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General-Anzeiger

Amtlicher Organ für $labt= uni Lanârcis Kanan.

(HittMixgigtiitrt

Die kLnfzesprlte« Pttitzeilt ober bereu Roum W ^^ im Lettameninl bu Zeit« 36 Pkg,

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwortl. Rtdakie«, B. Beredet i» Hana^

Nr. 66 Fernsprechanschlnß Nr. 605,

Mittwoch den 18. März

Fernsprechanschlutz Nr. «05. 1908

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau. Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäfts- tzlan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht:

Donnerstag den 2. April d. I.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim und Bruchköbel.

Freitag den 3, April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Baiers­röderhof, Bulterstadt, Dottenfelderhof, Erbstadt, Eichen, Gronau, Gronauerhof und Großauheim.

Samstag den 4. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Dörnigheim und Fechenheim.

Montag den 6. April d. J.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Groß­krotzenburg, Hochstadt, Kinzigheimerhof, Kilianstädten und Langendiebach.

Dienstag den 7. April d. I.

Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langenselbold und Marköbel.

Mittwoch den 8. April d. I.

Musterung der Militârpflichiigcn der Gemfinden Mittel- buchen, Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, OhMlsigheim, Ostheim, Philippsruhe und Pulverfabrik.

Donnerstag den 9. April d. I.

Musterung der Militärpflichiigen der Gemeinden Ravolz­hausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchen. Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad, sowie derjenigen Militärpflichtigen von Hanau und Hanau-Kcssel- stadt, welche im Jahre 1888 geboren sind und deren Familien- Namen mit den Buchstaben Ä bis einschl. E beginnen.

Vom 10. bis 14, April d. I.

Musterung der übrigen Militärpflichtigen von Hanau und Hanau-Kesselstadt und zwar:

Freitag den 10. April d J. diejenigen des Jahrgangs 1888, deren Familiennamen mit den Buchstaben F bis einschl. S beginnt.

Samstag den 11. April d. I. diejenigen des Jahrgangs 1888, deren Familiennamen mit den Buchstaben T bis einschl. Z, sowie diejenigen des Jahr­gangs 1887, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis K beginnt.

Montag den 13. April d. J. diejenigen des Jahrgangs 1887, deren Familiennamen mit den Buchstaben S bis Z, sowie diejenigen des Jahrgangs 1886, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. F beginnt.

Dienstag den 14, April d. I.

diejenigen des Jahrgangs 1886, deren Familiennamen mit den Buchstaben G bis einschl. Z beginnt, sowie diejenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.

Mittwoch Den 15, April d. I.

Verhandlung der sämtlichen, durch Zurückstellung nicht er­ledigten Reklamationen des Stadtkreises Hanau, Klassifikation und Losung.

Das Ersatzgeschäft findet im Gasthauszum Sand Hof" in Hanau statt und beginnt morgens S Uhr.

Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens und Rangierens um 7 Uhr morgens pünktlich im Musteknngslokal in Hanau z« erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1888 geboren sind und die im hiesigen AuShebuuqsbe- zirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Hand- lungsdiencr und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienst­boten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand ver­sehen sind. ,

2) Alle die im Jahre 1886 und 1887 geborenen Mann­schaften, welche nicht bereits bei einem Truppenteil ein­gestellt, oder mit einem Erjatzrcscrve- resp. Landsturm­oder Ausmusterungsschritt von der Oberersatzkommission versehen sind.

1 3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Ent­scheidung noch nicht erhalten haben.

Die Losungsscheine sind mitzubringen und abzuliefern.

Wenn Militärpflichtige, welche nach § 25 der Wehrord­nung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stamm­rolle augemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu tun. Die Orts- vorstänbe haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.

Ansprüche ans Z«rückstell«ng ober Befreiung vom Militärdienste müffen spätestens im Muste- rungstermine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einerFamilie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamieren. Ausdrücklich wird darauf hingewie'en, daß gemäß § 33 Nr. 1 der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Deranlaffung zu denselben erst nach Be­endigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.

Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Re­klamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 33,4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämtliche er­werbsfähige Geschwister, welche auf die Beurteilung der Re­klamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungslokal mit zur Sle^e sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamierten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso i ist bei den verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzugeben.

Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 5. k. M. hierher einzusenden.

Gemäß der einschlägige« gesetzliche« Bestim- mungen find zur Konstatierung eines ange­gebenen Fehlers wie Epilepsie Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stotter«, Taubheit usw. womög­lich 3 glaubwürdige Zerrgen protokollarisch da­rüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind 'da­rüber ärztliche Atteste, Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und der Lehrer vorzulegen. Wer an j Epilepsie zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen j hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in an­derer glaubwürdiger Weise geführt ist.

An der am 15. April statlfindenden Losung Teil zu ychmen, bleibt den Militärpflichtigen überlassen.

Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landstnrmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatzgeschäften reklamiert haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designiert sind, findet am 15. April er. statt.

Hierzu haben sich diejcniacn einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.

Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den OrtSvorständen änzubringen, letztere haben die Rekla­mationen bis zum 30. I. Mls. hierher einzureichen.

Die Klaisifikationsanträge sind nach demselben Formulare wie die Reklamationen zu erörtern.

Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren. Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu be- 1 wirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Er- ' satzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungs­termine persönlich einzufinden.

! Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.

Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des Ge­schäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark subs. bis 3 Tagen Haft geahndet.

j Hanau den 14. März 1908.

I Der Zivilvorsitzende

der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Hanau. Königlicher Landrat.

M 1257 I. V.: Siemo it, Reg.-Assessor.

Stadtkreis Hanau.

Am Montag den 23, März d. I., vormittags von 11 Uhr ab, findet im unterm Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Kaufmannsgerichts statt.

Hanau den 16. März 1908.

Der Vorsitzende des KaufmaunsgerichtS.

Hild. 6111

Städtisches Wannen- ob Brausebad.

Bangertstraße 2 (Eingang: Große Dechaneistraße).

Geöffnet für Männert

Montag, Mittwoch, Donnerstag und SamStag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Sonntag von 812 Uhr vormittags.

Geöffnet für Frauen r

Dienstag und Freitag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Preise der Bäder:

Brausebad mit Wäsche 10 Pfg.,

Wannenbad mit Wäsche 25 Pfg., Wannenbad ohne Wäsche 20 Pfg.

Hanau den 2. Januarr 1908.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschu 8. 357

Ausschreiben.

Die Küchenabulle und das Gespül des städtischen Pflege- bauses soll vergeben werden. Angebote werden bis zum 23, d. M», vormittags 9Vs Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Rathauses entgegengenommen.

Hanau den 11. März 1908.

Der Magistrat, Armenamt.

Hild. 5925

Bektttttttmachung.

Am Donnerstag den 19. d. M-, nachmittags VsS Uhr, soll eine Anzahl abgängiger Bäume und zwar:

a) 20 Stück Kastanien am Aubeimerweg,

b) 40 Stück Platanen in der Neuen Anlage und cj 1 Weidenbaum vor der Kinzigbrücke (beim Gast­hausZum Nordend") auf dem Stock öffentlich meistbietend gegen sofortige Bar­zahlung verkauft werden.

Die Versteigerung beginnt am Auheimerweg Brauerei Dörr.

Hanau den 16. März 1908.

Stadthauptkaffe. 6087

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts Johann Friedrich Rausch von Erbstadt ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters, zur Er­hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der. Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensflücke Schlußtermin auf

den 8. April 1908, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bestimmt.

Windecken den 14. März 1908.

Königliches Amtsgericht. 6123

Gefundene ob verlorene Geuensicinde rc.

Gefunden: 1 silberner Anhänger kauf der Vorderseite eingroviertSei wieder gut" auf der RückseiteBobbel" 16. 11. 06), 1 Pc'^oa.

Verloren: 1 braunes Lederiäschchen mit Häkelarbeit, 1 Portemonnaie mit 2 Mk., 1 Glaserdiamant, 1 goldenes Fünfmarkstück mit einer Oese zum Anhängen.

Hanau den 18. März 1908.

Politische Rundschau*

Dem Reichstage ging eine Resolution Treuenfels und Genossen zu, der Reichstag wolle beschließen, dir ver­bündeten Regierungen zu ersuchen, im Etat für 1909 eine Summe annisordern zur Errichtung eines Denkmals in der Reichshauptstadt für die in Südwestafrika gefallenen Offizier« und Mannschaften.