Hanauer A Anzeiger
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MtâSdmck und Verlag der Buchdrucker« M «M es. Watjmhauf-S in Hanau.
Genkrai-Auzeiger
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Erschaut täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 144 ^ernsprechartschlich Nr. 605. lau. 1 1 —................—......................................
Amtliches.
Eandkrds Ran au. BekmtmchWtit des Kömglitzerl LNdeckamts.
Unter den Schweinen in Eichen und Rüdigheim ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 18. Juni 1908.
Der Königliche Landrat.
V 4340 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Handelsregister.
Firma H. Zwernemann.
Kaufmann Heinrich Zwernemann junior in Hanau ist in das Handelsgeschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.
Die nunmehr aus dem Goldwarenfabrikanten Heinrich Zwernemann senior und dem Kaufmann Heinrich Zwernemann junior, beide in Hanau wohnhaft, bestehende offene Handelsgesellschaft hat mit dem Sitz in Hanau am 1. Mai 1908 begonnen und wird unter unveränderter Firma fortgeführt.
Die dem Kaufmann Heinrich Zwernemann jun. zu Hanau erteilte Prokura ist erloschen.
Hanau den 11. Juni 1908.
___________Königliches Amtsgericht 5. 13287
StadtkMsIwiM MWe Kaserm-MM« Hmm.
Die Erd-, Maurer-, Asphaltarbeiten und ein Teil der Schmiedearbeiten, einschl. Materiallieferung, für die Mannschaftsgebäude I, II, III und IV sollen in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden.
Die Angebote sind versiegelt und mit kennzeichnender Aufschrift versehen bis zur Eröffnung derselben am Dienstag den 7. Juli 1908, vormittags 10 Uhr, an die Bauleitung der städtischen Kasernen-Neu- bauten Hanau, Lamboystratze 24, einzureichen.
Die Zeichnungen und Verdingungsunterlagen liegen dortselbst zur Einsichtnahme aus, letztere können auch gegen post- und bestellgeldfreie Einsendung von 5 Mk. — nur in bar — von dort bezogen werden.
Der Zuschlag wird innerhalb 5 Wochen erteilt und bleibt der Unternehmer so lange an sein Gebot gebunden.
Hanau den 22. Juni 1908.
Der Magistrat. 13303
Die Kriegervereine.
In anschaulicher und interessanter Weise schildert Kontre- admiral Stiege in der „Marine-Rundschau" das Wesen der Kriegervereine. Nahezu zwei und eine halbe Million alter Soldaten stehen zurzeit im Kyffhäuser-Bund kameradschaftlich zusammen, getragen von nationaler und monarchischer Gesinnung, von Treue an das angestammte Herrscherhaus und das engere Vaterland, von Treue für Kaiser und Reich. Sie sehen ihre Aufgabe darin, diese Gesinnung als deutsche Männer nicht nur selbst zu betätigen, sondern sie zu verbreiten und zu fördern bis in die weitesten Schichten unseres Volkes.
Die Mitgliedschaft der Kriegervereine beruht auf der ehemaligen Zugehörigkeit zum deutschen Heere oder der deutschen Marine. Zugelassen wird jedoch nur, wer den Fahneneid geleistet und gehalten hat und bereit ist, die Pflichten dieses Eides in sinngemäßer Weise auch auf seine Stellung als Staatsbürger zu übertragen, oder, wie es in den Satzungen beißt, „die Liebe und Treue für Kaiser und Reich, Landesfürst . und Vaterland bei seinen Mitgliedern zu pflegen, zu betätigen und zu stärken, das Nationalbewußtsein zu beleben" usw. Es liegt auf der Hand, daß, wer als Mitglied eines KriegervcreinS sich diesen Satzungen unterworfen hat, der Sozialdemokratie, welche Kaiser und Reich und den monarchischen Staat überhaupt nicht anerkennt, vielmehr auf deren Umsturz hinarbeitet, ausgesprochen feindlich gegenüberstehen muß. Folgerichtig war dieser Standpunkt von den Landesverbänden daher zum schärferen Ausdruck gebracht, indem als „grundsätzlich von der Aufnahme ausgeschlossen" bezeichnet wurde, „wer der sozialdemokratischen Partei angehört oder sie unterstützt oder ihre Bestrebungen durch Worte oder Handlungen fördert.
Die Kriegervereine durften und dürfen indes niemals in ven Dienst einer bestimmten politischen Partei gestellt werden. Natürlich setzen sie sich da, wo eine bürgerliche Partei über-
Dienstag den 23. Juni tg"!!!!gBJgg!ggg^
wiegt, aus dieser Partei zusammen; in anderen Gegenden wieder, in denen verschiedene Parteien mehr oder weniger stark vertreten sind, sammeln sich Mitglieder der verschiedensten Parteien in den Vereinen. Gerade ohne einseitige Parteinahme, vielmehr durch Hervorkehrung des alle Parteien einigenden nationalen Elementes sollten und sollen die Kriegervereine von Nutzen für das Vaterland sein.
Das ist der Geist des Kriegervereinswefens, wie er sich bei folgerichtigem Ueberlegen aus den in den Vereinssatzungen niedergelegten Zweckbestimmungen ergab, und wie er heute von allen Landesverbänden des Reiches anerkannt ist: ein auf Freiwilligkeit gegründetes Zusammengehen aller Gleichgesinnten zur Förderung in erster Linie nationaler Bestrebungen, eine auf Freiwilligkeit gegründete Disziplin. Nichts von starrem Kadavergehorsam, die Gleichheit der eigenen Ueberzeugung hält alle zusammen. Wer sie nicht besitzt, wird nicht ausgenommen; wer sie verliert, scheidet wieder aus. Das gilt von dem einzelnen Mitglied ebenso wie von dem ganzen Verein. Wie beim Ausscheiden der einzelne Mann seine Vorrechte als Mitglied verliert, so verliert der Verein dabei seine Vorrechte als Kriegerverein des Landesverbandes, daß ist in erster Linie feine* Kriegervereinsfahne, deren Führung von der Regierungsbehörde zugestanden oder versagt werden kann.
Das Mehrheitsprinzip ist maßgebend bei allen zu fassenden Beschlüssen in den Vertreterversammlungen wie in der Verwaltung und Leitung der Unterverbände und Vereine; der letzte hat dabei die gleiche Stimme wie der erste. AuS freier Wahl gehen die gesamten Vorstände hervor, welche ihre Aemter lediglich als Ehrenämter ohne Entgelt zu versehen haben. Gleich sind alle Beitragspflichten, die sich übrigens, soweit die Landesverbände in Betracht kommen, nur noch Pfennigen beziffern. Bei aller gerechtfertigten Anerkennung der Autorität demokratisch in seinen Grundzügen, wird das Kriègervcreinswesen hauptsächlich gestützt und zusammengehalten durch eine aus dem Soldatenberuf mitgebrachte ernste Auffassung von Kameradschaft, welche öffentlich im Vorgehen gegen den gemeinsamen Feind und im Privatleben durch materielle Unterstützung der Bedürftigen zum Ausdruck kommt.
politische Rundschau.
Die Lehrfreiheit vor den bayerischen Reichsräten. In der Kammer der Reichsräle dankte bei der Beratung des Kultusetats Erzbischof v. Stein - München der Regierung für die in der Abgeordnetenkammer abgegebene Erklärung über die Grenzen der Lehrfreiheit der Professoren der Theologie. Kultusminister Dr. v. Wehner erwiderte: Die Wissenschaft bedarf der Freiheit; der Staat kann der freien Forschung keine Zügel anlegen. Anders aber liegt es bei der Lehrfreiheit, hier darf der religiöse Glaube der Jugend nicht verletzt werden. Hypothesen sollen nicht ausgeschlossen sein, dürfen aber nicht als feststehende Tatsachen vorgetragen werden. Für die Professoren der Theologie sind die Grenzen noch enger. Die Kirche kann den Vortrag irriger Lehren nicht dulden. Die Kirche hat das Recht, festzustellen, ob die Lehre irrig ist. Der Staat prüft dann in jedem Falle, welche Konsequenzen er daraus zieht. Reichsrat Professor Schanz-Würzburg führte aus, für die Lehrfreiheit könne nur das Strafgesetzbuch und das gemeine Recht als Schranke gelten. Der Professor könne die Wissenschaft nicht anders lehren, als er sie in seinen Schriften vertrete, sonst leide das Vertrauen der Studenten zum Lehrer. Die Lehrfreiheit dürfe nicht beseitigt werden. Die Studenten konnten nicht immer am Gängelband geführt werden: sie müßten sich ihre Lebensauffassung selbst bestimmen. Kultusminister Dr. v. Wehner führte in seiner Erwiderung aus: Ein Professor muß sich in seinen Vorträgen vor jungen Leuten eine größere Reserve auferlcgcn, als in seinen Schriften. Der Student soll nicht am Gängelband bleiben; aber der Professor muß die Hypothesen als solche bezeichnen. Er hat nicht die volle Lehrfreiheit und darf nicht Lehren vortragen, die an der Grundwurzel des StaateS die Axt anlegen. Professor Schanz erwidert, die Lehrfreiheit sei nicht zu beanstanden, da jeder Lehrer einen gewissen Takt habe. Würde ein Professor antimonarchische oder anarchistische Lehren vortragen, so käme er mit seinem Eide in Konflikt. Damit schloß die Diskussion.
Die Lage in Marokko.
Paris, 22. Juni. Hier mar heute das Gerücht verbreitet, der Sultan Abdul Asis sei ermordet worden. Ministerpräsident Clemenceau hat keinerlei Meldung bezüglich des Gerüchtes erhalten, das hier für vollkommen unbegründet gehalten wird. — Nach Gerüchten, die in den Wandelgängen der Kammer umliefen, soll ein Telegramm des Generals Liauthey von der Bildung eines
Fernsprechanschl«tz Nr. 6Q5. 1908
großen Harka in Südoran sprechen. Irgendein- hierauf bezügliche amtliche Mitteilung ist nicht ergangen.
Madrid, 22. Juni. Im Senat erwiderte der Minister des Aeußeren, Allen de Salazar, auf eine Anfrage, Svaniey werde, was für einen Ausgang auch immer der stampf zwischen Abdul Asis und Mulep Hafid nehmen werde, genau die Innehaltung der Verträge fordern.
Die Wirren in Persien.
Taebris, 21. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) Gestern abend wurde auf dem Telegraphenamte inmitten einer Volksmenge ein Revolutionär, der Mitglied des EndschumenS ist, durch einen Revolverschuß verwundet. Die Bevölkerung ist äußerst aufgebracht gegen die Urheber der Anarchie und den untätigen Generalgouverneur. Der Präsident des End- schumens, Basirus Saltaneh, umgab sich mit einer Leibwache.
Taebris, 21. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) Aus Urmia wird gemeldet: Die Kurden griffen vor einigen Tagen einen Landungsplatz am See an, wo sich Waffennieder, lagen befinden. — Nach Einstellung des Verkehrs auf der Salmas-Straße war der Weg über den See der einzig sicher« Weg für die russische Post und russische Waren.
Teheran, 22. Juni. (Petersb. Tel.-Ag.) Die energisch e n Maßnahmen des Schahs für den Fall etwaiger Unruh en machten augenscheinlich auf die Be- völkerung Teherans einen günstigen Eindruck. Personen, die zum Kampf gegen den Schah wegen angeblicher Verletzung der Konstitution aufreizen, sind, wie es sich herauszustellen beginnt, Parteigänger des Prinzen Sill es Sultan. Nachdem sie in Teheran Fiasko gemacht hatten, übertrugen sie ihre Tätigkeit auf die Provinz. Von dort laufen seitdem beunruhigende Meldungen über revolutionäre Umtriebe ein, die offenbar den Interessen des Prinzen zu dienen bestimmt sind. Aus Furcht vor Bestrafung suchten einige hiesig« Revolutionäre in der Moschee Hallar Zuflucht.— In Aser- b e i d s ch a n ist eine Gesellschaft zum Schutz der Konstitution und gegen die Angriffe der Revolutionäre, sowie sonstigen extremen Elemente in Bildung begriffen.
Deutscher Fleischertag.
(Unber. Nachdr. verb.) 8. n. H. Essen, 20. Juni.
AIs Einleitung zu dem großen Deutschen Fleischertage, der am nächsten Montag in der Kanonenstadt Essen zu- fammentritt, wurde heute hier eine große Fachausstellung für das Fleischergewerbe eröffnet. Zu der Feier hatten sich zahlreiche Vertreter der städtischen Körperschaften und viele Fleischermeister eingefunden. Obermeister Dahl von der Essener Metzger-Jnnuug, begrüßte die Festversammlung und besonders den Protektor der Versammlung, den Oberbürger, meister der Stadt Essen, Geh. Reg.-Rat Holle. Trotz der Ungunst der Zeiten und der Verhältnisse hat die Innung dank der Unterstützung der Stadt, eine würdige Ausstellung geschaffen. Der Oberbürgermeister, Geh. Reg.-Rat Holle drückte seine Freude aus, die Vertreter des MetzgergewerbeS aus ganz Deutschland in der Stadt Essen begrüßen zu können. Er sei von der Großartigkeit der Ausstellung überrascht. Dem Verbandstage wünsche er einen glücklichen Der- lauf. Mögen die Vertteter mit Liebe und Eifer ihre Wicht erfüllen. Hierauf wurde die Ausstellung von dem Oberbürgermeister für eröffnet erklärt. Ein Rundgang folgte. Die Stadt prangt zu Ehren der Eröffnungsfeier in reichem Flaggenschmuck. Am Sonntag feiert der Essener Fleischer- gesellen-Verein sein ZEjähriges' Stiftungsfest verbunden mit historischem Festzug. Am Montag finden Vorstandssitzungen statt, am Dienstag beginnen die Hauptoerhandlungen.
Zwei neue Molitor-Prozesse.
(Unber. Nachdruck verboten.) 8. u. H. Karlsruhe, 22. Jrmi.
Vor der dritten Strafkammer des hiesigen LandgèttchtS gelangen am nächsten Dienstag und Donnerstag wieder zwei Prozesse wegen Beleidigung des Fräulein Olga Moirtor, deren Schwager Karl Hau bekanntlich wegen Ermordung der Frau Sanitätsrat Molitor im Zuchthause zu Bruchsal sitzt, zur Verhandlung. — Am Dienstag den 23. d. M. hat sich der Schriftsteller 'Karl Waßmann aus Karlsruhe zu ver- antworten. Größeres Interesse als dieser Prozeß erregt aber daS Verfahren gegen den int 70. Lebensjahr stehenden be* kannten Wiener Schriftsteller Paul Lindau. Die Anklage lautet auf Beleidigung durch die Presse. Die Beleidigung wird in drei Artikeln, die in der Wiener „Neuen Freie« Presse" im August 1907 erschienen sind, gefunden. Frl.OIaa Molitor fühlt sich durch diese Attikel beleidigt, und es ist Anklage erhoben worden, weil daraus herausgelesen wird, daß Fräulein Olga Molitor der Vorwurf gemacht roerbett soll, sie habe unerlaubte Beziehungen zu ihrem Schwager Karl Hau unterhalten und sie habe diese Beziehungen auch fortgesetzt, trotzdem sie gewußt habe, daß ihre Schwester Frau Lina Hau barunter litt. Ferner wird in den Artikeln der Vorwurf gefunden, daß Frl. Olga Molitor diese Umständ« in ber Hauptverhandlung des Hau-Prozesses verschwiegen habe.
Der Angeklagte bestreitet jede Beleidigung. Er weist die Behauptung zurück, daß er in den inkriminierten Artikeln von unerlaubten Beziehungen Frl. Olga Molitors v^l