12. Juni______________ .___
* Turnen für Schutzleute. Seit dem 1. Mai werden in München unter der Leitung des Turnlehrers Winter für die jüngeren Jahrgänge der Schutzmannschaft, vorerst für 180 Mann, wöchentlich zwei Turnstunden abgehalten, an deuen sich die ältere Mannschaft und die Unteroffiziere nach Belieben beteiligen können. Der Unterricht umfaßt Freiübungen, Springen, sowie leichtere Uebungen an verschiedenen Geräten. Außerdem werden zurzeit 5 Schutzleute von dem Dschiu-Dschitsu-Lehrer Balzard-Füger in der japanischen Verteidigungsmethode ausgebildet, wobei jedoch alle gefährlichen oder sonstwie bedenklichen Griffe fortgelaffen werden. Sie sollen dann als Lehrer für die übrige Schutz- mannschaft dienen, der man so insgesamt die oft vermißte körperliche Gewandtheit beizubringen, hofft.
* Verlängerter Lohutarif. Der in der Hanauer Edelmetallindustrie vor zwei Jahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgeschlossene und am 1. Juli d. Js. ablaufende Lohntarif ist auf ein weiteres Jahr verlängert worden.
* Die Erinnerung an bewegte Zeiten wurde (nach „D. T.") in der letzten Generalversammlung der Heilbronner Turngemeinde geweckt. Der Verein verlor im vergangenen Jahre sein Ehrenmitglied Karl Hasert. Mit diesem ist einer von den Letzten aus dem Leben geschieden, welche den Ausmarsch der Heilbronner Turnerwehr zum Schutz der am 28. März 1849 proklamierten, allerdings nur von deu kleineren deutschen Staaten anerkannten „Deutschen Reichsverfassung" nach Baden mitgemacht haben; er war der erste Zugführer derselben. Die Heilbronner Turnerwehr hatte sich damals mit der Hanauer vereinigt und mit dieser ein 400 Mann starkes Bataillon gebildet. Die erste Kompanie hiervon brach in der Nacht vom 11. bis 12. Juni 1849 von Schönau nach Hirschhorn auf und bezog dort das Schloß, welches sofort in Verteidigungszustand gesetzt wurde. Am 15. Juni erfolgte sodann gegen die etwa 120 Mann starke Turnerkompanie ein Angriff durch ungefähr 3000, durch zwei Kanonen unterstützte reguläre Truppen (bayerische Jäger, kurhessische Infanterie und zwei mecklenburgische Geschütze). Die Turner verteidigten sich tapfer und hartnäckig, bis der Gegner durch einen in seinem Rücken erfolgenden Angriff badischer Volkswehr genötigt wurde, die Jnianteric zurückzuziehen. Hasert selbst erzählte, daß diese Waffentat seine schönste Erinnerung aus jener Zeit bilde. Er hat nie ein Hehl aus seiner Beteiligung an dieser freiheitlichen Bewegung gemacht, und als er anfangs der 90 er Jahre einmal an einer königlichen Tafel zufällig als ehemaliger Freischärler benannt und beschaut wurde, erklärte er auch dort freimütig, daß ein 20jähriger tüchtiger Turner mit idealer Vaterlandsliebe im Herzen damals nicht anders habe handeln können.
* Kath. Kasino. Das Kath. Kasino macht Samstag und Sonntag seinen diesjährigen größeren Vereinsausflug nach dem Rhein und der Lahn. Abfahrt 4.45 Westbahnhof.
* Vermißt. Seit 12. März 1907 wird in Frankfurt das Dienstmädchen Elisabeth Bischoff, geb. 10. 9. 86 zu Frankenau, Kreis Frankenberg, vermißt. Da cs sich mit Selbstmordgedanken getragen, so ist nicht ausgeschlossen, daß sie ihren Plan ausgeführt hat. Beschreibung: 21 Jahre ält, mittelgroß, blonde Haare, volles frisches Gesicht, blaue Augen, schwarze Augenbrauen, verkrüppelter Daumen. Kleidung: Blaues Kleid mit grünem Sammetbesatz, graues Zacket, brauner Hut mit rotem Band und grauer Feder, schwarze Knöpfschuhe (vielleicht auch Schnürschuhe).
* Häute - Versteigerung. Gestern fand die 78. Häute- und Felle-Auktion der Gewerblichen Vereinigung der Fleischer-Innung statt. Ihr schlossen sich die Auktionen der Städte Nürnberg, Erlangen, Offenbach, Hanau und Darmstadt an. Frankfurt brachte zum Angebot 1155 Ochsenhäute, 744 Kuhhäute, 114 Rindhäute, 107 Bullenhäuie, 5142 Kalbfelle und 1258 Hammelfelle. Der Besuch war schwach, die Tendenz fest; begehrt waren Kuhhäute und Ochsenhäute in leichten Gewichten, schwere lagen vernachlässigt. Kalbfelle brachten die gleichen Preise. Es wurden folgende Preise erzielt: schwarze Kuhhäute bis 70 Pfund 40 Pfg., über 70 Pfund 391/s Pfg., besch. schwarze Kuhhäute 35 Pfg.; rote Kuhhäute bis 70 Pfd. 48 Pfg., 71—90 Pfd. 46^2 Pfg., über 90 Pfg. 451/, Pfg., besch. rote Kuhhäute bis 80 Pfd. 43»/s Pfg., über 80 Pfd. 43 Pfg.; schwarze Rindhäute 46 Pfg- besch. schwarze Rindhäute 4P/3 Pfg.; rote Rindhäute bis 60 Pfd. 521/s Pfg., 61—70 Pfh. '51'/- Pfg., 71 — 80 Pfd- Hi über 80 Pfd. öO'/s Pfg., besch. rote Nind- Häute 49'/- Pfg.: Bullenhäute bis 100 Pfd. 36 Pfg. Über 100 Pfd. SO1/? Pfg., besch. Bullenhäute bis 100 Pfd. 29 Pfg-, über 100 Pfd. 27 Pfg.; bunte Ochsenhäute bis 80 Pfund 42 Pfg., 81-100 Pfd. 38 Pfg., über 100 Pfund 36 Pfg., besch. bunte Ochsenhäute bis 80 Pfd. SO1^ Pfg., über 80 Pfd. 35 Pfg.; rote Ochsenhäute bis 80 Pfd. 47 Pfg-, 81-90 Pfd. 45 Pfg., 91 — 100 Pfd. 44 Pfg., 101 b's HO Pfd. 40^2 Pfg., 111-120 Pfd. 39’/2 Pfg., über 120 Pfund 40 Pfg., besch. rote Ochsenhäute bis 80 Pfd. 4P/» Pfg., 81—90 Pfd. 40 Pfg., 91 — 100 Pfd. 38l/2 Pfg., 101-110 Pfd. 37 Pfg., 111-130 Pfd. 36 P:g„ über 130 Pfd. 37 Pfg.; Kalbfelle mit Kopf unter 6 Pfd. 4 Mk., 6—7 Pfd. 5.90 Mk., 7—8 Pfd. 7 Mk., 8—9 Pfd. 8.10 Mark. 9—10 Pfd. 8.80 Mk., 10—11 Pfd. 9 Mk., 11 Pfd. und mehr 8.90 Mk.; Kalbfelle ohne Kopf unter 6 Pfund 5.10 Mk., 6—7 Pfd. 6.70 Mk., 7—8 Pfd. 8.10 Mark, 8-9 Pfd. 9.10 Mk., 9-10 Pfd. 9.80 Mk., 10-11 Pfd. 0.30 Mk., 11 Pfd. und mehr 9.60 Mk.; Hammelfelle: Blößen 2.30-2.40 Mk., Wollfelle 4.80 Mk., Lammfelle 1.80 Mk.
* Obstmarkt. Die Frankfurter Zentralstelle für Obstverwertung notiert folgende Preise: Erdbeeren 1. Qualität 1.50 bis 2.50 Mk., 2. Qualität 50-80 Pfg. das Pfund; Kirschen 1. Qualität 40—50 ^pfg. das Pfund; Trauben 1. Qualität 1.50-2.50 Mk. das Pfund; Aepfel 1. Qualität 35—40 Mk., 2. Qualität 20—30 Mk. der Zentner, Zwergobst 40-60 Mark.
* Gerbeimühle - Goethe - Erinnerungen. Herr Hermann Dietz, Kunstmaler in Darmstadt, hat sich ein neues
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Verdienst und den Dank der großen Goethe-Gemeinde erworben. Zu Pfingsten hat er ein lebensgroßes Brustbild Mariannens v. Willemer gemalt und es der Stadt Frankfurt unter der Bedingung geschenkt, daß cs auf der Gerbermühle neben dem Bildnis Goethes dauernd verbleibe. Letzteres hat derselbe Herr vor einigen Jahren ebenfalls gestiftet und damals in Weimar im Goethe-Haus nach dem Original von Kolbe kopiert. Das Porträt der hochbegabten Dichterin ist nach einer Elfenbein - Miniatur vergrößert und in Oel gemalt. Das Original befindet sich im Besitze des Generals Freiherrn v. Herff in Seeheim.
* Verloren. Vorgestern nachmittag ist vom Grünen Weg bis zur Bebraer Bahnhofstraße von dem Ausläufer einer hiesigen Firma ein Stück Platinblech von etwa 200 xr Gewicht und ein Stück Platinlot von etwa 30 gr Gewicht verloren worden. Der Wert des Metalls wird auf 5—600 Mark geschätzt. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß Kinder das wertvolle Metall gefunden haben, wolle man sachdienliche Mitteilungen auf Zimmer Nr. 1 der Kgl. Polizei-Direktion machen.
* Teure Ohrfeigen. Eine empfindliche Strafe hatte vor einiger Zeit das hiesige Schöffengericht gegen den Ingenieur Q. von hier ausgesprochen, der einen jungen , Mann ohrfeigte, weil er ihm durch Pfeifen lästig fiel, nämlich 400 Mark, sowie die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Publikation. Der junge Mann ging abends in der Hammer- straße dicht neben Q. und pfiff recht kräftig eine lustiges Liedchen. Den Q., der nach des Tages Arbeit Ruhe wünschte, ärgerte das. Er drehte sich um und schlug dem jungen Manne aus den Mund. Dieser verfolgte seinen Widersacher, um dessen Namen polizeilich feststellen zu lassen. Doch wurde Q. hierüber noch mehr erbost. Er stieß ihn vom Bürgersteige und schlug ihm den Hut vom Kopfe. Die Strafkammer, die gestern über die Sache verhandelte, zieht das Ungebührliche von Q's Benehmen zwar auch gebührend in Rechnung, hält aber dennoch 200 Mk. Geldstrafe für ausreichend. Auch wird die Zeitungspublikationsbefugnis in eine solche an der Gerichtstafel umgeändert.
* Heiratsschwindelei. Eine äußerst raffinierte Heiratsschwindelei setzte vor zwei Jahren der hiesige verheiratete Gelegenheitsarbeiter Franz Peschel in Szene, bekannt aus dem Biermarkendiebstahlsprozeß vom Mittel- rheinischen Turnfest, der ihm eine erhebliche Freiheitsstrafe einbrachte. Er befindet sich auch jetzt noch in Strafhaft. Im September 1905 lernte er auf einem Tanzvergnügen in Offenbach das 30jährige Dienstmädchen Elise Schmidt kennen und „lieben", knüpfte ein Verhältnis an und amüsierte sich dann häufiger mit ihr auf Tanzveranstaltungen, derweil Frau und Kinder zuhause das Geld wahrscheinlich auch recht nötig gebraucht hätten. Er schwindelte dem Mädchen vor, er habe 12 Jahre gedient, sei vom Pferde gestürzt und habe darauf eine Stelle auf der Kammer erhalten, wofür er 1000 Mk. Kaution stellen mußte. Nach einiger Zeit schrieb er der Schmidt einen längeren Brief, in dem er ihr mitteilte, er sei soeben in Hast genommen worden, weil er Montierungèstücke an Soldaten verliehen habe, doch würde sein Verteidiger, wenn er ihm bis Mitttag das Honorar von 25 Mk. übergebe, seine Freilassung erwirken. Das Mädchen gab das Geld und hatte dafür die Genugtuung, ihren Liebsten schon am Abend wieder zu begrüßen, also der Gefangenschaft entronnen zu sehen, einer Gefangenschaft, die natürlich nur in ihrer Phantasie bestand. Nunmehr schlug er ihr vor, mit ihm nach Amerika zu entfliehen, damit er der Bestrafung entgehe. Die Betörte willigte ein, kündigte ihre Stellung und war am 20. Jan. 1906 reisefertig. Sic erhob ihre Ersparnisse, 700 Mark, und händigte ihm davon sofort 300 Mark ein, während der Rest in Bremen, wo man sich 8 Tage aufhielt, in seine Hände kam. Dann dampfte man über das große Wasser. Um das Mädchen sicherer zu machen, hatte er ihr seine angebliche Stiefschwester, eine hiesige Prostituierte namens Pauline R., einige Zeit vorher zugeführt und angegeben, diese fahre mit nach Amerika. Kurz vor der Abreise erklärte er jedoch, seine Schwester habe 100 Mark von den 300 Mark, die er ihr zum Wäscheeinkauf anvertraut habe, verloren und er nehme sie nun auch nicht mit nach Amerika, sic solle dieser aber nichts davon sagen. Anfang Februar kam man in New-2)ork an, richtete sich häuslich ein und lebte wie Mann und Frau, nur daß die Frau Arbeit annehmen und das Geld für den Haushalt herbeischaffen mußte, während er ein angenehmes Schlemmer- leben führte. Aber bald gefiel ihm auch das nicht mehr. Er bekam Briefe aus der Heimat, die er natürlich vorher dorthin gesandt hatte und durch Mittelspersonen sich wieder zusenden ließ, in denen seine Mutter, da sie ihr Haus verkaufen möchte, um seinen sofortigen Besuch bat. Diesem dringenden Rufe konnte er sich selbstredend nicht widersetzen. Mit dem Versprechen baldiger Rückkehr nahm er anfang März zärtlichen Abschied von der „Braut" nachdem er alle Barmittel zu sich gesteckt und außerdem deS Mädchens Wäsche im Werte von 100—130 Mark sowie ihre Uhr im Werte von 20 Mark seinem Gepäck einverleibt hatte. Außerdem lieh er sich am Abend der Abreise von einem Bekannten noch 100 Dollar und von dessen Sohn 20 Dollar. Doch damit nicht genug, hielt er im Hauswesen dieses Bekannten eine beimlidje, Musterung ab, eignete sich zwei Neisckoffcr an und stopfte diese mit allem möglichen voll, was er MitnehmenS- wcrtes finden konnte. Dann fuhr er vergnügt der Heimat entgegen. Hier angenommen, ließ er der Verlassenen einen Brief zukommen, in dem ein schreckliches Unglück in den ergreifendsten Tönen geschildert wird. Er sei hier beim Aussteigen vom Zuge überfahren und an beiden Beinen schwer verletzt worden, seine Mutter sei aus Schreck über diesen Anblick gestorben. Nun liege er hilflos und verlassen auf einsamen Schmerzenslager und müsse das Läuten der Glocken anhören, die beim Leichenzuge seiner lieben Mutter ertönen, ohne selbst ihr das letzte Geleit geben zu können usw. Einfach rührend. In Wirklichkeit ist seine Mutter noch heute gcsuudund munter und erselbst hat sich wohl niemals wohler gefühlt als damals, wo er mit Mitteln reichlich versehen war.
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DaS hinderte ihn aber nicht, während der nächsten Monate die detailliertesten Berichte über den Verlauf seiner schweren Krankheit an seine Angebetete, seine Herzallerliebste, sein süßes Täubchen und wie die zärtlichen Namen sonst noch heißen, zu richten, Briefe, die einem liebeglühenden 18jäh- rigen Jünglingsherzen alle Ehre gemacht hätten. In diese Zeit fiel dann sein Biermarkendiebstahl auf dem Turnfest und schließlich seine Flucht mit der oben erwähnten R. nach Luxemburg. Damii hatte das amerikanische Abenteuer sein Ende erreicht, d. h. für ihn, denn das verlassene Mädchen hatte noch lange an den Folgen ihres Leichtsinns zu leiden. Aller Mittel beraubt, ging sie ihrer schweren Stunde entgegen und mußte dann bei der Hebamme, deren Famile von Peschel um die oben erwähnten 120 Dollar geprellt war, für dieses Geld 4 Monate umsonst dienen. Sie ist auch jetzt noch in Amerika. Gestern beschäftigte die Geschichte die hiesige Strafkammer, doch kam es noch nicht zum Urteil. Die, Verhandlung wurde auf nächsten Montag vertagt. Die genannte R., die wegen Beihilfe angeklagt ist, war nicht er» schienen. Wahrscheinlich hat sie es für besser gehalten, rechtzeitig zu verschwinden.
* Ein Betrugsprozeß, der einen neuen Beleg bafüt lieferte, wie unbedachtsam von kleinen Geschäftsleuten mitunter Paviere unterschrieben werden, die ihnen von Reisenden als angebliche Bestätigung des abgeschlossenen Geschäfts unterbreitet werden, beschäftigte gestern die hiesige Strafkammer. Es handelte sich um den Reisenden Gustav R. aus Stuttgart, der für die Firma August Stengert in Saarbrücken einen Likör, genannt „Magenideal", vertrieb und einem Hiesig^k Gemüsehändler Peter E. die Vertretung desselben anbot. Hierbei wurde nach Meinung des E. nur von einem Kommissionslager gesprochen, das er übernehmen sollte unter der Bedingung, daß er alle Vierteljahre den Betrag für den verkauften Likör ablieferte. E. erklärte sich hierzu bereit und unterschrieb ein Forniular, das ihm vom Reisenden teilweise vorgelcsen wurde und in dem er einen einfachen Bestätigungsschein über die getroffene Vereinbarung vermutete. Er hatte aber einen Wechsel über 710 Mark, den gesamten Betrag für den zu erhaltenden Likör, unterschrieben. Als ihm dies von der Firma unter Bestätigung des Auftrages mitgeteilt wurde, verlangte er den Wechsel zurück, erhielt aber den Bescheid, daß das Akzept bereits in Umlauf gesetzt sei. Der Reisende, dem zur Last gelegt wurde, unter falschen Vorspiegelungen die Wechselunterschrift erschwindelt zu haben, behauptet, eine Vereinbarung mit E. dahin getroffen zu haben, daß sich E. zur festen Abnahme des Likörs verpflichtete gegen die Zusicherung, daß der Wechsel jeweils bei Verfall in bei Höbe der noch vorhandenen Waren prolongiert würde, eint Geschäftsabwicklung, wie sie beider Firma nach den Bekundungen des Inhabers und seines Vertreters allgemein UsuS und allen Reisenden als Norm für den Abschluß von Geschäften vorgeschrieben ist. Die Prolongation der Wechsel geschieht in der Weise, daß die Firma bei Verfall an das betreffende Bankhaus eine Summe in der Höhe des zu stundenden Betrages einfenbet, zu welcher Summe der fragliche Geschäftsmann seine Abzahlung hinzulegt und so den Wechsel einlöseu kann, während er für den Stundungsbetrag einen neuen Wechsel einsendet. Nach Klarstellung dieses Umstandes, der die Angaben des Angeklagten wabrscheinlich macht, beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung, auf die vom Gericht auch erkannt wird. E. und seine Ehefrau seien geschäftsungewandte Leute und eS sei nicht ausgeschlossen, daß ihre Meinung betr. des Kommissionslagers sich auf Grund eines Mißverständnisses gebildet habe.
* Geschäftsjubiläum. Der Monteur Kersten blickt heute auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Weinig u. Sohn dahier zurück.
* Beamtenbesoldung und Gnadenvierteljahr. Der Finanzminister hat zu dem neuen Gesetz über die Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahrs folgende Ausführungsbestimmungen erlassen: Die K affe, die die Besoldung zahlt, kann auch baS Gnadenvierteljahr von der Besoldung, soweit diese in festen Barbezügen besteht, ohne weitere Anweisung zahlen: 1. Wenn eine Witwe hinterblieben ist, an diese, gleichzeitig ob außer ihr Nachkommen vorhanden sind oder nicht: 2. wenn keine Witwe, aber ein Nachkomme hinterblieben ist, an diesen ober, sofern er minderjährig ist, an seinen Vormund; 3. wenn keine Witwe, aber mehrere Nachkommen hinterblieben sind, an den Vormund oder an die Nachkommen nach näherer Bestimmung
In den zweifelhaften Fällen, wenn z. B. die Witwe von dem Verstorbenen getrennt lebte und sie für die Kinder nich« sorgte, soll erst an die vorgesetzte Instanz berichtet werden. Die etatsmäßigen Beamten haben einen gesetzlichen Anspruch auf vierteljährliche Vorausbezahlung ihre, Besoldung nur insoweit, als diese ihnen in festen Barbezügu zusteht. Als Besoldung im Sinne dieser Vorschrift gelter weder der Teil des Diensteinkommens, der als Ersatz fm bare Auslagen bestimmt ist, noch die Bezüge, die für wider ruflich übertragene Nebenämter gewährt werden. Dar Gesetz unterscheidet zwischen der Gewährung des Gnaden Vierteljahrs an die Hinterbliebene Witwe und Nachkomme» von etatsmäßigen und nichtetatsmäßigen unmittelbaren Staatsbeamten. Ersteren wird das Gnadenvierteljahr, letzteren kann es in besonderen Fällen gewährt werden. Die Gewährung des Gnadenvicrteljahrs hat in allen Fällen mit möglichster Beschleunigung zu erfolgen. An weitere Angehörige des Verstorbenen oder an solche fernstehende Personen, welche die Kosten der letzten Krankheit und Beerdigung gedeckt haben, kommt die Geivährung des Gnadenvierteljahr« nur in Betracht, wenn weder eine Witwe noch Nachkommen vorhanden sind.
* Kurort Wilhelmsbad. Morgen nachmittag von 4 Uhr ab findet zu Wilhelmsbad großes Militär-Konzert der Kapelle des Jnf.-Regts. Hessen-Homburg Nr. 166 statt.
. * Tâgemeinde Hanau. Auch an Pfingsten war eS ber Spielabteilung genannten Vereins vergönnt, wieder eine Reihe von Siegen für ihre Farben zu erringen. Am ersten