Einzelbild herunterladen
 

Hanauer K Anreiger

Bezagrprè

«^jährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für m*

*6*tiae Äbannrntm mit dem betriiirndeii Postaustchla».

Di« «inzelne Nummer kostet 10 Pf«.

Gcneral-Anzcigcr

0. WatjeuhauseS in Hamm.

Amlliihts ©rjin fit AM- uni Landkreis Sana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

rinrückungrze-üh« t

Di- änfgejpalteue Petitteil« »der derra Raum 80 Pf^ im R«klainent«il di« Zeil« 16 Pf-.

Nr. 118

Fernsprechanschlutz Nr. 605

Mittwoch den 20. Mai

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1908

Dit ieuügeNllmmer msaßt Mer h.llilterhsltrUSblLtl

14 Seiten

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Am Freitag den 22. d. Mts., von 12 bis

1 Uhr mittags, wird der Königliche Gewerbe-Inspektor aus Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegen­heit zu Besprechungen geben.

Hanau den 20. Mai 1908.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Genoffenschaftsregifter.

Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- schait mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Wachenbuchen. Der Iohannes Giesel III. ist aus dem Vor­stand ausgetreten und an seiner Stelle der Kaufmann Jean Fix in Wachenbuchen in den Vorstand gewählt.

Hanau den 13. Mai 1908.

Königliches Amtsgericht 5. 10971

Politische Rundschau,

Der Eisenbahnassistenten-Verband der preußisch- Hessischen Elsenbahngemeinschaft und der Reichseisenbahnen führte seine Beratungen gestern in Berlin zu Ende. Als Forderungen zur Neuregelung der Dienst- und Gehalts­verhältnisse wurde beschlossen: 1. Erhöhung des Anfangs­gehalts auf 1800 Mk. und des Endgehalts auf 3600 Mk.; 2. Verleihung des TitelsOberbahnassistent" nach einer bestimmten Anzahl von Jahren; 3. b »sondere Bewertung des Nachldienstes; 4. Beseitigung des sieben- bis achtmaligen Nachidienstes und seine Herabsetzung auf höchstens drei auf­einanderfolgende Nächte; 5. Abschaffung des Illstündigen Wechseldienstes und Festlegung eines Leistungsmaßes von 48 Stunden in der Woche; 6. Bewilligung eines drei­wöchigen Urlaubs vom 45. Lebensjahre ab; 7. einmal im Jahre freie Eisenbahnfahrt für die Familienangehörigen; 8. Einführung von Kirchensonntagen; 9. freie Arztwahl; 10. Abschaffung des Diätariats. Vom Ortsverein Elber­feld wurde folgender Antrag eingebracht, der dem Vorstande zur Berücksichtigung überwiesen wurde:Der Verbandsvor­stand wolle in geeigneter Weise dahin wirken, daß den ältern, im Dienst bewährten und auch solchen Assistenten, welche die Vorsteher- bezw. Fachprüfung nicht mit Erfolg abgelegt haben, ein Aufrücken in die Vorsteherstellen ermöglicht werde, eventuell nach vorgängigem Bestehen einer Ergänzungsprüfung etwa in der Weise, wie sie jetzt die Vorsteher zur Erlangung einer Eisenbahn-Sekretärstelle abzulegen haben." Ein An­trag auf Anschluß an den Deutsche« Beamtenbund wurde abgclehnt.

Die indischen Grenzunruhen. Wie das Reutersche Bureau aus Mafakki meldet, rückte die Brigade des Generals Barrette bis zum Beheidagtale vor und stieß dabei auf harten Widerstand. Die Verluste betrugen 29 Mann.

Wiesbadener Kaisertage.

Wiesbaden, 19. Mai. Der Kaiser unternahm heute vormittag einen Ausritt. Um 11 Uhr hielt der Kaiser eine Parade über die Garnison Wiesbaden und Homburg v. d. H. vor dem Kurhause ab. Bei dem sehr schönen Wetter hätte eine gewaltige Menschenmenge die Straßen besetzt. Vom Schlosse bis zum Kurhause hatten Kriegervereine Aufstellung genommen. Der Kaiser, in der Uniform der Garde-du-Corps, den Feldmarschallstab in der Hand, ritt vom Schloß zum Paradefeld, begleitet vom Prinzen Friedrich Karl von Hessen, den Generaladsutanten v. Kessel und Graf Hülsen-Häseler, und den Flügeladjutanten Majors v. Senden und v. Friede­burg. Die Kaiserin, mit der Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, folgte in einema la Daumont" gefahrenen offenen Wagen mit Spitzreitern. Das Publikum begrüßte beide Majestäten mit andauernden Kundgebungen. Der Parade wohnten ferner bei: Der russische Botschafter Graf von der Osten-Sacken, der russische Generalmajor a la suite Seiner Majestät, v. Tatischeff, der russische erste Botschaftssekretär, van der Bliet, der russische Fregattenkapitän Fürst Dolgoru­kow, der russische Botschaftssekretär Fürst Wolkonsky, der russische Botschaftssekretär von Radkowitsch, der komman- dierende General v. Eichhorn, Generalleutnant Scholz, Kom- manbeur der 21. Division, Generalmajor Pelzer, Komman­deur der 21. Feldartillerie-Brigade, Generalmajor v. Besser von der 42. Infanterie-Brigade. Die Parade kommandierte der Kommandeur des Füsilierregiments Nr. 80, Oberst Conta.

In Parade stand das ganze Regiment Nr. 80, die zweite Abteilung des Nassauischen Feldartillerieregiments Nr. 27 zu Fuß und die Unterosfizierschule Biebrich. Das 80. Regiment führte Oberstleutnant von Altrock. Der Kaiser ritt die Fronten der ausgestellten Truppen ab und nahm einen Vor- beimarsch entgegen; er kehrte an der Spitze der Fahnen­kompanie nach dem Schlosse zurück und nahm vor dem Por­tal des Schlosses noch einen Vorbeimarsch der Fahnen­kompanie ab. Oberst v. Conta erhielt den Roten Adler­orden dritter Klasse mit der Schleife. Später fand im Königl. Schlosse bei den Majestäten anläßlich des Geburts­tages des Kaisers von Rußland eine Frühstücks täfel statt. Hierbei saß an der äußeren Seite der hufeisenförmigen Tafel die Kaiserin zwischen der Prinzessin und dem Prinzen Friedrich Karl von Hessen, gegenüber an der inneren Seite der Kaiser zwischen dem russischen Botschafter von der Osten- Sacken und dem Reichskanzler v. Bülow. An der Tafel nahmen außerdem Damen und Herren der Umgebung, den schon bei der Parade genannten Herren der russischen Botschaft, den direkten Vorgesetzten der in Parade gestandenen Truppen u id den Kommandeuren der letzteren noch ferner teil: der russische Wirkliche Geheime Rat v. Martens vom russischen aus­wärtigen Amt, der russische Wirkliche Staatsrat v. Baum­garten, Generalkonsul in Frankfurt a. Main, der russische Staatsrat Baron Küster in Wiesbaden, der russische Erz­priester v. Protopopoff, Generaladjutant o. Deines, Regie­rungspräsident von Meister, Kammerherr Graf Matuschka, Landeshauptmann v. Krekel, Kammerherr v. Fischer-Treuen­fels, Intendant Graf Bylandt-Cassel, Intendant Kammer­herr v. Mutzenbecher, Landesgerichtspräsident Mencke, Kammerherr v. Rekowsky, Oberbürgermeister v. Jbell, Kur­direktor von Ebmeyer und Polizeipräsident v. Schenck. Die Musik,führte die Kapelle des 80. Füsilierregiments aus.

Wiesbaden, 19. Mai. Im Verlaufe der heutigen Tafel im königlichen Schlosse brachte der Kaiser die Gesund­heit des Kaisers von Rußland aus. Die Musik spielte die russische Hymne.

Wiesbaden, 19. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin machten heute nachmittag einen Ausflug in Automobilen in ähnlicher Richtung wie gestern über Schlangenbad. Zur Abendtafel war Geheimrat Jacobi-Homburg v. d. H. ge­laden. Abends wohnten die Majestäten einer Vorstellung im Königl. Theater, die auf Allerhöchsten Befehl angesetzt war, bei. Gegeben wurde derRaub der Sabinerinnen". Der Reichskanzler ist heute abend nach Berlin ab­gereist.

Kaiserreiser».

Berlin, 19. Mai. Der Kaiser wird morgen, von Wies­baden komniend, hier eintreffen und sich nach kurzem Aufent­halt nach Prökelwitz weiter begeben, wo er zu jagen gedenkt. Reichskanzler Fürst Bülow wird morgen früh nach Berlin zurückkehren.

Berlin, 19. Mai. Der Kaiser wird zur Teilnahme an den Regatten von Cuxhaven am 20. Juni in Hamburg ein­treffen, um sich an Bord der dann dort ankerndenHohen- zollern" einzuschiffen.

Berlin, 19. Mai. Der Kaiser hat für die Nordland­reise bereits eine Reihe von Einladungen ergehen lassen. In amtlichen Berliner Kreisen wird es nicht für ausgeschlossen gehalten, daß der Kaiser während der Reise mit König Haakon und nach der Reise mit dem Zaren zusammentrifft.

Die Lage in Marokko.

Paris, 19. Mai. Wie demTemps" aus Tanger ge­meldet wird, traf M u l e y H a f i d am 16. Mai in Fez ein.

Berlin, 19. Mai. Nach eingegangener telegraphischer Berichtigung ist Muley Hafid am 16. Mai nicht in Fez, sondern in Mekimas eingetroffen.

Berlin, 19. Mai. Die marokkanische Gesandtschaft hat Berlin wieder verlassen und ist in Hamburg eingetroffen. Heute wird die Gesandtschaft an Bord des Dampfers Oldenburg" die Riickreise nach der Heimat antreten.

Berlin, 19. Mai. Bekanntlich ist ein deutscher Schutz­befohlener, der dem Kommandeur einer französischen Truppen­abteilung ein Schreiben des deutschen Konsuls überbringen sollte, von französischen Truppen mißhandelt und das Schreiben des Konsuls von dem französischen Kommandeur angespien worden. Konsul Lüderitz hatte deshalb Beschwerde bei der deutschen Gesandtschaft in Fez erhoben, die ihrerseits sofort Bericht an das auswärtige Amt in Berlin erstattete. Dieser Bericht ist, wie diePost" erfährt, gestern hier eingegangen und zurzeit Gegenstand amtlicher Ermittelungen.

Paris, 19. Mai. Der im Elysèe gehaltene Ministerrat beschloß die endgültigen Vorschriften für den General d'Amade zur Vollendung der Pazifikation der Gebiete der SchauiaS und für den General Liautey wegen seiner Ob­liegenheiten als Oberkommissar. Beim Maghzen sollen wegen der Ernennung des marokkanischen Oberkommissars Schritte getan werden.

Paris, 19. Mai. Die Untersuchung über das Vor­kommen von Loebell-Gewehren bei den marok­kanischen Stämmen ergab die Aufdeckung von D i e b st ä h l e n bei den Waffendepots und mangelhafte WackicuukeU heim sih»-fauf angeblich mißlungener Waffen.

die mit Leichtigkeit brauchbar zu machen sind. Auch wurden verschiedene Mißstände aufgedeckt, die den Zwischenhandel erleichtern. Die Mißstimmung über die französisch-spanischen Zwischenfälle vor Casablanca macht sich hier in starken Preß­angriffen gegen die spanische Regierung Luft, der man hier eine ungeschickte innere Politik vorwirft, weil die angekündig­ten Maßnahmen gegen politisch Verdächtige ein Diktatur- system in Spanien vorzubereiten schienen.

London, 19. Mai. Auf die Frage Ashleys, ob die Ge­sandten Muley Hafids im Auswärtigen Amt um eine Audienz nachgesucht hätten, erwiderte Sir Edward Grey, daß dies nicht der Fall sei. Ashley bat ferner um Auskunft darüber, ob es die Absicht der Regierung sei, Muley Hafid als Sul­tan anzuerkennen, wenn dieser, der Bereits Marrakesch im Besitz habe, sich auf dem Wege nach Fez befinde und in Fez seinen Einzug halte. Staatssekretär Sir Edward Grey ent­gegnete, er sei nicht davon unterrichtet, daß irgend ein Er- eignis ein getreten sei, um zu rechtfertigen, daß die Regierung einem derartigen Plan näher trete. Schließlich fragte Ashley noch, mit wem der Staatssekretär verhandeln wolle, wenn es notwendig werden sollte, mit der Regierung von Marokko in Unterhandlungen zu treten, wenn man mit Muley Hafid nicht verhandle. Der Staatssekretär erwiderte, England könne nicht mehr als einen Herrscher auf einmal anerkennen.

BeleidWWrozeß Aga Molitor-Albert Herzog.

(Nachdruck verboten.) S. u. K Karlsruhe, 19. Mai.

11» Tag. Bormittagssttzung.

Zu Beginn der heutigen Sitzung verlautete, daß die weitere Vernehmung der Sachverständigen sich durch eine Erklärung der Verteidigung erübrigen würde, sodaß man hoffte, mir den Verhandlungen bereits heute abend zu Ende zu kommen. Es war jedoch nichts mit dieser Hoffnung, da Staatsanwalt und Vertreter der Nebenklägerin auf das Vernehmen der übrigen Sachverständigen bestanden und diese wiederum den ganzen Tag in Anspruch ru nehmeu drohen. Bei Eröffnung der Sitzung wird zunächst Redakteur Lippe von der Badischen Korrespondenz über seine Beziehungen zu R.-A. Dietz ausführlich gehört. Er bekundet, daß er sofort auf die Nachricht, daß Freiherr v. Lindenau als der Mann mit dem grauen Bart in Frage komme, erklärt habe, o je, da haben wir ja einen bösen Zeugen. Einen Meineid habe o. Lindenau allerdings noch nicht geschworen. Der Zeuge bekundet weiter, soweit er mit Rechtsanwalt Dietz über die Persönlichkeit Lindenaus und sonstige Feststellungen im Falle Hau und das Wiederaufnahmeverfahren verhandelte, das nur geschehen sei, um seiner Pflicht als Zeitungskorrespondenz zu genügen. Justizrat Bernstein teilt mit, daß die Verteidigung zu folgender Entschließung gelangte: Der Vorwurf des Ver­treters der Nebenklage und der Anklage, daß hier ein Wieder­aufnahmeverfahren im Falle Hau betrieben werden soll, ist durchaus unberechtigt. Wir sind uns durchaus bewußt, daß es sich hier um den Beleidigungsprozeß Herzog und Graf handelt. Was meinen Klienten betrifft, so steht er auf dem Standpunkt, daß für ihn der Hauprozeß nur insoweit in Betracht kommt, als von der Unzuverlässigkeit des Urteils gegen Hau und der Kritik des Hauprozesses eine journalistische Behandlung der Angelegenheit ausging. Er ist sich auch bewußt, daß der Prozeß nicht vor den Zeitungen und der Oeffentlichkeit geführt wird, sondern vor dem Gerichtshöfe. Justizrat Bernstein bittet den R.-A. Dietz zu vereidigen und erklärt sich bereit, in diesem Fall auf weitere Zeugen und Sachverständige zu verzichten. Der Staatsanwalt ersucht die Vereidigyng auf Grund der Aussagen des Zeugen Lippe abzulehnen, ebenso R.-A. o. Pannwitz. Dieser erklärt, nach den Aussagen des Lippe stehe fest, daß R.-A. Dietz im Wieder­aufnahmeverfahren mindestens ein dutzend Mal mit Zeitungs­korrespondenzen verhandelt habe, die für das Wiederauf­nahmeverfahren wirken sollten. R.-A. v. Pannwitz wendet sich weiter dagegen, daß man mit den Sachverständigen- Gutachten aufhöre, da diese nur zur Klärung Beiträgen könnten, auch wenn sich der eigene Vetter des zum Tode verurteilten Hau unter den Sachverständigen befinde. (Be­wegung.) Der Gerichtshof beschließt, die Vereidigung des R.-A. Dietz abzulehnen und in der Vernehmung der Sachver­ständigen fortzufahren. Der nächste Sachverständige ist Guts- besitzer Dr. Backhausen-Nettehammer. Er erklärt, daß er ein Freund des R.-A. Dietz sei. Dadurch könne sein Urteil aber natürlich nicht beeinflußt werden. Im Hauprozeß hat der Zeuge die Meinung gehabt, daß da etwas versehen worden sei. Es sei gesagt worden, der Mantel der Ermordeten sei gewaschen worden. Er habe sich da gefragt, wer hat ein Interesse daran, ein Beweisstück zu vernichten? Jetzt sei er anderer Meinung. Der Mantel sei garnicht ge- waschen worden. Was den Schuß anlange, so sei er ent­weder als ein unglücklicher Treffer einer zu früh losge- gangenen Waffe, oder als der von einem kleinen Manne in einer Entfernung von 1015 Centimeter abgegebene Schuß anzusehen. Wenn Hau der Täter war, dann war der Schuß so ungeschickt wie nur irgend möglich. Er stelle noch fest gegenüber den Insinuationen des Herrn v. Pannwitz, der im Prozeß zu behaupten für gut befand. R.-A. v. Pann-