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Erscheint täglich mit Ausnahme her Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Fernsprechanschluß Nr. 605.

Freitag den 3. Juli

Fernfprechanschlutz Nr. 605. 1908

Amtliches.

Bekanntmachung,

betreffend die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges. Vom 27. Juni 1907.

Auf Grund der Artikel 8, 15 Abs. 1 Ziffer 1 des Münz- gesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrat die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.

8 1.

Die Eintalerstücke deutschen Gepräges gelten vom 1. Oktober 1907 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungs­mittel. Es ist von diesem Zeilpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

8 2.

Die Taler der im § 1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Gattung werden bis zum 30. September 1908 bei den Reichs- und Landeskassen zu dem Wertverhältnisse von drei Mark gleich einem Taler sowohl in Zahlung als auch zur Um- wechselung angenommen.

8 3.

Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den ge­wöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver­fälschte Müuzstücke keine Anwendung. K 1289

Berlin den 27. Juni 1907.

Der Reichskanzler. V 5562/07

I. V.: (gez.) Freiherr von Stengel.

Stadtkreis JFyanau.

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, Die Weißbinder - Putzarbeiten, einschl. Material- lieferung, für die Mannschaftsgebäude I, II, III und IV sollen gegebenensalls in öffentlicher Ausschreibung ver­geben werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit kennzeichnender Auf­schrift versehen bis zur Eröffnung derselben am Dienstag den 7. Juli 1908, vormittags lO1^ Uhr, an die Bauleitung der städtischen Kasernen-Neubauten Hanau, Lamboystraße 24, einzureichen.

Die Zeichnungen, Maffenberechnungen, Verdingungs­unterlagen und Verdingungsanschläge liegen daselbst zur Ein­sichtnahme aus, letztere können auch gegen post- und bestellgeldfreie Einsendung von 0,50 Mk. nur in bar so lange der Vorrat reicht, von dort bezogen werden.

Der Zuschlag,wird innerhalb 5 Wochen erteilt und bleibt der Unternehmer so lange an sein Gebot gebunden.

Hanau den 2. Juli 1908.

Der Magistrat. 13993

Bekanntmachung.

Das Proviantamt setzt den freihändigen Ankauf von Wiesenheu diesjähriger Ernte zu den gangbaren Tages­preisen fort.

Die Einlieferung des Heus kann ohne vorherige An­meldung und, die Samstags Nachmittage ausgenommen, an jedem Wochentage vormittags von 812 Uhr sowie nachmittags von 24 Uhr erfolgen.

Eisenbahnwagenladungen können nicht vor Ende Juli b. Js. genommen werden.

Gleich nach der neuen Roggenernte wird auch der frei­händige Ankauf von Roggenstroh wieder ausgenommen.

Hanau den 30. Juni 1908. V 4658

Königliches Proviant-Amt.

Politische Rundschau.

Nordseeabkommen. Die Ratifikationsurkunden zum Nordseeabkommen sind am Donnerstag vormittag im Aus­wärtigen Amt in Berlin niedergelegt und das darüber auf­genommene Protokoll von dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, dem französischen Botschafter, den Gesandten von Schweden, Dänemark und den Niederlanden und dem groß- britannischen Geschäftsträger unterzeichnet worden.

Die Reichsfinanzreform. In der dieser Tage unter dem Vorsitz des Schatzsekretärs v. Sydow abgchaltenen Besprechung der Finanzminister der Bundesstaaten hat man sich über die Grundlagen der Finanzreform und über die Hauptsache derselben, die neuen Steuerprojekte, ohne Schwierig­keit verständigt, zumal ja die Finanzminister in der Haupt­sache über die Pläne des Schatzsckreiärs schon vorher unter­richtet waren. Auf Grund dieser Verständigung ist zu er­

warten, daß die Steuer-gesetzentwürfe, die nunmehr im ein­zelnen ausgearbeitet werden, auf keine Schwierigkeiten mehr stoßen, wenn sie im Bundesrat zur Beratung und Entschei­dung kommen. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen seine Sommerpause beginnen und wird in der ersten Hälfte des September seine Arbeiten, als die nächste und wichtigste die Finanz- und Steuerreform, wieder aufnehmen und wenn der Reichstag am 2. November zusammentritt, wird er dieses große Werk der Reichsfinanzreform als Vorlage der Ver­bündeten Regierungen vorfinden.

Die netten Dreimarkstücke. Die neuen Dreimark­stücke, deren Einführung in der Bundesratssitzung am letzten Freitag beschlossen wurde, werden völlig in den Maßen des alten Talers gehalten sein. Sie werden aber die Inschrift Drei Mark" tragen.

Die Reichstagsstichwahl für Kolmar -Czarnikau- Filehne findet am 9. Juli statt. Die deutschen Katholiken wählten bei der Hauptwahl am 29. Juni zum größten Teil den polnischen Kandidaten.

Das Präsidium des Deutschen Flotteuvereins ist immer noch nicht besetzt, da Fürst zu Salm-Horstmar, wie aus einem von ihm an die Ortsgruppe Wehlau des Flottenvereins gerichteten Schreiben hervorgeht, die Annahme der in Danzig erfolgten Wiederwahl zum Präsidenten ab­hängig macht von der Erfüllung gewifier Zusicherungen in Berlin. Es wird behauptet, daß im Falle, daß Fürst Salm das Präsidium nicht wieder annimmt, einzelne Mitglieder des neugewählten Präsidiums wahrscheinlich von ihrem Posten zurücktreten werden.

Vorstrafen. Der bayerische Justizminister macht den Gerichten möglichste Schonung von. Angeklagten und Zeugen bei Bekanntgabe ihrer Vorstrafen zur Pflicht.

Die hessische evangelische Laudessynode nahm einen Gesetzentwurf über die Abänderung des Kirchengesetzes vom 10. April 1901, die Gehälter der Geistlichen betreffend, an. Danach beträgt das Anfangsgehalt der Geistlichen 2300 Mark und steigt in acht Gehaltsstufen nach 26 Jahren auf 5700 Mark. Das Gesetz tritt am 1. April 1909 in Kraft. Der Mehrbedarf für die Gehaltserhöhung, der sich vorläufig auf 215 000 Mark beläuft, wird durch eine Erhöhung der allgemeinen Kirchensteuer um 3 Prozent ausgebracht werden.

Aus Baden. Die Erhöhung der Beamtengehälter, die kürzlich von der Zweiten Kammer einstimmig beschlossen wurde, ist nur durch eine Erhöhung der Einkommen- und Vermögenssteuer möglich. Ein gestern der Zweiten Kammer vorgelègter Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Steuer­fußes für die Einkommensteuer um 50 Pfg., für die Ver­mögenssteuer von 11 auf 12 Pfg. vor.

Das österreichische Abgeordnetenhaus lehnte den Dringlichkeitsantrag Breiter und Romanuzuk über das Vorgehen der Gendarmerie gegen die ruthenischen Bauern in Galizien ab.

Auf Anregung der böhmischen Vertreter hat der slawische StudeMenkongreß in Prag die Absendung eines Telegramms an Kaiser Franz Josef beschlossen, worin um völlige Begnadigung Siczynskis, des Mörders des Statt­halters Potocki, gebeten wird.

Bedrohung der Armenier in Tiflis. Nach Mitteilungen, die der in Paris erscheinenden Zeitschrift Pro Armenia" aus Tiflis zugegangen sind, befürchten die dort wohnenden Armenier einen Pogrom in nächster Zeit. Die Metzelei soll von denSchwarzen Hundert" schon seit einiger Zeit vorbereitet werden. Die ersten Opfer würden in den Gefängnissen fallen. Die Bevölkerung befindet sich in Aufregung.

Kieler Woche.

Kiel, 2. Juli. Zur gestrigen Abendtafel bei den Majestäten an "Bord derHohenzollern" waren geladen Kapitän zur See v. Dombrowsky mit Gemahlin und Graf Park von Wartenburg mit Gemahlin. Heute besuchte der Kaiser die Prinzessin Henriette von Schleswig-Holstein und machte dann einen Spaziergang. Zur heutigen Frühstücks- tafel auf derHohenzollern" waren geladen der Kommandant des russischen KreuzersAurora", Baron tj. Versen, der Kommandant derDiana", Kapitän Ltudnitzky, Oberst Luckwald, Kommandeur des Füsilierregiments Königin, Oberstleutnant Schmidt v. Knobelsdorf und Major Prinz Weinrich XXX. von Reuß, beide bei demselben Regiment, und Comtesse Marie von Görtz-Schlitz.

Kiel, 1. Juli. Wettfahrt des Kaiserlichen Nachtklubs von'Eckernförde nach Kiel: 15 Meterklasse: ersterAlice", 12 Meterklasse: ersterSkcaf", 10 Meierklasse: erster Linth 2", zweiterArjadne", dritterOrchiâ", 18 Meter­klasse : erstesToni sechs", zweiterWittekind" und dritter »Mariechen".

Englisches Unterhaus. Lage in Persien.

London, 2. Juli. Zur Beantwortung mehrerer Anfragen wegen der Lage in Persien erklärte der "Staatssekretär deS Auswärtigen Sir Edward Grey, die persischen Angelegen­heiten seien während des Besuches des Königs in Reval nur wenig berührt worden; soweit sie erwähnt worden seien, hätten sie sich einzig und allein auf Grenzstreitigkeiten und Fragen kommerzieller Natur bezogen. Tie inneren Angelegen­heiten Persiens hätten indes zu verschiedenen Malen Gegen­stand der Unterhandlungen zwischen der britischen und der russischen Regierung gebildet, sowohl vor wie während deS Besuches. Nach der Ausstellung des britischen Geschäfts­trägers in Teheran bestehe keine Gefahr für die Europäer. Er, Grey, sei daher der Meinung, die Gesandtschaftswach« nicht eher zu verstärken, als bis der Geschäftsträger dies für ratsam halte. Auch habe er keine Mitteilung erhalten, daß die russische Regierung ihre dortige Gesandtschaftswache ver­stärke. Die persischen Truppen, welche die britische Gesandt­schaft umstellt gehabt hätten, seien jetzt zurückgezogen worden. Wegen der Uebergabe der Flüchtlinge habe die britische Re­gierung eine schriftliche Garantie für die Sicherheit des LebenS und des Eigentums der betreffenden Personen verlangt, be­vor diese die Gesandtschaft verlaffen, außerdem die Zu­sicherung, daß diejenigen, welche lbegen anderer alS politischer Vergehen angeklagt werden sollten, durch ein unparteiischer Gerichtsverfahren abgeurteilt werden, bei dem ein Mitglied der Gesandtschaft zugegen sein solle. (Beifall.) Auf eine weitere Anfrage,^ welche Schritte die britische Regierung zur Wiederherstellung der konstitutionellen Regierung in Persien getan habe, erwiderte Staatssekretär Sir Edward Grey, die Regierung halte eS nicht für angebracht, sich in die inneren Verwaltungsangelegenheiten Persiens einzumischen. Hierauf richtete Lynch (liberal) an den Staatssekretär die Anfrage, ob er anordnen wolle, daß die Schriftstücke, betreffend daS Abkommen mit Rußland über Mazedonien vor der Besprechung des Etats des Auswärtigen veröffentlicht würden. Sir Edward Grey erwiderte, er könne keine bestimmten Ver­sprechen geben: dies Hänge von dem Fortschreiten der Ver­handlungen mit den anderen Mächten ab. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen erklärte der Handelsminister Asquith, daß der Regierung mit Bezug auf den Paragraphen 27 des Patentgesetzes Vorstellungen seitens der amerikanischen und der deutschen Regierung zugegangen seien, daß die Regierung aber nickt beabsichtige, einen Gesetzentwurf zur Aenderung der betteffenden Fristbestimmungen einzubringen. (Beifall.)

Die Wirren in Persien.

Petersburg, 2. Juli. Wie die Petersb. Telegr.-Agentur aus Teheran erfährt, ist die Periode des scharfen Kampfe» zwischen dem Schah und den Reaktionären augenscheinlich vorüber. Die Erklärung des Kriegszustandes trug in vieler Hinsicht zur Wiederherstellung der Ruhe bei und die Erfolge der Regierung in Teheran wirkten auch in der Provinz beruhigend. Die Bevölkerung organisiert zu Ehren des Schahs Demonstrationen. (? D. Ned.) Der gegenwärtig in Schiras weilende Prinz Zill-es Sultan ersuchte die Re­gierung, ihm zu gestatten, mit seiner Familie und seinen Angehörigen Persien zu verlaffen und ihm Leben und Eigen­tum zu sichern. Die russische und die britische Regierung ermächtigen ihre Geschäftsträger in Teheran, die Bitte Zill-e» Sultans beim Schah zu unterstützen.

Eine wertvolle Denkschrift.

Der Vorstand des Deutschen Buchdruckerverein? ist in diesen Tagen, gerade zur Hauptversammlung des Vereins in Posen, mit einer bedeutungsvollen Arbeit an die Oeffentlich- keit getreten. Es ist dies eine Denkschrift über die Orzani- sations-, ArbeitS-, Lohn- und Preisverhältniffe im deutschen Buchdruckgewerbe, die den Staatsministerien der Bundes­staaten, den Behörden und andem maßgebenden Stellen, den hervorragenden Vertretern der Sozialwissenschaft, der^Tages- unb* Fachpresse zugestellt, sowie auch den Berufsgenoffen,- weit möglich, zugänglich gemacht werden soll. Der Buch­druckerverein ist wegen seiner vorbildlichen Arbeit auf dem Gebiete des Tarifvertrags der Gegenstand lauter Bewunde­rung, aber auch ebenso lauter Kritik geworden; insbesondere hat ibn ein kleines Häuflein Unversöhnlicher nach oben hin fast als staatsgefährlich in empfehlende Erinnerung zu bringen versucht. Es ist deshalb verständlich, wenn der Buchdrucker­verein einmal zusammenfassend darlegt, nicht bloß, was er geleistet hat, sondern auch von welchen Beweggründen er sich dabei hat leiten lassen. In der genannten Denkschrift, die schon rein äußerlich wegen ihrer gediegenen Ausstattung als eine Musterlristung sich darstellt, wird zunächst Entwicklung und Wirken der Organisationen des deutschen Buchdruck- gewerbes in einer Reihe von Abschnitten behandelt. Im fol­genden Kapitel wird dann die Entwicklung und das Wirken deS Deutschen Buckdruckervereins von seiner Gründung im Jahr 1869 ab bis zur Gegenwart geschildert, eine Entwick­lung, die nirgend durch den Augenblick beeinflußt wird, sondern immer durch die Notwmdi^eit, die Sorge um da»