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Hanauer K Anreiaer

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SinrücknngSgebüh» «

Die fünf gespaltene Peiitzeil« oder deren «am, 80 PA

«otavinidruck und Setlag bet Buchdruckers bei verein, ee. WaijenhauseS in Hanau.

Amtlich» Organ für Stadt- nid fanikttis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 65

Fernsprechanschlrch Nr. 605

Dienstag den 17. März

Fernsprechanschlutz Nr. 605

1908

Amtliches.

Eandkreis Ranau.

SetaMiiiwn des Königlichen LanKnLsnnlts.

Die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher mache ich auf die Bestimmung im Art. 881 der AuSführungs-An- Weisung vom 25. Juli 1906 zum Einkommensteuergesetz auf­merksam, wonach die Einkommen» imd ErgLnznngs- steuer-Zn- und Abflanflsliften für das II. Halb­jahr 1907 mit den zur Begründung der Zu- und Ab­gänge gehörigen Belägen am 20. d. Mts. dem Unter- zeichneten einzurcichen sind.

Hanau den 14. März 1908.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission

für den Landkreis Hanau.

>8t 1028 J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

An der evangelischen Volksschule in Niederroden­bach ist vom 1. April d. J. eine Lehrerstelle mit der Kirchendienst nicht verbunden ist, neu zu besetzen.

Das Grundgehalt der Stelle beträgt 1200 Mk., und der Einheitssatz der Alterszulagen 150 Mk. Außerdem wird Dienstwohnung gewährt.

Bewerber wollen ihre Gesuche und Zeugnisse binnen 8 Tagen an den Königlichen Ortsschulinspektor, Herrn Pfarrer Römer in Niederrodenbach, einreichen.

Hanau den 13. März 1908.

Der Königliche Schulvorstand.

V 1912 v. Beckerath, König!. Landrat.

... ,...........

Stadtkreis F)anau»

Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung

am Donnerstag den 19. und Freitag den 20. März 1908, nachmittags 4 Uhr.

Tagesordnung:

I. Spezialetals.

1. Haushaltsplan der Armenkasse.

2. Haushaltsplan der Sparkasse.

3. Haushaltsplan der Begräbniskasse.

4. Haushaltsplan der Stiftungen und NebenfondLi

5. Haushaltsplan der Althanauer Hospitalkasse.

6. Haushaltsplan der Schlachthofkaffe.

7. Haushaltsplan der Gaswerkskasse.

8. Haushaltsplan der Elektrizitätswerkskasse und des ge­meinsamen Betriebs- und Ausgleichsverlags.

9. Haushaltsplan der Wasserwerkskaffe.

10, der Badeanstaltskasse.

II. Haupletat.

11. Tit. I und II. Tit. Vf EL.

UL VII. IV. VIII. V. IX, X, XI. VI A-D.

12. III. HaushallSplan Außerordentlich.

Hanau den 14. März 1908.

Der Stadiverordueten-Vorsteher.

J. V.: S ch r o e t e r. 5987

Bekanntmachung.

Am Donnerstag den 19. d. M-, nachmittags ^23 Uhr, soll eine Anzahl abgängiger Bäume und zwar: a) 20 Stück Kastanien am Auheimerweg,

b) 40 Stück Platanen in der Neuen Anlage und

c) 1 Weidenbaum vor der Kinzigbrücke (beim Gast­hausZum Nordend") auf dem Stock öffentlich meistbietend gegen sofortige Bar­zahlung verkauft werden.

Die Versteigerung beginnt am Auheimerweg Brauerei Dorr.

Hanau den 16. März 1908.

Stadthauptkasie. ß0C7

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Langenselbold belegenen, im Grundbuchs von

Langenselbold Artikel 805 zur Zeit der Eintragung des Ver­steigerungsvermerkes auf den Namen des früheren Gastwirts jetzigen Karuffellbesitzers Wilhelm Eknschüh, Jakobs Sohn, zu Langenselbold eingetragenen Grundstücke: Krtbl. 43 Nr. 14 Geinhäuserstraß« Nr. 4 = 4,03 ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum, 540 Mk. Nutzungswert, Krtbl. 43 Nr. 15, Hofraum die Hohlgärten, 0,19 ar, Krtbl. 43 Nr. 13, Hofraum daselbst, 0,57 ar, am 12. Mai 1908. vormittags 9 Uhr, durch das unlerzeichnLie Gericht an der Gerichtsstellr versteigert werden.

Langenselbold den 7. März 1908.

Königliches Amtsgericht. 6035

Handelsregister.

Firma G Ph. Wilhelm Wörner.

Die offene Handelsgesellschaft ist durch den am 5. Oktober 1907 erfolgten Tod des Gesellschafters Weißbindermeisters Georg Philipp Wilhelm Wörner in Hanau aufgelöst worden.

Das Handelsgeschäft wird unter unveränderter Firma von dem in Hanau wohnhaften, seitherigen weiteren Gesellschafter Weißbindermeister Johann Philipp Wilhelm Wörner in Hanau als Einzelkausmann fortgefüh'-t.

Der Ehefrau des Weißbindermcisters Johann Philipp Wilhelm Wörner, Elise geborene Gunkel, in Hanan ist Prokura erteilt.

Hanau den 12. März 1908.

Königliches Amtsgericht 5. 5985

Politische Rundschau.

Englisches Unterhalts. Im Lause der Sitzung fragte Sir Gilbert Parker, ob zum Schutze der Interessen der britischen Untertanen auf Haiti Kriegsschiffe dorthin ge­schickt werden würden. Schatzkanzler Asquith erwiderte, daß die KreuzerCressy" undJudefatigable" heute morgen den Befehl zur sofortigen Abfahrt dorthin erhalten hätten.

Der Dampfer Tatsu Maru ist freigelassen worden.

Mafsenhinrichtitngen in Haiti. Die Regierung der Republik Haiti hat in ihrem Kampfe gegen die Revo­lutionäre zu den schärfsten Gewaltmaßregeln gegriffen und , sich einer Anzahl ihrer gefährlichsten Gegner durch Festnahme und sofortige Hinrichtung entledigt. Da die Mitglieder der Opposition bisher Schutz bei den fremden diplomatischen ; Vertretungen, besonders der französischen Gesandtschaft fanden, sind ernstere Verwickelungen nicht ausgeschlossen. Der New Aork Herald meldet aus Port au Prince. Am Sonn­tag in aller Frühe wurden neun angebliche Verschwörer in ihren Wohnungen festgenommen und im summarischen Ver­fahren erschossen. Es geht das Gerücht, daß auch noch andere erschossen wurden. Dies ist die er sie Tat des neu» ernannten Ministers des Innern. Die Straßen sind fast ganz verlassen; es herrscht große Aufregung. Die Fremden werden terrorisiert; viele haben sich in auswärtige Gesandt- schafien geflüchtet. Die haitianische Regierung hat dem französischen Gesandten mitgeteilt, daß eine große Ver­schwörung gegen die Regierung entdeckt worden sei, die ihren Ursprung in den Konsulaten habe, und daß eS infolge­dessen unmöglich sei, die Verhandlungen über die Einschiffung der Flüchtlinge fortzuführen. Frank­reich müsse daher der Regierung sofort alle diejenigen auS- liefern, die sich auf die französische Gesandtschaft geflüchtet hätten. Dieses Gesuch wurde amtlich und schriftlich gestellt. Unter den Hingerichteten befinden sich drei Brüder Coicou, Felix Salnave, General Alluption, Casimir Merove, Dr. Limolhe und Paul Seins Fort. Einer der Brüder Coicou bezeichnete vor seiner Hinrichtung noch die beiden Majore Carraque und Mifford, den Hauptmann Dambrueville sowie die Leutnants Jolibos und Laroche als Mitschuldige. Diese wurden sofort vor das Kriegsgericht gestellt und werden wahrscheinlich bald erschossen werden. Die Regierung er­klärt, es seien ihr zahlreiche Briefe des Generals Firmin an die Verschwörer in die Hände gefallen; alle Briefe seien in der französischen Gesandtschaft geschrieben worden.

Paris, 16. März. Zu der revolutionären Bewegung in Haiti wird aus Port au Prince gemeldet, daß sich unter den ^Personen, die in der dortigen französischen Gesandtschaft Zuflucht suchten, auch Sanou, der bisherige Minister des Auswärtigen der Republik Haiti, befindet. Der Präsident Alexis hat einen Preis auf Sonons Kovf gesetzt.

Die Lage in Marokko.

Paris, 16. März. Wie General d'Amad« meldet, scheint die Bevölkerung lebhaft friedliche Zeiten und die Re­gierung Abdul Afis hcrbeizuwünschen. Während der An­wesenheit General d'Amades in Casablanca übernimmt Oberst Boutegourd den Befehl über die in Dar Ber Reschid bleibenden Truppen.

Tanger, 16. März. General Liauthcy und der Ge­sandte Regnault sind nach Casablanca abgereist, wo General d'Amade sie empfangen wird.

Paris, 16. März. Wie General d'Amade von gestern abend aus Uled Fatima meldet, ist er auf die Meldung non erheblichen Ansammlungen bei Uled el Urimi gegen die dortigen Höhen marschiert, von denen gegen 2000 Marokkaner, Reiter und Fußvolk, zum Angriff vorgingen. Die franzö­sischen Truppen warfen diese zurück und verfolgten sie über ihre Lagerplätze und Dörfer hinaus. Die Marokkaner er­litten bedeutende Verluste; viele find durch das Bajonett ge­fallen. Zelte und Herden wurden von den Truppen er­beutet, die aber jegliche Plünderung unterließen und Greise, Frauen und Kinder schonten. Die französischen Verluste sind sehr gering.

Deutscher Reichstag. Sitz.ung vom 16. März.

Am Bundesraislisâe : Sydow, Twele und andere.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Lesung des EtalS für die Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Steuern und Gebühren.

Abg. Dr. Roes icke (B. d, L.) befürwortet eine Reso­lution, in der die Regierungen ersucht werden, bei sämtlichen Zollämtern, bei denen eine zollamtliche Abfertigung von Gerste staltfindet, mit tmilichlichster Beschleunigung aus­reichend technische Einrichtungen zu treffen, um sämtliche Gerste, für die der ermäßigte Zollsatz von 1,30 Mk. für 100 kg beansprucht wird, so zu denaturieren, daß ihre Ver­wendung zu Malzzwecken unmöglich ist. Weiter verlangt die Resolution, daß nach Herstellung dieser technischen Ein­richtungen der Zollsatz von 1,30 Mk. nur noch für denatu­rierte Gerste zur Anwendung gebracht werde. Redner führt aus, daß die Differenzierung der Gerste in Malz- und Futter- gerste ebenso notwendig sei wie die Unterscheidung zwischen Eisenbahnschienen, die zum Eisenbahnbau oder die zum Häuser­bau verwendet werden, wie die Unterscheidung in Bau- oder Nutzholz. Die Behörden hätten die Pflicht, bei der Gersten- deklarierung mit aller Strenge vorzugehen. Wenn alle Quellen für die Reichscinnahmen, und namentlich hinsichtlich der Gerste, ausgenutzt würden, so könne eine ungeheure Summe herausgeschlagen werden. Mehrere Millionen seien hier für das Reich ohne neue Steuern zu gewinnen. Weitere Einnahmen seien zu erzielen durch die Reform der Mais- i Verzollung.

Abg. Speck (Zentr.) begründet eine Resolution seiner ; Partei, in der die Verzollung sänitlicher Gerste nach dem : Satze von 4 Mk. für 100 kg verlangt wird, sofern sie zur : Verwendung für Brauerei- oder Brennereizwecke geeignet oder bestimmt ist. Der Zollsatz von 1,30 Mk. soll nur auf solche ; Gerste zur Anwendung gebracht werden, die in geeigneter 1 Weise, durch Färben usw., amtlich gekennzeichnet sei oder i nachgewiesenermaßen zu Futierzwecken verwendet werden solle.

Staatssekretär Sydow: Ich habe mich in der kurzen 5 Zeit, in der ich meinem neuen Amte vorstehe, bemüht, mir in i dieser Frage eine selbständige Meinung zu bilden. DaS war ein ziemlich saures Stück Arbeit. Es kommt hierbei nament­lich der Handelsvertrag mit Rußland in Betracht, den wir nicht einseitig ausleg-n können. Wenn eS sich beranSstellt, daß bei der Ausführung der Zollbestimmungen Mißgriffe vorgekommen sind, so müssen diese beseitigt werden. Ich stimme dem bei, daß die von der Deklaraiion abweichende Verwendung der Gerste gegen Treu und Glauben verstößt. Die Schwierigkeit des Farvens besteht darin, daß wir kein gesundheitsschädliches Mittel verwenden dürfen. Wir verhandeln deshalb mit dem RcichSgesundheitsamt wegen eines neutralen Färbemittels. Ueber Strafbe­stimmungen schweben zur Zeit Verhandlungen. DaS bewußte Verwenden der als Futtergerstr bezeichneten Gerste zu Drau- oder Brennzwecken soll unter Strafe gestellt werden, andererseits. soll hier das prozentuale Färben ein» treten. Eine reine Freude war mir die Aussicht auf die neuen Einnahmequellen nicht.

Abg. Fuhrmann (natl.): Wenn bic Regierungen den ernsten Willen haben, die Auswüchse auf diesem Gebiete zu beseitigen, so stehen ihnen hierzu die Mittel schon heute zur Verfügung. Wir betrachteten bei dem Zolltarif die