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Amtliches Grgi« fit $tot= «ni Mto $11111«
*, Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mü belletristischer Beilage.
««antwartl. Redakteur: «. Schrecke, 6 Hauae»
Mx. 136 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Die jeMgeMmmer wW Mr -.MMtrnBlatt
14 Seiten
erscheint morgen (Samstag Veit 13. Äs. Mts.) ausnahmsweise schon
vormittags 10 Uhr.
für diese Nummer wolle man möglichst schon honte, spätestens aber bis morgen früh S^ Uhr
aufgeben.
Amtliches.
Die im Anschluß an die Polizeiverordnung vom 3. Juli 1906, betreffend die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Acetylen, veröffentlichte Gebührenordnung für die Prüfung von Acetylenanlagen vom gleichen Tage (Amtsbi. S. 233 Nr. 28/06) wird hiermit aufgehoben.
An ihre Stelle tritt mit Gültigkeitskraft vom 1. Juni d. I. ab die folgende Gebührenordnung für die Prüfung (Abnahme) von Äcetylenanlagen.
A. Prüfungsgebühr.
20 | 50 | 100 I 200
Normalslammen
Umfang der Anlage bis
1. Vollständige Prüfung der Anlage einschließlich der Prüfung der Apparate und Leitung auf Gasdichte undderSpstemprüfung der Apparate nach den §§ 7, 9 und 10 ........
C Teilweise Prüfung:
a) ausschließlich der Prüfung der Apparate und Leitung auf Gasdichte.....
b) ausschließlich der vorstehenden Prüfung und der System- prüfung der Apparate nach den §§ 7 und 9 . . . .
Für die
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Bei Anlagen über 200 Normalflammen wird der Zeit- Kufwand, die Stunde zu 5 Mk., mindestens aber der nach Ziffer 1 oder 2 jeweilig zutreffende Höchstsatz berechnet.
Die ermäßigten Sätze für wiederholte Prüfungen sind für jede infolge Verschuldens des Auftraggebers an bem fest- geschten Tage nicht ausgeführte oder nicht zu Ende geführte Prüfung zu erheben.
Der Besitzer der Anlage ist verpflichtet, die zu den Prüfungen nötigen Arbeitskräfte und Vorrichtungen, insbesondere eine Druckpumpe, bercitzustellen oder Ersatz der dafür notwendigen Aufwendungen zu leisten.
B, Allgemeine Bestimmungen.
Bei Beleuchtungsanlagen ist für die Berechnung der Prüfungsgebühr die auf den stündlichen Normalverbrauch von 10 Litern umgerechnete Zahl der vorhandenen Flammen maßgebend.
Der Acetylenverbrauch zu anderen als Beleuchtungs- gwecken ist in der vorstehenden Weise, auf Normalflammen eingerechnet, festzustellen. (A II 2784).
Cassel den 12. Ma! 1908.
Der Regierungs - Präsident.
V 4062 Graf v. Bernstorff.
Ich habe die Herren Landräte ermächtigt, Ausnahmen von der Beobachtung der im § 13 Absatz "3 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dczemb-r 1907 (Amtsblatt Seite 379) ^ebenen Vorschriften, soweit nicht bereits durch meine Bc- lanntmachung vom 18. März 1908 (Amtsblatt Seite 761
Freitag den 12. Juni
für einzelne Orte ein für allemal eine Ausnahme bewilligt ist, in geeigneten einzelnen Fällen zu gestatten. (A II 2990 a).
Cassel am 8. Mai 1908.
Der Regierungspräsident.
V 3573 Graf v. Bernstorff.
Zum Genossenschaftsregister wurde eingetragen:
Das Statut der am 18. Mai 1908 unter der Firma Spar- imv Darlehnsrasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, mit dem Sitze zu Enkheim errichteten Genossenschaft. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar- und Darlehnskassen-Geschäfts zum Zweck: 1. Der Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb, 2. der Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind in der „Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftspresse" aufzunehmen. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. Der Vorstand besteht aus:
1. Johann Friedrich Müller I,
2. Johann Peter Hofmann,
3. Jean Karl B i nge m er.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dieuststunden des Gerichts jedem gestattet.
Bergen b. Hanau den I. Juni 1908.
12625 Königliches Amtsgericht.
Stadtkreis Hanau.
3 Nachtrag
zu den Satzungen für die städtische Sparkasse zu K»anau.
I.
Der § 17 Absatz 1 wird wie folgt abgeändert: 8 17.
Die Verzinsung erfolgt nur für volle Mark. Jede Einlage wird vom Tage nach der Einzahlung ab bis zu dem Tage vor Erhebung einschließlich verzinst.
II.
Dieser Nachtrag tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. Hanau den 30. April 1908.
Der Magistrat. ,
(L. 8.) gez. Dr. Gebeschus.
Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten voin 20. Mai 1908. 0. P. 5082.
Wird hiermit zur âffcntHd)cn Kenntnis gebracht.
Hanau den 3. Juni 1908.
Der Magistrat.
___________________ H t l d. 12663
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Der landwirtschaftliche Kreisverein veranstaltet Sonntag den 14. Juni einen Ausflug zur Besichtigung der Jungviehweide bei Schloß Nauses im Odenwald' Abfahrt vom Ostbahnhof 8 Uhr 21 Min. (Sonntagsfahrkarte nach Höchst-Neustadt lösen).
Um 1 Uhr findet gemeinschaftliches Mittagessen im Gasthaus zur Poft in Höchst i. O. statt.
Hanau den 30. Mai 1908.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisvereins.
v. Beckerath.
Politische Rundschau.
Der Kaiser fuhr gestern früh nach dem Truppenübungsplatz Däberitz und hielt eine Besichtigung des ersten und dritten Garde-Ulanen-RegimentS ab. Nach längerem GefechtSexerziercn fand im Kasino des Lagers ein Frühstück statt. Hierauf kehrte der Kaiser nach dem Neuen Palais zurück.
Französische Kammer. In seiner Erwiderung auf die Interpellation über die Vorkommnisse in Vigneur drückte Ministerpräsident Clemenceau sein Bedauern darüber aus, daß hierbei Todesfälle zu beklagen wären. Die Regierung halte cs für ihre Pflicht, die belästigten Arbeiter und die Vorräte in den Fabriken zu schützen. Der Redner berichtete sodann über die Ereignisse, wie sie aus der amtlichen Unter-
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
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suchung klargestellt werden wird. Ministerpräsident Clemenceau tadelte sodann die Gendarmen, weil sie Ausständige, die keine Kundgebungen veranstalteten, angegriffen hätten. Das Gericht, werde die Verantwortlichen feststellen und dann sein Urteil fällen, wenn ein fester Anhaltspunkt gegeben sein werde. Die Gendarmen seien nicht in Notwehr gewesen. Bisher scheine es, daß der Quartiermeister der Gendarmerie den schweren Fehler begangen habe; er werde versetzt werden. Das gerichtliche Verfahren wegen dieser Mordtaten sei ein- geleitet. Dem Präfekten des Departements Seine et Oise, den Unterpräfekten, dem Rittmeister der Kavallerie und der Gendarmerie, welche nicht geschossen hätten, würden Belohnungen gegeben werden. Der Ministerpräsident schloß, indem er.bat, zu wählen zwischen der Regierung, die Reformen auf gesetzmäßigem Wege einführen wolle, und zwischen aufrührerischen Aufständigen. (Beifall links.) Nach einer Erwiderung der Interpellanten nahm Ministerpräsident Clemenceau eine Tagesordnung an, in der die Kammer ihr herzliches Empfinden und ihr Vertrauen zu der Regierung ausdrückt und die in Vorschlag gebrachten gerichtlichen Maßnahmen genehmigt. Diese Tagesordnung wurde mit 429 Stimmen gegen 63 Stimmen angenommen. Das Haus beraumte die Besprechung der Interpellationen Gervais und Deschanel betr. Marokko auf den 19. Juni an. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.
Italienische Kammer. Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Pompili, erklärte auf eine Anfrage Cir- menis über die Vorlegung der diplomatischen Schriftstücke über Marokko und den Balkan, daß noch einige Zeit nötig sei für die Zusammenstellung der Dokumente. Das Grün- buch über Marokko sei bereits fertig und würde in wenigen Tagen erscheinen können. Am Grünbuch über Mazedonien werde noch gearbeitet; es werde aber in kurzer Frist vor- liegeii können. Die angeknüpften Unterhandlungen ständen jetzt, in der entscheidenden Phase infolge des Meinungsaustausches zwischen der englischen und der russischen Regierung und ließen einen kleinen Aufschub der Veröffentlichung ratsam erscheinen.
■ Die Lage auf Samos. Meldung der „Agencr Havas". Der Präsident des Senats von Samos, Sofulis, hat den Gesandten der Schutzmächte eine neue, in dringender Sprache, abgefaßte Denkschrift überreicht, welche sich gegen die Ausschreitungen der türkischen Truppen, gegen die von dem Fürsten Kopassts Effendi begangenen Überschreitungen seiner Vollmachten und gegen die von dem letzteren nach Karlovasi einberufene Versammlung richtet, welche seinem Vorgehen eine gesetzliche Unterlage geben soll. Von zuverlässiger Seite eingegangene Nachrichten schildern die Lage auf Samos als düster und berichten von Willkürakten der Provinzialbehörden. Der englische Konsul soll seiner Gesandtschaft einen längeren Bericht über diese Vorfälle ringe« sandt haben.
Mazedonien. Mit der Mitte ds. Js. erscheint erfreulicherweise endlich eine Regelmäßigkeit in der Gehaltszahlung in Mazedonien eintreten zu sollen. Der Stand der Finanzen zu Ende April d. I. hat beinahe schon zur Ausgleichung der laufenden Einnahmen und Ausgaben geführt Die Einnahmen bezifferten sich aus etwa 200 000 t. Pf. Steuereinkünfte aus den drei Wilajetten, 50 000 t. Pf. Zu« schuß der Dette Publique und 50 000 t. Pf. Zuschuß aus den Erträgen der dreiprozentigen Zollerhöhung. Dieser Einnahme von 300 000 (.. Pf. standen etwa 300 452 t. Pf. laufende Ausgaben gegenüber, nämlich 25 000 t. Pf. Sold der Gendarmerie und Polizei für den Monat April, 70 000 t. Pf. Gehälter der Zivilbeamten für die Monate März und April, 80 000 t. Pf. Sold des Militärs für dieselben beiden Monate und 125 452 t. Pf. für Militärbauten, Militärkleidung und bis Ende April bestehende Forderungen der Militärlieferanten. Da zu erwarten ist, daß die Einnahmen sich auf gleicher Höhe halten werden, so wird vielleicht sogar schon mit Ende Mai eine regelmäßige Gehalts- und Soldzahlung erfolgen.
Spirititsittteressenten.
Dresden, 10. Juni. Der Verband deutscher SpirituS- und Spirituosen-Interessenten hält hier, wie wir schon kurz gemeldet haben, gegenwärtig seine diesjährige Hauptversammlung ab, die sich heute namentlich mit der beabsichtigten Reform der Branntweinbesteuerung beschäftigte. Nach einem Vortrage des Generalsekretärs Krepke-Berlin über diesen Gegenstand wurde einstimmig eine vom Vorstande vorge- schlagene Resolution folgenden Inhalts angenommen: „Dir Generalversammlung spricht sich nach wie vor mit aller Ent« schiedenheit gegen alle auf Schaffung eines wie immer ae« gearteten Spiritusmonopols gerichteten Bestrebungen aus. Sie erwartet zuversichtlich, daß die Reichsregierung, der Bundesrat und der Reichstag die Interessen aller Zweig« be*