aus Zemmer. getrau den 2. Oktober 1908.
Feuilleton.
Zur AllMWWMerkMen kV den MM1M-V in der Königl. Zeichenakademie.
Von Dr. F. OltiMng.
(Schluß.)
Durch die Handhabung des Unterrichts in der Anfänger- naffe werden die Schüler frühzeitig und dauernd an die Lösung ganz bestimmt gefaßter Aufgaben gewohnt, die von außen an sie herantreten, ganz so, wie es in ihrem späteren Berufe auch der Fall ist. Sie lernen von Anfang an die Schwierigkeiten kennen, die sich der Lösung der Aufgabe oft entgegcnstellen, sie lernen auch die Dissonanz zwischen ihrem Wollen und ihrem Können empfinden und es entwickelt sich dadurch in ihnen das Bestreben, diese Dissonanz auszugleichen. Indem jeder angehalten ist, nach eigenem Ermessen sich mit der Aufgabe abzufinden, wird eine gewisse Selbständigkeit herangebildet, oder, wo sie schon vorhanden ist, erhalten, auch wird der Phantasie des Einzelnen dadurch, daß er gezwungen ist, in dem genau umgrenzten Rahmen zu arbeiten, keine Schranke gezogen. Natürlich muß die Aufgabe immer so gewählt sein, daß jeder sich daran versuchen kann. Das ist nun allerdings bei der prinzipiellen Grundlage des Unterrichts in der Zeichenakademie selbstverständliche Voraussetzung. Es kann niemals Aufgabe des Schul-Unterrichts sein, einzelne besonders befähigte Schüler zu Größen zu entwickeln, vielmehr haben die Leistungen aller Zeiten ihre Bewertung stets nach dem Können des Durchschnitts erfahren.
Sobald der Schüler die erste Stufe des Unterrichts im Freihandzeichnen — nebenher gehen freies perspektivisches und geometrisches Zeichnen, sowie möglichst schon Besuch der
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hanau, 2. Oktober.
Aus der Plenarsitzung der Hanauer Handelskammer.
Die Handelskammer zu Hanau beeidigte in ihrer Plenarsitzung am 30. September er. Herrn Wilhelm Hengsberger aus Hanau als öffentlich angestellter Bücherrevisor und beschloß, denselben auch als Konkursverwalter dem Königl. Amtsgericht Hanau zu benennen.
Sodann wurden die Wahlen für die Vorschlagsliste zur Ernennung von Handelsrichtern vorgenommen, und es ergab sich, daß folgende Herren vorzuschlagen sind; Wilhelm Fues, Cäsar Böhm, Ernst Zimmermann, Heinrich Ott, Heinrich Heraeus, Wilhelm Schröter, Ernst Döring, Julius Steinheuer, Heinrich Bracker, Amand Fürth.
Für die Gründungsrevisoren der Aktiengesellschaften wurde eine Gebührenordnung aufgestellt, nachdem in der vorigen Plenarsitzung Vorschriften für die Revision des Gründungsherganges bei Aktiengesellschaften gemäß § 192 H.-G.-B. beschlossen waren.
Einem Gesuch des Königl. Landrats des Kreises Gelnhausen um Unterstützung der daselbst am 1. März 1907 eröffneten Rechtsauskunftsstelle entsprach die Handelskammer, indem sie zunächst auf ein Jahr eine Beihilfe von 50 Mk. bewilligte.
Vom Kuratorium der kaufmännischen Fortbildungsschule in Hanau ist an die Handelskammer die Anfrage gerichtet worden, wie sie sich zu dem Plan der fakultativen Einführung eines einjährigen Vollkursus neben dem bisher mit 2 mal vier Wochenstunden bestehenden dreijährigen Unterricht stelle und ob die Prinzipale geneigt sein würden, eine entsprechende Verkürzung der Lehrzeit eifitreten zu lassen. Die Handelskammer sprach sich gegen diese Anregung aus folgenden Gründen aus: Das Schüler- material, das einer solchen Vollklaffe, neben befähigten Absolventen der Mittelschule mit fremdsprachlicher Vorbildung, aus städtischen und ländlichen Volksschülern und rückständigen Mittelschülern zugeführt würde, sei ein derartig verschiedenes, daß ein solcher Unterricht nicht gedeihlich werden könne. Ferner seien die Lehrherren nicht geneigt zu einer entsprechenden Verkürzung der Lehrzeit und endlich sei zu befürchten, daß die kaufmännische Fortbildungsschule, die sich im Interesse der Lehrlinge bisher bewährt habe, durch eine solche Klasse ungünstig beeinflußt würde.
Jin Reichsamt des Innern hat am 26. August eine Konferenz.stattgefunden betr. die Vornahme neuer Untersuchungen über den Goldverbrauch zuindustriellen Zwecken in Deutschland. In dieser Konferenz war auch die Handelskammer vertreten und sie nahm gestern den Bericht über die vorläufigen Ergebnisse entgegen, welche sich hauptsächlich auf die Form und die Versendungsart der Fragebogen beziehen anläßlich der neuen Erhebung über den Goldverbrauch. Zu dieser Erhebung liegt auch bereits ein Werkstätten — beherrsch!, rückt er in die zweite Stufe auf. Sie stellt an ihn grundsätzlich die gleichen Anforderungen, nur sind sie schwieriger und die Technik komplizierter. So bleibt ihm die Gewöhnung an die geschickte, zweckentsprechende Lösung konstruktiver Aufgaben und an das schnelle Erfassen, Wiedergeben und . gedächtnismäßige Festhalten gesehener Formen. Außerdem treten nun das Pflanzenzcichnen (Lehrer Schimke), das Schriftzeichnen (Lehrer Prof. Schultz), das ornamentale und heraldische Zeichnen (Lehrer Prof. H eck und Z i m m e r m a n n) hinzu, während auch die Werkstätten unter Leitung der Herren Prof. Offterdinger, B e s ch o r und Gertenbach immer weiter besucht werden. Auch das Modellieren in den Klassen der Herren Eitzen- b e r g e r (für Goldschmiede, Juweliere re.) und Reisner (für Silberschmiede, Ziseleure re.) wird von Anfang an und dauernd nach Bedarf geübt. Dieser Bedarf ist natürlich verschieden. Der Modelleur für Edelmetallwaren braucht mehr Modellierunierricht als der spätere Lithograph. Es wird jedoch Gewicht darauf gelegt, daß alle Schüler, einerlei, welchen Beruf sie gewählt haben, auch mehr oder weniger modellieren, damit ihr plastisches Gefühl möglichst ausgebildet und gestärkt wird.
Das Pflanzenzeichnen bezweckt, den Schüler mit dem Bau und der Struktur der Pflanze vertraut zu machen, die ja stets die dankbarsten Motive für die kunstgewerbliche Verwertung abgegeben hat. Auch in diesem Teil des Unterrichts wird das Gedächtniszeichnen eifrig geübt.
Im Schriftkursus lernt der Schüler gute, lesbare Schrift kennen und verwenden. Sie hält sich von allen graphischen Extravaganzen frei, an denen das letzte Jahrzehnt leider so reich war, und ist begründet auf eingehendem Studium der besten Schriften, die uns aus dem Altertum und der Folgezeit überliefert sind.
Das Ornamentzeichnen findet in zwei von einander getrennten Klassen statt, deren eine das mittelalterliche (romanische und gotische) Ornament behandelt, während die
Erlaß des Herrn Handelsministers vor, nach welchem mit der Vermittlung der Erhebungen die Handelskammern betraut werden. Während aber bei der Enquete vom Jahr« 1897 die beantworteten Fragebogen an die Handelskammern zurückgesandt werden mußten, sollen sie jetzt unmittelbar an das Reichsamt des Innern eingeschickt werden. Damit wird die etwaige Befürchtung der Interessenten völlig gegenstandslos, der Inhalt der Fragebogen könne zur Steuereinschätzung oder zu anderen Zwecken benutzt werden. Der Zweck der Erhebung ist vielmehr lediglich, über den Verbrauch von Gold zu gewerblichen Zwecken zuverlässige Daten zu gewinnen. Das Fehlen solcher ist bet verschiedenen Gelegenheiten, insbesondere bei der Bankenquet« im Frühjahr dieses Jahres, als Mangel bezeichnet worden, und eS hat sich ferner herausgestellt, daß die früheren Erhebungen den wirklichen Umfang deS Verbrauches bei weitem nicht zur Darstellung gebracht haben.
Als Sonderheft ihrer „Mitteilungen" wird die Handelskammer demnächst eine Statistik veröffentlichen, welche für die Jahr« 1901—1905 die wichtigsten ziffernmäßig erfaßbaren Erscheinungen im Handelskammerbezirk darstellen wird, u. a. Bevölkerung, Steuerwesen, UnterrichtSwesen, soziale Fürsorge, Geld- und Kreditverkehr.
Die bei der Handelskammer gebildeten Fachausschüsse wurden durch einige Wahlen vervollständigt, und die Namen der den Fachausschüssen nunmehr angehörenden Personen wird die Handelskammer in der nächsten Nummer ihrer „Mitteilungen" veröffentlichen. Gleichzeitig ist die Geschäftsordnung für die Fachausschüfs« der Handelskammer endgültig aufgestellt worden.
Zu dem Entwurf eines preußischen Wassergesetzes beschloß die Handelskammer in der Weise Stellung zu nehmen, daß sie sich den Beschlüssen und dem weiteren Vorgehen des Wasserwirtschaftlichen Verbandes für die Westdeutsche Industrie anschließt, welchem die Handelskammer als Mitglied angehört und welcher mit besonderem Nachdruck und Geschick bei Prüfung des vorliegenden Gesetzentwurfes die Interessen der Industrie vertritt.
Nach eingehendem Referat über die 2. Denkschrift der Reichsregierung zur Frage der gesetzlichen Hinter- bliebenen-Dersi cherung der Prioatange»' stellten, nahm die Handelskammer folgende Resolution an :
„Wie in dem Beschluß der Plenarsitzung vom 23. Ok^ 1907 bereits ausgesprochen ist, verfolgt die Handelskammer den Plan der Errichtung einer Pensions- und Hinter- bliebenenversicherung der Privatangestellten mit Interest« und prinzipieller Zusttmmung.
Wenn auch bie Privatangestelltenversicherung als ein« Pflichtversicherung durchzuführen Ist, erscheint es doch notwendig, die Versicherungspflicht an eine obere Gehaltsgrenze zu binden. Dem Vorschlag der Regierung in der zweiten Denkschrift, die Angestellten mit mehr als 5000 Mk. , der Verstcherungspflicht in der letzten Gehaltsklasse zu unterstellen, wird deshalb als zu weitgehend angesehen.
Die errechneten Beiträge der zweiten Denkschrift von 8 Prozent des Jahresgehälts erscheinen zu hoch, einerseits andere das Ornament der Antike, der Renaissance und bet Folgezeit pflegt. Diese Studien find für die Schüler nicht nur in kunsterziehlichem Sinne von Vorteil, sondern sie sind auch für ihren späteren Beruf von praktischer Bedeutung, da in der Edelmetallindustri« genaue Kenntnis der historischen Stilarten verlangt wird. Nm die Schüler gerade für diese Anforderung ihres Berufes nach Möglichkeit vorzubereiten, werden außer dem besonderen Ornamentzeichenunterricht regelmäßig mustergültige historische Stücke in allen dafür geeigneten Klassen genau ausgenommen. Sie werden dabei von dem Lehrer nach ihrer Zeitstellung, ihrer stilistischen Eigentümlichkeit, ihren Materialeigenschaften usw. erklärt. Der Schüler muß die Hauptdaten dieser Erklärung auf dem Zeichenbogen vermerken und sich dadurch einprägen. Die Auswahl von Stücken aus allen Stilperioden verhütet eine einseitige Ausbildung. Indem nun solche Aufnahmen in regelmäßigen Zwischenräumen in den verschiedensten Klassen unter den verschiedensten Gesichtspunkten, aber doch immer in der Richtung auch dasselbe einheitliche Ziel verfolgen, indem ferner die kunstgewerblichen Lichtbildervorträge neuerdings die Vermittlung guter Stilkenntnis stark in den Vordergrund gestellt haben, muß der Schüler notwendig allmählich immer reichlicher und immer sicherer mit den besten Leistungen der Vergangenheit und ihren charakteristischen Eigentümlichkeiten vertraut werden.
Zur Unterstützung sowohl dieser Bestrebungen der Unterrichtsleitung wie zur Gewöhnung der Schüler an straffe, einfache, geschlossene Komposition und Linienführung ist von besonderem Werte das heraldische Zeichnen. Die Heraldite ist ja schon an und für sich ein Gebiet, auf dem stilistische Seitensprünge nahezu ausgeschlossen sind. Sie zwingt zurück zum Studium und zur Aneignung der historischen Tradition, denn sic arbeitet ja nur mit alten Waffenformen.' Es ist daher von unschätzbarem Vorteil, wenn dem Lernenden Gelegenheit gegeben wird, sich frühzeitig die heraldische Strenge der Stilistik zu eigen zu machen, ganz abgesehen davon, daß