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Älteito#9brwl imb Verlag der Duchdruck«r«i de» rerelu.
General-Anzeiger
Amtlicher Organ fit Sfeit= and Kaaâreis Kanan.
SiarSSuagSgrNLUs
Di« fLafgesMea« Petitzeil« »der Newt SfPW'Hß U^ . im Râmmttil Nie AM 36 ZM
W, Waisenhaus«» in Hemau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Veremtwortl. Rederkteur: S. Vchr«ck«< U'HMWi
Ri. 159 F-rnsprechanschlutz Nr. 605.
Freitag den 10.'Juli
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Amtliches.
Stadt- und Landkreis F)anau,
Die Königliche General-Ordens-Kommission in Berlin teilt mit, daß nach den ihr erstatteten Anzeigen einzelne Hinterbliebene aus Unkenntnis der bestehenden Vorschriften Orden und Ehrenzeichen den verstorbenen Inhabern mit ins Grab gegeben haben. Ein solches Verfahren läuft aber den geltenden Bestimmungen zuwider. Ich bringe deshalb diese Bestimmungen nachstehend zur allgemeinen Kenntnis.
1. Die am Erinnerungsbande (weißes, sechsmal schwarzgestreiftes Band mit rotem Vorstoß) verliehenen Königlichen Kronenorden 3. und 4. Klasse und Allgemeinen Ehrenzeichen mit dem roten Kreuz und ohne dieses,
2. das Rechtsritterkreuz des Johanniterordens,
8. die Rote Kreuzmedaille 3. Klasse,
4. die Krönungsmedaille,
5. die Kriegsdenkmünze für 1864,
6. die Kriegsdenkmünze für 1870/71,
7. die Kaiser Wilhelm-Erinnerungsmedaille,
8. die Chinadenkmünze,
9. die Hannoversche Jubiläumsdenkmünze,
10. die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr, tl. die Landwehrdienstauszeichnung 2. Klasse, bleiben von der Rückgabe ausgeschlossen, während das Düppeler Sturmkreuz, bas Alsenkreuz und das Erinnerungskreuz für 1866 bei demjenigen Kirchspiel aufzubewahren sind, zu dem der Verstorbene gehört hat.
DaS Dienstauszeichnungskreuz, die drei Klassen der Dienstauszeichnung und die Landwehr-Dienstauszeichnung 1. Klasse sind den zuständigen Bekleidungsämtern zu überweisen.
Alle übrigen, hier nicht genannten Auszeichnungen, also auch das durch Urkunde vom 22. 10. 07 (G.-S. S. 281) in einen Orden umgewandelte Frauenverdienstkreuz, sind an die Königliche General-Ordens-Kommission zurückzuliefern. Dies geschieht bei verstorbenen aktiven Beamten durch Vermittelung der vorgesetzten Behörde und im übrigen mit einigen Ausnahmen durch die Vermittelung der Landratsämter. Die Besitzurkunden verbleiben den Hinterbliebenen als Andenken.
Hanau den 4. Juli 1908.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
V 4571 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor
Landkreis Hanau. des r ™ t wrtiÄ
Unter den Schweinen zu Ostheim ist die Schweinestuche ausgebrochen.
Hanau den 4. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 4705 J. A.t Conrad, Kreissekretär.
$ttatm*o«i
Unter den Schweinen in Mittelbuchen ist die Schwcine- stuche ausgebrochen.
Hanau den 4. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
Y 4080 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Unter den Schweinen in Roßdorf ist die Schweine- fitvdje erloschen.
Hanau den 4. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 4708 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau- Kesselstadt belegenen, im Grundbuche von da Baud IX Art. 467 zur Zeit der Eintragung des VersteigcrungSvcr- merkes auf den Namen des HeuhändlerS Heinrich Rinken- berger von Kesselstadt eingetragenen Grundstücke:
Kartenblatt 14
Parzelle 110, am Burgrain, Acker = 6 ar 13 qm,
— 5,04 Mk. Grundsteuer-reinertrag —
Parzelle 109, daselbst, Acker = 6 ar 92 qm,
— 5,70 Mk. Grundsteuer-reinertrag —
Parzelle 111, daselbst, Acker — 5 ar 66 qm,
— 4,65 Mk. Grundsteuerreinertrag —
Parzelle 112, daselbst, Hofraum mit Scheuer, Landstraße Nr. 5 — 3 ar 54 qm,
am S. September 1908, vormittags IO1/» Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Hanau den 1. Juli 1908.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 14437
PolitiTd>e Rundschau.
Die Reise des Hauptmanns Franke nach Ovamboland. Ueber die Reise des Hauptmanns Franke nach Ovamboland wirb aus Deutsch-Südwestafrika telegraphisch gemeldet: Hauptmann Franke ist von seiner Mission in das Ovamboland soeben zurückgekehrt. Alle fünf Oberhäuptlinge des Ovambolandes: Kambonde-Ondonga, dem nach Nechales Tod auch die Herrschaft über ein ganzes Ge». biet zugefallen ist, ferner Negumbo-Ukuambi, Shaanikas- Ongandjera, Jita-Ukusuluiri und Nande-Unkuanpama haben die deutsche Oberhoheit bedingungslos anerkannt und sich unter den Schutz der deutschen Regierung gestellt; ferner haben sie sich verpflichtet, die Arbeiteranwerbung in jeder Weise zu unterstützen und ihr Gebiet dem deutschen Handel zu eröffnen. Von den im Ovambolande tätigen finnischen und rheinischen Missionaren, welche bei den Verhandlungen mit den Häuptlingen als Dolmetscher fungierten, ist die schwierige und nicht unbedenkliche Aufgabe Frankes hervorragend unterstützt worden. Franke war bei seiner Reise nur von 3 Weißen und Eingeborenen begleitet.
Französischer Senat. Bei der Debatte über die Kreditvorlage betreffend die Reise des Präsidenten Fallières beantragte der Abgeordnete Flaissiöres (Sozialist) als Protest gegen die Reise nach Rußland eine Streichung an dem Kredit. Trotzdem erkannte er das Bündnis mit Rußland als dem Frieden dienend an. Der Präsident des Senats wies den Redner unter allgemeinem Beifall darauf,hin, .daß er nicht das Recht habe, sich in die innere Politik Rußlands, dessen Bündnis für die Erhaltung des Weltfriedens so bedeutungsvoll sei, einzumischen. Der Minister des Aeußern protestierte im Namen der Regierung gegen die von Flaissiöres gegen die innere Politik Rußlands gerichteten Angriffe. Minister Pichon fügte hinzu: Die internationale Politik Frankreichs habe als wesentliche Grundlage die Allianz mir Rußland, die nicht aufgehört habe, den Interessen der beiden Nationen, ihren Bestrebungen und ihrem Wunsche nach Frieden zu dienen. Darauf wurden die Kredite in Höhe von 400 000 Francs mit 282 Stimmen gegen 1 Stimme bewilligt.
Englisches Unterhaus. — Die Wirren in Persien.
London, 9. Juli. Im weiteren Verlauf der Sitzung stellt Lynch an den Staatssekretär des Auswärtigen, Sir Edward Grey, die Frage, ob die Kosaken, welche die Zugänge zu der englischen Gesandtschaft in Teheran bewachten, zurückgezogen worden seien und ersuchte auch um Ausklürung über die Stellung des Obersten Liachow. Zugleich riet Lynch dazu, daß Staatssekretär Grey der russischen Regierung freundschaftliche Vorstellungen machen sollte, um eineSicher- heit dafür zu schaffen, daß aktive russische Offiziere sich auf die Aufrechterhaltung der Ordnung beschränken und sich nicht an den Maßnahmen zur Unterdrückung der Volksrechte beteiligen sollten. Grey erwiderte, die persischen Truppen seien zurückgezogen worden: von Liachow sei gemeldet worden, daß er bei der Erklärung des Belagerungszustandes zum Gouverneur Teherans ernannt worden sei. Der Schah Hütte die Absicht bekannt gegeben, die Konstitution aufrecht zu erhalten. Dies sei kein Anlaß, Vorstellungen zu erheben. Jnbetreff einer weiteren Frage bezüglich Liachows führte Grey aus, daß Liachow in Diensten des Schahs wäre und jeden Schritt, den er unter dem Drang der jüngsten Ereignisse unternommen habe, habe er unabhängig von der russischen Regierung getan. Dillon fragte mit Rücksicht auf die gemeldeten Hinrichtungen und Folterungen, ob die englische Regierung gegen solche Handlungen Einspruch erhoben habe. Staatssekretär Grey erwiderte, er sehe nicht, was sich Gutes daraus ergeben sollte, wenn wir von der Politik der Nichteinmischung abweichen würden. Ich schlage nicht vor, Schritte zw tun, welche die Verantwortlichkeit für die inneren Angelegenheiten Persiens in sich schließen würden. Ich habe bereits 'mitgeteilt, daß wir Garantien für die Sicherheit oder eine angemessene Behandlung der in die Gesandtschaft Geflüchteten verlangten. Darüber kann ich nicht hinausgehen. In Beantwortung einer weiteren Anfrage erklärte Staars- sekretär Grey, die'persische Regierung sei wegen der Mißachtung der englischen Gesandtschaft aufgefordert worden, um Entschuldigung" zu bitten. Dem Vernehmen nach ist das Entschuldigungsschreiben in Vorbereitung; ehe es aber eingegangen und ehe festgestellt sei, daß es befriedigende Erklärungen enthalte, sei' der Zwischenfall als nicht erledigt anzusehen.
Urß Philipp zu Eulenburg vor den CHworeutu.
Berti», 9. Juli.
Der „Frankf. Ztg." wird geschrieben:
Im Prozeß gegen den Fürsten Eulenburg machen sich bit Mängel einer bei dem Ausschluß der Oeffentlichkeit nur auf den Erzählungen irgend welcher Prozeßbeteiligter beruhender Berichterstattung nun auch dem Gerichtshof selbst bemerkbar. Zu der heutigen Sitzung machte vor Eintritt in die Verhandlung Landgerichtsdirektor Kanzow folgende Mitteilung: Ich werde von den verschiedensten Seiten in der Oeffentlich- keit angegriffen, daß ich den Angeklagten zu gut behandl«, derartige Angriffe auf meine Person übergehe ich, denn sie lassen mich kalt. Ich weiß, daß ich nach meinem besten Ermessen meine Pflicht tue und werde lediglich nach diesem pflichtgemäßen Ermessen weiter handeln. Ueber meine Person hinaus geht aber eine Notiz in einem hiesigen Morgenblatt, die die Meinung bei dem Leser auflommen lassen muß, als ob hier ein von Schlafmützen zusammengesetzter Gerichtshof sitze. Der betreffende Bericht des MorgenblatteS hat bie Spitzmarke „Ist der Zeuge vereidigt" und lautet: „Bei bet Vernehmung des Bürgermeisters Reckenberg gab «s, wie wir erfahren, einen kleinen aber für den Psychologen sehr in» teresfanten Zwischenfall. Er spielte sich folgendermaßen ab: Der-Protokollführer erhebt sich plötzlich und macht barauf aufmerksam, daß der Zeuge nicht vereidigt worden sei, wenigstens habe er die Vereidigung nicht in daS Protokoll ausgenommen. Allgemeines Erstaunen. Ist der Zeuge vereidigt worden oder nicht? Der Oberstaatsanwalt erinnert sich nicht, die Beisitzer erinnern sich nicht, der Zeug« erinnert sich nicht. Da erhebt sich in der höchsten Not einer der Geschworenen und erklärt, er pflege jeden Zeugen bei der Vereidigung genau inS Auge zu fasten und habe deutlich beobachtet, daß der Bürgermeister vereidigt worden ist. Allgemeine Zufriedenheit über die rettende Wahrnehmung und der Bürgermeister wird entlassen. In der Psychologie der Aussage gebührt aber diesem Zwischenfall jedenfalls ein hervorragender Platz." So weit, fährt der Vorsitzende fort, der Bericht. Jeder, der der Verhandlung beigewohnt hat, wird mir bestätigen, daß diese Mitteilung grundfalsch und unzutreffend ist. Tatsächlich ist, als der Zeuge Reckenb«rg entlassen wurde, vom Verteidigertisch die Frage aufgeworfen worden, ob der Zeuge auch vereidigt worden sei. ES hat beim Gerichtshof darüber gar kein Zweifel bestanden. Er wurde aber durch den amtlichen Stenographen hervorgerufen, der an den Verteidigertisch trat und dort bekundete, daß eine Vereidigung des Zeugen von ihm nicht notiert worden sei. Der Vorsitzende hat dann sofort sich von den Beifitzem bestätigen lasten, daß der Zeuge vereidigt worden fei. Dies« Bestätigung wurde auch vom Protokollführer und von ber Geschworenenbank gegeben. Der Herr Oberstaatsanwalt gab eine gleiche Erklärung ab und schließlich hat auch einer her Herren Ersatzgeschworenen auf einige Einzelheiten hingewies««, die jeden entferntesten Zweifel über die Beeidigung beS Zeugen beseitigen mußten. Dies sind die einfachen Tatsach««. Der Zwischenfall ist also keineswegs für Psychologen von Interesse, sondern er beweist nur, daß auch Stenograph«» sich irren können." Nachdem vom Verteidigertische, vom Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel und von der Geschworenenbank durch zustimmende Bemerkungen die Richtigkeit dieser Darstellung bestätigt worden war, wurde durch Aufruf festgestellt, welche Zeugen anwesend find.
Auf die abschlägig beschiedene Bitte des Zeugen Emst hin, entlassen zu werden, wurde Medizinalrat Dr. Hoffmann beauftragt, eine körperliche Untersuchung des Zeugen sofort in einem Zimmer des Gerichtsgebäudes vorzunehmen. Er stellte eine mäßige Beschleunigung der Herztätigkeit fest; bie Hauptsache seines schlechten körperlichen Befindens sei die seelische Aufregung des Zeugen und seine Sehnsucht nach feiner Heimat und seinen "Kindern. Zeuge Emst unterbreitete dann nochmals ein schttftliches EntlaffungSgesuch.
Ehe die Zeugen den Sitzungssaal verließen, trat Hofrat Kistler vor und "bat, ihm eine" Erklärung zu gestatten, da er in der Preffe angegriffen worden sei. Der Vorsitzende erklärte jedoch, daß augenblicklich keine Zeit sei, darauf ein» zugehen.
Sodann wurde zunächst der Sicherheitskommistär Seuffett» München noch einmal vernommen. Wie verlautet, ist er dabei verblieben, daß er den Zeugen Riedel für unglaubwürdig hält. Nach Seuffert wurden die neuerdings aus München geladenen Zeugen Hayer, Fischer, Wölfel und Dow« vernommen, die seinerzeit Arbeitskollegen des Riedel auf einem Bau waren. Sie wurden darüber vernommen, wie und was Riedel ihnen über den Eid des Fürsten Eulenburg gesagt hat. Diese Vernehmungen dauerten nicht lange. Nach diesen Bauarbeitern wurden eine Frau Gerke und eine Frau Schönfeld vernommen. Frau Gerke soll bei dem Angeklagte» als Wirtschafterin tätig gewesen sein. Sie war zweimal in Liebenberg angestellt, einmal in den achtziger Jahren und einmal 1891. Auch in München und in Wren ist sie Wirtschafterin gewesen. Sie soll anerkennend vom Fürsten gesprochen und ihn als einen sehr gütigen Arbeitgeber gepriesen haben, der mit seinem Personal auf sehr gutem Fuß gestanden und sich auch für deren Familien sehr interessiert h«ve. Gerüchte über unnatürliche Neigungen des Fürsten seien ihr niemals zu Ohren gekommen. Frau Schönjeld war in