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St. Wtndecken, 24. Juli. (PreiSschießtN.) Gegenwärtig veranstaltet der hiesige Schützenklub in den bürgerlichen Schießständen (Steinbruch) ein Preisschießen für Nichtmitglieder des Klubs, zu dem wertvolle Preise gestiftet worden sind, so u. a. ein hochfeiner Pokal von Herrn Apotheker Rapp hier, einem Mitgliede des Schützenklubs. Am nächsten Sonntag den 26. Juli ist der letzte Tag deS PreiSschießens. Auf Stand 1 wird mit Modell 88, auf Stand 2 mit Zimmerstutzen geschossen. Die Schützensach«, di« sich hier einer großen Beliebtheit erfreut, wird sicher durch diese Veranstaltung wieder neue Anhänger finden. Gut Zielt
Ueber das Projekt der Höherlegung des Bahnkörper- WilhelmSbad—Hanau-West—Ost ist schon viel geschrieben und gesprochen worden, so erst wieder in der gestrigen Nummer Ihres geschätzten Blattes; ich bitte deshalb, auch meine Ansicht über das Projekt zum Ausdruck zu bringen.
Sicherlich ist aus den teilweise nicht fachmännischen Ansichten manches Gebilde entstanden, das sehr wohl einer anerkennenden Würdigung wert ist. Di« Lösung der Frage j«doch: Wie ist die Freilegung des Verkehrs Hanau—Kessel- stadt, Hanau—Steinheim und nach drm zukünftigen Hafen am besten zu lösen, daß
1. die Stadt an ihrer hübschen Umgebung nichts einbüßt,
2. baß bas Projekt wirklich mit allen technischen Vorteilen ausgestattet und
3. in einer die Schönheit der Stadt nicht beeinträchtigenden Weise ausgeführt wird,
diese nicht unwesentlichen Fragen werden meiner Ansicht nach erst dann zur Zufriedenheit der großen Mehrheit gelöst werden, wenn bei vorliegendem Fall dem Beispiel großer Städte gefolgt wird und
ein Preisausschreiben in Deutschland hierfür stattfindet. Erst dann werden viele Fachmänner ihr ganze- Können einsetzen, wenn die best« Arbeit preisgekrönt wird, und dann wird ein Projekt für die geplante Freilegung, erstehen, das die Fragen und Bedenken aller Art in einer Weise löst, mit der fast jedermann einverstanden sein muß, denn man wird naturgemäß das Beste und Praktischste nehmen, wovon dann gesagt werd«» kann: „Anders war das Projekt nicht auszuführen. * Die vielleicht unliebsamen Kosten für einen Preis machen sich sicher mehrfach bezahlt, bennt
„DaS Beste ist da« Billigste I* M.
Vereins- u. VergnÄgungsnachrichten
für Freitag den 24. Juli.
<*». MSmur» u. Jüttglinarverkin: Posaunenblase« (Ev. BsrelnshaaS).
Tunt« u. FechMu»! Mends 6—7'/, Uhr: turnen der Damenabteilung: 81/«—10 Uhr: Fechten.
Turngefellschast: Wend» von 8—10 Uhr: Turnen der Jugeudabteilung.
Turnverein: Abend» von 8—10 Uhr: Turnen der Jugtndabieiluug.
Erfier Athleten - Verein: Dimds von 9—11 Uhr: Üebungèstunde im Verein»lokale (Restauration Sandhof).
Trmn.-Nter. Verein Hanau: Vereins abend im „» alsberg*.
Humoristischer Musikverein „Germania- : Von 9—11 Uhr: Uebungsstunde (Restanration „zum Sandhof*).
Verein f. Homkovathie u. Raturbeilkunde: Vortragsabend (Stad! Bremen) Erster Hanauer Kellnerveretn: Vereiniabend in der „Harmonie".
Hanauer Kellnerverein (gegr. 1880): Verein »ab end bei Ulismer.
Erster Hanauer Kellnerbund 1905: BereinSabend im „Elephanten*.
Klub „Amicitia": BereinSabend im Gasthaus „zum Elephanten".
Sänger-Quartett: BereinSabend in der Brauerei Orschler.
stlub „Schlaraffia": BereinSabend in der „Allemania".
Klub „Traternita»: Klubabend in den „3 Schwanen".
Verein der Badener: BereinSabend in der „Brauerei Beck". steoelklub bei ,,D. H. SB.": Kegelabend in der Turnhalle.
Kacholilcher Geselleuverein: BereinSabend im „Braustüb'l". FreiiagS-Gcsellschaft Carlsberg: Restaurant „Carlsberg". l^eiillschaft „Scharfe? Eck": BereinSabend.
Gesellige Verbindung „Melitta*: '/,10 Uhr: Stammtisch Gasthaus „zur goldnen Gerste*.
Bicpcle-Klub 1896: Klubabend im „Kaiser Friedrich".
Merkes'lcher Stenographen-Verein: FortbildungSkursuS „zur Srnne".
Babelsberger Stenographen - Verein sLokal: »Frankfurter Bau". Eingang Lindenfiraße) : Abend» von 8—9 Uhr: Anfängerkursus, 9—10: UebungSstunde der PraMer-Abteiliing (Redeschrift.)
Gijillschaft „Lustige Brüder": Klubabend bei Heinrich Vowinkel.
-' uitempler-Loge zur Höhe, Paradeplatz 1: Abends: Freie Zusammenkunft. Gäste willkommen.
Buchberg-Verein: Abends 6 Uhr: Hauptversammlung in den „3 Ritidern".
Berst eigeruusiS- re. Kalender
für Samttag b en 25. Juli.
Angebote betr. Uebernahme auf die Erd- und Maurerarbeiten bei hiesigen Gerichlsgebäudeè rc. sind bis vormittags 10 Uhr an die Königs. Landbauinsvektion dahier einzar«/chcn (f. Nr. 157 „Han. Anz.").
OeffenNicher Wetterdieilst.
Voraussichtliche Willcruuo für Vie Zeit vom Abend des 24. Juli bis zum nächsten Abend.
Wärmer, meist heiler imo trocken, stellenweise Gewitler- ueigung.
Für Errichtung eines Aussichtsturmes auf dem Buchberge bei Langenselbold
gingen ein
Voriger Betrag .... 2368.60 „
Vom Buchbergturm herabzuschauen
In Kinzig- und in Maines Gauen DaS ist ein köstlicher Genuß.
Nur dir allein das Lob gebührt,
Weil du uns hast dorthin geführt. .1.— „
Zusammen bis jetzt 2364.— Mk.
Weitere Spenden nimmt gerne entgegen die
Redaktion des „Hanauer Anzeigers."
DttcflayeK
Anonym. Wir wiederholen, daß anonyme Einstndungen nicht zur Veröffentlichung gelangen können.
Gerichtsfaal.
Sitzung der Strafkammer vom 23. Juli 1908.
Unredlicher Versicherungsagent.
Der jetzige Kolporteur Heinrich W. hier verlor im vorigen Jahre seine Stelle in einer hiesigen Maschinenfabrik, die er 27 Jahre inne hatte, und nahm dann eine Versicherungsagentur für die Deutsche Kranken- und Sterbe-Bersicherungs- anstalt in Bautzen an, die ihm unter dem hochklingenden Titel Subdirektor übertragen wurde. Es stellte sich aber bald heraus, daß die Anstalt nicht zu den ganz reellen gehört, eS wurde gegen den Beitritt gewarnt und die Folge war die beinahe gänzliche Unmöglichkeit, neue Mitglieder zu werben. W., der auf die Provision angewiesen war, geriet in Not und vergriff sich an den Beiträgen der Mitglied«, die er allmonatlich einzusenden hatte. Insgesamt eignete er sich etwa 200 Mk. an. In Verbindung mit Unterschlagung soll er sich auch der Untreue schuldig gemacht haben, doch hält die Strafkammer ihn nicht für einen Bevollmächtigten der Gesellschaft und spricht ihn in letzterem Punkte frei. Er konnte weder Mitglieder eigenmächtig ausnehmen, noch durfte er selbständig Quittung leisten über gemachte Zahlungen- Für die Unterschlagung wird er zu drei Wochen Gefängnis verurteilt.
Diebische Dorfbewohnerin.
Die Ehefrau des Taglöhners Heinrich V. in Oberdorfelden, Mutter von sechs Kindern im Alter von 1'/' bis 13 Jahren, half ihren bei der großen Kinderzahl und dem geringen Verdienst deS Gatten wohl etwas gedrückten finanziellen Verhältnissen dadurch auf, daß sie bei' anderen Dorfbewohnern, deren Verhältnisse sie kannte und bei denen sie Geld vermutete, Einbruchs diebstähle verübte. So stattete sie dem Landwirt und früheren Bürgermeister Chr. Reichhold am 5. Mai, als die Familie auf dem Felde war, einen heimlichen Besuch ab, öffnete den Sekretär und entnahm demselben etwa 60 Mark baren Geldes. Außerdem brach sie eine Sparbüchse auf und eignete sich den Inhalt, etwa 8 Mark, an. Dann begab sie sich in die Speisekammer und hieß von dort eine größere Anzahl Würste, auch Zervelatwürste, mitgehen. Am 19. Mai wiederholte sie diese heimliche Exkursion, diesmal aber mit weniger Erfolg. Sie sand nur ein Portemonnaie mit 6—8 Mark Inhalt sowie einen österreichischen Silbergulden. Den Gulden suchte sie später in einem Oberdorfelder Geschäft als Zweimarkstück an den Mann zu bringen und gab ihn, als. ihr daS nicht gelang, in einem Hanauer Warenhaus in Zahlung, natürlich als Zweimarkstück. Dies stellt, da das Geldstück ja keine zwei Mark wert ist, einen Betrug dar. Bezüglich der Art und Weise, wie sie in Reichh olds Haus gekommen ist, behauptet die Angeklagte, daß sie durch ein offen stehendes Fenster eingestiegen sei, während nach Ansicht des Bestohlenen der Einstieg durch das Kellerloch erfolgt sein muß, von wo sie sich dann in die Wohnung begab. Reichhold hat übrigens bereits früher erhebliche Geldabgänge bemerkt, einmal 150—200 Mark, konnte aber nicht auf die Spur des Diebes kommen. Auf die gleiche Weise wie hier verübte die V. noch zwei weitere Einbruchsdiebstähle. Mitte Mai stieg sie bei einem Nachbarn durchs Fenster und holte etwa 30 Mark heraus, am 11. Juni stahl sie bei Oswald für etwa 10 Mark Fleischwaren. Das Gericht billigt der Angeklagten zwar mildernde Umstände zu, sodaß sie mit einer Gefängnisstrafe davonkommt, bemißt diese aber mit Rücksicht auf die Hartnäckigkeit der Diebstähle auf ein Jahr und drei Monate. Ein Haftbefehl wird nicht erlassen.
Dummejungen st reiche.
Eine größere Anzahl Hochstädter Burschen, 11 an der Zahl, von 16—18 Jahren, haben sich wegen Beschädigung einer dem öffentlichen Nutzen dienenden Sache, sowie Beschädigung eines Gebäudes und gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu verantworten. Die erstere Anklage bezieht sich auf den Bleichbrunnen von Hochstadt, die letztere auf das sogenannte Schützenhäuschen. Der Brunnen wurde anläßlich einer nächtlichen Exkursion nach solenner Kneiperei dadurch beschädigt, daß man einen in den Brunnen geratenen Pfahl beständig mit solcher Kraft gegen die Umfassung stieß, daß die schweren Steine, die mit eisernen Klammern anein- andergefügt sind, auseinandergingen und umfielen. An dem Häuschen wurden mehrere Gefache eingedrückt, woraus zwei der Burschen entstiegen und sich dadurch des Hausfriedensbruchs schulditg machten. Ob die Gefache aber mit Absicht eingestoßen wurden konnte nicht erwiesen werden. Der Haupttäter behauptet, daß er mit den Händen in die Löcher griff, die in der Mauer des lange unbenutzten Häuschens sich befunden hätten, um sich nach oben zu ziehen und hineinzusehen, und daß dabei noch einige Ziegelsteine herausfielen. Einige andere warfen mit Steinen dagegen, doch scheint auch hierdurch eine Beschädigung nicht einge- treten zu sein, sodaß nur wegen Werfens mit Steinen gegen ein Gebäude Verurteilung eintritt, und zwar wird in dieser Beziehung auf je 3 Mk. erkannt. Die Beschädigung des BrufinenS, an dem 7 Burschen beteiligt waren, sowie der Hausfriedensbruch wurden mit je 6 Mark geahndet.
Nächtlicher Unfug.
Am 3. Mai d. J. wurden in der Nähe von Fechenheim nach Bergen zu verschiedene Beschädigungen von Telegraphenleitungen feftgeftellt; insbesondere waren Isolatoren teilweise zertrünimert. Eine Betriebsstörung fand jedoch nicht statt. Die Täter waren einige junge Leute von Fechenheim, die in jener Nacht von einem Ausflug zurückkehrten und sich in der Trunkenheit damit belustigten, mittelst Gummi- schleuder und Steinen Schießübungen anzustellen. Al Ziel»
___________________________________24. objekte dienten die Isolatoren. Einer der Burschen wurde ausfindig gemacht und zur Anzeige gebracht. Die übrigen dürften, zumal eine Anzahl durchaus nicht schweigsame Mitwisser da sind, aber auch kaum der rächenden Nemesis entgehen. Er hatte sich wegen Gefährdung des Telegraphenbetriebes zu verantworten, für welches Vergehen ein Monat Gefängnis die Mindeststrafe ist. Das Gericht hielt aber auf Grund eines Gutachtens der Postbehörde, wonach nur bei gänzlicher Zertrümmerung eines Isolators eine Betriebsstörung eintritt, bei der nur teilweisen Zerstörung eine Gefährdung deS Betriebes nicht für vorliegend und ließ nur äuf Grund des § 304 Str.-G.-B. (Beschädigung einer dem öffentlichen Nutzen dienenden Sache) Bestrafung eintreten, ES wird unter Berücksichtigung der Trunkenheit als Mild«» rungSgrund auf 50 Mk. Geldstrafe erkannt.
Dieberei.
Am 19. Mai d. I. weilten die Arbeiter Theodor Himburg und Iulius Katzenstein allein in der Stettnerschen Gastwirtschaft in Schlüchtern. Wahrscheinlich, um die zur Bedienung anwesende kleine Tochter des Wirts zu entfernen, gaben sie ihr einen entsprechenden Auftrag. Diese mißtraut« jedoch den beiden und gab den Auftrag deshalb an ihr« Mutter weiter, während sie sofort wieder zuriickkehrte. Vor der Gaststubentür hörte sie Geld klirren und gleichzeitig bemerkte sie durch ein Fenster den Katzenstein, wie dieser eilig vom Buffet sich entfernte. Man holte Polizei und ließ ihn durchsuchen (eS fehlten zwei 50 Pfennigstücke in der Kaffe), doch fand sich nichts. Der H. ließ gleich darauf in einer anderen Gastwirtschaft ein 50 Pfg.-Stück wechseln und man nahm deshalb an, daß er das von K. gestohlene Geld zu sich gesteckt hatte, damit es bei diesem nicht gefunden wurde. Das Schöffengericht hatte ihn wegen Hehlerei zu 1 Woch« Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer aber hält die Beweise nicht für ausreichend und spricht ihn frei. Der K., der zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt wurde, hatte keine Be- rufujtg eingelegt.
Kohlendiebe im Haus.
Vom Herbst v. Js. an bis zum Frühjahr b. IS. bemerkte der Bäckermeister H. hier einen ganz rapiden, zu seinem eigenen Verbrauch in keinem Verhältnis stehenden Kohlenabgang, ohne dem Täter auf die Spur zu kommen. Erst als ihm eines Tages von einer Hausgenossin, Frau R., die Mitteilung wurde, diese habe die im selben Hause wohnende Frau des Schneiders Karl K. beobachtet, wie sie den Keller des H. zuschloß, vor sich einen Eimer Kohlen, wurde man auf den mutmasslichen Dieb aufmerksam. Man sah dann in den Keller der Frau K., ob diese Kohlen in ihrem eigenen Keller verwahre, doch war, obgleich sich der Keller bis hinten überblicken ließ, keine Spur von solchen zu bemerken. Als sich dann auch noch herausstellte, daß Frau K. sich des öfteren von der 14jähr. Pflegetochter des H. Kohlen heimlich geben ließ, wurde Anzeige erstattet. Die Pflegetochter behauptet, von der Frau K. wiederholt gebeten worden zu sein, ihr einen Eimer Kohlen aus ihrer Eltern Keller zu holen, da sie selbst keine habe. Sie solle aber ja ihren Eltern nichts sagen. Als Entschädigung gab ihr Frau K. für 5 Eimer 60 Pf., was eine nicht dem richtigen Werte entsprechende Vergütung darstellt, sodaß hierin eine Hehlerei liegen würde, auch wenn im übrigen die Darstellung der Frau, die behauptet, von dem Kinde um Abnahme der Kohlen gebeten wurden zu sein, die richtige wäre. Den Diebstahl bestreitet die Angeklagte vollständig und sucht durch verschiedene BeweiS- anträge die Unglaubwürdigkeit der Hauptzeugin R, darzutun. Durch die diesbezüglichen Zeugen, die während der Verhandlung noch geladen werden, wird zwar dargetan, daß Frau R. gerne klatscht, auch daß sie es im allgemeinen mit der Wahrheit nicht sehr genau nimmt, einen Beweis für die Unglaubwürdigkeit im vorliegenden Fall hielt das Gericht aber nicht für erbracht, zumal die Bekundung der Frau R. durch verschiedene andere Umstände unterstützt wird. Einen schweren Diebstahl, der vorliegen würde, wenn der Keller nicht mit dem dazu bestimmten Schlüssel geöffnet worden wäre (dem Besitzer war im November der Schlüssel weggekommen und er hatte dann einen anderen benutzt), hielt das Gericht aber nicht für erwiesen, da die Möglichkeit immerhin bestehe, daß Frau ,., die den abhanden gekommenen Schlüssel gestohlen haben soll, nicht mit diesem, sondern mit dem auch von H. benutzten Schlüssel geöffnet hat, den sie, da die Küche immer offen war, leicht in jedem einzelnen Falle sich holen und wieder hinhängen konnte. Es wird wegen Verleitung zum Diebstahl, Hehlerei und einfachen Diebstahls auf insgesamt 14 Tage Gefängnis erkannt.
Hus Hab und fern.
-r. Marburg, 23. Juli. Gestern abend löste sich bei der Maschine des aus der Richtung von Creusthal kommenden Zuges die Kolbenstange. Der Zug musste deshalb auf freier Sirecke liegen bleiben und entstand auch dadurch ein» ganz erhebliche Betriebsstörung.
-r. Biedenkopf, 23. Juli. Um den bahnarmen Kreis Biedenkopf zu erschließen, will- man bekanntlich eine Bahn von Oberscheld nach Wallau und eine solche von Wetzlar nach Gladenbach und weiter nach Biedenkopf bauen. Der Hinterländer Kreistag beschloß mm, das letztere Projekt nur dann zu unterstützen, wenn die Linie Wetzlar— Naunheini — Waldgirmes—Königsberg gewählt würde. — Gestern erschoß sich hier aus Lebensüberdruß ein Arbeiter.
St. Frankfurt, 23. Juli. In den diesjährigen Bayreuther Bühnenfestspielen singt die Rolle der „Freia" int „Ring der Nibelungen" Frau Lilly H a f g r c n - W a a g, eine frühere Schülerin des Raff-Konservatorinms. Die als Konzertsängerin bekannte Künstlerin betritt mit dieser Rolle zum erstenmal die Bühne.
St. Frankfurt a. M., 22, Juli. Nächsten SamSlag den 25. d. Mts. Veranstalter der deutsche Männer-Gesangverein „Arion" anS Brooklyn, der sich ans einer Reise durch Deutschland befindet und auch unsere Stadt besucht, int Palmengarten ein Konzert unter Mitwirknng des Manchester- Ladies-Quartett, sowie des Palmengarten-Orchesters. Der Ertrag des Konzertes soll der Mozartstiftung zu gute kommen.
. Offenbach, 23. Juli. Gestern morgen fuhr der Pei» oncndampfer „Niederwald" der Kvlu-Düsseidorfer SchiffahrK- gesellschaft von Bingen talwärts. Suri vor dem Biuacr Loch