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Amtlich» VrgM für AM- uni Landkreis Zanan.
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te. WaiMhauseS in Hauau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
BerauirvorU. Redakteur: «.Schreck«, U ^uttx
Mr. 78 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Mittwoch den L April
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
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13 Seiten
„Amtliche Beilage Nr. 6".
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Auf Grund einer von dem Herrn Regierungs-Präsidenten erteilten Ermächtigung werden für die Stadt Hanau die nach der Rcgierungs-Polizciverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dezember 1907 am Gründonnerstag Vormittage verbotenen Arbeiten bis auf weiteres gestattet.
Hauau den 30. März 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
P 716 v. Beckerath.
Polizei-Verordnung, betreffend die Arbeiterfürsorge aus Bauten im Stadtkreise Kanan.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen betreffend und der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird im Einverständnis mit dem Magistrat folgende Polizei- Verordnung für den Stadtkreis Hanau erlassen.
Für die an Bauten beschäftigten Arbeiter muß zur Benutzung während der Arbeitspausen und bei ungünstiger Witterung, sowie zur Aufbewahrung von Kleidern, Lebens- mitleln und Eßgeschirr ein allseitig dicht umschlossener, mit Fenstern genügend versehener, lüflbarer Nnterkunflsraum geschaffen werden, der im Mittel mindestens 2,20 m im Lichten hoch und dessen Grundfläche derart bemessen sein muß, daß auf leben am Bau dauernd beschäftigten Arbeiter (§ 6) eine Fläche von wenigstens 0,75 qm entfällt.
Der linterkunftsraum muß mit festem Dielenfußboden versehen und in der kälteren Jahreszeit heizbar sein. Für oie dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeiter sind in dem Unterkunstsräumen Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Auch muß ihnen auf der Baustelle die Möglichkeit gegeben sein, Speisen und Getränke zu erwärmen.
Baumaterialien irgend welcher Art dürfen in den Unter- kunftsräumen nicht gelagert werden.
Bei Tieibauten müssen diese Räume so belegen sein, daß
Feuilleton.
Die „Allgemeine Zeitung".
Mit dem 1. April geht die Münchener „Allg. Ztg." als Tageblatt ein und wird künftig nur noch als Wochcnrund- schau fortznleben versuchen. Man wird bei diesem Vorsatz an einen Greis erinnert, der, müde mit seiner vielen Fehlschläge im Kampf ums Dasein, sich entsagungsvoll auf ein kärgliches Altenteil zurückzieht. Mit Beirübnis aber sieht man aus dem journalistischen Tagesdienst fortan einen Namen ausgemerzt, der sich HO Jahre lang ehrenvoll behauptet bat, eine Zeitung verschwinden, in deren Geschichte sich der Entwickelungsgang unserer gesamten deutschen Presse so getreu und rein widerspiegelt. Der Geist unserer Klassiker umweht uns, wenn wir uns in ihre Ursprünge zurückversetzen. Denn Johann Friedrich Cotta war es, der sie ins Leben rief, der hochsinnige Verleger Schillers und Goethes, und es fehlte nicht viel, so wäre Schiller sogar ihr erster Redakteur geworden. Unterzeichnet soll der Vertrag schon gewesen sein. Goethe aber war Mitarbeiter und so interessierter Leser, daß er allemal nach Neujahr noch einmal die gebundenen Jahrgänge nachträglich durcharbeitete. Im Frühling 1809 siedelte dann das Blatt aus Württemberg nach Bayern über und gelangte dort als „Augsburger Allg. Ztg." zu wohlbegründetem Weltruf. Unter G n st a v Kolbs langjähriger Leitung (1837 - 65) war es auch unbestritten das sührende Organ Deutschlands und jedem Politiker, jedem Feuilletonisten, jedem Gelehrten dünkte es Ehre und Gewinn, Mitarbeiter zu sein; über wie unter dem Strich ober in der viel gerühmten wissenschaftlichen Beilage. Da lieferte Preußens Neugründer, der Neichsfreiherr o m Stein, seine markigen Beiträge, da entwickelte ^ried rich List die genialen Ideen, für die das Vater
der Beschäftigungsart eines leben Arbeiter? von der Unter» kunftsstSlte der Regel nach höchstens 750 m entfernt ist.
Für schwimmende Unterkunstsräume findet die Vorschrift über die notwendige lichte Höhe keine Anwendung.
§ 2.
Bei Bauausführungen (vergl. § 6) müssen für die Arbeiter Aborte in solcher Anzahl vorhanden sein, daß ein Sitz (Brille) für höchstens 25 Personen dient.
Zwischen mehreren Sitzen sind Scheidewände anzubringen.
Für am Bau beschäftigte Frauen sind besondere Bedürfnisanstalten zu errichten.
Die Aborte müssen möglichst entlegen von den Unterkunftsräumen (§ 1), der Regel nach mindestens 6,00 m davon entfernt, aufgestellt werden; sie müssen genügend hell und derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineinge- sehen werden kann. Erforderlichenfalls sind vor den Türen Blenden anzubringen.
Die Aborte dürfen keine durchlässigen Gruben erhalten. Sie sind entweder an eine öffentliche Entwässerungsanlage vorschriftsmäßig anzuschließen ober es müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Bedarf fortzuschaffen und durch leere, mittels Kalkanstrichs desinfizierte Tonnen zu ersetzen sind, aufgestellt werden.
Die Tonnen sind durch Sitz- und Stoßbreiter zu verdecken.
Bei freier, von Wohngebäuden entfernter Lage der Baustellen kann die Herstellung einer Erdgrube gestattet werden.
S 3.
Bei den für die Arbeiter bestimmten Aborten ist ein Pissoir anzulegen. Außerdem ist in jedem Geschosse der Bauausführung ein Urineimer aufzustellen.
8 4.
Die Unterkunftsräume und die Aborte sind stets in reinlichem Zustande zu erhalten.
Die Urineimer und die Behälter für die Pissoirs find nach Bedarf, mindestens aber täglich, zu entleeren. Die Aborte und Pissoirs sind nach Erfordernis zu desinfizieren.
8 5.
Auf jeder Baustelle ist gutes Trinkwasser bereit zu halten. '8 6.
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 5 finden Anwendung a) bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der Rohbauausführung gkeicbzeitig auf dem Bau beschäftigt sind. Während der Rohbauausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmerleute und Staker, werden in diese Zahl nicht eingerechnet.
b) bei Tiefbauten, welche von Unternehmern ausgeführt werden, wenn an einer bestimmten Stelle des Baues mehr als 10 Personen länger als 1 Woche gleichzeitig beichäftigt sind.
land noch lange nicht reif war, und da sandte endlich Heinrich Heine seine „Briefe aus Paris", in denen deutsches Anpassungsvermögen sich mit französischem Esprit zu kleinen journalistischen Kunstwerken verband. Später kam Wilh. H e i n r. Riehl in die Redaktion, der wanderfrohe Schilderer von Land und Leuten, der sinnige Kulturr Historiker der deutschen Familie, während der Kunstredakteu- Franz Dingelstedt das Feuilleton durch manches Prachtstück aus seinem literarischen Bilderbuch bereicherte. Freilich begann auch unter Kolb selber schon wieder der Niedergang. Der alte demokratische Burschenschafter, der einst auf dem Asperg für die schwarz-rot-goldenen Farben gelitten, konnte kein Zutrauen zu Preußen gewinnen, das nunmehr mit Hegemonischen Machtaniprüchen Hervortrat. So sehr auch Freunde wie H. v. Sybel auf ihn einwirkten, er war und schrieb großdeutich, was seinem Blatte den ganzen Leserkreis jenseits der Mainlinie entfremdete. Schließlich schlug die Schlacht von Königgrätz der „Allgem. Zeitung" die schwerste Wunde, indem sie ihre Politjk ad absurdum führte, und sie hat sich nicht mehr davon erholt. Selbst die völlige Schwenkung, die sie während der Caprivizeit in das Lager der entschiedensten Bismarckfreunde machte, hat das langsame Absterben nicht mehr zu hemmen vermocht. Die Epigonen des Cotta-Namens hatten nur beschränktes Interesse für das ehrwürdige, aber kostspielige Familienerb- stück übrig, was auf die notwendige Anpassung an die veränderten Formen des publizistischen Betriebs zurückwirkie. Auch wechselten seit Otto Brauns Tode (1889) die Männer am Steuer alle 2—3 Jahre, bisweilen noch rascher, so daß die Stetigkeit des Kruses immer mehr verloren ging. Der Sterbekranke wälzte sich unruhig auf dem Siechbelt, aber kein Lagewechieln brachte ihm die erhoffte Linderung. Auch die Uebcrsiedclung nach München hatte nichts genützt, und die Geschicke mußten sich erfüllen. Ein Blatt geht ein, das drei Menschenalter hindurch mit dem Mut einer tapferen Ueberzeugung für alle großen- Güter des deutschen Volkes
8 7.
Vom 1. November bis zum 1. April dürfen Stuckateur-, Maler-, Putzer-, Jnstallaiions- und Hafnerarbeiten in Neubauten nur dann ausgeführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Türen und Fenster verschlossen sind.
Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten.
8 8.
In Räumen, in denen offene Koksfeuer ohne Ableitung der entstehenden Gast brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Kokskörbe beaufsichtigenden Personen betreten werden.
8 9.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei-Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark,, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen bestraft, sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist.
8 io.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hanau den 31. März 1908.
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 7299
Wird hiermit veröffentlicht.
Hanau den 31. März 1908.
Städtische Pmizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus.
Die Poli^i-Verordnung vom 18. Oktober 1900 und 19. Januar 1904 betreffend die Arbeiterfürsorge auf Bauten im Stadtkreise Hanau wird aufgehoben.
Hanau den 27. März 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
P 3112 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Dienstnachnchten aus dem Kreise.
Der Taglöhner Peter Lerch ist zum Nachtwächter und Schweinehirt der Gemeinde Rüdigheim bestellt und verpflichtet worden.
Der Landwirt Friedrich Stier I zu Dörnigheim ist zum Feldhüter der Gemeinde Dörnigheim bestellt und verpflichtet worden. gekämpft und, wo es irrte, auch gelitten hat, indes Hunderte anderer, die sich mit dem Ballast einer eigenen Gesinnung nie beschwert haben, blühen, wachsen und gedeihen.
Bismarck.
Zum 1. April.
Sie haben ihm in der Reichshauptstadt Ein prächtiges Denkmal errichtet, Dem größten Deutschen; ein schönres hat Die Poesie ihm gedichtet.
Sie hat mit duftigem Blütenkranz
Den deutschen Heros umschlungen Und hat von seines Ruhmes Glanz Manch schmetternd Liedlein gesungen.
Doch ein noch schönres Denkmal gibt'#, Das herrlichste, das man erschaute, Und jeder Deutsche kennt und liebt'S : Das Reich, das er erbaute.
Nun ruht er aus nach Müh' und Streit
Von der Arbeit seines Lebens.
O mög' er seine Kraft geweiht Uns haben nicht vergebens!
Was er ersann und was er schuf —
Wir wollen's treu bewahren Daß wir, wenn ertönt des Vaterlands Ruf, Gewappnet stehn in Gefahren.
Der treue Diener seines Herrn Glänzt unsterblich in der Geschichte, Und uns weist Bismarcks heller Stern Den Weg im Strahlenlichte.
Erwin von Waldenburg-