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Nr. 172 F-ruspr-chauschlutz Nr. 605, SllMstag ÖCH 25. Juli F-rnsprechanschlutz Nr. 605. 1908
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Amtliches. -
Stadtkreis Hanau.
Durch Allerhöchsten Erlaß ist dem Friseur Richard Mohr hier die Annahme und Führung des ihm verliehenen Prädikats als Hoffriseur Seiner Königlichen Hoheit des Erbprinzen von Montenegro, Fürsten Danilo, genehmigt worden.
Hanau den 23. Juli 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
P 7589 I. B.: Siemon, Reg.-Asseffor.
£andkreis Hanau.
VcknntmchlNM des Königlichen WmfÄ.
Unter den Schweinen in Bischofsheim ist die Schweine- leuche ausgebrochen.
Hanau den 23. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 5133 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Die Ernte von 15 Stück an der Dörnigheimer Straße stehenden Aepfelbäumen soll am
Mittwoch den 29. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden.
Sammelpunkt Ecke Burgallee.
Hanau den 23. Juli 1908.
Stadthauptraffe. 15239
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 18. bis 24. Juli 1908:
3 âusburschen, t Juwelier, 1 Küfer, 1 Packer, 1 Silberschleifer, 6 Tagelöhner.
Hanau den 25. Juli 1908. 15293
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 weiße Brust von einem Knabenanzug, 1 Damenregenschirm in der Marienkirche stehen geblieben. Verloren: 1 Ortskrankenkassenbuch für Anna Endres, 1 Siegelring mit schwarzem Stein und aufgelegtem H. Entflogen: 1 Kanarienvogel.
Hanau den 25. Juli 1908.
politische Rundschau.
Die Nordlandsreise des Kaisers. Die „Hohen- zollern" mit dem Kaiser ist gestern früh von Molde weitergegangen. Das Wetter ist schön. — Aalesund, 24. Juli. Die kaiserlichen Schiffe gingen auf der hiesigen Reede um 12 Uhr vor Anker. Der Kaiser fuhr sofort mit Gefolge zur Borgunfskircke. Es herrscht eine, drückende Hitze.
Zum Weingeseheutwurfe. Die lebhafte Bewegung in der Weingesetzfrage ist mit der sommerlichen Stille einer gewissen Ruhe gewichen, und nach dem Ansturm der ersten Zeit vernimmt man jetzt vorläufig nur noch vereinzelte Kundgebungen. Hierzu gehört der Beschluß der 23. Versammlung der Vorstände der preußischen Landwirtschnftskammern, die den Weingesetzcntwnrf in wesentlichen Bestimmungen als nicht geeignet bezeichnet die Interessen der Winzer, besonders der kleinen, des reellen Weinhandels und des verbrauchenden Publikums wahrzunehmen. Zugleich wird dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß bei weitern Beratungen des Gesetzes die Abänderungsvorschläge der Landwirtschaftskammern für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Wiesbaden berücksichtigt werden. — Der Landesausschuß des badischen landwirtschaftlichen Vereins stellte folgende Forderungen auf: Einheitliche Kontrolle im ganzen Reiche; Verbot, mindestens aber strenger Deklarationszwang der Verschnitte von Rot- und Weißwein; zehn Prozent Zuckerlösungszusatz werden für ausreichend gehalten, keinesfalls darf er über ein Fünftel hinausgehen; möglichst große Weinbaugebiete, wenn tunlich Abgrenzung nach Ländern und Provinzen, Aufführung der Gebiete im Gesetze; zeitliche Begrenzung der Verbesserung bis zum 31. Dezember; Bestimmungen gegen eine etwaige Um« gehung des Gesetzes bei der Einfuhr ausländischer Weine:
bei Verfehlungen in erster Linie Freiheitsstrafen; möglichst einfache Buchführung.
Der König von Schweden entband gestern den Justizminister Alberti und den Landwirtschaftsminister Ole Hansen auf ihr Ersuchen von ihren Posten. Zum Justizminister wurde der Minister der öffentlichen Arbeiten, Högöbro, zum Minister der öffentlichen Arbeiten das Mitglied des Folkethings Jensen Sönderjus, zum Finanzminister das Mitglied des Folkethings Neergaard und zum Landwirt- schaftsminister Staatsrevisor Anders Nielsen ernannt. Der frühere Justizminister Alberti wurde zum Geheimen Konferenzrat ernannt; der frühercLanhwirtschafisminister Ole Hansen wird zumLandwirtschaftskundigen Direktor der Nationalbank ernannt werden.
Zur Reise des Präffdeuteu Aallières nach Stockholm. Präsident Falliöres ist gestern mittag an Bord der „Vérité" in Trelhafot eingetroffen und vom König von Schweden empfangen worden. Um 1 Uhr nachmittags erfolgte die gemeinsame Abfahrt nach Stockholm. — Um 3^2 Uhr verkündete der Salut der auf der Reede liegenden Kriegsschiffe das Herannahen des französischen Geschwaders. Nachdem der Kreuzer „Cassini" .im Hafen geankert hatte, ging Präsident Fallivres an Bord der Königsschaluppc, die bald darauf unter Salut und Hurrarufen an der Treppe unterhalb des Schlosses anlegte. König Gustav hieß den Präsidenten willkommen und schritt mit ihm die Front der Ehrenkompanie ab.
Holland und Venezuela. Das „Haager Amtsblatt" veröffentlicht ein Telegramm des Gouverneurs von Curayao, wonach einer Meldung des „Konstitutional" in Caracas zufolge dem niederländischen Gesandten seine Pässe zugestellt worden seien. Die Maßnahme werde mit dem im Mai in der niederländischen „Revue" erschienenen, von dem Gesandten verfaßten Artikel begründet. Der Gouverneur fügt hinzu, der Kommandant des Panzers „Gelderland", der sich in Aruba befinde, werde auf das Ersuchen des Gesandten heute in Lagueira eintreffen. — Der ausgewiesene Gesandte hat in dem betreffenden Artikel das System Castros als diktatorisch gekennzeichnet und seinen Landsleuten davon abgeraten, den Versuch zu machen, sich in Venezuela eine Stellung zu verschaffen. Ein solcher Versuch habe im übrigen in Süd- und Mittelamerika mehr Aussicht auf Erfolg.
Die Eröffnung der serbischen Skupschtina. Mehr charakteristisch für die Lage als interessant waren in der heutigen Sitzung der Skupschtina die Erklärungen der Regierung und des Chefs der Jungradikalen Stojanowitsch. Während die Regierung voll Zuversicht die Verständigung bei den radikalen Gruppen hervorhebt und auf einen noch engeren Anschluß hofft, betont der Chef der Jungradikalen, daß auch die letzten Wahlen ungesetzlich waren und daß Korruption herrschte; trotz der bisherigen bitteren Erfahrung seien sie auf die Verständigung eingegangen, nur weil sie dieser Regierung trauen, sie werde die Gesetzmäßigkeit wieder Herstellen. Nach Eröffnung der Skupschtina gab der Kultusminister Nicolitsch eine Regierungserklärung" ab, die als Arbeitsprogramm der Regierung die Erledigung deS Budgets und des österreichisch-ungarischen Handelsvertrages bezeichnet. Der Jungradikale Stojanovic erklärte, die Jungradikalen würden der Regierung keine Schwierigkeiten bereiten.
Die Lage in Marokko.
Tanger, 23. Juli. Die kürzlich von Mogador nach Saffi gebrachten tausend azizischen Soldaten scheinen zu einem Zuge nach der hasidischen Provinz Abda verwandt zu werden. Die azizische Regierung in Saffi fängt an, die Kamele der Abdaleute, die nach Saffi kommen, zu beschlagnahmen. Dadurch ist zunächst der Verkehr mit der Stadt und dem Innern unterbrochen. Der Handel steht still und die Landaraber werden zum Angriff auf die Stadt herausgefordert. Der in Abda weilende Sohn Si Aissa ben Amars sammelt ein starkes Heer. Im Süden haben sich noch mehrere KaidS an den Kaid der Anflus zum Widerstand gegen Abdel Aziz angeschlossen. Es bestätigt sich, daß die Freilassung des Engländers Kennedy auf direkten Befehl Muley Hafids zurückzuführen ist. Muley Hafid beauftragte seinen Gouverneur in Tetuan, die nötigen Schritte zu tun. Dieser veranlaßte zehn Abgeordnete voll Andschera Madras und Haus, sich nach Kuf zu begeben, wo Kennedy gefangen saß, um im Namen Muley Hafids die Freilassung zu verlangen. Die Leute von Kuf gaben der energisch gestellten Forde
rung nach.
Die junflitirfiWie Bewegung. Konstantinopel, 24. Juli. Zum Chef des Generalstabes wurde Marschall SchaNr Pascha^ zum Militärkommandanten in Skutari (Albanien) General Ali Pascha und zum Platzkommandanten von Monastir Oberst Dschemal Bey vom 11. Infanterie-Regiment I Notenumlauf auf 189 000 Mark festgesetzt war. Die weit- eruannt. — Gestern und heute ist in den meisten makedoni- I aus größte Zahl dieser Banken hat nun auf das Recht der
schen Städten die Verfassung von 1876 verkünd« worden, ehe sie von Konstantinopel aus bewilligt wurde. Wo ein Konsulat vorhanden ist, wurde es von den Jungtürken hiervon verständigt und ihm versichert, die Ruhe werde nicht gestört werden. Die meisten Zivil- und Militärbehörden leisten bereitwillig den Eid auf die Verfassung. Allgemein herrscht unter den muselmanischen Mohammedanern, teilweise auch unter den Christen, große Bewegung. Die Ruhe dauert an. — Die Gewährung der Konstitution wurde von den jungtürkischen Kreisen mit Begeisterung ausgenommen. Die Massen verhalten sich gleichgültig, die Christen indifferent. Aus der Provinz sind zahlreiche Dankbepeschen an den Iilbiz eingetroffen. Die Truppen wurden in Stambul beim Marsche zum und vom Selamlik mit Hochrufen auf den Sultan begrüßt. Die Druckereien der türkischen Blätter sind beflaggt. Für heute abend ist eine Illumination in Aussicht genommen.
— In einem Telegramm der „Köln. Ztg." aus Uesküb vom 23. Juli heißt es: Die Verkündigung der Verfassung durch das Militär und das Volk hat in den beiden Garnisonen Köprülü und Geogeli an der Bahn von Salonik nach Uesküb stattgefunden. Am Mittwoch abend hat eine große Menge in Resua den General Osman Pascha in feierlicher Weise zum Oberbefehlshaber der Truppen der ottomanischen Bewegung auSgerufen. Die ottomanische Bewegung gewinnt zweifellos an Boden unter den Christen. Die Führer sind eifrig bestrebt, die Sicherheit der Christen und Europäer zu gewährleisten. Bei der Abreise Huessein Remst Paschas waren alle Offiziere anwesend. Die Musik spielte die Sultanhymne. Man brachte ein Hoch auf den Sultan aus unter rasendem Händeklatschen, wie ich es noch nie bei solchem Anlaß gehört habe. Hierauf folgte ein Hoch auf die Freiheit und die Verfassung. Die feierliche Verkündigung der Verfassung in Uesküb steht unmittelbar bevor. Die Stimmung der Offiziere ist sehr gehoben durch die Nachricht, daß in Adrianopel die Offiziere des zweiten Korps sich der Bewegung angeschlossen haben. Der angebliche Wechsel des Großwesirs und des Kriegsministers wird gleichgültig ausgenommen. Hier herrscht völlige Ruhe. Die Abreise des Generals vollzog sich viel ruhiger als die Gemeindewahlen in manchen deutschen Städten.
Novelle zum Reichsbankgesetz.
Daß eine Novelle zum Reichsbankgesetz vorbereitet wird, ist bekannt. Wann sie den gesetzgebenden Körperschaften deS Reiches zugehen wirb, steht noch dahin, jedoch ist anzunehmen, daß sie schon im nächsten Tagungsabschnitt dem Reichstage unterbreitet werden wird, weil, wenn sie erst zu Anfang der Tagung von 1909/10 eingebracht würde, die Frist zu ihrer Fertigstellung außerordentlich kurz sein würde. Nach dem § 41 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 läuft nämlich Ende Dezember 1909 die diesmalige Kündigungsfrist für das Reich gegenüber der Reichsbank ab. Nun datiert allerdings die erste auf den genannten Paragraphen zurückzuführende Novelle vom 18. Dezember 1890, war also ganz kurz vor dem Ablauf der erstmaligen Kündigungsfrist zustande gekommen, aber schon bei der zweiten Novelle hat man die damit verbundenen Unannehmlichkeiten vermieden. Sie datiert vom 7. Juni 1899, war also in der vorletzten Reichstagstagung vor dem Kündigungstermin fertiggestellt. Aus jeden Fall wird man sich in Rcgierungèkreisen bemühen, dem Beispiele vom Jahre 1899 zu folgen. Bei den beiden genannten Novellen hat man von einer Aufhebung der Reichsbank auf Grund des § 41 abgesehen, aber man hat neue Bestimmungen in das Bankgesetz gebracht, so im Jahre 1889 eine Aenderung der Verteilung des Reingewinnes der Reichsbank, im Jahre 1899 wieder eine solche Aenderung, die Erhöhung des steuerfreien, ungedeckten Notenumlaufs, die Regelung des Diskontsatzes, Aenderung der Vorschriften über die Notenausgabe u. a. Man wird in der Annahme nicht fehl- gehcn, daß in ähnlicher Weise auch bei der Abfassung der neuen Novelle oorgegangen werden wird. Sie wird dir auf dem Grunde des Gesetzes vom 14. März 1875 ruhende Reichsbank bestehen lassen, aber verschiedene Aenderungen an dem jetzigen Bankgesetze vorzunehmen suchen. Was dabei die Banknotenausgabe betrifft, so haben sich die Verhältnisse seit 1875 dermaßen geändert, daß kaum noch an Neuerungen einschneidender Natur auf diesem Gebiete gedacht werden wird. Als das Gesetz von 1875 Geltung erlangte, hatten noch 33 Banken das Recht zur Notenausgabe. Die Buntscheckigkeit auf diesem Gebiete war groß. Ihr steuerfreier ungedeckter Notenumlauf machte die Summe von 385 Millionen Mark
aus, wovon auf die Reicksbank 250 Millionen Mark ent«
fielen. Es gab darunter Banken, wie die landgräflich hessische konzessionierte Landesbank, deren steuerfreier ungedeckter