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Amtliches VkW für SM- « Mortis Sinai

Anzeiger

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Die st»fg«sMe« Petitieil« ** deren ««Kin W Vs»

«, WaijenhaufeS in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: 6. Schrecker ta Haaeaa

Nr. 101 Fernsprechanschluß Nr. 605.

Donnerstag den 30. April

Fernsprechanschluß Nr. 605. 1908

Amtliches.

Stadtkreis Ran au.

Das Befahren der Banketts mit Fahrrädern in der Frankfurterlandstraße von der Rosenau bis zur kleinen steinernen Brücke zwischen Kilometerstein 2,4 und 2,5, in der Burgallee und der Landstraße von der Kastanienallee bis zur Orangerie von Schloß Philippsruhc wird vom 1. Mai d. I. ab verboten.

Hanau den 27. April 1908.

Königliche Polizei-Direktion.

P 4142 I. D.: Siemon, Reg.-Assessor.

Landkreis Ran au.

BekâMtmâlljMgm des Kömglichen Lm-rettM.

Unter den Schweinen zu Niederdorfelden ist die Schweine- seuche erloschen.

Hanau den 27. April 1908.

Der Königliche Landrat.

V 3064 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis Hanau. Jmpforvnung

der im Stadtkreise Hanau im Jahre 1908 auszuführenden öffentlichen Impfungen.

Erstimpfungen.

1. Mittwoch den 20. Mai, nachmittags 3 Uhr, Impfung aller im Jahre 1907 geborenen, bis jetzt noch nicht mit Erfolg geimpften Kinder. Nachschau: Mittwoch den 27. Mai, nachmittags 3 Uhr.

2. Freitag den 22 Mai, nachmittags 3 Uhr, J'npjung aller früher als 1907 geborenen, bis jetzt noch nicht mit Erfolg geimpften, so­wie derjenigen Kinder, deren Impfung im öffentlichen Impftermin angeordnet worden ist. Nachschau: Freitag den 29. Mai, nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Attes Ueallchulgebande, Eingang Iohannrskirchplatz.

3. Samstag den 23. Mai, nachmittags 3 Uhr, Impfung der Erstimpflinge ^ in Kesselstadt, Nachschau: Samstag den 30. Mai, nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Rathaus.

Wiederimpfungen.

4. Keffelftadt. Impfung: Samstag den 23. Mai, nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Samstag den 30. Mai, nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Rathaus.

5. I. Bezirksschule. Juzpfung: Montag den 25. Mai, vormittags 101/* Uhr. Nachschau : Montag den 1. Juni, vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: I. Bezirksschule.

6. II Bezirksschule. Impfung: Montag den 25. Mai, vormittags 11 Uhr. Nachschau: Montag den 1. Anni, vormittags 11 Uhr. Jnrpflokal: II. Bezirksschule.

7. III Bezirksschule Impfung: Dienstag den 26 Mai, vormittags IO1/* Uhr. Nachschau: Dienstag den 2. Juni. vormittags IO1/* Uhr. Jmpslokal: III. Bezirksschule.

8- Knaben Mittelschule. Impfung: Montag den 15. Juni, vormittags IO1/* Uhr. Nachschau : Montag den 22. Juni, vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: Knaben-Mittelschule.

9. Mädchen-Mittelschule. Impfung: Mon­tag den 15. Juni, vormittags 11 Uhr. Nachschau:

Montag den 22; Juni, vormittags 11 Uhr.

Jmpflokal: Mädchen-Mittelschule.

10. Gymnasium. Impfung : Dienstag den 16.

Juni, vormittags IO1 /< Uhr. Nachschau: Diens­tag den 23. Juni, vormittags IO1/* Uhr.

Jmpflokal: Aula des Gymnasiums.

11. Oberrealschule. Impfung: Dienstag den

16. Juni, vormittags 11 Uhr. Nachschau: Dienstag den 23. Juni, vormittags 11 Uhr.

Jmpflokal: Aula der Oberrealschule.

12. Höhere Mädchenschule und Kaehler'sche Privatmädchenschule. Jmpsung: Mittwoch den 17. Jnni, vormittags 10lM Uhr. Nachschau: Mittwoch den 24. Juni, vormittags IO1/* Uhr.

Jmpflokal! Höhere Mädchenschule.

Die zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder dürfen nur mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zum Impftermin gebracht werden. Die Begleiter haben sich vorher sorgfältig die Hände zu reinigen.

Die Wiedettmpflinge haben sich mit reiner Haut, reiner Wäsche und in sauberen Kleidern im Termin vorzustellen.

Deu Impflingen und allen sonstigen Personen, in deren Hause ansteckende Krankheiten herrschen, wie Scharlach, Masern,. Diphtheritts, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rose- arttge Entzündungen, natürlichePocken oderWaffer- blattern, ist das Betreten des Jmpflokals strengstens untersagt. Diese Impflinge sind dem Jmpfarzte am Schlüsse des Jmpfgeschäftes und nachdem die geimpften Kinder und deren Begleiter sich entfernt haben, anzumelden.

Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Abschnitt IV § 8 der vom Bundesrat erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Jmpf- gesetzes ein Jmpfpflichtiger, welcher auf Grund ärztlichen Zeugnisses von der Impfung zweimal befreit worden ist, die fernere Befreiung nur durch den amtlich bestellten Jmpfarzt erwirken kann. Jmpf- arzt ist Herr Medizinalrat, König!. Kreisarzt Dr. Eichenberg.

Den Angehörigen der Ersttmpflinge werden von der Königlichen Polizeidirektton Verhaltungs- vorschriften für die öffentlichen Jmpftrugen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung wir Hinweisen.

Exemplare dieser Vorschriften können außerdem im Bureau des Standesamts entgegengenommen werden.

Hanau am 25. April 1908. 9447

Der Magistrat.

Hild.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

Der Konrad Schäfer I. in Oberissigheim ist zum Feldhüter für diese Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 gelber Damengürtel mit gelber Schnalle, 1 Fünfzigpiennigstück, 1 mattgoldenes Armband (in der Bulau), 1 Sturmlaterne mit dem Namen Fey.

Verloren: 1 goldener Ohrring (Kreolin), 1 dunkel­grünes Handtaschen mit ca. 85 Pfg. und 1 weißes Taschentuch. Abhanden gekommen: 1 runder Mülleimer.

Zugel aufen: 1 schwarz u. weißgefleckte Dogge m. Geschl., 4 Enten (Mainkanal 18).

Hanau den 30. April 1908.

Politische Rundschau.

D. E. X Superintendent Wächtler Ehrendoktor. Der Evangelische Bund verzeichnet mit Genugtuung eine neue bedeutsame Ehrung eines seiner führenden Männer. Sein stellvertretender Vorsitzender, Oberpfarrer Aug. Wächt­ler, Superintendent der Stadt Halle, ist unter dem 21. ds. Mts. durch die Universität Halle-Wittenberg ehrenhalber zum Doktor der Theologie ernannt unter ausdrücklichem Hinweis auf sein über die Kreise seines Amtsbereiches weit hinausgehendes bemerkenswertes Wirken zur Wah­rung der deutsch-protestantischen Inte­ressen, wie sie der nun schon über 350 000 Mitglieder zählende Evangelische Bund auf seine Fahne geschrieben hat. Die Promottonsiwkunde hebt bei der eingehenden Begründung der ehrenvollen Verleihung neben den wissenschaftlichen Leistungen besonders hervor, wie sehr sich Superintendent Wächtler durch sein entschiedenes Eintreten für die Rechte und Würde der evangelischen Kirche um die Gesamtheit unserer Kirche verdient gemacht hat. Der Evangelische Bund kann mit Recht in dieser bemerkenswerten Bezugnahme eine ehrenvolle Anerkennung seiner für die evangelische Kirche und unser deutsches Vaterland wertvollen und dringend notwendigen Arbeit erblicken.

Die Militärfrage in Finnland. Der Landes- verteidignngsausschuß der russischen Reichsduma hat dieser Tage der Reichsduma vorgeschlagen, ein Gesetz ansarbciten zu lassen, wonach die Finnländer, wie überhaupt alle Nationalitäten, die bisher von der Wehrpflicht befreit sind, nach den in Rußland geltenden Bestimmungen zum Militär­dienst herangezogen werden sollen. Dieser Vorschlag hat, wie nicht anders zu erwarten war, in Finnland großes Auf­sehen erregt und Anlaß zu scharfen Bemerkungen gegeben, denn ein für Finnland bestimmtes Gesetz kann nach der Ver­fassung dieses Landes natürlich nur vom Landtag in Gemein­schaft mit dem Zaren- Großfürsten erlassen werden. Finn­land selbst ist auch bereits darauf bedacht, dem vorläufigen Zustand, in dem sich das Großfürstentum in militärischer Beziehung befindet, ein Ende zu machen, indem der finnische Senat gegenwärtig mit Ausarbeitung eines Gesetzes über Wiedererrichtung eines nationalen Heeres beschäftigt ist. Als Finnland 1809 mit Rußland vereinigt wurde, beschloß der Landtag in Uebereinstimmung mit einer kaiserlichen Vorlage, das finnische Militär vorläufig aufzulösen. Im Laufe der nächsten Jahre wurden wieder etliche Regimenter errichtet, und zur Zeit des Krimkrieges betrug die Stärke über 5000 Mann. Endlich im Jahre 1872 beschloß der Ständelandtag ein Wehrgesrtz, dem die allgemeine Wehrpflicht zugrunde lag und das bis 1901 in Kraft war: in diesem Jahre wurde bekanntlich als kräftige Rusfifizierungsmaßregel ein neues Wehrpflichtgesetz gegeben, wonach die Finnländer in Rußland dienen sollten. Damit sollteEinheit" in die russische Armee gebracht, vor allem aber das Nattonalgefühl der jungen Finnländer gedämpft werden. Das nationale Heer wurde aufgelöst und die Kasernen und das Kriegsmaterial von der russischen Militärverwaltung in Beschlag genommen. In­dessen zeigte sich, daß das ohne Mitwirkung des Landtags zustande gekommene neue Wehrpflichtgesetz nicht durchgcfühn werden konnte. Die Geistlichen weigerten sich, das Gesetz in den Kirchen zu verlesen, ebenso lehnten viele Stadtver­waltungen eine Mitwirkung beim Aushebungsgeschäft ab, und die Wehrpflichtigen erschienen bei der Aushebung nicht. Ein jetzt von der Reichsduma beschlossenes Wehrpflichtgesetz für Finnland würde zweifellos einen nicht weniger !r ästigen Widerstand wie damals finden. Allerdings hat auch wohl die geplante Wiedererrichiung nationaler Truppen kaum Aus- sicht auf Verwirklichung, da Rußland zwar anscheinend ge­neigt ist, die Rechte Finnlands nicht zu beschneiden, aber auch keine Erweiterungen eintreten zu lassen. Wie daher die Militärftage gelöst werden soll, ist wenigstens im Augenblick nicht abzusehen.

Die portufliesische Thronrede. In der bei der Eröffnung der Cortes von dem König verlesenen Thronrede heißt es, daß die Regierung auf das Gewissenhafteste die Ge­setze achte; demzufolge habe sie die Deputicrtenwahlen zu dem im voraus festgesetzten Zeitpunkte vornehmen lassen. Die Ordnung sei dabei nur in einigen Teilen der Hauptstadt ge­stört worden. Die Folgen davon seien schmerzlich zu be­klagen. Die Gesetzesvorlagen würden dem Parlamente in den verfassungsmäßigen Zeitabständen zugehen. Das Budget werde die Mittel aufweisen, um die Kosten für dir öffent­lichen Ausgaben zu bestreiten. Die Thronrede weist sodann auf die großen Hilfsgliellen des Landes hin, die es ihm er. möglichen, seinen Verpflichtungen auf das Pünklichstc na» zukommcn und die die ökonomischen Störungen» durch die in