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Die fünfzef-rltene Petitzeii« »der deren R«M Ä> Wz» tat ReNameMeü die Zeile SS W-.
te. WatseuhauseS in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bm-mtwartl. Redakteur: S. Schrecker in Hamm,
Nr. 102
Fernsprechanschlutz Nr. 605
Freitag den L Mai
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1908
Die HW«« Msaßt außer d.MrhslisnBlatt
14 Seiten
Amtitches.
Candkreis Hanau.
BekmtmaAugeu des Königiilßen Laudraisamis. -
Unter den Schweinen zu Marköbel ist die Schweine- feudje erloschen.
Hanau den 29. April 1908.
Der Königliche Landrat.
V 3132 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Ueber die Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen zum Hause der Abgeordneten werden, gleichwie bei früheren Wahlen, durch die Wahlvorsteher und Wahlkommissare wieder Zählbogen und Zählkarten ausgefüllt werden.
Dies bringe ich mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis, daß diese Erhebungen lediglich statistischen Zwecken dienen. (A I 1885.)
Cassel am 23. April 1908.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schenk zu Schweinsberg.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 30. April 1908.
Der Magistrat.
Hild. 9593 ;
Bekanntmachung. |
Die nach benannten Personen, welche auf die Dauer von i 3 Jahren zu Schiedsmanns-Stellvertretern gewählt bezw. wiedergewählt und bestätigt sind, sind in Gemäßheit des § 5 der Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1897 verpflichtet bezw. auf den von denselben früher geleisteten Eid verwiesen worden.
Kaufmann Julius Schäfer für den. Schiedsmannsbezirk Neustadt Westseite,
Bezirksvorsteher Geibel für den Schiedsmannsbezirk Kesselstadt.
Hanau den 23. April 1908.
Der Magistrat.
Hi ld. 9595
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Mittelbuchen belegene, im Grundbuche von dort Band 15 Blatt Nr. 682 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schreiners Jakob Heßler (Christophs Sohn) in Mittelbuchen eingetragene Grundstück: Kartenblatt 17 Parzellen Nr. 204/76, Acker in den Gräben, von 21 ar 20 qm, jetzt bebaut mit:
Schreincrwerkstatt mit Wohnung und ab« gesond. Abtritt,
am 11. Juni 1908, vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Hanau den 22. April 1908.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 9621
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Zugelaufen: 1 grauer Pinscher weibl. Geschl. (Bürgermeisteramt Ostheim).
politische Rundtcbau.
Die Hochzeit des Prinzen August Wilhelm von Preußen, des vierten Sohnes des Kaiserpaares, mit der Prinzessin Alexandra Viktoria zu Schleswig-Holstein wird im j Herbst dieses Jahres statifindcn. Als Hochzeitstag ist der j 22. Oktober, der Geburtstag der Kaiserin, in Aussicht genommen.
Ans den Kommissionen. Die Budgetkommission des Reichstags beriet, die in der Denkschrift zum Etat für das Rechnungsjahr 1907 festgestellten Grundsätze über die Ver
weisung von Ausgaben auf die Anleihe. Die Referenten Abgg. Dr. Paasche und Erzberger unterbreiteten einen Antrag zur Beschlußfassung, der für diese Verweisung, gleichzeitig aber auch für eine wirksame Schuldentilgung bestimmte Vorschriften treffen will. In der Debatte erregte die Mitteilung Aufsehen, daß die nächsten fünf Jahre dem Reich auch ohne neue Bewilligungen eine weitere Milliarde Schulden bringen würden. — Die Wahlprüfungskommission des Reichstages beschloß Beanstandung der Wahl des Abg. Henning (Kalan-Luckau) und Erhebung von Beweisen.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 30. April.
Am Bundesratstische: .Staatssekretär Krätke. Der Präsident eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten. Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Präsident Graf Stolberg mit, er habe aus Athen vom Präsidenten der Kammer der Hellenen die Mitteilung erhalten, daß die Kammer den Kaiser beim Betreten des griechischen Bodens die ehrfurchtvollste Begrüßung ausgesprochen und daß sie zugleich die wärmste Sympathie des griechischen Volkes für das deutsche Volk und dessen Vertretung Ausdruck gegeben habe. (Lebhafter Beifall.) Ferner habe der Präsident auf den Idealismus der Bildung und Kultur, der die beiden befreundeten Völker stets miteinander verbunden habe, hingewiesen. Der P: äsident bat um die Ermächtigung, dem Präsidenten der Kammer der Hellenen den wärmsten Dank des Reichstages aussprechen zu dürfen. (Lebhafte Zustimmung.)
Zur ersten Lesung steht der Gesetzentwurf betreffend die Erhöhung der Reichssubvention an den Norddeutschen Lloyd um eine halbe Million für die Einrichtung eines vierwöchentlichen Dienstes zwischen dem Schutzgebiet von Neu-Guinea und Japan bezw. Australien.
Unterstaatssekretär Wermuth erklärte die Abwesenheit des Staatssekretärs des Innern mit einem vorübergehenden Unwohlsein. Die Entwicklung der Reichspostdampferlinien seit 1886 ser eine überaus günstige gewesen. Der Dampferverkehr auf den ostastatischen und australischen Linien des Norddeutschen Lloyd sei von 83 477 Tonnen im Jahre 1888 auf 283 333 Tonnen in 1906 gestiegen, der Geiamtgüterwert von 74^2 Millionen auf 369 Millionen, der Wert der Güterausfuhr von 33 Millionen auf 156^/? Millionen. Der Personenverkehr stieg von 12 223 auf 35 948 Kopse. Die Ausfuhr nach China sei von 1889—1907 von 24,2 auf 63,1 Millionen Mark, die nach Japan von 18,5 auf 102 Millionen Mark und die nach Australien von 21 auf 67,1 Millionen Mark gestiegen, somit sei die Subventionierung überaus vorteilhaft für Deutschland gewesen. Die Linien von Neu-Guinea nach Australien und Japan könne der Norddeutsche Lloyd jedoch ohne eine Erhöhung der Subvention schlechterdings nicht aufrecht erhalten. Die wirtschaftliche Entwicklung Neu-Guineas nnd die Vorteile der Annahme des Gesetzentwurfes auch für die Missionstätigkeit schlägt die Regierung hoch an. Der zur Erreichung des Zweckes der Vorlage nötige Betrag sei gering und bleibe weit hinter den Schiffahrtssubventionen der konkurrierenden Nationen zurück. Deutschland zahle feste Jahresvergütungen in Höhe von 9 283 000 Mk., dagegen England 14 Millionen, die Kollonien 15 Millionen, Frankreich 55 Millionen, Japan 17,9 Millionen, Oesterreich-Ungarn 10,6 Millionen, Italien 8,9 Millionen, Rußland 9,2 Millionen Mark. Er bitte um Annahine der Vorlage, wenigstens bis zum Ablaufe des Hauptvertrages mit dem Norddeutschen Lloyd am 30. September 1904.
Abg. Graf Kanitz (kons.) meinte, nach seiner Ansicht sei die deutsche Finanzlage derart, daß man keine Ausgabe bewilligen sollte, für die die Notwendigkeit nicht nachgewiesen sei. Ob die Notwendigkeit im vorliegenden Falle dargetan sei, sei ihm zweifelhaft. Die Geschäftslage des Norddeutschen Lloyds sei gegenwärtig nicht eine derartige, daß er einer außerordentlichen Subventionierung bedürfe. Redner beantragte Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission.
Abg. Erzberger (Ztr.) meinte, wenn Deutschland in der Frage der Dampfersubvcntionen bisher bescheiden im Hintergründe gestanden habe, so betrachte er dies gerade als den größten Ruhm der deutschen Schiffahrt ; ein noch größerer Ruhm wäre es, wenn die Schiffahrt die Subventionen ganz entbehren könne. Es handle sich hier nicht um eine halbe Million, sondern um eine Gesamtmehrausgabe von 3 Millionen. Entscheidend sei, daß die Finanzlage des Norddeutschen Lloyds weit besser sei, als die des Deutschen Reiches. Die Förderung des Handelsverkehrs zwischen Japan und Australien scheine ihm direkt den deutschen Handelsinteressen zuwiderzulausen. Auf Neu-Guinea gebe es nur 65 An
siedler. Es sehe so aus, als ob die Kolonialverwaltung diese Dampferlinien als Vorspann für die eigenen Jnteressev gebrauchen wolle.
Abg. L a t t m a n n (wirtsch. Vgg.) beleuchtete den Standpunkt der Sozialdemokraten zu den Dampfersubventionen. Grundsätzlich wäre gegen die Erhöhung nichts einzuwenden, wenn nicht anderweitige Bedenken vorhanden wären. Die halbe Million jährlich sei bei der gegenwärtigen Finanzlage kein Pappenstiel. Die Regierung sei damit so spät an den Reichstag herangetreten, daß sie sich nicht wundern dürfe, wenn die Vorlage nicht mehr behandelt oder sogar abgelehnt werde.
Abg. Semler (natl.) erklärte, der Norddeutsche Lloyd habe auf den betreffenden Linien in den letzten Jahren eine Unterbilanz von 1,3 Millionen Mark gehabt. Wenn die Vorlage in die Budgetkommission komme, so fei klar, daß sie dort eine schwierige Lage vorfinden werde. Die Finanzlage des Lloyd sei ebensowenig günstig, wie diejenige anderer Gesellschaften. Der Lloyd hätte aber den Reichstag besser informieren können.
Abg. Noske (Soz.) führt aus: Es handele sich lediglich um die Erfüllung des Anspruches einer Handvoll Kapitalisten. Man müsse den Mut der Regierung bewundern, mit einer solchen Vorlage vor den Reichstag zu treten. Sie habe sich wahrscheinlich gesagt, der Block schluckt doch alles. Redner tadelte, daß der Lloyd immer mehr farbige Arbeiter einstelle. Generaldirektor Ballin habe sich sehr bestimmt gegen die Subventionierungen ausgesprochen. Die jährliche Waren» einfuhr nach Neu-Guinea könne in einem beliebigen Spreekahn verfrachtet werden. Weitere Kreise hätten nicht das geringste Interesse daran, dieses Schutzgebier zu fördern.
Abg. v. D i r ck s e n (Rpt.) erklärt sich mit der Kom» Missionsberatung einverstanden. Der Vorredner habe maßlos übertrieben. Die Vorlage wäre besser von dem Staatssekretär des Kolonialamies vertreten worden. Wenn gesagt würde, daß nach Ablauf dieses Gesetzes im Jahre 1914 der Lloyd mit neuen Forderungen kommen werde, so könne man das abwarten. Man müsse nicht die Zahl der Ansiedler in Neu Guinea in Betracht ziehen, sondern die dort investierten Kapitalien. Mit der Annahme der Vorlage würde man den allgemeinen Kultur- und Handelsinteressen ebenso dienen, wie denen des Norddeutschen Lloyd.
Abg. Hormann (frs. Vpt.l spricht sich gleichfalls füt Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission aus. Es handle sich nicht um ein Novum, sondern um eine Konse» qucnz der bisherigen Kolonialpolitik, nicht um das Interesse des Lloyd, sondern um das der Kolonialvcrwaltung. Die Vorlage fördere den Kopra- und Guttapercha-Handel und schaffe ergiebige Zollquellen.
Abg. Erzberger (Ztr.) warf der Linken vor, früher babe sie die Dampfersubventionen bekämpft, heute betrachte sie sie als ein nationales Interesse. Das Zentrum wolle Neu-Guinea nicht vernachlässigen. Es frage sich nur, ob man diesen Zweck nicht durch eine andere Legung der Linien erreichen könne. Auf deutsche Kosten eine Verbindung zwischen Japan und Australien zu ermöglichen, sei doch ein übertriebenes Verlangen. Redner erklärte sich zur Prüfung der Vorlage in der Kommission.
Hierauf wurde die Vorlage der Budgetkommission überwiesen. Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes betreffend die Stempelabgabe für Erlaubniskarten ausländischer Kraftfahrzeugbesitzer. Für diese sollen im Grenzverkehr unb bei einem weniger als 90 tägigen Aufenthalt innerhalb eines Jahres auch außerhalb des Grenzverkehrs Ausnahmen von dem Stempeltarif gestattet werden. Hierzu liegt eine Petition des Bundes Deutscher Verkehrs-Vereine um Wiederaufhebung der Automobilstener vor. Ferner liegt eine Petition der Handelskammer Plauen vor, ausländische Kraftwagen, die sich nur vorübergehend im Deutschen Reiche aufhalten, von der Abgabe zu befreien.
Staatssekretär Sydow begründet die Vorlage mit dem Hinweis auf die Schwierigkeiten, die sich aus der Besteuerung ausländischer Kraftfahrzeuge ergeben und die eine wesentliche Abnahme des Verkehrs solcher Fahrzeuge veranlaßt haben. Es werde demgegenüber geplant, die Form der Abfertigung zu vereinfachen und Gebühren für die Gültigkeitsdauer der gelösten Karten nur einmal zu erheben, beides im Verordnungswege. Weiter werde beabsichtigt, die Doppelbesteuerung möglichst zu vermeiden und den Durchgangsverkehr gebührenfrei zu lassen. Endlich solle die Gültigkeitsdauer der Karte« sich von einem auf 90 Tage erstrecken. Die Regierung empfehle die Annahme der Vorlage noch vor dem Beginn der
Abg. Fritzen (Ztr.) sprach sich für Annahme der Bor»