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Wiertchährüch 1,80 M., m»natlich 60 Pfg., frr aul> bärtige Abounemen mit dem beteefseuden Postauslchia^ Die eitlzel« Nummer kostet 10 Psg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein» n, WaijenhaujeS in Hanau.

Gtncral-Anzciger

Amtliches OkM für Mt- uni FMKreis Sm«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die jüuigei-âa« PetitM »der »er« X«m Ä ^ im Lektamvrteil die Zeit« 16 ^

Verantwort!. Stedakte«! S. C^tedt* m HM»»

$£, 59 Fernsprechanschluß Nr. 605.

Amtliches.

Bekanntmachung

Am 1. April d. Js. geht die Verwaltung der 4'/folgen Anleihe (Prioritäts-Obligationen I. Emission) der vor- maligen Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft vom Jahre 1874 auf uns über.

Die Z i n 8 s ch e i n e dieser Anleihe werden alsdann «ingelöst:

durch die Staatsschulden-Tilgungskaffe in Berlin W 8, Taubenstr. 29,

durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W 56, Markgrafenstr. 46 a,

durch die Preußische ZentralqenossenschaftSkasse in Berlin C 2, am Zeughaus« 2,

durch die Reichsbankhauptkasse in Berlin W 56, Jäger« straße 34, sämtliche Reichsbankhaupt- und ReichS- bankstellen und sämtliche mit Kaffeneinrichtung versehene Reichsbanknebenstellen,

durch sämtliche preußische RegierungShauptkassen, KreiS- kaffen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen, durch die Hauptzoll- und Steuerkaffen,

durch sämtliche preußische Hauptzoll- und Hauptsteuerämter, durch alle den preußischen Hauptzoll- und Hauptsteuer­ämtern untergeordneten Amtsstellen der Ver­waltung der indirekten Steuern, sofern die vor­handenen Barmittel die Einlösung gestatten,

durch diejenigen Oberpostkaffen, an deren Sitz sich keine Reichsbankstelle befindet,

sowie durch die Bankhäuser Lehmann, Oppenheimer u. Sohn in Braunschweig, Mendelssohn u. Co. in Berlin und die Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin.

Die Zinsscheine können auch statt baren Gelder in Zah­lung gegeben werden bei allen hauptamtlich verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der Staat?« eisenbahnverwaltung, sowie bet Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staatssteuern. Ermächtigt, aber nicht verpflichtet zur Annahme an Zahlungs­patt sind die Reichspostanstalten.

Die Zinsscheine sind den Kassen nach Wertabschnitten geordnet mit einem Verzeichnisse vorzulegen, in welchem Stück­zahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme so­wie Namen und Wohnung des, EinliefererS angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert leicht zu übersehen und fcstzustellen ist. Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlich ver­abfolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird auf Wunsch von den Kassenbeamten bei Aufstellung der Ver­zeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

Die gekündigten Obligationen werden von dem genannten Tage ab von der Staatsschulden-Tilgungskaffe in Berlin tingelöst. Sie können jedoch mit den unentgeltlich abzu- litfcrnden Zinsscheinen nebst Anweisungen auch bei einer der Königlichen Regicrungs-Haupikasien, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. oder einem der oben genannten Bankhäuser eingereicht werden, diese Stellen werden die Effekten der Staatsschulden-Tilgungskaffe zur Prüfung vor­legen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung bewirken. 1 874II Ang. V 1618

Berlin den 15. Februar 1908.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, (gez.) v. Bischoffshausen.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Auf den Antrag des pp. hat der unterzeichnete Bezirks­ausschuß in Ittner Sitzung vom 6. Dezember 1907 nach Vortrao der Sache beschlossen:

den für das Wolnhaus pp. erforderlichen Dispens von § pp. der Baupolizei-Ordnung I vom 1. Juni 1906 zv versagen.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß in einer großen Anzahl von Fällen Hauseigentümer eigenmächtig und heimlich, ohne sich an Vv- Bestimmungen der Banpolizeiordnung zu kehren, Bauauskz-Hrnngen machen lassen, die nach den erwähnten Bestimmungen unzulâfstg sind.

Auch bei großer Aufmerksamkeit wird die Polizeiverwal- lung von solchen Ucbertretliilgen meist gar nicht oder doch erst nach Jahren infolge eines Zufalles Kenntnis erhalten. 3on der Strafbestimmung des 8 61 der Baupolizeiordnuna

Dienstag den 10. März

.........." ................

vom 1. Juni 1906 wird wegen der kurzen Verjährungs­frist nur in überaus seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden können.

Würde nun noch der Bezirksausschuß dergleichen straf­bare Handlungen durch die nachträgliche Erteilung von Dispenien begünstigen, so könnte das nur zu einer höchst bedenklichen Zunahme der baupolizeilichen Uebertretungen führen.

Der Bezirksausschuß ist daher entschlossen, nachträgliche Dispense zu unzulässigen, eigenmächtig ohne die vorgeschriebene Genehmigung der Baupolizeibehörde vorgenommeneu Bau­ausführungen regelmäßig und unnachsichtlich zu versagen.

Der Bezirksausschuß zu Cassel.

(L. 8.) gcz. Graf v. Bernstorff.

Wird zur Kenntnis gebracht.

Hanau den 4. März 1908.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Oberbürgermeister.

Dr. GebeschuS. 5449

Bekanntmachung.

Von den der Stadt Hanau in der Gemarkung Groß­auheim gehörigen Grundstücken ist noch eine Anzahl Parzellen unverpachtet.

Pachtgebote werden jederzeit in der Stadthanptkasse (Neu­städter Rathaus, Zimmer Nr. 4) während der Dienststunden entgeqengenommen, auch wird daselbst über die Lage der betreffenden Grundstücke an Hand der Karte Auskunft erteilt.

Hanau den 9. März 1908.

Stadthauptkaffe. 5427

LanilmtMlicher KreiNrei« sonnn.

Nächste Versammlung Samstag den 14. d. Mts., nachmittags S1/» Uhr, im Gasthauszum go ldn eN Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Vortrag des Herrn Viehzuchtinspektors Amtsrat Vaupel über die Anlage und Vorteile einer Jung­viehweide.

8. Neuwahl des Vorstandes.

4. Besprechung über den Bezug von Saatkartoffeln.

5. Bericht der Delegierten über die Generalversammlung des Vereinsausschusses der Landwirtschastskammer.

6. Mitgliederaufnahme.

7. Sonstiges.

Gleichzeitig werden seitens der Kornhausverwaltung im Vereinslokal Proben verschiedener Sorten Saatgetreide und Saatkartoffeln ausgestellt.

Die Herren Bürgermeister wollen vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau, den 6. März 1908.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der 88 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 in Verbindung mit 8 143 des Gesetzes über die allgemeine LandeSverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach Beratung mit dem Gemeindevor- sland für den Gemeindebezirk Roff-orf folgende Polizei- verordnung erlassen.:

S 1.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Feuer- löschordnung für die Gemeinde Roßdorf vom 5. Februar 1908 werden, soweit nicht wegen anderer gesetzlicher Be­stimmungen härtere Strafen nermirft sind, mit Geld bis zu 9 Mark, an deren Stelle im Nichtzahlungssalle eine ent­sprechende Haft tritt, bestraft.

8 2.

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

Roßdorf den 24. Februar 1908.

Die OrtSpolizeibehörde.

Lehning. 5473

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908

Gefundene und verlorene GeqenstSnde 2t

Gefunden: 1 weißes Taschentuch (gez. H. A.), 1 Pfandschein Nr. 14554, 1 silberner Trauring, 1 Double- Zieharmband mit weißen Steinchen, 1 langer weißer zum Teil durchbrochener Damen-Handschuh, 1 rotbraunes Hand- täicbchen (Inhalt: 2 Schachteln mit Haken und Oesen), 1 silberner Fingerhut, 2 kleine Bleistifte, 1 kleine? Notizbuch und Briefe für Fräulein Ida Hartmann in Niederissigeim.

Verloren: 1 brauner Sammetgürtel mit gelbet Schnalle, 1 VerzierungSstück von einem goldenen Armband.

Hanau den 10. März 1908.

Politische Rundschau.

Die Zunahme der Polen in Rheinland-West­falen ist eine ganz erstaunliche, besonders in den Industrie­gebieten. Gab es hier im Jahre 1861 nur 16 Polen, so wurden 1890 deren 31 000 gezählt, 1893: 55 000, 1897: 105 000 und heute rund 320 000, von denen die meisten im Bergbau beschäftigt sind. Um ihre nationale Eigenart zu sichern, haben sie sich vorzüglich organisiert. So bildete sich 1. ein Polenbund in Bochum, 2. der Hauptwahloerein in Bochum, 3. ein polnische? Hauptwahlkomitee in Bochum mit vielen Kreis- und Ortskomilees, 4. die polnische Berufsver­einigung in Bochum, 5. Verband der polnischen Arbeiterinnen mit dem Sitz in Bochum, 6. die polnische Vereinsbank in Bochum, 7. mehrere polnische Konsumvereine. Von den Vereinen mehr örtlicher Bedeutung bestehen etwa 70 Lokal­vereine, 3 polnische Frauenvereine, 6 polnische Handwerker- vereine, 1 Verein der polnischen Kaufleute und Gewerbe­treibenden, polnische Mäßigkeitsvereine, 1 Verband polnischer Gesangvereine, ein polnischer Unterrichtshilfsverein und eine große Anzahl polnisch-kirchlicherVereine, sodaß man in Rhein­land-Westfalen heute mehr als 400 polnische Vereinigungen zählt. Bedenkt man weiter, daß bei der Reichstagswahl 1903 20 000, im vorigen Jahre gar 30 000 polnische Stimmen abgegeben wurden, so wird sich die Tragweite dieser absoluten Selbständigkeit der Polen für die Entwicke­lung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im In­dustriegebiete des Westens leicht erkennen lassen. Daß di« Polen auf kommunalem Gebiete in größeren Gemeinden, wie zi D. in Wanne, schon sichtbare Erfolge errungen haben, be­weist eine größere Anzahl polnischer Gemeindevertreter zur Genüge.

Stöffel begnadigt. General Stöffel, der Verteidige» von Port Arthur, der, wie berichtet, kürzlich wegen der Uebergabe dieser Festung zum Tode verurteilt worden war, ist vom Zaren begnadigt worden. Es wird depeschiert: Petersburg, 7. März. Die Todesstrafe des Generals Stössel ist vom Zaren in zehnjährige Festungshaft umge­wandelt worden. Auch General Fock ist begnadigt worden.

Eine amtliche Auslassung jur bulgarischen Doppeltraunng bringt dieGeraer Ztg." :Den über die Vermählung des Fürsten von Bulgarien mit der Prin­zessin Eleonore von Reuß j. L. in der auswärtigen Press« Derbreiteten, gänzlich aus der Luft gegriffenen Nachrichten gegenüber, wonach auf dem Schlosse Öfterstem nur ein evan­gelischer Gottesdienst, aber keine evangelisch« Trauung statt« gefunden habe, wird hierdurch auf Befehl des Erbprinzen (Regenten des Fürstentums Reuß j. L. ) amtlich festgestellt, daß am 1. März b. I., mittags 12 Uhr, in her Schloß­kirche zu Osterstein eine vollgültige evangelische kirchliche Trauung unter strenger Beobachtung aller agendarischen Vor­schriften der evangelischen Kirche vollzogen worden ist." Da­mit darf die Angelegenheit als erledigt gelten.

Der Brief Kaiser Wilhelms a« Lord Tweedmouth.

London, 9. März. (Oberhaus.) Da« Hau? root in Voraussicht einer Erklärung Tweed mouths von den Mitgliedern dicht besetzt. Auch die öffentlichen Tribünen wie die Galerien der Diplomaten waren überfüllt. Lord T w e e d m o u t h sprach unter lautloser Stille und mit sichtbarer Bewegung:Ich habe gehört, daß einige Mit- glieder des Hauses gesonnen sind, über die ungewöhnlichen Angriffe, welche in der Presse tm Laufe der letzten tage erhoben sind, eine Anfrage zu stellen. Ich möchte jeder Anfrage, die gestellt werden könnte, zuvorkommen. ES ist Tatsache, daß ich am 18. Februar einen Brief vom Kaiser erhielt. Dieser Brief ging mir auf d m gewöhnlichen Weg« der Post zu. Der Brief war ent»Ur und persönlicher. Er war sehr freundlich gehalten und sein Ton war ganz ungezwungen. Ich zeigte ihn Grey, der mit mir einer Meinung war darüber, daß er als Privatbrief und nicht all ein amtliches Schreiben zu behandeln sei. Demgemäß sandte