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«Jährlich 1,80 Mk., mtnaUi^ 60 Pfg., für nui. wW Monn«ü«n mit d«n betreffenden Poftausjchiaz, Li« einzelne Nummer testet 10 ^fg.

U»t«ti»»»druck und Verlag der Buchdruckerei bet verein.

General-Anzeiger

Amtliches Organ fit Stadt- und Landkreis Kana».

W. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Di« sLnszespalteui Peützvl« »der der« Rom W» im Reklamental di, Seilt 35 Pf^

«erantworü. Rrdâ«: S. Schrecke, S HWM»

Nr. 184 F-rnsprechanschltts; Nr. 605.

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Samstag den 8. August

Ferttsprechanschlutz Nr. 605. 1908

Amtliches.

Bekanntmachung

über die Einlösunq der Zinsscheine und den Bezug neuer Zinsscheinbogen der preußischen Staatsanleihen und der Reichsschuld- verschreibungen.

I. 1. Die Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden bis auf weiteres vom 21. des dem Fälligkeitstage vorangehenden Monats e i n g e l ö st

durch die Slaatsschulden-Tilgungskasse in Berlin W 8, Taubenstr. 29,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank)

in Berlin W 56, Markgrafenstr. 46 a,

durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch die Reichsbankhauptkasse in Berlin W 56, Jäger- straße 34, alle Reichsbankhaupt- und Reichbank­stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen

Reichsbanknebenstellen,

durch alle preußischen Regierungshauptkassen, Kreis­kassen, und hauptamtlich verwaltete Forstkassen, durch die preußischen Oberzollkassen,

durch alle preußischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die Einlösung gestatten, sowie durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine

Reichsbankanstalt befindet.

2. Die Zinsscheine der Reichsschuld werden ferner ein- gelöst

in Bayern von der Königlichen Hauptbank in Nürnberg

und ihren sämtlichen Filialen,

tn Sachsen von dem Königlichen Bezirkssteuer­

einnahmen, 6

in Württemberg von den Königlichen Kameralämtern, in Baden von der Mehrzahl der Großherzoglichen

Finanz- und Hauptsteuerämter, § in Hessen von den Großherzoglichen Bezirkskassen und 'S Steuerämtern, L

in Sachsen-Weimar von den Großherzoglichen Rech- | nungsämtern,

in Elsaß-Lothringen von den Kaiserlichen Steuer- ® lassen, _ in den übrigen Bundesstaaten von verschiedenen von ihnen

bekannt gegebenen Kassen.

3. Die Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld können in Preußen allgemein statt baren Geldes in Zahlung gegeben werden bei allen hauptamtlich verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der Staats­eisenbahnverwaltung, sowie bc: Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staatssteuern.

Feuilleton.

Eine SmUagèUmibmnlg im Von M. D. -

Wer recht in Freuden wandern will. Der eil* der Sonn' entgegen, Da ist der Wald so kirchenstill, Kein Lüftchen mag sich regen.

Es ist ein herrlicher Sonntagmorgen. Die Bahn brachte uns soeben mit dem Frühzug 8.05 Uhr nach der alten ehemaligen freien Reichsstadt Gelnhausen, diesem am Südhange des Vogelsberges gelegenen, historisch wichtigen und landschaftlich ' schönen Ort. Von den Türmen der nahen Stadt grüßen uns harmonische Glockentöne und vor uns tauchen Kirchgänger auf, die dem Worte Gottes entgegen eilen. Auch wir beschleunigen unsere Schritte, doch unser Ziel ist ein anderes. Wir verrichten heute unser Gebet in Gottes freier Natur und wo könnte man hierzu ein ruhigeres Plätzchen Erde finden als in den wildromantischen Waldungen des Spessarts? Nicht etwa, daß der Spessart besonders wenig besucht würde, nein, es sind sogar recht viele, die in dem stillen Waldesschatten ihre müdèn Alltagsgedanken hinlegen, um dafür neuen, frohen Sinn zum rüstigen Arbeiten einzutauschen. Man sieht in seinem Bannkreis noch nicht jene müdfatten Ueber- menschen, denn was iviitben solchen auch die einsamen Täler und Schluchten, versteckte Mühlen, groteske Felsen und schäumende Gebirgsbäche für Zander einflößen ? Hier kann nur der wahre Naturfreund des Schöpfers allgütige | Gaben entgcgennehmcn, die sich ihm denn auch im reichlichsten . Maße darbieten. r

Nachdem wir inzwischen am Bahnhof der Spcssartbahn anqelangt und mit einer Sonntagskarte Gelnhausen-Lochmühle verseben es uu§ in einem Wagen «dritter Güte" bequem

Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme an Zahlungs­statt sind die Reichspostanstalten.

4. Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten geordnet mit einem Verzeichnisse vorzulegen, in welchem Stück­zahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme so­wie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert leicht zu übersehen und festzustellen ist. Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich ver­abfolgt. Weniger gcschäktsWidigen Personen wird auf Wunsch von den Kassinbeamten bei Aufstellung der Ver­zeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

5. Eine Quittung über die gegen Zinsschein erfolgte Zahlung wird nicht erfordert.

6. Ist die Einlösungsstelle an den Reichsbankgiroverkehr angeschlossen, so kann auf Wunsch des Empfangsberechtigten statt der Barzahlung die Ueberweisung des Einlösungsbetrages auf ein Reichsbankgirokonto erfolgen. Von der Ueberweisung des Einlösungsbetrages wird dem Inhaber des betreffenden Kontos, sofern nicht die Ueberweisung auf das eigene Konto des Empfangsberechtigten erfolgt, unter Namhaftmachung des letzteren Kenntnis gegeben. Kosten hierfür werden dem Emp­fangsberechtigten nicht in Rechnung gestellt.

7. Bei Üebersendung des Einlösungsbetrages durch die Post 'trägt der Empfänger das Porto.

II. 1. Die Ausreichung neuer Zinsscheinbogen zu den Schuldverschreibungen der preußischen Staatsanleihen und der Reichsanleihen erfolgt gegen Einlieferung der zur Abhebung berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinleisten, An­weisungen, Talons) durch sämtliche unter I 1 aufgeführte Zinsscheineinlösungsstellen mit Ausnahme der Staatsschulden- tilgungskaffe und der Reichsbaukhauptkasse. Für Berlin wird Vororte werden die neuen Bogen, soweit nicht die Vermitte­lung der Königlichen Seehandluna (Preußischen Staatsbank) oder der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Anspruch genommen wird, uninittelbar durch die Kontrolle der Staats­papiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, ausge­reicht. Ebenso können Staatsgläubiger, welche im Auslande wohnen, neben den anderen Ausreichungsstellen auch die Kontrolle der Staatspapiere für die Ausreichung der neuen Zinsscheinbogen in Anspruch nehmen.

2. Die neuen Zinsscheinbogen zu den Schuldverschreibungen der Reichsanleihen Tonnen ferner durch Vermittelung sämt­licher unter I 2 aufgeführten Zinsscheineinlösungsstellen be­zogen werden.

3. Die Erneuerungsscheine sind von den Besitzern mit einem Verzeichnis einzureichen, zu welchem Vordrucke von den Ausreichungsstellen unentgeltlich verabfolgt werden. Die Ausreichungsstelle erteilt dem Einlieferer eine Empfangsbe­

gemacht, setzt der fahrplanmäßig 8.20 Uhr abgehende Zug sich langsam in Bewegung; goldener Sonnenschein umflutet uns und unsere Blicke schweifen auf Gelnhausen, einem ent­zückenden Panorama mit dem dahinterliegenden von Villen besäten Gebirgsrücken. Bald liegt dieses schöne Landschafts­bild hinter uns.

scheinigung, welche die Stückzahl der eingelieferten Erneue­rungsscheine und den Gesamtwertbetrag der zugehörigen Schuld­verschreibungen ohne deren Nummern angibt. Bei der Emp­fangnahme der neuen Zinsscheinbogen ist diese Empfangs­bescheinigung, nachdem der Empfangsberechtigte den darunter befindlichen Quittungsentwurf vollzogen hat, zurückzugeben.

4. Wünscht der Einlieferer der Erneuerungsscheine eine die Nummern der Schuldverschreibungen enthaltende Emp­fangsbescheinigung, so hat er das Verzeichnis doppelt ein­zureichen; die eine Ausfertigung wird dann, mit der Empfangsbescheinigung der Ausreichungsstelle versehen, so­gleich zurückgegeben und ist bei der Abhebung der neuen Zins­scheinbogen nachdem der Empfangsberechtigte darauf Quittung geleistet, wieder abzuliefern.

5. Im Schalterverkehr der Kontrolle der Staatspapieke werden den Einreichern statt einer förmlichen Empfangs­bescheinigung auf Wunsch numerierte Empfangsmarken aus­gehändigt, gegen deren Rückgabe die Verabfolgung der neuen Zinsscheinbogen erfolgt.

6. Weniger geschäftskundigen Personen wird bei der Auf­stellung der Verzeichnisse von den Kassenbeamten bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

7. Werden die neuen Zinsscheinbogen nicht unmittelbar bei der Ausreichungsstelle in Empfang genomnien, so ge­schieht ihre Zusendung unter voller Wertangabe, sofern nicht hierüber von dem Empfangsberechtigten anderweite Bestim­mung getroffen wird, als portopflichtige Dienstsache auf Gefahr und Kosten des Empfängers durch die Post. Im Verkehre mit der Kontrolle der Staatspapiere gilt für Berlin und Umgebung als Regel, daß die Erneuerungsscheine von den Staatsgläubigern persönlich oder durch einen Beauftragten überbracht und die neuen Zinsscheine am Schalter in Emp­fang genommen werden. Die Kontrolle der Staatspapier« wird aber etwaigen anderweiten Wünschen des Publikums nach Möglichkeit Rechnung tragen.

III. Die Kassenbeamten sind gehalten, dem Publikum über die für die Staats- und Reichsschuldpapiere maßgeben­den Bestinimungen bereitwilligst Auskunft zu erteilen, ins- besondere auch, insoweit es sich um die Gnlösung und bit Erneuerung von Zinsscheinen, die Erteilung von Ersatzstücken für beschädigte Schuldverschreibungen und Zinsscheinbogen, abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen sowie um das preußische Staatsschuld­buch und das Reichsschuldbuch handelt. Ueber die zu ihrer Kenntnis gelangenden Vermögensangelegenheiten der Staats­gläubiger haben die Beamten unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren.

Berlin den 3. Juli 1908.

Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden

I 1322 und Reichsschuldenverwaltung.

II 416 gez. v. B i s ch o f f s h a u s e n. V 5414

Wohnstätte des Köhlers.

Nun haben wir die große Kurve bei Wirt hie i m , dieses am Ausgange des Biebertales gelegenen, zirka 700 Ein­wohner zählenden Dörfchens erreicht, und vor uns breitet sich das fruchtbare Tal, von sanften Höhen begrenzt, aus. In schneidigem Laufe, wie man es dem kleinen Lokomotivchen, unserem Gespann, kaum zugetraut hätte, passieren wir leicht

ansteigend das von 3 Seiten mit Bergen umgebene (östlich vom Kellereiberg, westlich vom Erkberg, im Süden vom Büchelstein) schön gelegene Kassel oderBesenkassel" wie es im Volksmunde genannt wird. Hier hat die Reinlichkeit ihr Domizil aufgeschlagen. Die rege, nutzbringende Industrie der Besenanfertigung, wozu die naheliegenden Waldungen in ergiebigster Weise das Material liefern, hat viele Wohn­stätten in diesem Orte belegt.

An den Stationen Lanzingen und Roßbach vorbei geht es in stärkerem Steigen dem wohl vielen Touristen als Ausgangspunkt herrlicher Touren bekannten Flecken Bieber entgegen. Dort verlaffen wir nach etwa ^«stündiger Fahrt den Zug, überschreiten daè Ge­leise und suchen die vor uns liegende, von dichtem Wald­bestand bewachsene Höhe zu ersteigen, um unserem nächsten Ziele, der Lochmühle, zuzusteuern.

Doch was ist das? Steigt dort nicht starker Rauch aus den Baumwipfeln empor? Ein kleiner, von der Höhe kommender Knabe nach der Urfache des Rauches befragt, antwortet lakonisch:Ei, do ischt der Kohle- brenner am arbeite!" Nun aber im beschleunigten Tempo voran, denn ein Kohlenbrenner in seiner Tätigkeit ist unS nur aus den Märchen und Sagen der Kinderzeit bekannt. Hier im Spessartwald bietet sich Gelegenheit, das geheim­nisvolle Gewerbe vergangener Tage mit eigenen Augen schauen zu dürfen. Noch einige Schritte und unsere Augen ruhen auf einem Idyll, wie man es selten zu sehen bekommt. Vor uns in der Waldlichtung haust der schwarze Mann. Mit einem Lächeln auf dem geschwärzten Gesicht kommt er auf uns zu. Man merkt's ihm an, daß 1er sich auf unser Kommen freut, denn so gar beneidenswert ist seine Lage nicht. Fern von menschlichen Wohnungen treibt der Kohlenbrenner ein rechtes Einsiedlerleben. Unser Bild zeigt seine primitive Hütte. Auf der flachen Erde ist aus rohen Stämmen ein nach oben spitz zulaufendes Holz­gerüst aufgeschlagen, dasselbe mit Rasenschollen bedeckt, vorn