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««t^Shrlich 1,80 Mk., «»naUich 60 Pfg.. für au». Sättige Sbennatien mit dem betreffenden PostauMtag.

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MMtoMfofor und vertag der Buchbrâ«i HO WM.

Gaijeahrmft» m Hanau.

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Amtliches Trzm fit Stabb nab fanbittia lausn.

Erscheint tägüch mit Ausnahme der Senn- und Feiertag«, mit belletristischer Beilage.

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Die fflaf gespaltete Pttitzâ »bet betet Ä<«m U Utz. fol Râmâl di« SS U».

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Nr. 114 Fernsprechanschlitß Nr. 605

Freitag den 15. Mai

Fernsprechavschlutz Nr. 605. 1908

Amtliches.

Gründstücksverpachtung.

Die domänenfiskalischen Einzelgpltn-stücke der Ge­markung Bruchköbel in der Gesamtfläche von 66,1021 ha sollen vom 1. Januar 1909 ab anderweit auf 12 Jahre öffentlich meistbietend verpachtet werden. Termin hierzu wird auf Samstag den 16. d. Mts, vormittags von S1^ Uhr ab, in das Rathaus in Bruchköbel anberaumt.

Hanau den 10. Mai 1908.

Reinhardt,

Domänenrentmeister. 10459

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit etwas über 80 Pf. Inhalt, 1 bunter Damengürtel.

Verloren: 1 Paar halblange weiße Damenhandschuhe.

Entlaufen: 1 Frettchen, 1 weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen.

Hanau den 15. Mai 1908.

Politische Rundschau«

Das Kaiserpaar in Wiesbaden.

Wiesbaden, 14. Mai. Der Kaiser und die Kaiserin sind um 12 Uhr 50 Minuten hier eingetroffen, haben sich im Automobil nach dem Schloß begeben und dort Wohnung genommen. Ein zahlreiches Publikum begrüßte die Majestäten auf dem Wege zum Schloß. Die Stadt ist reich geschmückt. Die Feststraße vom Bahnhof zum Schloß und zum königlichen Theater ist wie immer mit fortlaufenden Dekorationen versehen. Unmittelbar nach dem Eintreffen der Majestäten wurden die Fahnen der Garnison in das Schloß gebracht. Der Kaiser zeigte sich auf dem Balkon und wurde von der versammelten Menge stürmisch begrüßt, was er freundlich erwiderte.

Wiesbaden, 14. Mai. Das Kaiserpaar unter­nahm heute nachmittag eine Ausfahrt im Automobil nach dem Jagdschloß Platte und machte dort einen Spaziergang. Nach der Theatervorstellung dachte der Kaiser an einem Bierabend bei dem Intendanten v. Mutzenbecher in den Räumen des Theaterfoyers teilzunehmen.

Lehrerbesoldungsgesetz.

Ueber die Grundzüge des neuen Lehrerbesoldungsgesetzes, wie sie die Regierung im letzten Winter festgesetzt hat, erfährt diePädagogische Zeitung" folgendes: Es ist beabsichtigt, vier Gehaltsklaffen zu schaffen. Zur ersten Klaffe sollen die Schulverbände bis zu öOOO Einwohnern gehören, zur zweiten die mit 5001 bis 10 000, zur dritten die mit 10 001 bis { 40 000 und zur vierten die mit mehr als 40 000 Einwohnern.

Feuilleton.

Die Großen und die Kleinen.

Drei Akte von Moritz Goldschmidt.

(Uraufführung am 13. Mai im Frankfurter Schauspielhaus.)

Wieder etwas Neues: Vom straffzimmernden Epigramm­dichter bis zum . . . Dramatiker ist nur ein Schritt, das hat der Frankfurter Schriftsteller Moritz Goldschmidt mit feinem WerkeDie Großen und die Kleinen" zu beweisen versucht. Ob auch bewiesen? Halb und halb. Hinter dem seltsamen Titel verbirgt sich die einfache These: Alle, alle find Sklaven der öffentlichen Meinung. Der sowohl, dessen Schultern der Purpur umgibt, wie der im Bettlergewand. Um romantischer zu sein, phantastischer verlegt, Goldschmidt den Hintergrund seiner drei Akte in die angekränkelte Zeit der italienischen Renaissance. Da kann die Phantasie in kühnen Bildern schwelgen, kann bald oben sein, was kurz zuvor noch unten war, weiß, was eben noch schwarz. Was war der Renaissance Moral? Schaute verächtlich auf sie und hob das Ich tm n auf den Altar. Da baut Gold­schmidt auf und zimmert drei Akte, die er benenntDer Gebieter",Die Hörner Gelottos" undDie Herzogin". Da haben wir jene Männer gezeichnet, die nicht inerten, daß ihnen von ihren Frauen Hörner aufgesetzt werden. Da haben wir jene Frauen, die sich vernachlässigt fühlen, unverstanden, dabei sind sie so leicht zunehmen". Ich muß an eines der neuesten Epigramme Goldschmidts denken: Das größte Un­glück der u n v e r standenen Frau ist, . . . v e r st a n d e n zu werden. Auf den Inhalt der drei Akte näher einzugehen, erübrigt sich, denn alle drei bringen eigentlich dasselbe, nur immer tn neuer Gewandung mit neuer Untermalung. Man sagt am besten: Herrisch und kühn And der erst« und brüte

Es soll die in der jedesmaligen letzten Volkszählung ermittelte I obigen Angaben zu entnehmen, ein mannigfach abgestuftes Zahl der Zivilbevölkerung zugrunde gelegt werden. Grundgehalt in Aussicht genommen hat.

Das Grundgehalt soll betragen: für Lehrer

1350 Mk. 13501400 , 14001450 ,

in Klaffe 1

, 2

, 3

für Lehrerinnen

1050 Mk. 10501100

11001150 ,

4: 14501650 11501350

Die Schulverbände, die zur vierten Gehaltsklasse gehören, sollen berechtigt sein, das Grundgehalt auch höher als 1650 Mark festzusetzen, doch bedarf ein solcher Beschluß der Ge­nehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Erhöhungsheschlüffen, durch die die Einheitlichkeit der Grundgehälter im Bezirk oder Staat in einer sachlich unbegründeten Weise gestört wird, soll die Genehmigung versagt werden. Gegen diese Versagung soll den Schulverbänden Beschwerde beim Pro­vinzialrat, der Stadt Berlin Klage beim OberverwaltungS- gericht zustehen. Die Bestimmung, daß einstweilig angestellte Lehrer und solche mit weniger al 5 vier Dienstjahren in der Regel nur/s des Grundgehalts bekommen, soll bestehen bleiben; doch soll den Schulverbänden das Recht gegeben werden, über dieseA hinauszugehen. Für Rektoren und Hauptlehrer soll ebenfalls die bisher gültige Bestimmung bleiben, daß sie ein nach Maßgabe der örtlichen und amt­lichen Verhältnisse höheres Grundgehalt bekommen.

Alterszulagen sollen wie bisher neunmal und alle drei Jahre gewährt werden. Sie sollen betragen:

für Lehrer in Klasse 1: 150 Mk.

, 2: 150-180 ,

3: 180200

4 : 200250

für Lehrerinnen 120 Mk.

120130 , 130140 , 140150

Die Mietsentschädigung soll für jede Provinz unter Zu­grundelegung der für den Wohnungsgeldzuschuß der un­mittelbaren Staatsbeamten maßgebenden Ortsklassenein­teilung festgesetzt werden; diese Festsetzung soll nach An­hörung der Kreisausschüsse und der Gemeinevorstände der einen Stadtkreis bildenden Gemeinden, sowie der Bezirks- ausschüffe durch die Provinzialräte endgültig erfolgen. Bei der Bemessung des Ruhegehalts soll der Durchschnittssatz der Mietsentschädigung jeder Lehrerkategorie (Rektoren, Lehrer, Lehrerinnen) für sämtliche Gehaltsklaffen zugrunde gelegt werden, auch für solche Lehrer, die'Dienstwohnungen haben. Eine Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen über das bisher festgesetzte Maß hinaus ist nicht vorgesehen; nur durch solche Privatschulen, die nach dem Lehrplan der öffent­lichen Volksschulen unterrichten, seien die Schulverbände in ihren Aufwendungen für die Volksschulen entlastet worden, so daß man ihnen auch nur die Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen dieser Art zumuten könne.

Bekanntlich hat sich die Unterrichtskormnisston des Ab­geordnetenhauses im allgemeinen die Forderung eines ein­heitlichen Grundgehalts für Stadt und Land zu eigen ge­macht, während die Regierung ursprünglich, wie aus den

Akt, während im Mittelsatze die Burleske triumphiert. Den Beweis, daß wir alle Sklaven der öffentlichen Meinung sind, bleibt Goldschmidt nicht schuldig. Ist die Frage nur noch zu beantworten: Haben wir ein neues Drama? Literarisches Niveau? Nein, lautet die Antwort auf die erste, ja auf die zweite Frage. Drama? Nein! Da muß der Bogen straff gespannt werden, darf nicht wie mit spielender Hand über die Wellen des Lebens geglitten werden. Der Verfasser nimmt ja in dieser Richtung der Kritik jede Waffe mit der Bezeich­nungDrei Akte". Literatur? Ja. Die Menschen sind warmblütig gezeichnet, es wird nicht leeres Stroh gedroschen. Der Achtungserfolg konnte nicht ausbleiben, den allerdings die Opposition durch Pfeiffen zu beeinträchtigen suchte. Das Spiel kam unter der Regie .des Intendanten Ela ar den Intentionen des Dichters liebevoll entgegen.

Josef M. Jurinek.

RunTt und Leben.

Ein Beitrag zur Lösung schwieriger, moderner Erziehungsfragen. Es hat sich in den letzten Jahren immer mehr herausgestellt, daß manche Kinder, die ihren Eltern und Erziehern große Sorgen machen, an krankhaften Störungen ihres Gefühls- und Trieblebens leiden und daher einer besonderen, sorgfältigen und sachkundigen Behandlung bedürfen. Da diese Kinder häufig in ihren Verstandestätig- kciten völlig normal, manchmal sogar geistig hochbegabt sind, wird die sogenannte psychopathische Konstitution derselben, d. h. ihre krankhafte Veranlagung, gar nicht oder zu spät erkannt. Daher werden bei der Erziehung oft die verhäng­nisvollsten Fehler gemacht, in Folge deren die unglücklichen Kinder moralisch immer tiefer sinken oder gar dem Irrsinn verfallen. Um auf diesem Gebiete Besserung zu schaffen, beabsichtigt dieDeutsche Centrale für Jugendfürsorge* ein Heilerziehungsheim für psychopathisch veranlagte Kinder un« bemittelter Stände in der Nähe von Berlin in absehbarer

Grundgehalt in Aussicht genommen hat.

Dänemark und Island.

Kopenhagen, 14. Mai. Die während des Besuches der Königs von Dänemark in Island im vorigen Jahre einge­setzte Kommission, bestehend aus Mitgliedern des dänischen Reichstages und des islä schen AltingS, zum Zwecke der Regelung der zukünftigen Verhältnisse zwischen Dänemark und Island, erstattete heute ihren Bericht. Die gesamte Kommission, ausgenommen das isländische Mitglied Tho- roddsen, unterbreitet darin dem König den Entwurf eines neuen Gesetze? über die Regelung des staatsrechtlichen Ver- hältnifseS zwischen Dänemark und Island. Der Entwurf, der sowohl vom dänischen Reichstag als auch vom isländr- . schen Alting angenommen werden muß, besagt in den Haupt- punkten: Island ist ein fteies, selbständiges Land, und mit Dänemark durch einen gemeinsamen König und durch ge­meinsame Angelegenheiten verbunden, die in diesem Gesetz festgesetzt werden. Island bildet auf diese Weise zusammen mit Dänemark eine Staatsverbindung und das gesamte dänische Reich. Der König führt zukünftig den Titel König zu Dänemark und Island. Für Dänemark und Island sind später die gemeinsamen Angelegenheiten im wesentlichen die­selben wie jetzt; im übrigen werden Island Zugeständnisse gemacht bezüglich der Fischerei-Inspektion, der Nationalisie­rung, der Errichtung eines obersten Gerichts auf Island und der Kriegsflagge. Die Handelsflagge verbleibt nach außen die gemeinsame. Die Isländer können aber eine eigene Heimatsflagge führen. Die isländische Landeskaffe steuert einen Anteil zur Zivilliste deS Königs bei. Isländer und Dänen genießen die gleichen Rechte in Dänemark und Is­land. Rach 25 Jahren kann das Gesetz revidiert und da­nach die Gemeinschaft teilweise gekündigt werden, falls eine Einigung über das neue Gesetz nicht erreicht werden kann, doch ist die Königsgemeinschaft, das gemeinsame Ministerium des Aeußern und das Verteidigungswesen unkündbar. Die dänische Staatskaffe bezahlt an Island einen einmaligen Betrag von 1'/- Millionen Kronen. Das isländische Mit­glied Toroddsen meinte, daß aus dem Entwurf nicht klar genug hervsrgehe, daß Island als souveräner Staat mit Dänemark völlig gleichgestellt sei; er stellte deshalb einen Abänderungsantrag, Island ausdrücklich als freien souveränen Staat anzuerkennen; alle gemeinsamen Angelegenheiten mit Ausnahme der Körügsgememschast sollen kündbar sein. Der Abänderungsantrag wurde schließlich mit allen Stimmen gegen die des Äbg. Thoroddsen abgelehnt.

Die Lage in Marokko.

Paris, 14. Mai. General d'Amade telegraphiert über den Zwischenfall in Casablanca: Am 12. Mai entstand ein Streit zwischen spanischen Soldaten und zwar eingeborenen Riffleuten, die mit Gewehren bewaffnet waren und einem algerischen Schützen, der keine Waffen trug. Dieser wurde niedergeschlagen. Ein Zuavensergeant, der Befehlshaber eines in der Nähe befindlichen Postens, der herbeigerufen wurde,

Zeit zu errichten. Da aber auch in bemittelten und 8^' bildeten Familien oft solche Sorgenkinder vorhanden pn"! bei denen um einer krankhaften Störung des Gefühlslebens willen die Familien- oder Pensionatserziehung versagt, so hat der Evang. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf zunächst ein Heilerziehungspenstonat für nervöse junge Mädchen aus gebildeten Ständen eröffnet. Es finden hier junge Mädchen vom 14. Jahre an Aufnahme, deren Verbleiben in der Familie in Folge von krankhafter Veranlagung Schwierig- leiten macht und die auch in den üblichen Pensionaten nicht am Platze sind, weil ihnen dort die notwendige individuelle Behandlung nicht zu Teil werden kann. Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische sind selbstverständlich aus- geschlossen. Die Erziehung liegt in der Hand einer besonders vorgebildeten Leiterin, die auch in der Krankenpflege erfahren ist. Die individuelle Behandlung wird von der Leitung des Heims in Verbindung mit einem auf dem Gebiete der Psychologie, Psychiatrie und Neurologie erfahrenen Arzt« festgestellt. Das Ziel ist: Bildung und Festigung des Charakters der Zöglinge zu erzielen und durch geeignete erziehliche und hygienische Behandlung derselben die krank­hafte Veranlagung allmählich zu beseitigen oder so weit zurückzudrängen, daß die Heranwachsenden jungen Mädchen für das Hinaustreten ins Leben fähig werden und den Anforderungen des häuslichen und gesellschaftlichen Lebens genügen können. Anfragen sind an den Ev. Diakonie­verein Berlin-Zehlendorf zu richten.

Albnmblâtter.

Dein Vorsatz gleicht der Blüt',

Die leichtlich kann verwehen; Schau', was für Frucht in dir Nach Frost und Sturm bleibt stehen.

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