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n, Waisenhauses in Hanau.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 106 F-rnspr-chanschlntz Nr. 605» MittWvlh dtN 6. Mal F-rnsprechanschluk Nr. 605. 1908

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Amtliches.

Eandkreis Hanau.

MNtnlchlWn beo Miglilhen Lmhklltsamts.

Den Herren Gemeinde- und Gutsvorständen werden in den nächsten Tagen die festgesetzten Gemeindesteuerlisten lür 1908 zugehen.

Nach Vorschrift im § 80 Abs. 8 des Einkommensteuer­gesetzes und Art. 65III der Ausf.-Anweisung vom 25. 7. 06 ist die festgesetzte Steuerliste 14 Tage lang öffentlich aus­zulegen und der Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung aus dem Titelblatt der Gemeindesteuerliste zu vollziehen und es ist mir anzuzeigen, in welcher Zeit (von wann bis wann) die Liste öffentlich auSgelegen hat.

Hanau den 30. April 1908.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.

St 1518 J. V.: Siemon, Regierungs-Assessor.

Stadtkreis Hanau.

Städtisches Wannen- und Brausebad.

Stanglsifttage 8 (Eingang: Große Dechaneistraße).

Geöffnet für Männer:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Sonntag von 812 Uhr vormittags.

Geöffnet für Manen:

Dienstag und Freitag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Preise der Bäder:

Brausebad mit Wäsche 10 Pfg.,

Wannenbad mit Wäsche 25 Pfg., Wannenbad ohne Wäsche 20 Pfg.

Hanau den 2. Januarr 1908.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 357

Durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 27. April 1908 ist die Ehefrau des Landwirtes Friedrich Mohn I., Anna Katharina geb. Mütter, in Langen­selbold wegm Verschwendung entmündigt worden. E. 2/08.

Langenselbold den 27. April 1908.

Königliches Amtsgericht. 9975

Politische Rundschau.

Bom österreichischen Kaiserhofe. Wie die Korre­spondenz Wilhelm aus bester Quelle erfährt, ist das Befinden »es Kaiser« ausgezeichnet. Der Kaiser arbeitet täglich in ; gewohnter Weise, nimmt die üblichen Vorträge entgegen und Verfolgt mit regem Interesse alle Vorbereitungen zum Emp- : fang des deutschen Kaisers und seiner Gemahlin, sowie der deutschen Bundesfürsten. Die erste Begegnung des Kaisers / mit dem deutschen Kaiser und seiner Gemahlin findet schon j am 7. Mai in Meidling statt, wo der Hofsonderzug aus Pola um 9^2 Uhr vormittags eintrifft. Der Kaiser wird von Schönbrunn aus zum Meidlinger Südbahnhof fahren, dort in den Sonderzug der deutschen Majestäten einstcigen und im Salonwagen den Kaiser und die Kaiserin begrüßen. Die Ankunft der Majestäten mit dem Prinzen August : Wilhelm und der Prinzessin Viktoria Luise auf dem Penzinger ' Bahnhöfe erfolgt um 10 Uhr vormittags. Der Großherzog i von Oldenburg traf bereits ans Passau in Wien ein.

Im englischen Unterhanse fragte Bowles (kons.), / »b die Regierungen von Belgien und Norwegen zur Be­teiligung an dem neuen Nordsee-Abkommen eingeladen seien und, wenn nicht, aus welchem Grunde die Einladung unter­blieben sei. Grey erwiderte, die Verhandlungen mit den - anderen Staaten, die an dem Abkommen beteiligt seien, habe ' Deutschland geführt; er könne nicht sagen, ob auch mit Belgien und Norwegen Verhandlungen darüber staitgefundcn haben, doch sei die Stellung dieser Länder bereits Gegen­stand früherer Vereinbarungen gewesen. Auf eine weitere Frage, wo der genaue Ort der in dem Nordseeabkommen erwähnten Vereinigung der Nordsee mit der Ostsee sei, er­widerte Grey, für die Zwecke der jüngst getroffenen Ab­kommen betr. die Aufrechterhaltung des Status quo in der Nordsee und der Ostsee genüge es, daß anerkannt sei, daß sich die Nordsee nach Osten hin bis zu der Vereinigung mit

den Gewässern der Ostsee erstreckt. Dadurch werde sicher­gestellt, daß die beiden Abkommen keine trennende Lücke zwischen sich lassen, und deshalb wurde eine Definition in das Nordseeabkommen nicht ausgenommen. Rees fragte, ob seitens der Türkei neue Verhandlungen eingeleitet worden seien betr. die starken finanziellen Verpflichtungen für drei neue Teilstrecken der Bagdadbahn, und ob. wenn dem so sei, die englische Regierung gewillt sei, ihre Zustimmung zu der dreiprozentigen Zollerhöhung bestehen zu lassen, mit der nicht die Absicht verbunden gewesen sei, die Mittel für einen solchen Zweck zu verschaffen. Grey erwiderte, er habe von einer Nachricht gehört, daß Verhandlungen wegen weiterer mit der Bagdadbahn in Verbindung stehender Vorschüsse im Gange seien. Die Bedingung für die Zustimmung zu der Zollerhöhung sei gewesen, daß die Einnahmen daraus für Mazedonien vorbehalten würden. Er habe keinen Grund, anzunehmen, daß diese Bedingung nicht beachtet würde. Die Frage des Verzichtens auf die Bedingung sei an die Re­gierung nicht herangetreten.

©in blutiger Kampf zwischen zwei Kamor- riften hat sich in Neapel abgespielt. Der Kamorrist di Costanzo verwundete mit drei Revolverschüssen den Kamorra- führcr des Hafenstadtviertels Chinico lebensgefährlich, weil er Chinico im Verdacht hatte, der Polizei bei der Unter­suchung im Prozeß Cuocolo Spitzeldienste geleistet zu haben. Eine Abteilung Zollwächter mußte das Seitengewehr auf­pflanzen, um di Costanzo vor den herbeieilenden Kamorristen zu schützen, die ihn lynchen wollten. Im Krankenhaus ließ Chinico nicht zu, daß man ihn chloroformierte, er scherzte mit den Aerzten, während diese ihm die Milz Herausnahmen; kurz darauf starb er. Bei der Nachricht von seinem Tode versuchten die Kamorristen, die wußten, daß auch Costanzo sich wegen der ihm beigebrachten Verletzung im Kranken­hause befinde, das Haus zu erstürmen. Die Polizei mußte sich darin verbarrikadieren, und Costanzo wurde durch die Sakristei der anstoßenden Kirche aus dem Krankenhaus fortgeschafft. In den Taschen des toten Chinico wurden 488 Lire vorgefunden, die er noch am Morgen von Hafen­arbeitern als Anteil für die Kamorra erhoben hatte.

Die Lage in Marokko.

Tanger, 5. Mai. Aus Fez kommt das Gerücht, daß die Mehrzahl der Bevölkerung in einer Versammlung in der Moschee Muley Idris- beschlossen habe, Muley Hafid ab­zusetzen und entweder Abdul Asis wieder anzuerkennen oder einen anderen Marokkaner zum Sultan zu machen, der den heiligen Krieg verkünden solle.

Algier, 5. Mai. Im Gegensatze zu anderslautenden Blättermeldungen sind die Rekognoszierungstruppen des Generals Vigy nicht auf eine Harka, sondern nur auf ver­einzelte Berber gestoßen. Einige Schüsse wurden gewechselt. Zwei eingeborene Freiwillige wurden leicht verwundet, fünf Berber getötet.

Die Unruhen in Indien.

Landi-Khotal, 5. Mai. Die gestrigen Verluste des Feindes werden jetzt auf etwa 60 Mann angegeben; sie wurden dadurch vermehrt, daß viele Afghanen auf der Flucht in Abgründe stürzten. Drei Mullahs, die sich in einer Schlucht verbargen, wurden durch eine Granate getötet.

London, 5. Mai. Das Reutersche Bureau erfährt, baß alle Nachrichten über Triippensendungen Englands nach Indien wegen der Lage an der Grenze unrichtig sind. Die militärischen Maßnahmen in Indien seien lediglich vor­beugender Art.

Die Heiratsurkunde des Kaifers von China.

Wie wir seinerzeit gemeldet haben, ist an die chinesische Gesandtschaft in Berlin aus einer Stadt Süddeutschlands ein Schreiben angelangt, aus dem hervorging, daß dessen Absender sich im Besitze eines mit chinesischen Schriftzeichen bedeckten Stückes gelber Seide befinde, das sich als ein Ehe- dokument des regierenden Kaisers von China darstelle. Die Gesandtschaft ersuchte das Auswärtige Amt um seine Inter­vention zur Rückerlangung der Urkunde, die zweifellos Eigen­tum des chinesischen Kaiserhauses sei.

Wie derB. Lok.-Anz." nun ans authentischer Quelle erfährt, ist das aus dem kaiserlichen Palast in Peking nach Deutschland mitgebrachte Schriftstück, das auf gelber Seide in chinesischer und zugleich in der Mantschu-Sprache abgefaßt ist, keine eigentliche Heiratsurkunde, sondern nach abge­schlossener Ehe eine Ansprache des Kaisers an seine erste Gemahlin mit Namen Je-Chanala. Diese Ansprache ist als eine Anerkennung und Ermahnung durch dies kalligraphische Meisterwerk im Schriftsatz festgehalten worden und war als Eigentum der Kaiserin zu betrachten, bas nach der Mitteilung eines Sprachverständigen, dem das Schriftstück später in Deutschland zur Uebersetzung vorgelegen hat, zufolge seiner

prunkvollen Form und nach der Willensmeinung des Aller­höchsten Sohnes des Himmels niemals aus dem kaiserlichen Palast kommen sollte. Die Ansprache ist in chinesischer und zugleich in der Mantschu-Sprache abgefaßt, die nicht weiter in China bekannt, sondern nur bei Hofe gesprochen wird. Die Uebersetzung lautet folgendermaßen:

Ich, der Kaiser von China, habe im 15. Jahre meiner Regierung, am 26. Januar, gesprochen wie folgt: Ich regiere die ganze Welt, das Land, das Meer, die Familie und das Ausland sowie jeden einzelnen. Ich habe einen Glückstag gewählt für meine eheliche Verbindung mit Je-Chanala, der Tochter eines Generals, die von edelster Bildung ist, treffliche Eigenschaften jeder Art, des Herzens und Geistes besitzt, so daß sie als eine gute Landesmutter angesehen werden muß.

Von der Kaiserin (-Mutter) Dse Chi Tuan Jo Cana i Zau ü Tuangtzen wurde mir aufgetragen, Dir dieses Schriftstück zu übergeben.

Du sollst gehorsam sein, immer tüchtig bleiben, fleißig, sparsam und einfach. Dafür sollst Du auch glücklich leben, und Du gelangst durch Tugend zur Seligkeit.

Deiner wartet ein herrlicher Beruf." Du sollst mir Nachkommen schenken."

Diese Uebersetzung ist nicht wörtlich, sondern nur ivm Sinne entsprechend. Manches in dem Schriftstück läßt sich überhaupt nicht übersetzen. Was den langen Namen der Kaiserin-Mutter anlangt, so ist es interessant, daß ihm in jedem Jahre zwei neue Silben zuwachsen.

Das beschriebene Stück gelber Seide hat ein Militärbc» amter der Okkupationsarmeen, ohne zu wissen, was es ent­hielt, als eine Rarität aus dem Palaste in Peking zum An­denken an den Feldzug an sich genommen. Dies ist geschehen, nachdem Russen, Italiener, Franzosen usw. die kaiserlich«« Paläste in Peking besichtigt unb sich wertvoll« Andenken als Kriegsbeute bereits mitgenommen hatten. Dies bloß kalligra­phische Meisterstück war zwischen vielen anderen Sachen, die auch verschmäht worden waren, offen liegen geblieben, hatt« also keinen Liebhaber gefunden. Es war durch di« Händ« des General-Feldmarschalls Grafen von Walders« und ver­schiedener anderer hoher Offiziere gegangen, welche nichts da­gegen eingewendet hatten, daß der Militärbeamte dies Stück als Andenken an sich genommen hatte. Selbst der französisch« Bischof Favier, dem der Beamte das Schriftstück gezeigt hat, hat ihn nicht darauf aufmerksam gemacht, daß es der Kaiserin zurückgegcbin werden müsse, sondern «r hat es als eine Rari­tät bezeichnet, die für ein Museum von hohem Wert sei. Dieser Bischof war Persona grata bei der regierrnden chinr- sischen Kaiserin, beherrschte die chinesische Sprache und konnt« daher aus dem Schriftstück entnehmen, welche Bedeutung efl für die junge Kaiserin habe. Trotzdem hat er den Inhaber nicht darauf aufmerksam gemacht, daß er es zurückgeben soll«. Nachdem dieser nach etwa sieben Jahren seinem ihm zuge­billigten Besitz, den er für einen rechtmäßigen erachten mußte, dem Kaiser von China durch den chinesischen Gesandten i« Berlin wieder freiwillig zugestellt hat, ist die Angelegenheit bekanntlich im Reichstage zur Sprache gebracht worden. Der Staatssekretär des Amts hat zugesagt, daß eine Untersuchung darüber eingeleitet werde. Infolgedessen ist jetzt gegen den Militärbeamten, dessen Name und Wohnort dem Auswärtigen Amte wie auch der chinesischen Gesandtschaft in Berlin bk- kannt sind, da er sich selbst als den Inhaber gemelbrt hat, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 5. Mai.

Am Bundesratstisch«: o. Bethmann-Hollweg, Dernburg, v. Schoen.

Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, dem Kronprinzen zu seinem morgigen Geburtstage di« Glück­wünsche des Reichstages übermitteln zu dürfen.

Ferner teilt der Präsident mit, daß der Abg. Schwabach (natr.) sein Mandat niedergelegt habe. (Bewegung utkd Heiterkeit.)

Darauf werden die internationalen Abkommen betr. dad Verbot der Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen und der Verwendung von weißem Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern, sowie die Vereinbarung zwischen dem Reich und der Schweiz betreffend die Verlängerung der deutsch- schweizerischen Grenze bei Leopoldshöhe debattelo» ange- nommen.

Es folgt die erste Beratung über die Abkomm«« b«. treffend das

internationale Privatrecht

und zwar betr. die Wirkungen der Ehe auf die Recht« und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehegatten, betr. die Ent» mundigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln, sowie betr. den Zlvüprozeß.