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0. Waisenhaus« in Hanau.
Erscheint täglich mit AusnaHm» der Sonn« mü> Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. US F-rnspr-chanschltttz Nr. 605» Samstag den 27. Juni Fernsprechanschlutz Nr. 605» 19 0 8
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14 Seiten
Amtliches.
Landkreis Fjanau.
ZekllNktmilAngen des Köchlichen LlUlhriltsmts.
Das diesjährige Oberersatzgeschäft für den Aus- Hebungsbezirk Hanau findet am 9», 10», IL, 13., 14» und 15. Juli d. J. in dem Gasthause „zum Sandhof" in Hanau statt und beginnt morgens 8'/, Uhr.
Die Militärpflichtigen haben sich pünktlich 71/» Uhr morgens einzufinden.
Die Eltern und über 14 Jahre alten Geschwister ''Schwestern wie Brüder), derjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht find, haben im Aushebungs- termin behufs FeflsteNnnz ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Erwerbs- bèzw. Aufsichtsunfähigkeit nicht, gemäß § 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung, durch Zeugnisse nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder beim Aufruf ihres Namens nicht anwesend sind, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechende Haft zu gewärtigen.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haft geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in NL^Ztadl Mnau bei gierte.®frose ^et&ot^-
Die Herren Ortsvorstände haben streng darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen in nüchternem Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die Militärpflichtigen sind darauf hinzuweisen, daß sie die Losungsscheine mitzubringen haben.
Die den Ortsvorständen in den nächsten Tagen im Umschlag zugehenden besonderen Ladungen sind den einzelnen Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen; über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens znm 3. Juli d. J. fine Bescheinigung hierher einzusenden.
Die Herren Ortsvorstände haben zur Erteilung etwaiger Auskunft bei dem Geschäft anwesend zy sein und dürfen sich vor seiner Beendigung nicht entfernen, auch haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheirateten Schwestern der Reklamierten, sowie derjenigen Mannschaften, welche infolge Reklamation zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen und über deren spätere Dienstpflicht noch nicht entschieden ist, in ihrem eigenen Interesse zur Stelle sind.
Hanau den 18. Juni 1908.
Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau.
Der Königliche Landrat.
M 2415 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 20. bis 26. Juni 1908:
1 J-ahrbursche, 1 Kettenmacher, 1 Putzfrau,
2 Tagelöhner.
Gesucht werden 3 Dienstmädchen, 1 Schuhmacher, 1 Wagner, 1 Bauschlosser.
Hanau den 27. Juni 1908.
Städtische Arbeitsvermittelttuqsstelle. 13619
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Regenschirm und 1 Taschenmesser; abzuholen bei der Armenverwaltung.
Hanau den 27. Juni 1908.
Preußischer Landtag.
Die Eröffnungssitzung des prcutzischen Landtages.
Berlin, 26. Juni. Zur gemeinsamen Sitzung der Häuser ues Landtages, welches die Legislaturperiode heute eröffnet hat, sind eine Anzahl von Mitgliedern des Herrenhauses erschienen. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses aller Parteien sind fast vollzählig anwesend. Die Sozmldemo- lraten fehlen noch, sie scheinen dem Hoch auf den Kaiser und
König aus dem Wege gehen zu wollen. Von Mitgliedern des Herrenhauses bemerkt man den Präsidenten Exz. Frhrn. v. Manteuffel, den ersten Vizepräsidenten Exz. Becker, den Generalfeldmarschall Grafen v. Häseler, den Geheimrat Prof. Dr. Klein-Goettingen, den Staatsminister v. Studt. Die Eröffnungssitzung dauerte nur drei Minuten. Punkt um 11 Uhr betritt der Reichskanzler Fürst Bülow, gefolgt von sämtlichen Staatsministern, den Saal und verliest folgende Allerhöchste Botschaft:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags t Seine Majestät der Kaiser und König haben mich zu beauftragen geruht, den Landtag der Monarchie zu eröffnen und am Beginn eines neuen Abschnittes der parlamentarischen Arbeiten in seinem Namen willkommen zu heißen. Seine Majestät hoffen, im Herbst d. I. den Landtag persönlich begrüßen zu können. Nachdem das Haus der Abgeordneten durch die allerhöchste Verordnung vom 1. Juni 1908 aufgelöst worden ist, sind in Ausführung des Artikels 51 der Verfassung die beiden Kammern gegenwärtig versammelt worden. Ein Gesetzentwurf über die Erhebung von Abgaben durch die evangelischen Landeskirchen wird Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden. Er soll dazu dienen, innerhalb der von den kirchlichen Instanzen beschlossenen Grenzèn der Gehaltsaufbesserungen bedürftigen Geistlichen schon jetzt Vorschüsse zuwenden zu können. Auf Befehl seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Der Präsident des Herrenhauses, v. Manteuffel, brachte hierauf das Hoch auf den Kaiser und König aus.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 26. I u n i.
Das Haus ist voll besetzt, die Tribünen find gut besetzt.
Abg. Ho brecht (nl.) betritt um 12V« Uhr die Rednertribüne und bemerkt, daß der Abg. Szuman (Pole) das älteste Mitgiiâ des Hauses ist. Er hat es aber abgelehnt, das Amt eine^ Alterspräsidenten zu übernehmen; nach den Angaben des Bureaus soll ich der Nächstälteste sein. Ich bin geboren im August 1824 und frage, ob ein älteres Mitglied des Hauses sich meldet. Das ist nicht der Fall. Ich übernehme also den Vorsitz. (Lebhafter Beifall.) Alterspräsident Hobrecht nimmt am Präsidententisch Platz und bringt ein Hoch auf den Kaiser aus, in das die Versammlung lebhaft einstimmt. Die Sozialdemokraten sind noch nicht anwesend, erst nach dem Kaiserhoch nehmen sie ihre Plätze hinter den Polen auf der äußersten Linken ein. Als Schriftführer beruft Präsident Hobrecht die Abgg. v. Bockel- berg (kons.), Eichstädt (freikons.), Jürgensen (nl.) und v. dem Hagen (Ztr.)
Zu Ehren des seit der Neuwahl bereits verstorbenen Abg. Hirt (kons.) erhebt sich das Haus von den Sitzen.
Der Präsident verkündigt hierauf die Bestimmungen der Geschäftsordnung über die Eidesleistung und teilt mit, daß bisher sich 390 Mitglieder im Bureau als anwesend gemeldet haben. Die Verlosung in die Abteilungen erfolgt heute nachmittag, deren Konstituierung morgen vormittag.
Es liegen Anträge der Sozialdemokraten vor.
Abg. v. B o ck e l b e r g (kons.) verliest die Anträge. Der erste verlangt die Unterbrechung der Festungshaft des Abg. Liebknecht (sd.) für die gegenwärtige Session und gründet sich auf Art. 84 der Verfassung. Er ist von 15 Mitgliedern unterstützt. (Hört, hört! und Zwischenrufe rechts.) Ein weiterer schleuniger Antrag verlangt Einstellung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Leinert (sd.) Auch dieser Antrag ist unterschrieben von Borgmann (sd.) und 15 Genossen. (Große Heiterkeit.)
Präsident Hobrecht schlägt für die morgige Sitzung um 2 Uhr folgende Tagesordnung vor: 1. Wahl des Präsidenten usw.:" 2. Wahl dreier "Mitglieder der statistischen Zentralkommission; 3. unter der Voraussetzung, daß das Gesetz aus dem Herrenhaus bereits vorliegt, der Entwurf über die Gehälter der Geistlichen.
Abg. Borgmann (Soz.) widerspricht. Dieses Gesetz darf nicht so schnell durchgepeitscht werden. (Zurufe rechts: Durchgepeitscht?) Es liegt aller Anlaß vor zu gründlicher Beratung. (Ironischer Beifall rechts.)
Der Widerspruch muß von 15 Mitgliedern unterstützt werden, aber es erheben sich nur die anwesenden 5 Sozialdemokraten. (Bewegung und Beifall rechts.)
Abg. Dr. v. Heydebrand (kons.) verlangt darauf, daß auch die dritte Lesung auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Abg. Fischbeck (freist Vp.) hält das für überflüssig. Ist die' Geschäftslage nach der zweiten Lesung morgen so, daß sich keine Bedenken ergeben, dann kann ja die dritte Lesung in einer zweiten Sitzung vorgenommen werden.
Abg. Dr. Porsch (Ztr.) bemerkt" dasselbe.
Abg. Dr. Friedberg (natl.): Ich bin durchaus derselben Auffassung wie der Abgeordnete Fischbeck.
Abg. Dr. v. Heydebrand (kons.) zieht mit Bezug auf die Stellungnahme des Abgeordneten Porsch seinen Widerspruch zurück.
Abg. Fischbeck (frs. Dp.) teilt mit, daß seine Partei zu dem Antrag wegen der Haftentlassung Liebknechts den Sozialdemokraten die. fehlenden Unterschriften zur Verfügung gestellt hat. (Hört, hört I rechts.) Jawohl, das ist doch selbst
verständlich. Aber die vom Schriftführer vorgelesene Begründung mit § 84 der Verfassung haben meine Freunde ausdrücklich abgelehnt. Die Männer, die das Volk gewählt hat, müssen ihr Mandat auch ausüben können.
Schriftführer v. Bockelberg (kons.): Ich mußte doch alles vorlesen, was in dem Antrag stand und diese Bezugnahme auf § 84 der Verfassung stand eben daran. (Beifall rechts.)
Abg. Fischbeck (Frs. Vp.): Es existieren einfach zwei Exemplare des Antrages. In dem einen stand die Bezugnahme, in dem andern nicht. (Hört, hört! rechts.) Der erstere stammt von den Sozialdemokraten, der zweite Wortlaut ist der unsrige.
Präsident Hobrecht: Es bleibt also bei der von mir vorgeschlagenen Tagesordnung. Ich schließe die Sitzung. — Schluß 121/» Uhr.
Herrenhaus.
Erste Sitzung.
Frhr. v. Manteuffel eröffnet als Präsident der vorigen Tagung die Sitzung um 1’/* Uhr: Ich bitte das Haus, sichzu erheben (die Mitglieder erheben sich). Präsident Frhr. v. Manteuffel bringt das Kaiserhoch aus. Das Haus stimmt begeistert ein.
Präsident Frhr. v. Manteuffel: Die Tribünen haben dabei auch aufzustehen.
Vom Namensaufruf wird Abstand genommen, da über 60 Mitglieder zugegen sind, das Haus also beschlußfähig ist.
Durch Zuruf erfolgt die Wiederwahl des Präsidenten Frhrn. v. Manteuffel, der Vizepräsidenten Exzellenz Becker und Frhr. v. Landsberg und der Schriftführer.
Der Gesetzentwurf über die kirchlichen Umlagen wird in einer zweiten Sitzung um 1'/« Uhr beraten. — Schluß 1'/» Uhr.
Präsident Frhr. v. Manteuffel eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 50 Min. Er gedenkt der seit der Wintertagung verstorbenen Mitglieder. Das Haus erhebt sich von den Sitzen. Ebenso werden die inzwischen erfolgten Neuberufungen bekannt gegeben, nämlich des Staatsministers von Tirpitz, v. Müllern und des Landeshauptmann? Dr. Klein.
AIs Mitglieder der statistischen Zentralkommission werden gewählt von Rochow, Graf von der Schulenburg-Grünthal, Dr. Ittenbach.
Es liegt die einmalige Beratung des Gesetzes über die neuen Umlagen zu landeskirchlichen Zwecken vor.
Kultusminister Dr. Holle: Im Abgeordnetenhaus« habe ich bereits bei Schluß der Tagung eingehend die Gründe entwickelt, warum das Staatsgesetz zur Bestätigung der von den Synoden beschl offenen Gesetzentwürfe, die die wirtschaftliche Lage der Geistlichen verbessern sollen, nur zusammen mit der Besoldungsvorlage für die Beamten und Lehrer im Herbst vorgelegt werden soll. Auch das Pfarrerbesoldungsgesetz soll rückwirkende Kraft erhalten vom 1. April 1908 ab. Bei derselben Gelegenheit konnte ich bereits darauf hinweisen, daß die evangelischen Kirchenbehörden Maßnahmen in Erwägung gezogen hätten, um Mittel flüssig zu machen behufs sofortiger teilweiser Durchführung der Besoldungserhöhung. Diese Erwägungen haben zu grundsätzlich übereinstimmenden Beschlüssen der Vertretungen sämtlicher sechs Landeskirchen geführt, und zwar dahin, daß die von den Synoden bei Annahme der Kirchengesetze bewilligte Umlage gleich jetzt sofort für 1908 zur Erhebung gelangen soll. Diejenigen Beschlüsse, welche eine Erhöhung der Umlagen über 6 Prozent hinaus zur Folge haben, bedürfen der Bestätigung durch StaatSgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf ist bestimmt, diese gesetzliche Sanktion herbeizuführen.
Berichterstatter Dr. Hillebrandt schildert den Charakter des Gesetzes als eines Notgesetzes.
Zur Diskussion ergreift niemand das Wort. Das Gesetz wird einstimmig angenommen.
Präsident Frhr. v. M a n t e u f f e l: Ueber eine etwaige gemeinsame Schlußsitzung beider Häuser des Landtages wird den Mitgliedern des Hauses eine Benachrichtigung zugehen.
Schluß 2 Uhr 10 Minuten.
Politische Rundschau.
Staatliche Haftpflicht für Beamtenversehen. Das Gesetz über die Haftpflicht des Staates und der Kommunalverbände für Versehen der Beamten, das im Abgeord« netenhause zwar durchberaten, aber durch den Landtagsschluß nicht mehr verabschiedet wurde, wird einen der ersten Be- ratungsstoffe des neuen Landtages im Herbst bilden. Wie die „B. N. N." hierzu erfahren, wird der nächste Etat einen besonderen Fonds enthalten, aus dem kleinere und weniger leistungsfähige Gemeinden eintretendenfalls bei Haftung für ihre Lehrer unterstützt werden können. Ein entsprechendes Gesetz über die Haftung des Reiches für Reichsbeamte ist bereits im Bundesrat eingebracht.
Die schweizerische Verfassungsänderung wegen der Bunbesaufsicht über die Wasserkräfte wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.