Erstes Blatt
Hanauer K Anzeiger
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General-Anzeiger
N»tati»nldruck und Verlag der Buchdruckerei d«» verein, co. WaijenhaujeS in Hanau.
Amtlicher Grza« fit SIM uni fanOkreia Km».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- unb Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 69 Fernsprechanschlutz Nr. 605.
eamëtöß dcn 21. März
Fernsprechanschlukl Nr. 605
1908
Lie ieuAeMmer Wfaßt außer H.NaterhaltsuLSblatt
16 Seiten
SierM „Amtliche Beilage Nr. ^".
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Amtliches. Stadtkreis Hanau.
Polizeiverordnung
betreffend das Verbot der Diehvormärkte im Stadtkreise Hanau.
Auf Grund der N 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Posizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und der M 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung deS Mnaistrats der Stadt Hanau folgende Polizeiverordnung für den Stadtkreis Hanau erlassen:
$ 1.
Der marktähnsiche Handelsverkehr mit Vieh auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt Hanau außerhalb des für den Markt bestimmten Viehmarktplabes und außerhalb der dafür genehmigten Markttage und festgesetzten Stunden ist verboten.
§ 2.
Zuwiderhandlunaen gegen dieses Verbot werden, soweit nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe eintritt, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder im llnvermögensfalle mit Hatt bis zu 3 Tagen bestraft.
$ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im „Hanauer Anzeiger" in Kraft.
Hanau den 17. März 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
P 2220 v. Beckerath.
Eandkreis Hanau. UmtmchWkil ^ Königlichen Lnnörntsnmts.
An die Herren Bürgermeister des Landkreises.
In der Sitzung des landwirtschaftlichen Kreisvereins am 14. ds. Mts. ist die Anlage einer Jimgvlebweide im Kreiie angeregt worden. Bevor über die Wahl eines geeigneten Gutes und über die Aufbringung der Kosten für Einrichtung und Unterhaltung verhandelt wird, ist eine Erhebung darüber erforderlich, ob eine solche Anlage von den Landwirten und Viehzüchtern des Kreises in ausreichendem Maße benutzt werden würde. Ich ersuche Sie, durch Umfrage in ihrer Gemeinde festzustellen, welche Viehbesitzer bereit sind, die Jungvichweide zu beschicken, und mir die Namen und die Anzahl der Tiere, welche sie jährlich der Jungvichweide zuzuführen beabsichtigen, bis zum 4» April mitzuteilen oder Fehlanzeige zu erstatten.
Es wird dabei vorausgesetzt, daß zu der Jungviehweide nur Jährlinge oder ältere Tiere zugelassen werden, und daß das Weidegeld nicht mehr als 40 Mk. für ein Rind und 50 Mk. für ein Fohlen beträgt. Eine Verpflichtung wird durch die Anmeldung nicht übernommen.
Hanau den 15. März 1908.
Der Königliche Landrat.
V 1990 v. Beckerath.
Ich habe die dem Schornsteinfegermeister Miersch ans Gelnhausen erteilte Bestellung als Bezirksschornsteinfeger für Den Kehrbezirk Hanau II (siehe Bekanntmachung vom 27. Juli 1907 in Nr. 2 der amtl. Beilage von 1908) zurückgezogen und den Schornsteinfeger Friedrich Miersch aus Jlsberg, Kreis Fritzlar, als Bezirksschornsteinfeger dieses Bezirks bestellt. Bis dieser seinen Wohnsitz nach Hanau verlegt, habe ich den Bezirksschornsteiufegermeister Kraft, welchem gestattet ist, bis zum 1. April seinen Wohnsitz in Hanau beizubehalten, mit der vertretungsweise» Versetzung der Stelle beauftragt.
Hanau am 18. März 1908.
Der Königliche Landrat.
J V 2024 v. Beckerath.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die Heberollen über die von den Unternehmern laud- und forstwirtschaftlicher Betriebe des Stadtkreises Hanau und des Ortsbezirks Hanau-Kesselstadt zu zahlenden Beträge für das Jahr 1907 liegen in der Zeit vom 23. März bis 6. April d. As., zur Einsicht der Beteiligten bei der hiesigen Stadthauptkasse aus.
Gleichzeitig findet die Erhebung der Beiträge auf Grund der §8 Hl ff. des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 statt.
Hanau den 18. März 1908.
Der Vorstand der hessen-nassauischen landwirtschaftlichen Derufsgcnossenschaft Sektion Hanau.
J. D.: B o d e. 6501
Handelsregister.
Firma Gebrüder Gutgesell.
Der Silberwarenfabrikant Ferdinand Gutgesell in Hanau ist am 7. Dezember 1907 gestorben. Das Handelsgeschäft ist auf
1. Ziseleur Hermann Gutgesell,
2. Ziseleur und Modelleur August Weichsel- gärtner,
beide zu Hanau, übergegangen, welche dasselbe unter unveränderter Firma seit dem 15. März 1908 als offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Hanau fortführen.
Die dem Ziseleur Her mann Gutgesell erteilte Prokura ist erloschen.
Hanau den 19. März 1908.
Königliches Amtsgericht 5. 6483
Handelsregister.
Firma G. ^. Gras.
Der Ingenieur Hermann Graf in Hanau ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Das Geschäft wird von diesem und dem seitherigen weiteren Gesellschafter Fabrikant Gustav Ferdinand Graf in Hanau unter unveränderter Firma als offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Hanau fortgeführt.
Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1908 begonnen. Die Prokura der Ehefrau des Fabrikanten G u st a v Ferdinand Graf, Josefine geborene Mar- schal l in Hanau ist erloschen.
Hanau den 19. März 1908.
___________Königliches Amtsgericht 5. 6485
Gefundene nnd verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Krawatlenknopf mit weißem Similistein, 1 Päckchen (enthaltend */» Dutzend weiße Druckknöpfe, 1 Meter weiße Spitze, ^i Meter rotes Gummiband und 2 Stück weißes Einfaßbaud), 1 große silberne Nadel (zwei Flügel mit weißen Perlen und 1 grüner Türkis), 1 braunes Ledertäschchen mit Häckelarbeit.
Verloren: 1 Portemonnaie (mit 13 Mk., 1 Haarspange und einigen Rechnungen), 1 schwarzer Damengürtel mit weißem Schloß.
Zugelaufen: 1 großer gelber Hund mit weißen Abzeichen (Art schottischer Schäferhund).
Entlaufen: 1 schwarzer Dobermannpinscher.
Hanau den 21. März 1908.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 20. März.
Am Ministersische : Holle. Der Gesetzentwurf bctr. die Erweiterung des Stadtkreises Herne wird in erster und zweiter Beratung debattelos angenommen. In einmaliger Beratung wird nach unwesentlicher Debatte der Slaatsvcrtrag vom 24./25. Februar 1908 zwischen Preußen und Scbaum- burg-Lippe betr. die Bestellung des Oberlandesgerichts zu Celle zum Oberlandesgerichl für das Fürstentum Schaumburg- Lippe genehmigt. Darauf wird die dritte Beratung des Etats beim Kultusetat fortgesetzt. Abg. v. B r a n d e n- st e i n (koils.) empfiehlt seinen Antrag zur Annahme, wonach die Regierung ersucht werden soll, für Ausbildung und Heranziehung von weiblichen Lehrkräften für den Elementarunterricht in weit stärkerem Maße als bisher Sorge zu
tragen, insbesondere auch eine wesentliche Vermehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare herbeizuführen. — Minister Holle gibt eine sehr entgegenkommende Antwort. Es sei tatsächlich noch ein außerordentlich weiter Spielraum zur Unterbringung und Verwendung von Lehrerinnen. Die staatlichen Lehrerinnenseminare würden vermehrt werden. In diesem Etat seien entsprechende Forderungen leider nicht gestellt, der nächste werde aber das Versäumte nachholen. — Abg. GlattfrItrr (Zentr.) stimmt dem Anträge zu. — Abg. Ernst ffrs. Vg.) desgleichen. — Abg. Rosenow (frs. Vp.): Die Lehrerinnen hätten sich gut bewährt, es dürften aber die Lehrer nicht zurückgedrängt werden. Hoffentlich würden bei den Lehrerinnenseminaren keine konfessionellen Rücksichten maßgebend. Minister Holle: Die Lehrerin' en° seminare sind paritätisch, das Seminar an der Augustaschule in Berlin aber ist stiftungsgemäß evangelisch. — Weiter sprachen ihre Zustimmung zu dem Anträge aus die Abgg. Busch (Ztr.), L a s e n § k i (natl.), v. Kessel (kons.), worauf der Antrag angenommen wird. — Es folgt die Beratung des Antrages deS Abg. Dr. v. Woyna (frk.), die Regierung zu ersuchen, im nächstjährigen Etat Mittel für die Errichtung einer Versuchsstation zur Erforschung der industriellen Verwertung der preußischen Moore in Angliederung an die technische Hochschule in Hannover vorzusehen. Nachdem die Abgg. von Woyna tfrk.), v. d. Hagen (Zentr.), Meyer-Diepholz (natl.) den Antrag unterstützt haben, sagt Minister Holle Erwägung deS Antrages zu. Der Antrag Woyna wird an die Budgetkommission verwiesen. Damit ist der Kultusetat erledigt. Debattelos werden die Etats der Verwaltung der Zölle, der indirekten Steuern und der Seehandlung angenommen. Beim Etat des Finanzministeriums wendet sich Abg. Eickhoff (freist Vp.) u. a. gegen die Aeußerung des Abg. Hahn in der zweiten Lesung, daß der Freisinn Schildhalter deS Großkapitals sei. — Abg. Dr. Crüger (frs. Vp.) vermißt eine klare Antwort über die Beteiligung der Seehandlung an der Ostpreußischen Landgesellschaft, den Nordischen Stahl- und Elektrizitätswerken und wendet sich dann gegen die Ausführungen, die die Abgg. Dr. Arendt und Dr. Hahn zu Gunsten der jüngsten preußischen Anleihe in der zweiten Lesung gemacht hatten. — Finanzminister v. Rheinbaben: Die Seehandlung sei an der Ostpreußischen Landgesellschaft nicht beteiligt. Die Angelegenheit der Nordischen Stahl- und Elektrizitätswerke sei noch nicht erledigt. — Abg. Dr. Arendt (kons.) polemisiert gegen den Abgeordneten Crüger. Der Erfolg der jüngsten preußischen Anleihe sei tatsächlich erheblich gewesen, denn neulich sei in der Budgetkommission des Reichstages festgsstellt worden, daß die preußische Finanzverwaltung eine weit geringere Summe veranschlagt hatte. — Hieran knüpsi sich eine Auseinandersetzung zwischen den Abgg. Dr. Crüger und Dr. Arendt, wobei auch die Frage des Bimetallismus erörtert wird. — Abg. Eickhoff (frs. Vp.) führt Beschwerde über einen Fall von Bureaukratismus bei der Pensionszahlung an einen pensionierten Beamten in Heidelberg. — Minister v. Rheinbaben sagt Prüfung zu. — Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Beumer (nl.) wird der Etat bewilligt.
Beim Etat des Justizministeriums wünscht Abg. Jürgensen (nl.) den Neubau eines Gerichtsgebäudes in Tönning und Friedrichstadt. — Abg. Taurncau (Ztr. ■ fragt, ob die Sttafkammer in Heiligenstadt aufgehoben werden soll. — Minister Beseler: Die Gebäude in Tönning uno Friedrichstadt würden in diesem Sommer von einer Mini sterialkommisston besichtigt werden. Von dem Plane, die Strafkammern von Heiligenstadt zu verlegen, sei ihm nichts bekannt. — Abg. Krause-Waldenburg (fk.): Es sei immer noch nichts bekannt, wie die Exzedenten bei den Berliner Straßendemonstrationen zur strafrechtlichen Berani- wortung gezogen und bestraft worden seien. Es liege im Interesse des' Staates und des öffentlichen Wohles, daß solchen Exzessen so schnell wie möglich die Sühne auf dem Fuße folge. In England sei die Justiz in solchen Fäürn viel prompter. — Justizminister Beseler: Ich stehe gèz auf dem Standpunkt des Vorredners. Es ist eine Lücke in unserer Strafgesetzgebung, ich hoffe aber, daß bei der Reform der Strafgesetzgebung auch die schnellere Verfolgung solcher Vergehen ermöglicht werde. Eine große Zahl der (Siebenten ist inzwischen abgcurteilt worden, bei anderen handelt es sich darum, scstzustellen, ob nicht schwerer zu bestrafende Delikte, Aufruhr, LandfriedenSbrnch usw. vorliegen; das müsse natm sich eingehend und sorgfältig untersucht werden. — Abg. Dr. B e u m e r (nl.) führt Beschwerde über den brüsken Ton, den richterliche Beamte häufig gegen das Publikum anschlagen und der an den Kasernen- und UnteroffizierSton gegen