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Amtlich» Organ fit Stob eni fanöktris Kl«»«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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^L 77 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
Slmtliches.
Stadt- und Landkreis Ranau. Bekanntmachung.
In Frankfurt a. M. findet die diesjährige Besichtigung der Hundefuhrwerke, zu welcher die Zughunde mit eigenem, gut hergestelltem Geschirr und zwar an dem zugehörigen Fuhrwerk (Wagen oder Karren) angespannt, vorzuführen sind, in diesem Jahre vom 7. bis einschl. IL Slpril, vormittags zwischen 8 und 12*/i Uhr, durch den Königlichen Kreisticrarzt in der Landwirtschaftlichen Halle zu Frankfurt a. M. — Eingang durch das östliche Tor in der Ostendstraße — statt.
Nach den geltenden Bestimmungen hat jeder, der einen Hund zum Anspannen und Ziehen verwenden will, durch eine — nur für ein vom 1. April ab laufendes Jahr gültige — Bescheinigung des Kreistierarztes seines Heimatskreiies oder desjenigen zu Frankfurt a. M. nachzuweisen, welche nach dem Gewicht zu bestimmende Last der Hund zu ziehen imstande ist. Ich mache die Interessenten des hiesigen Kreises, die mit Hundefuhrwerken nach dem Polizeibezirke Frankfurt a. M. kommen, darauf aufmerksam, daß an den angegebenen Tagen der Kreistierarzt zu Frankfurt a. M. auch zur Besichtigung ihrer Hundefuhrwerke bereit ist.
Hanau den 25. März 1908.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
V 2144 v. Beckerath.
Eandhreis Hanau.
UmWNM deß Kölliglicheit Lllndrlltßllmts.
Die Königliche Regierung beabsichtigt an Stelle des als Beilage zum Regierungs-Amtsblatt bisher vierteljährlich erscheinenden Schulverordnungsblattes demnächst ein besonderes „Amtliches Schttlblatt" herauszugeben, das zunächst monatlich erscheinen und durch die Post vertrieben werden soll. Dasselbe wird den Herren Kreisschulinspektoren kostenfrei geliefert. Die Schuldeputationen und Schul- vorstände (in Gesamtschulverbänden und Einzelichulver- bändeni haben dasselbe auf Kosten der Schulkaffe in je einem Exemplar zu halten.
Der Bezugspreis beträgt jährlich 2 Mk.
Hanau den 24. März 1908.
Der Königliche Landrat.
V 2197 v. Beckerath.
Es wird darauf au-merksam gemacht, daß Wartegelder, Pensionen, Witwen- und Waisengelder und Witwen- und Waisenrenten, sowie Witwenpensionen und im voraus zahlbare Unterstützungen und Erziehungsbeihilfen bis zum Monatsbetrage von 800 Mk. innerhalb des Deutschen Reiches im Wege deS Postanweisungsverkehrs ohne Monatsquittungen bezogen werden können, sofern die Zahlung an die Bezugsberechtigten selbst — nicht an ™ dritten (Vormund, Pfleger, Bevollmächtigten) — zu
Bei Waisengeldern gilt hierbei die witwengeldberechtigte Mutter als bezugsberechtigt.
Die Zusendung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag deS Berechtigten. Formulare zu diesen Anträgen werden bei den zahlenden Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Cassel, den 12. Juli 1904.
Königliche Regierung.
Mejer. * K 1458
Vorstehende Bekanntmachung wird von neuem veröffentlicht.
Hanau den 25. März 1908.
Der Königliche Landrat.
V 2157 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Grundstücksverkauf.
Die domänenfiskalischen Parzellen Kartenblatt 14 Nr. 70, 138/71, 139/71 u. 72, Acker in der Woliskaute der Gemarkung Ostheim von zusammen 1,1984 ha Fläche sollen am Mittwoch den 1. f, Mts., vormittags von 9 Uhr «b, in Ostheim in der S ch ü tz'schen Gastwirtschaft öffentlich meistbietend unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft werden.
Hanau den 28. März 1908.
Reinhardt,
Domänenrenimeister. 7 t 49
Dienstag den 31. März
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die Lieferung von 1100 eben Pflastersteinen 1. Sorte aus Hartbasalt soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Die Angebote sind versiegelt unö mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu dem auf Montag den 13- April, vormittags 12 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 6 Wochen.
Hanau den 26. März 1908.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 7031
Polizeiverovdnung, betreffend den öffentlichen Zettelanschlag in der Gemeinde Fechenheim.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizei-Derwalmng in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. 7. 1883, wird für die Gemeinde Fechenheim folgendes verordnet:
8 1.
Anschlagszettel aller Art — sofern sie ihrem Inhalte nach überhaupt gesetzlich zulässig sind (vgl. § 9 des Preußischen Preßgeictzes vom 12. Mai 1851 in Verbindung mit § 30 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874) — dürfen nur an die zu diesem Zwecke aufgestellten Tafeln angeschlagen, angeklebt ode* sonst befestigt werden.
Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf die Bekanntmachungen öffentlicher Behörden und nicht auf diejenigen Anschläge, die von Grundstücksbesitzern oder Mietern ausschließlich zu ihren persönlichen Zwecken an ihren eigenen Grundstücken, Häusern oder Mietsräumen ausgehângt oder angeschlagen werden.
8 2.
Die Befestigung der Anschlagzettel an den Tafeln, sowie die Wiederabnahme von solchen darf nur von solchen Personen bewirkt werden, denen hierzu seitens der Ortspolizeibehörde die Erlaubnis erteilt worden ist. Diese haben den Erlaubnisschein stets bei sich zu führen.
§ 3.
Zu den anzuschlagenden Zetteln darf Papier von roter oder rötlicher Farbe nicht verwendet werden. — Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die Bekanntmachungen öffentlicher Behörden, für die vielmehr die Verwendung roten Papiers ausdrücklich vorbehalten bleibt.
8 4.
Bezüglich der Gebühren, die für die Benutzung der Tafeln und das Anschlägen an diese von dem Unternehmer oder an die mit dem Anschlag beauftragten Personen zu entrichten sind, bleibt die Festsetzung durch besondere Bekanntmachung vorbehalten, die einen untrennbaren Teil dieser Polizei- verordnung bildet.
Die Benutzung der in Rede stehenden Tafeln seitens der Staats- und Gemeindebehörden, sowie der Anschlag ihrer Bekanntmachungen erfolgt an bevorzugter Stelle und kostenfrei.
8 5.
Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, namentlich wer öffentliche Anzeigen auf Stratzenj Plätzen oder Wegen an anderen Orten als an den Tafeln befestigt oder andere zur Befestigung veranlaßt und wer diese Tafeln oder die Anschläge an ihnen beschädigt, beschmutzt oder sonstigen Unfug an denselben verübt, wird, sofern nicht Vorschriften des Strafgesetzbuches oder der Gesetze über die Presse verletzt sind und infolgedessen höhere Bestrafung eintritt, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder verhältnismäßiger Haft bestraft.
8 6.
Diese Polizei-Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft.
Fechenheim, 25. März 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
Fischer. 7249
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 4 der Polizei-Verordnung betr. den öffentlichen Zettelanschlag der Gemeinde Fechenheim vom 25. März 1908 werden im Einvernehmen mit der Gemeindebehörde die Gebühren, welche für die Benutzung der Anschlagtafeln an den Unternehmer zu entrichten find, wie folgt, festgesetzt:
Größe des Anschlagzettels in cm
Aushângung
also für
7 Tage
an 1 Tag
an
2 Tagen
an
8 Tagen
jeder well. Tag
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
16: 22 und kleinere
1.50
2.50
3.50
—.50
5.50
22 : 31 bis 31: 44
1.75
2.75
4.—
—.60
6.40
44; 62 bis 62: 87
2.20
3.50
5 —
—.70
7.86
87 : 93 bis 93:116
3.-
4.50
6.50
-.80
9.70
116:100 bis 150: 200
5—
6.50
8.—
1.-
12.-
Zettel anderer Größen werden stet» nach der nächst höheren Angabe berechnet.
Dieser Tarif tritt am 1. April 1908 in Kraft.
Er kann seitens der Ortspolizei-Behörde in Einstimmung mit der Gemeinde-Behörde abgeändert werden.
Fechenheim den 25. März 1908.
Die Polizei-Verwaltung.
____________________Fischer.____________________
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Militärpfeife für Spielleute, 1 lange eiserne Schraube mit Gewinde.
Verloren: 1 Ring mit Hausschlüssel und Drücker auf dem Wege Hanau—Steinheim, 1 Portemonnaie mit etwas über 40 Mk., 1 Herrenphotographie, 1 rotes Portemonnaie mit etwas über 1 Mk. und mit 1 silbernen Damenring mit dem Namen Elisabeth.
Zugelaufen: 1 grauer Pinscher w. Geschl.
Entlaufen: 1 gelber Rehpinscher m. Geschl.
Hanau den 31. März 1908.
politische Rundschau.
Neuordnung der Lehrerbesoldungen. Die Unterrichtskommission des Abgeordnetenhauses beriet Montag den Antrag der freikonservativen Abgeordneten Dr. Arendt und Geu., der die Leitsätze festlegt, von welchen die Staatsregierung bei der Neuordnung des Lehrerbesoldungswesens nach dem Wunsche der Antragsteller ausgehen soll. Der erste der Leitsätze fand einstimmig Annahme; er lautet: „Das Diensteinkommen, der Lehrer und Lehrerinnen muß ihrer Vorbildung sowie' der Schwierigkeit und Wichtigkeit des Lehramts entsprechen." Von der Nr. 2 wurde der erste Hauptsatz in folgender von dem Abg. v. Zedlitz beantragten Fassung mit allen gegen drei Stimmen angenommen: „Das Diensteinkommen der Lehrer soll in Stadt und Land grund- i sätzlich gleich sein, ebenso das der Lehrerinnen; höhere Sätze sind unter besonderen Umständen nach Maßgabe des Gesetzes zulässig, insbesondere für Lehrer mit Leitungsbefugnissen, erste und alleinstehende Lehrer. Bisheriges Einkommen darf nicht gekürzt werden."
Weißbuch.
London, 29. März. Ueber die mazedonische Frage ist heute ein Weißbuch veröffentlicht worden, in dem zunächst die ! englischen Vorschläge in Bezug auf Mazedonien aufgeführt werden. Weiterhin wird auf die ernsten Folgen hingewiesen, die aus dem Glauben entstehen könnten, daß das europäische Konzert nicht imstande oder nicht willens sei, der gegenwärtigen kritischen Lage ein Ende zu machen. Um bett neuen Gouverneur von der Regierung in Koizstaulinopel unabhängig zu machen, wird der Vorschlag gemacht, den Gehalt desselben durch die Mächte garantieren zu lassen. * Weiter wird eine erhebliche Verminderung der türkischen Truppen in Mazedonien sowie die Verwendung des dadurch ersparten Geldes zur Finanzierung der neuen Verwaltung und eine Garantie der Integrität Mazedoniens für deren Dauer durch drei Monate vorgeschlagen. In einer Depesche vom 3. d. Mts. bedauert Sir Edward Grey, daß die Mächte sich außer Stande sähen, die im Dezember vorigen Jahres bezüglich der Verminderung der Truppen und Vermehrung der Gendarmerie gemachten Vorschläge anzunehmen. In Bezug auf die von Oesterreich- Ungarn und Rußland zum Ausdruck gebrachte Meinung, daß der jetzige Moment für neue Vorschläge nicht geeignet sei, bemerkt Grey, daß die Lage in den mazedonischen VilajetS ein sofortiges und wirksames Einschreiten erheische. Das Abwarten eines Zeitpunkte«, der für eine solche Aktion als besonders geeignet »nzusehen wäre, würde die Fortdauer der anarchi-