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General-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 170 F-rnfprechanschlutz Nr. 605.
SlmMches.
Landkreis Fjanau.
BekilillltimA^en des Kömülichen LMrktssmts.
Unter den Schweinen zu Erbstadt ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Hanau den 20. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 5080 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Ich mache die Besitzer von beweglichen Kraftmaschinen (Dampfkessel) auf die in Nr. 28 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel vom 8. Juli 1908 — Seite 202 — veröffentlichte Polizeiverordnung, betreffend Aufstellung, Beschaffenheit und Betrieb von beweglichen Kraftmaschinen aufmerksam.
Hanau den 20. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
P 7172 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 weißes Taschentuch (gez. M. M. in zwei Glöckchens, 1 Steinschläger-Hammcr.
Verloren: 1 braunes Seehundhandtäschen mit silbernem Portemonnaie, silbernem Mefferchen, weißem Taschentuch re.
Zugelaufen: 1 brauner Schäferhund mit weißer Brust, m. Geschl.
Entlaufen: 1 brauner Jagdhund, m. Geschl.
Hanau den 23. Juli 1908.
politische Rundschau.
Die Nordlandreise des Kaisers. Aus Molde wird gemeldet: Die „Hohenzollern" ging gestern früh um 71/: Uhr nach Uebernahme des vierten Kuriers in See und traf nach guter Fahrt abends um lO1^ Uhr in Molde ein. Während der Fahrt hörte der Kaiser Vorträge und arbeitete allein. Das Wetter ist heute kalt und regnerisch.
Keine Monarchenznsammenkunft im Tannus. Wie aus bester Quelle verlautet, ist es ausgeschlossen, daß in diesem Jahre eine Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und König Eduard im Taunus stattfindet. Das Gerücht, daß eine Möglichkeit bestände, ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß im August in Homburg v. d. H. ein Denkmal für die Landgräfin Elisabeth von Hessen-Homburg enthüllt wird. Sie war bekanntlich eine englische Königstochter und zu dem Denkmal hat neben Kaiser Wilhelm auch König Eduard einen erheblichen Teil der Kosten geschenkt. Es lag nun die Annahme nahe, daß Englands Herrscher auch zu der Enthüllung kommen werde, zumal er Mitte August, seiner Gewohnheit gemäß, nach Marienbad reist. Neuerdings ist jedoch angeordnet worden, daß sich die Einweihung des Denkmals in Homburg in sehr einfachen Formen vollziehen soll, was doch ausgeschlossen wäre, sobald König Eduard anwesend sein würde. Bezüglich des Zeitpunktes der Enthüllung ist bestimmt, daß sie nicht vor dem 20. August stattfinden soll. Nach diesem Termin wird der Kaiser auf einige Tage zu Besuch bei seiner Schwester, der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, auf Schloß Friedrichshof bei Cronberg eintreffen. Von dort aus wird er nach Homburg zur Denkmalèweihe fahren. Bisher hat König Eduard, wie zuverlässig verlautet, noch keinerlei Nachricht an den Berliner Hof gelangen lassen, wonach er einen Besuch in Cronberg oder Wilhelmshöhe beabsichtige. Man darf deshalb sagen, daß die bezüglichen bisherigen Meldungen nur auf unbestätigten Gerüchten basierten.
Nadfahrertruppen. Die Frage, ob schon im Frieden eine feste Organisation von Radfahrertruppen erforderlich sei, wird wieder einmal lebhaft erörtert, und zwar in der militärischen Preffe, wo im Militär-Wochenblatt wie in den in Oesterreich erscheinenden Kavalleristischen Monatsheften recht verständige Artikel erschienen sind. Bisher ist diese Frage bei uns dahin entschieden, daß von einer Aufstellung besonderer Nadfahrertruppen im Frieden abzusehen sei, und auch die neue Fclddienstorbnung weist auf die Aufgaben des Radfahrers besonders im Nachrichten- und Meldedienst hin. Eine besondere Truppe zu diesem Zwecke aufzustellen, liegt keineswegs in der Absicht, ebensowenig ist man bei uns für die Aufstellung von Radfahrereinheiten für Kampfzwecke eingenommen und hält es für ausreichend, wenn die den Truppenteilen zugeteilten Radfahrer im Kriege aus bestimmten Anlässen zu solchen Einheiten zusammengezogen werden. Die Zuteilung der Radfahrer auf die kriegsstarken Truppenteile
Donnerstag den 23. Juli Fernspr-chanschlutz Nr. eos. 1908
regelt sich in folgender Weise. Jedes Infanterie-Regiment erhält für den Regimentsstab 1, für jeden Bataillonsstab 2 und für jede Kompanie 1 Radfahrer, zusammen also 19; bei der Kavallerie erhält der Regimentsstab und jede Eskadron 1 Radfahrer, so daß 5 bis 7 Radfahrer auf das Regiment entfallen. Die übrigen Waffen, wie Feldartillerie, Maschinengewchrabteilungen, Pioniere und Verkehrstruppen erhalten ebenfalls ihre Radfahrer zugeteilt, aber sie kommen bei einer Verwendung zu Kampfzwecken nicht in Frage, da sie hier im eigenen Dienst dieser Waffen verwendet werden. Die vier Regimenter einer Infanteriedivision würden also über 76 Radfahrer verfügen, und wenn man die Gliederung des Armeekorps zu drei Divisionen annimmt, so würde das Armeekorps über die achtbare Zahl von 228 Radfahrer verfügen, also über eine kriegsstarke Kompanie. Wenn man ein Viertel dieser Zahl den Truppen für ihren inneren Dienst überläßt, so ergibt sich immer noch eine Zahl von etwa 170 Köpfen, die eine ganz ansehnliche Kampfeinheit darstellen. Hat ein Armeekorps nur zwei Infanteriedivisionen, so ermäßigen sich diese Zahlen um ein Drittel, und es wird immer noch eine Kompanie von 120 Radfahrern aufzustellen sein, wie dies bei den vorjährigen Manövern des 7. und 10. Armeekorps der Fall war, wo jedoch die Radfahrerkompanie dem kommandierenden General unmittelbar zur eigenen Verfügung unterstellt war. Sie wurde sowohl für das Nachrichten- und Meldewesen als auch im Gefecht verwendet und soll überall genügt haben. Bei den diesjährigen Kaisermanövern dürfte in ähnlicher Weise verfahren werden, und es wird sich dann ergeben, ob die jetzige Verwendungsart der Radfahrer als genügend angesehen werden kann.
Der „Reichsonzeister" veröffentlicht ein Preisausschreiben für deutsche Künstler zur Gewinnung eines geeigneten Entwurfs für die äußere Ausstattung des durch die Münznovelle vom 12. Mai 1908 geschaffenen 25-Pfennigstückes. AuSgesetzt sind drei Preise, 2000, 1500 und 1000 Mark.
Englisches Unterhaus. Bei der Beratung des indischen Budgets bezeichnete der Unterstaatssekretär für Indien, Buchanan, die finanzielle und wirtschaftliche Lage für gut. Auf die in bestimmten Teilen hervorgetretenen unerfreulichen Erscheinungen übergehend, sagte der Unterstaatssekretär, vor der kürzlichen Entdeckung der Organisation der Verschwörung in Kalkutta sei nicht bekannt gewesen, wie weit verzweigt das Verschworungsnetz war. Ebenso wenig wie dies zu verkennen, empfehle es sich, die Bedeutung der Sache zu übertreiben. Die Regierung werde alles aufbieten, um diese gehässige Form politischer Verstimmung auszurotten. Es konnte nicht überraschen, daß unter den Europäern in Indien eine ängstliche Stimmung Platz griff. Diese verminderte sich aber in dem Maße, in dem das Vertrauen zur Regierung wuchs, daß sie die Europäet nicht im Stich lassen werde. Es machen sich aber noch andere Zeichen politischer Unruhe geltend, die ganz außerhalb der Sphäre der Bomben und Anarchisten liegen. Diese sind sehr ernster Natur und es ist schwierig, Abhilfemittel gegen sie zu finden. Nachdem der Redner die Tragweite des Problemes hervorgehoben hatte, erklärte er, die Regierung habe die Absicht, furchtlos vorwärts zu gehen auf den Grundlinien des konstitutionellen Fortschrittes um soviel wie möglich den politischen Forderungen der achtbaren Reformer gerecht zu werden. Die Regierung erwägt nicht nur die konstitutionellen, sondern auch die administrativen Reformen. Die Reformen würden zwar kein Allheilmittel für alle indischen Unruhen bilden, sie würden jedoch einiges dazu beitragen, die berechtigten Wünsche einer wichtigen Klasse des indischen Gemeinwesens zu berücksichtigen.
Die fitttfltittfiW Bewegung. In den Aufrufen, die der Vizemajor Niazi an die bulgarischen, griechischen und serbischen Dörfer des Bezirkes Ochrida gerichtet hat, legt er den freiheitlichen und friedlichen Zweck der jungtürkischen Organisation dar und ermahnt die christliche Bevölkerung, ihre früheren Sonderbestrebungen aufzugeben. Nicht für fremde Staaten, sondern für ihr eigenes Vaterland möchten sie arbeiten. Dieses Land, sagt er, gehört uns. Solange ein Türke lebt, werden wir nicht gestatten, daß es ein anderer regiere. Das Ziel der Neuorganisation sei es, daß jeder seine Nationalität und Religion frei bekennen könne. Um die Erfüllung dieser Bedingungen zu erreichen, sollen die jungtürkischen Organisationen auf die früheren Aspirationen verzichten, welche den jetzigen Zustand geschaffen haben. Niazi fordert, daß die Banden der einzelnen Nationen sich bei ihm melden, um eine gemeinsame Aktion zu vereinbaren. Im Falle der Weigerung haben die Banden das Land sofort zu verlassen. Kehren sie svätcr zurück und die Dorfbewohner melden es nicht, so sollen alle Notabel» gehängt werden. Niazi droht allen die Strafe des Gehängtwerdens an und die
Verweigerung jeder Gnade, die nach der Kenntnisnahme dieser Aufrufe sich nicht unterwerfen.
Das Urteil gegen die Standard-Oil-Company aufgehoben. Die mit drei Richtern besetzte Berufungsinstanz des Bundesgerichts in Chicago hob einstimmig das bekannte Urteil gegen die Standard-Oel-Gesellschaft auf, das die Gesellschaft mit 29 Millionen Dollars Strafe belegte und ordnete einen neuen Prozeß an, in dem die Strafverfolgung einen schweren Stand haben dürfte, da die Berufungsinstanz erklärt, ein Verfrachter sei nicht gehalten, eine ihm von einem Bahnbeamten angegebene Frachtrate noch besonders nachzuprüfen. Ferner sei die Gesellschaft nicht wegen jeder Waggonladung anzuklagen, sondern jede Lieferung müsse als Ganzes betrachtet werden, so daß die ursprünglichen fünfzehnhundert Anklagen sich auf weniger als fünfzig ermäßigen. Ferner müsse die Strafe nicht auf den Vermögensstand der Standard- Oil-Company of New-Jersep hin festgesetzt werden, da diese Gesellschaft nicht in der Klageschrift erwähnt wurde, sondern müsse auf dem Vermögen der Standard-Oil-Company of Indiana basieren, die mit einer Million kapitalisiert, während jene mit hundert Millionen zu Buch steht. Der Unterrichter habe sich augenscheinlich von außerhalb der Gerichtskenntnis stehenden Erwägungen leiten lassen, da beispielsweise nirgendwo im Beweismaterial zu lesen steht, daß die Standard-Oel- Gesellschaft schon früher angeklagt war. Mithin hätte die Höchststrafe nicht verhängt werden dürfen.
Ablösung für das ostasiatische Detachement. Wie die „Berl. Korresp." meldet, soll die diesjährige, aus 10 Offizieren und 79 Unteroffizieren und Mannschaften bestehende Ablösung für das ostasiatische Detachement auf dem Schienenwege durch Rußland, die Mandschurei und China an ihren Bestimmungsort befördert werden. Die Regierungen von Rußland, Japan und China haben bereitwillig ihr Einverständnis hierzu erteilt. Die Ausreise soll am 4. August von Wirballen aus angetreten werden. Der Bahntransport wird, abgesehen von der erheblichen Zeitersparnis, sich wesentlich billiger gestalten als die Beförderung auf dem Seewege.
General v. Golz t»
Homburg b. d. H., 22. Juli. Die Beerdigung des Generals der Infanterie v.Golz, â la suite des Jngenieur- und Pionier-Korps fand heute nachmittag 6 Uhr mit großen miltärischen Ehren statt. Im Auftrage des Kaisers war der kommandierende General des 18. Armeekorps, Exzellenz v. Eichhorn erschienen, ferner Prinz Friedrich Karl von Hessen und viele höhere Offiziere. Der Sarg wurde von acht Pionier-Unteroffizieren ' des 21. Bataillons zur Gruft getragen. Die Leichenparade bildete das zweite Bataillon des Kurhesstschen Infanterie-Regiments 71, drei Eskadron? des Hessischen Dragoner-Regiments sowie zwei Batterien des Feld-Artillerie-Regiments Frankfurt Nr. 63.
Homburg b. d. H., 22. Juli. Der Kaiser sandte an die Witwe des verstorbenen Generals der Infanterie v. Golz folgende Depesche: „Molde, „Hohenzollern", 21. Juli, 7 Uhr 45 nachmittags. Exzellenz Frau von Golz-Homburg v. d. Höhe. An dem Hinschciden Ihres von mir hochgeschätzten Mannes nehme ich den wärmsten Anteil. Mit mir gedenkt die Armee und vor allem das Ingenieur- und Pionierkorps in wehmütiger Trauer dieses hervorragenden, in Frieden wie Krieg treu bewährten Offiziers, welcher für unsere Landesverteidigung bahnbrechend wirkte. Die trefflichen Dienste, welche er mir und dem Vaterlande leistet«, werden unvergessen bleiben. Wilhelm I. B."
Die Lage in Marokko.
Tanger, 22. Juli. Wegen der aus der Umgebung von Marrakesch, sowie aus anderen Teilen Marokkos einlaufenden günstigen Nachrichten über die Stimmung der Bevölkerung über die voraussichtliche Erfolglosigkeit des Zuge« Abdel Aziz' nach Marrakesch, hat wie aus Fez gemeldet wird, Mulep Hafid die geplante Reise nach Marrakesch aufgegeben.
Tanger, 22. Juli. General Boutcgourd begibt sich mit dreimonatigem Urlaub nach Frankreich. Zwei Bataillone der Fremdenlegion und algerische Schützen kehren nach Algier zurück.
Paris, 22. Juli. Wie die „Agence HavaS" aus Tange» meldet, wird dort die Nachricht, daß Muley Hafid Fez verlassen habe, amtlich als nicht zutreffend bezeichnet.
Die Strafpro^ßresorm.
Nach einer offiziösen Auslassung sind die Vorarbeiten für die Strafprozeßreform, soweit sie die ReichSjustizoer- waltung und die preußische Regierung beschäftigen, nunmehr zum Abschluß gekommen. Da für weitere Kreise vor allem die neue strafrechtliche Organisation von Interesse sein wirb, sei folgendes darüber mitgeteilt.