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âiluchaujcr « Hamm. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Berauimor«. Redaktem: e. Schrecker * H«

Nl. 93 Fernsprechanschlutz Nr. 605.

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Dienstag den 21. April

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 190 8

Amtliches.

tanâkreis kjanau.

LekllNlltmchllWen des Köiliglichen Lllndriltsilmts. Bekanntmachung.

Für die Wahlen zur einundzwanzigsten Legislaturperiode des Hauies der Abgeordneten habe ich auf Grund der §§ 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsamm­lung Seite 205) als Wahltermine

für die Wahl der Wahlmänner den 3. Juni d. I., für die Wahl der Abgeordneten den 16. Juni d- I. festgesetzt.

Wo infolge der Einführung von Frist- oder Gruppen­wahlen (Drittel I §§ 3, 4 des Gesetzes vom 28. Juni 1906, Gesetzsammlung Seite 318 ff.) die Beendigung der Wahlen an den bezeichneten Tagen nicht möglich ist, sind die Wahlen der Wahlmänner am 4. und 5. Juni, die Wahlen der Ab­geordneten am 17. Juni fort- und zu Ende zuführen.

Berlin den 8. April 1908.

Der Minister des Innern.

gez. v. M o l t k e. V 2837

An die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher.

Im Anschluß an die vorstehend abgedruckte Bekannt­machung des Herrn Ministers des Innern vom 8. d. Mts. ersuche ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher mit der Ausstellung ber Urwählerlisten schleunigst zu beginnen. Ich verweise hierzu auf das als Sonderbeilage zu Nr. 4 des Reg.-Amtsbl. von 1907 veröffentliche Reglement über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten in der Fassung des Nachtrags vom 20. Oktober 1906 und die Bekanntmachung des Herrn Reg.-Prâsid. v. 28. v. Mts. auf Seite 82/83 des Reg.-Amtsbl. das Muster des für dieses Mal vorgeschriebenen Listenformulars betreffend. Die For­mulare zu den Urwâhlerlistcn (und demnächst auch der Ab- teilungslisten) werden in der hiesigen Waisenhaus- druckerei vorrätig gehalten.

Die Druckvorschriften nebst den Formularen zu den Wahlprotokollen werden Ihnen in Kürze zugesandt werden. Auch wird das Verzeichnis der Urwahlbezirke baldmöglichst veröffentlicht werden. In den Gemeinden, welche nach dem endgültigen Ergebnis der letzten Volkszählung mehr als 1749 Seelen zählten, und deshalb in mehrere Urwahlbezirke einzuteilen sind, ist für jeden Urwahlbezirk eine besondere Urwählerliste aufzustellen.

Feuilleton»

Mam Mich Wichern, eine Prophetengeßnlt des 19. Jahrhunderts.

Ein Gedenkblatt zum 100jährigen Geburtstag des Vaters der Inneren Mission.

Wenn Gott einem Volke helfen will, so sendet er ihm einen Mann, bald einen Helden, der mit starker Faust die Volkskraft zusammenfaßt und sie vom Volksfeinde befreit, bald einen Geistesfürsten, der des Volkes Empfinden in seiner Seele wie kein anderer spürt und in Wort und Lied zum Ausdruck bringt, bald einen Propheten, der das Suchen und Sehnen der Seelen in trüber Zeit versteht und ihm die rechten Wege weist. Staatsmänner und Kriegeshelden, Dichterfürsten und Propheten sind solche gottgesandten Männer. Ihr Gedächtnis ehren heißt, dem Volke zur Selbst­besinnung helfen und ihm hohe Strebensziele vor die Seele stellen.

Johann Hinrich Wichern war solch ein Prophet. Seine Jugendzeit fiel in die Zeit deutscher Bedrückung. Da hat er sein Vaterlaud lieben gelernt. Die Not der Vaterstadt Hamburg hat der Knabe an seinem eigenen Leibe empfun­den, als die Seinen mit ihm vor den Franzosen aus Ham­burg in das unterelbische Land flohen. Noch tiefer lernte er die Not des eigenen Hauses verstehen, als er nach dem Tode des Vaters seiner Mutter durch Privatunterricht bei der Er­haltung des Haushalts zu helfen suchte. Aber am tiefsten hat er in solche Not geschaut, als der Kandidat als Mitglied des Besuchsvereins in den engen Gaffen, Höfen und Winkeln der reichen Hansastadt in die traurigsten Verhältnisse der Armen schaute. Mehr noch als ihre äußere Bedrängnis, ging ihm hier die innere Not seiner Mitmenschen zu Herzen, wenn Knaben von 15 und 17 Jahren noch nichts von Recht und Unrecht, von Gott und Welt wußten, sondern in der Hand gewissenloser Verführer darauf bedacht waren, mög­lichst schlau, ganz gleich aus welchem Wege, in den Besitz des

In die Liste aufzunehmen ist jeder selbständige Preutze, der das 24. Lebensjahr am Tage der Wahl­männerwahl vollendet haben wird, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Er­kenntnisses nicht verloren hat und in der betr. Gemeinde (Gutsbezirk) seit 6 Monaten wohnhaft ist oder Aufenhalt hat, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armenumer- stützung erhält.

Abweichend von der Aufstellung der Listen bei den Wahlen in 1903 sind dieses Mal, wie sich aus dem Listenformular ergibt, die verschiedenen Steuerarten der staatlich veranlagten Realstcuern und der direkten Siaatssteuern mit ihren Be­trägen einzeln anzugeben, während die Kommunalsteuern (Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- u. Provinzialsteuern) in einer Summe einzuiragen sind.

Für die nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagten Wähler sind in der betr. Spalte je 3 Mk. in Ansatz zu bringen (siehe Spalte 16 des Musters) und bei den vom Staate überhaupt zu keiner Steuer veranlagten Urwählern, die deshalb der dritten Abteilung zuzuweisen sind, ist dies in der entsprechenden Spalte (17 des Musters) durch Eintrag einer 1 kenntlich zu machen.

Die einzelnen Spalten sind aufzurechnen und die Richtig­keit der Summe der jedem Urwähler anzurechnenden Steuern und der 3 Mark Beträge im einzelnen wie in der Gesamt­summe auf ihre genaue Uebereinstimmung zu prüfen. Da es bei den letzten Wahlen vorgekommen ist, daß hier Rechen­fehler unterlaufen sind, die erst bei Aufstellung bezw. Prüfung der Abteilungslisten mit großem Zeitverlust ermittelt und be­seitigt werden konnten, so mache ich Ihnen die Beachtung vorstehender Anordnung zur besonderen Pflicht.

Die Reihenfolge, in der die Urwähler in die Liste auf­zunehmen sind, wird durch die Höhe der bei jedem in der Liste eingetragenen Steuern und Abgaben bestimmt. Die Höchstbesteucrien sind zuerst einzutragen. Ihnen folgen die minder Hochbesteuerten bis zu den Niedrigstbesteuerten und schließlich diejenigen Urwähler, welche zu einer Staatssteuer überhaupt nicht veranlagt sind. Bei gleichen Steuerbeträgen ist die alphabetische Ordnung der Familiennamen bei Be­stimmung der Reihenfolge entscheidend.

Bestehen hinsichtlich der Aufstellung derListen und Ausfüllung der Spalten irgendwelche Zweifel, so ist zweckmäßig bei mir mündlich Aufklärung zu erbitten.

Sobald die Urwählerliste ausgestellt ist, was spätestens bis zum 3. Mai d. I. bewirkt sein muß, ist sie so­fort 3 Tage lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale dies geschieht, ist beim Beginn der Aus­legung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Wer die Ausstellung für unrichtig oder unvollständig hält

nötigsten Gutes zu gelangen. Das fraß ihm am Herzen. Darum jauchzte er innerlich, als im Besuchsverein der Wunsch laut ward:Wir müssen ein Rettungshaus für solche Knaben haben." Da hielt er sich nicht für zu wert, ihnen das Opfer seines Lebens zu bringen und statt des Predigtamts zu warten, in eine strohgedeckte Hütte, das Rauhe Haus, zu ziehen und dort den armen Kindern zu leben. So begann er sein Lebenswerk, aber bald trieb sein liebevolles Herz ihn zu weiterem Wirken. Daß Tausende im Gefängnis schmachteten, ohne etwas von suchender Liebe zu erfahren, quälte sein Herz. So ward er zum Gefängnisreformer. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen rief Wichern? Mitarbeiter aus dem Rauhen Hause, die Rauhhäusler Brüder, als Gefängnis­aufseher zur Durchführung der Einzelhaft in das Zellen- gesüngnis Moabit in Berlin. Durch ihren Dienst wurde manchem Gefangenen die Strafzeit zu einer Zeit der Er­neuerung.

Das Jahr 1848 brachte den Hungertyphus in Oberschlefien. Scharen starben dahin. Nun litt es Wichern nicht länger im Frieden des Rauhen Hauses. Mit seinen Mitarbeitern eilte er nach Oberschlesien, gründete Waisenhäuser und organi­sierte den Helferdienst. Auch die katholische Kirche, die in Oberschlesien fast allein mächtige, zog er in den Strom dieser Liebe mit hinein.

Am herrlichsten entfaltete sich seine Kraft im zündenden Wort und hilfreicher Tat seit dem Herbst 1848. In den Wehen der Revolution vernahm er das angstvolle Suchen des deutschen Geistes nach neuen besseren Wegen. _ Nicht die politische Entwicklung war seine Sorge. Das Geschenk der größeren Freiheit wurde für ihn die Form, in die er neuen Geist goß. Er rief zur Begründung von Vereinen auf, die sich die Erweisung brüderlicher Liebe zur Aufgabe stellen sollten. Eine große Mobilmachung zum Kampfe gegen Not und Laster im Volksleben war es, zu der er in Gottes Namen das Signal gab. Der Kampf, der 1813 dem Erb­feind im Westen galt, sollte jetzt mit gleicher Begeisterung gegen die Feinde im eigenen Herzen des Volkes geführt werden. Ein reiches Programm für solche Arbeit entwickelte es auf dem Kirchentag ßit Wittenberg am 23. September j 1848 und in seiner Denkschrift von 1849. Wie ein gott- ! gesandter Prophet wies er da dem Volksleben und der Kirche

kann dies itrnsrhalb dreier Tage nach der Bekannt­machung bei dem Bürgermeister oder Gutsvorsteher schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben. Auf den schriftlich ein­gehenden Einsprüchen ist der Tag des Eingangs zu ver­merken.

Nach Ablauf der dreitägigen Einsvruchsfrist sind die Ur- wählerlisten mit der auf derselben vorgcdruckien und ent­sprechend zu ergänzenden bezw. abzuänderndcn Bescheinigung zu versehen.

Sämtliche Urwählerlisten unter Beifügung der etwa er­hobenen Einwendungen sind mir sodann unverzüglich einzu- reichen. Ueber die erhobenen Einwendungen wird diesseits in Gemäßheit des § 15 Abs. 3 der Verordnung vom 30. Mai 1849 Entscheidung getroffen.

Ich mache die schleunige Aufstellung der Urwählerliste unter genauester Beachtung aller dafür in Betracht kommen­den Vorschriften zur strengsten Pflicht und erwarte unver­züglich Bericht, falls im einzelnen Falle die rechzeitige Fertig­stellung nicht möglich gewesen sein sollte.

Hanau den 16. April 1908.

Der Königliche Landrat.

V 2728II J. V.: Siemon, Reg.-Affeffor.

Die Gewerbesteuerrollen für 1908 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher in Kürze erhalten. Nach der Vorschrift im Art. 40 Nr. 3 der Gewerbesteuer-An­weisung vom 5. November 1895 sind die Rollen eine Woche lang öffentlich auszulegen nnd der Ort sowie die Zeit der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Die Auslegung hat alsbald zu erfolgen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Pflichtigen des Veranlagungsbezirks die Einsicht in die Rolle gestattet ist.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt der Rolle zu vollziehen und es ist mir an- zuzeigen, an welchen Tagen die Rolle öffentlich ausge­legen hat.

Hanau den 14. April 1908.

Der Vorsitzende des Steuer-Ausschuffes der Gewerbesteuerklaffen III u. IV für den Landkreis.

St 1442 I. D.: Siemon, Reg.-Asseffor

Der Metzgermeiste r Karl Kreis in Großauheim, Rochus- platz 4, beabsichtigt das im Jahre 1903 auf seinem Grund­stück Karte Q Nr. 148 u. 667/149 errichtete Schlachthaus zu erweitern. Die Beschreibung und der zugehörige Plan liegen im Bureau des Kreisausschusses zur Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Anlage sonnen innerhalb zwei

neue Wege. Man hat Wichern infolgedessen als Vater der Inneren Mission bezeichnet.

Aber der Name umfaßte noch nicht sein ganzes Wilcken, denn Wichern hat unserm Volke mehr gegeben als den Dienst der Brüder in Rettungshäusern, Herbergen und Stadt­missionen und all der christlichen Vereine und Anstalten. Er hat den Geist gegenseitiger Hilfe in unserem Volk wach- gerufen und ihm die Bahn gewiesen. Dieser Geilt hat im Gebiet des StaatSlebenS, in das Wichern später selbst als vortragender Rat im Ministerium des Innern eintrat, die große 'Schutzgesetzgebung gezeitigt, um die unS die übngen Völker beneiden, und dis der Anfang eines neuen Aui- schwunges im Leben unseres Volkes geworden ist. Dreier Geist hat in beiden Schwesterkirchen eine großartige Or­ganisation der werktätigen Liebe erzeugt, deren Hilfe jedes Alter, vom Kinde bi? zum Greis, jebe? Geschlecht, jede Art von Not erfährt. Dieser Geist hat unser gesamtes Volksleben durchdrungen, so daß es nun für Pflicht und Ehre gilt, in werktätiger Liebe mitzuarbeiten. Kemer mag mehr zurückstehen, wenn an ihn der Ruf zur Hilfe bringt, ob es nun gilt, Kranke zu pflegen, oder Heimatlosen die Freundeshand zu reichen. Freilich, noch hat dieses Helsen nicht alle Not überwinden können; aber wir spüren dock; die segensreichen Wirkungen, die von dem einen Propheten auSgingen, der die Christenheit mahnte: JederoH seine Liebe in hilfbereitem Eintreten für des Nächsten Not er­weisen.

Kein Wunder, daß der starke Mann zuletzt unter der Last der Arbeit zerbrach, daß er mit müdem Kopf und er lahm ter Kraft zuletzt sein Ende ersehnte, bis ibn am 7. April 1881 der Tod von der Last der Arbeit erlöste. Sein Geis: aber lebt bei uns fort, der Geist werktätigen, brüderlichen Helfens. Er allein ist imstande, die gähnende Kluft im Volksleben zu überbrücken, die sich zwischen reich und arm und zwischen einzelnen Ständen bilden möchte. Er allein verhindert, daß satte Ruhe in Fäulnis ausarlet. Dieser Geist ist ein Geist voll Leben und Kraft. Er stammt ja aus Gott, denn Gott ist die Liebe. Dieses Gottes Bote war Johann Hinrich Wichern, die Prophetengestald. des 19. Jahrhunderts. Direktor Pastor Henni g-Hamkurg

(Rauhes Haus).