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W»»drml und Verlag der Buchdruck«,« d« ro, Waisenhaus^ in Hanau.

General-Anzeiger

Amilitzes Organ für §M- M fanikttis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 116

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

Montag den 18. Mai

Fernsprechattschlittz Nr. 605. 1908

Nmtttches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird der Land­weg zwischen Wilhelmsbad und Mittelbttcher» für Kraftfahrzeuge sowie für Fuhrwerke jeglicher Art für die Zeit von Dienstag den 19. Mai bis einschl. Mittwoch den 27. Mai er. polizeilich gesperrt. Ueber- tretungen dieses Verbots werden auf Grund der Polizei- Verordnung vom 6. April 1877 (Regierungs-Amtsblatt Seite 137) mit Geldstrafe von 10 bis 30 Mk., subsid. mit entsprechender Haft geahndet.

Hanau den 16. Mai 1908.

Der Landrat und Polizei-Direktor.

¥ 3627 J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Die Herren Bürgermeister mache ich auf meine Ver­fügung vom 9. Mai 1901 St. 2024 veröffentlicht in Nr. 109 desHanauer Anzeiger" aufmerksam, nach welcher die Handwerkerverzeichnisse zum 15. Mai mir ein­zureichen sind. Das Verzeichnis der selbständigen, in den Gewerbesteucrklassen III. und IV. besteuerten Handwerker ist nach der Rolle für 1907 aufzustellen. Die Kontrollen der steuerfreien Gewerbe stehen den Herren Bürgermeistern zur Verfügung; sie werden auf Verlangen alsbald zugesandt werden.

In das Verzeichnis sind auch diejenigen Handwerker auf­zunehmen, welche neben dem Handwerk einen anderen Gewerbszweig (beispielsweise ein Spezereigeschäft) betreiben. Die sorgfältige Aufstellung der Verzeichnisse mache ich den Herren Bürgermeistern zur Pflicht.

Hanau deu 15. Mai 1908.

Der Königliche Landrat.

8t. 1643 J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Politische Rundschau.

Duma.

Petersburg, 15. Mai. Die Duma führte in ihrer Wendsitzung» die Verhandlungen über den Etat Ministerium des Innern zu Ende und nahm mit einigen Zusätzen die Uebergangsformel der Budgetkommission an, welche u. a. für notwendig erachtet: die Verringerung der Zahl der Mit­glieder des Rats des Ministeriums des Innern, die Ab­schaffung des statistischen Rates, die Reorganisation des zen­tralen statistischen Komitees, die Umgestaltung und Regelung der Ausgaben der Zensurverwaltung, diè Einbringung einer Gesetzesvorlage bei der Rcichsduma bezüglich der Wiederher­stellung der Selbstverwaltung des Adels der neun westlichen Gouvernements unter Abgrenzung der Kompetenzen der be­treffenden Adelsmarschälle. Der Gehilfe des Ministers Kryshanowski hielt die Einrichtung von Adelswahlen in den westlichen Gebieten für verfrüht. Die Abschaffung der Selbstverwaltung des Adels sei eine Folge des Aufstandes von 1863 gewesen, welcher hauptsächlich im Adel wurzelte. Obgleich sich vieles seitdem geändert habe und in den west­lichen Gouvernements unter der örtlichen polnischen Be­völkerung Stimmen laut wurden, welche darauf hindeuten, daß diese Gouvernements nicht ein Ganzes mit den benach­barten polnischen Gouvernements bildeten, so laffe dennoch die diesbezüglich gemachte Erfahrung der Befürchtung Raum, daß die ganze Selbstverwaltung dieser Gouvernements durch eine solche Maßregel in die Hände des polnischen Landadels geraten könnte. Als Beweis diene die Tatsache, daß in die erste Reichsduma, ja sogar in den Rcichsrat, kein einzigrr Russe in diesen Gouvernements gewählt wurde. (Beifall rechts.) Die Regierung sei überzeugt, es handle stch hier um einen vorübergehenden Zustand, und in wenigen Jahren würden Adelswahien eingeführt werden können. Augenblick­lich sei eine solche Maßnahme jedoch verfrüht und unvorsichtig. Bezüglich der Einführung der Landschaften-Semstwos in den westlichen Gouvernements äußerte der Gehilfe des Ministers, die Regierung werde nicht versäumen, eine diesbezügliche Ge- sctzesvorlage in der Duma einzubringen, da diese Frage voll­kommen spruchreif sei.

'Zo«stanti«opcl, 15. Mai. Nach dem heutigen Selamlik stellte der italienische Geschäftsführer den General Robilant dem Sultan vor. Dieser sprach seine hohe Befriedigung über me Wahl des Generals aus und ersuchte den Geschäftsträger, derir Könige Viktor Emanuel seinen Dank dafür zu über­mitteln.

Washington, 15. Mai. Das Repräsentantenhaus lehnte das Amendement des Senats zur Vreelandbill ab.

33. Kommunallandtag des Regierungsbezirks Cassel.

X. Cassel, 15. Mai. In der heutigen Plenarsitzung werden zunächst Eingaben beraten und der Bericht der Rechnungsprüfungskommission entgegengenommen.

Zur Beratung stand sodann eine Vorlage des Landesausschusses, betr. die

Einführung des W and er arbeitsstätt e u - Gesetzes

vom 29. Juni 1907 im Regierungsbezirk Cassel. In der Begründung der Vorlage durch den Landesausschuß heißt-es : Zur Bekämpfung der Wanderbettelei und zur wirk­samen Fürsorge für mittellose arbeitsuchende Wanderer find seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, wie in einem großen Teile Deutschlands, so auch in der Provinz Hessen-Nassau eine größere Anzahl von Verpflegungsstationen entstanden, welche dieses Gebiet im Anfang der 90er Jahre mit einem fast vollständigen Netz überzogen. Es bestanden im Regierungsbezirk Cassel 45 und im Regierungsbezirk Wiesbaden 25 dieser Stationen. Sie sind teils von den Kreisen, teils von Gemeinden, teils auch von Vereinen ins Leben gerufen worden, auch wurden sie von Einzelnen ge­leitet und durch freiwillige Gaben erhalten. Diese Stationen wurden später zusammengefaßt in dem Verband der Ver­pflegungsstationen im Großherzogtum Hessen und der preußische« Provinz Hessen-Nassau, der in 1888 im An­schlusse an den Verein zur Beschäftigung Arbeitsloser in Frankfurt a. M. gegründet worden war. Die Staats­regierung hat dann schon im Anfang der 90er Jahre dem Landtag der Monarchie einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchen die Errichtung und Unterhaltung solcher Verpflegungs­stationen zu einer gesetzlichen Pflicht gemacht werden sollte. Da aber die Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf sich länger hinzogen, war zu befürchten, daß die Verpflegungs­stationen nach und nach eingehen würden. Um dies zu ver­hüten, bewilligte der Lanbesausschuß im Jahre 1894 2000 Mark. Vom Jahre 1897 ah wurden dann in dem Haupt­etat des Bezirksverbandes jährlich 10 000 Mark als Beihilfe vom Kommunallandtag bewilligt. Ob die Wirksamkeit, welche unsere Verpflegungsstationen seither entfaltet haben, eine überwiegend nützliche war, darüber sind die Ansichten geteilt. Die Mängel der bestehenden Stationen haben das Interesse für sie im Laufe der Jahre vielfach weiter er­kalten lassen. Es ist deshalb nach und nach eine Reihe von Stationen eingegangen. Zur Zeit bestehen Verpflegungs- j Pationen noch in Eschwege, Fulda, Schlüchtern, Gelnhausen, Hanau, Hofgeismar, Carlshafen, Kirchhain, Marburg, Ziegen­hain, Rotenburg, Sontra, Bebra, Obersuhl, Wolfhagen und Rinteln, von denen vier Stationen des Kreises Rotenburg nur im Winter geöffnet sind. In der Stadt Cassel, dem größten Arbeitsmarkt des Bezirks, bestand eine eigentliche Verpflegungsstation überhaupt nicht. Die hier getroffenen Einrichtungen erhielten auch keine Unterstützung vom Bezirks­verband. Um die Verpflegungsstationen zu erhalten, zugleich aber ihre Mängel zu beseitigen, erschien es geboten, die StaatSregierung zu einer gesetzlichen Regelung zu bestimmen. Jede Vervollkommnung der bestehenden Verhältnisse mußte aber damit beginnen, in der Stadt Cassel eine Anstalt zu schaffen, welche die gerade in dem größten Arbeitsmarkt be­sonders empfindliche Lücke in dem Stationsnetz mcht nur auszufüllen im Stande war, sondern auch ein Vorbild für Errichtung gleichartiger Anstalten in unserem Bezirk abgeben konnte. Eine Reihe von Männern, die den Kreisen der inneren Mission oder dem hier bestehenden gemeinnützigen Verein gegen Verarmung und Hausbcttelei angehören, ist es nun gelungen, in Cassel-Bettenhausen eine solcke Wander­arbeitsstätte zu schaffen, die am 1. Juli 1906 eröffnet werden konnte. Wie erwartet, ist dann im Frühjahr 1907 das Wanderarbeitsstättengesetz zu Stande gekommen und unterm 29. Juni 1907 publiziert worden. â tritt nunmehr die Frage an die Verwaltung und die Vertretungskörper des Bezirksverbandes heran, ob der Bezirksverband den in dem Gesetz eröffneten Weg betreten und der Kommunallandtag durch einen Abschluß Land- und Stadtkreise verpflichten will, Wanderarbeitsstätten nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten, zu unterhalten und zu verwalten. Der Landesausschuß ist der Ansicht, daß es Pflicht der Gesellschaft sei, die arbeits­fähigen und -willigen Leute, denen es nur an richtiger Ar­beitsgelegenheit fehlt, vor dem Sumpf des Vagabundenlebens zu retten, andererseits sich selbst vor den gewiß nicht zu unterschätzenden Gefahren und Brandschatzungen der ver­kommenen Leute zu bewahren. Es würde nach Lage der in unserem Bezirk bestehenden Hauptwauderstraßen genügen, wenn solche Wanderarbeitsstätten außer in dem Stadtkreise

Cassel noch in dem Stadtkreis Hanau, sowie in bim Land­kreise Eschwege, Rotenburg, Fulda, Marburg und der Graf­schaft Schaumburg eingerichtet werden. Besonderer Erwägung bedarf die Kostenfrage. Es muß, um die Belastung des Be­zirksverbandes mit den Kosten der freiwillig von ihm über­nommenen Ordnung des Wanderarbeitswesensnicht zu groß wer­den zu lassen, erstrebt werden, daß der Staat einen angemessenen Bruchteil der Kosten übernimmt.

Der erste Referent in dieser Angelegenheit, Abg. 2anbrat v. Gröning- Gelnhausen, begründete die Vorlage seiner­seits eingehend und gab zunächst eine chronologische Dar­stellung der Entwicklung des WanderarbeitSstättengesetzeS. Redner streifte dabei eine Broschüre des Herrn Pfarrers R. Francke:Ist die Einführung des Wanderarbeitsstätten­gesetzes für den Reg.-Bez. Cassel zu empfehlen". Die Broschüre empfiehlt die Bildung solcher Wanlxrarbeitsstätten. Auch Redner billigte ihren Inhalt. Er macht gleichzeitig auf den Jahresbericht der Wanderarbeitsstätte und Arbeiter­kolonie Bettenhausen aufmerksam, in der bedeutende Erfolge erzielt wurden. Danach hat gegen früher der Verkehr an Durchreisenden seit Errichtung der Wanderarbeitsstätte in bemerkenswerter Weise abgenommen. In den Monaten November, Dezember, Januar 1905/06 kehrten in den Casseler Herbergen 6634 Gäste ein, im Jahre darauf 5409 und im verflossenen Jahre 5425, das ist eine Abnahme von 20 Prozent. Vbn diesen 6634 Gästen nahmen im Jahre 1905/06 die Verpflegung des Vereins gegen Hausbettelei in Anspruch 4286, daß find 641/« Prozent, in den beiden letzten Jahren dagegen nahmen nur 1461 bezw. 1624, das sind 27 bezw. 30 Prozent in den drei genannten Wintermonaten, die freie Verpflegung der WanderarbeitSstätte in Anspruch. Die seinerzeit von manchen Kreisen geäußerte Befürchtung, daß durch Errichtung einer Wanderarbeitsstâtt« in Cassel die arbeitsscheuen Elemente erst recht herangezogen würden, hat sich also als grundlos erwiesen, im Gegenteil muß ange­nommen werden, daß diese jetzt um Cassel herum wandern, weil ihnen die dort geforderte Arbeit nicht paßt. Redner kommt dann zu der Frage, ob fich die Einführung für den Casseler Regierungsbezirk empfehle. Die Kommission, die die Angelegenheit eingehend beriet, habe angesichts der Neuheit der Materie für geboten gehalten, sich zunächst über die soziale und wirtschaftliche Seite der Frage auszusprechen. Die Kommission habe die Ansicht des Landesausschusses ge­teilt, daß es Pflicht der Gesellschaft sei, die herunter­gekommenen Wanderer wieder zu ordentlichen Gliedern der Gesellschaft zu machen. Man sei sich ferner darüber klar gewesen, daß wirksame Maßnahmen dieser Art nicht auf dem Wege der Freiwilligkeit zu schaffen seien, sondern daß es eines Zwanges bedürfe, den eine gesetzliche Regelung mit sich bringt. Neber die wirtschaftliche Bedeutung der Vorlage hätten in der Kommission zunächst Meinungs­verschiedenheiten geherrscht. Es wurde behauptet, die Wander- arbeitsstätten kämen in einseitiger Weise der Industrie zu gute, für landwirtschaftliche Verhältnisse fei die ganze Frage ohne Bedeutung. Demgegenüber sei aber in der Kom­mission auch betont worden, daß für ländliche Verhältnisse jede Einrichtung, die der Hausbettelei Abbruch tun will, von Segen ist, da eben die Hausbettelei auf dem platten Lande wegen mangelnder polizeilicher Einrichtungen viel unan­genehmer ist, als in den Städten. Auch die Landwirtschaft sei daher an der Einrichtung von Wanderarbeitsstätten hervor­ragend interessiert, und zwar in bezug auf zwei Punkte, 1. in bezug auf den erziehlichen Einfluß der Wanderarbeits­stätten und 2. auf deren arbeitvermittelnde Tätigkeit. Die Leutenot auf dem Lande habe in der Tat einen Umfang an­genommen, daß es notwendig erscheine, die Arbeiter in den Kolonien der Verpflegungsstationen in landwirtschaftlichen Arbeiten zu unterrichten oder sie wenigstens dem landwirt­schaftlichen Beruf zu erhalten. Deshalb müsse auch die land­wirtschaftliche Tätigkeit in den Arbeitsstätten in den Vorder- gründ geschoben worden. Dies sei auch von der Kommission bei der Auswahl des Geländes berücksichtigt worden. Eine größere Bedeutung sehe die Kommission aber in der Eigen­schaft der Wanderarbeitsstätten als Arbeitsvermittlungsstelle. Nach einem Bericht der Arbeitsvermittlungsstclle Frankfurt am Main seien im September 1907 130 landwirtschaftliche Stellen besetzt worden, davon 26 nach dem Landkreis Geln­hausen. Auch die Arbcitsvermittlungsstelle in Cassel hat im Jahre 1907 135 Stellen nach landwirtschaftlichen Kreisen vermittelt. In einem Briefe des Landrats von Limburo wurde betont, daß die Befürchtungen, die vielfach auf dem platten Land geltend gemacht worden seien, die Arbeitsstätten könnten nur für die Stadt von Nutzen sein, beseitigt worden seien. Es sei im Gegenteil sogar verschiedentlich ' gelungen, den Landwirten landwirtschaftliche Arbeiter zu verschaffen