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Amtlicher Gcgw für Stabb anb Fin-Kreis Sanaa.

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Die iünjgespâ« Petüjeü« ob« »er« R«M 39 Ug, im »ettometiteil bk 3«U M ft»

ee. WaijeuhaufeS m Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Set antwort! Redakteur! 9. «siedet ht H««a

Nr. 55

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

Donnerstag den 5. März^y-rnsprechanschluß Nr. eos. 1908

Amtliches.

Landkreis Ranau.

to Shiiliüflt Lätsemts.

Die Liquidationen der Mitglieder der Einkommensteuer- Voreinschätziingskommifstonen sind zur Zahlung auf die hiesige Königliche Kreiskasse angewiesen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Mitglieder hiervon in Kenntnis zu setzen.

Hanau den 4. März 1908.

Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Veranlagungs - Kommission für den Landkreis Hanau.

St 910 J. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Die nachbenannten Personen, welche auf die Dauer von 3 Jahren zu Schiedsmännern und Stellvertretern gewählt bezw. wiedcrgewählt und bestätigt sind, sind in Ge­mäßheit des § 5 der Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1879 verpflichtet bezw. auf den von denselben früher ge­leisteten Eid verwiesen worden.

a) Schiedsmänner :

1. Kaufmann Jean Bailly für den SchiedSmannS- bezirk Neustadt, Ostseite,

2. Brauereidirektor Georg Fi ll a u e r, für den Schieds- mannsbezirk Neustadt, Westseite,

8. Rentner Jean Weider t, für den Schiedsmanns­bezirk Altstadt, Ostseite,

4. Hauptmann a. D. v. Buttlar, für den Schieds­mannsbezirk Altstadt, Westseite.

b) Stellvertreter:

1. Kaufmann Heinrich Jost jr., für den SchiedS- mannsbezirk Neustadt, Ostseite,

2. Rentner Karl Weidert, für den Schiedsmanns­bezirk Altstadt, Ostseite,

L. Metzger m eister Andreas Schindler, für den Schiedsmannsbezirk Altstadt, Westseite.

Hanau den 24. Februar 1908.

Der Magistrat.

Hild. 5013

Holz-Verkauf.

Am Donnerstag den 12. März d. Js., von nachmittags 3 Uhr ab, soll in der Adam'schen Gast­wirtschaft zu Oberrodenbach das nachaufgeführte Holz auS dem Schutzbezirk Oberrodenbach, Zagen 30 a und Tot. und zwar:

Buchen: 8 rm Scheit, 16 rm Knüppel, 2,00 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.

Nadelholz: 14 rm Scheit, 9 rm Knüppel, 93 rm Stockholz 1. Kl., ca. 55 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.

öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboten werden.

5023 Königliche Oberförsterei Wolfgang.

Schülerinnenabteilung der kaufmännischen Fortbildungsschule.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 27. April, nachmittags 2 Uhr. Der Unterricht erstreckt sich auf wöchent­lich 10 Stunden, die außer am Samstag nachmittag von 24 Uhr abgehalten werden. Der Unterricht im Fran­zösischen ist wahlfrei. Es wird in folgenden Fächern unter­richtet:

1. Rechnen. 2 Std. Die 4 SpezieS unter Anwen­dung auf kaufmännische Verhältnisse, Bruchrechnung, Prozent-, Zins-, Diskont- und Terminrechnung.

2. Buchführung. 2 Sid. Buchung von 5 Ge­schäftsgängen nach der einfachen und doppelten Methode. Das amerikanische Journal.

3. Handelslehre und Korrespondenz. 8 Std. Vom Handel und den Handelspersonen. Der Betrieb deS Handels. Tauichmittel im Handelsbetriebe unter besonderer Berücksichtigung des Wechsels und Schecks. Briefe in Form von Korrespondenzgängen.

4. Stenographie und Maschinenschreiben.

3 Std. Verkehrsschrift und Einführung in die Grundlehren

der Debattenschrift. (System GabelSberger). Dau und Behandlung der Schreibmaschine. Fehlerloses Schreiben auf der R e m i n g t o n-, Smith-Premier- und Adler- maschine.

5. Französisch, (fac.) 2 Std. Einführung in die franz. Handelskorrespondenz. (Vorkenntnisse erforderlich!) Schulgeld jährlich 30 Mk. Anmeldungen werden vom 2.-6. März, von IW« bis 121/» Uhr vormittags, sowie Mittwoch den 4 März, nach­mittags von 34 Uhr, im Schullokale, Gärtner» stratze 67, entgegengenommen, können indes auch schrift­lich erfolgen.

Hanau den 28. Februar 1908.

Der Direktor.

Pfeifer. 4589

Politische Rundschau.

Kin Dkafporadank für einen ev. Bekenner­fürsten. Die evang. Gemeinde Karlsbad berichtet in ihrem Kirchenboten:Auch eines anderen Todesfalles müssen wir gedenken, welcher, obgleich fern von hier eingetreten, doch unserer Gemeinde einen schmerzlichen Verlust bedeutet. Se. Hoh. Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg hat sein Leben ausgehaucht. Jährlich war der hohe Herr ein Gast nicht allein unserer Quellen, sondern auch unseres Gottes­hauses. In den langen Jahren sind verschwindend wenige Sonntage vorübergegangen, an welchen und dann stets nur infolge körperlicher Leiden der Herzog nicht Teil­nehmer unserer Gottesdienste gewesen wäre. Herzog Ernst war bewußt evangelisch und scheute sich nie, solches zum Ausdrucke zu bringen. Auch materiell stützte Se. Hoheit unsere Gemeinde, indem er ihr alljährlich eine größere Spende zukommen ließ. Was uns aber vornehmlich wertvoll war, das war seine entschiedene Bekennerstellung, welche vielen Tausenden, die mit ihrer Kirchefertig" sind, zu denken geben müßte IUnsere Gemeinde hat allen Grund, dem hohen Herrn ein dankbares Gedächtnis zu bewahren." Auch in der Heimat bewies Herzog Ernst seine Treue zum evangelischen Bekenntnis mit Wort und Tat und zeigte sich dadurch seiner großen Ahnherren, Ernst deS Frommen und Johann Friedrichs des Großmütigen würdig.

Reichstags-Ang-legenheiten.

Berlin, 4. März. Die dem Reichstage zugegangenen Zu st iz Novellen sind heute ausgegeben worden. Die Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt neu: Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrecht- liche Ansprüche Wertobjekle bis 800 Mk. Jeder Zeuge ist zu beeidigen und zwar nach der Vernehmung. Die Be­eidigung von Sachverständigen findet nur auf Verlangen statt. Erfolgt eine Verurteilung zur Vornahme einer Hand­lung, so kann der Beklagte, sofern nicht die Handlung binnen einer vorbrstimmten Frist vorgenommen worden ist, zur Zah­lung der Entschädigung verurteilt werden. Die Höhe der Entschädigung unterliegt dem freien Ermessen des Gerichts. Die Növellezum Geri chtskostengesetz bestimmt neu, daß zur Deckung der von den Parteien nicht zu ersetzenden baren Auslagen P a u s ch s 8 tz e erhoben werden, im Falle einer Klageerbebung von mindestens 1/i Mark und höchstens 100 Mark. Die Novelle zur G e b ü h r e n o r d n u n g für Rechtsanwälte bestimmt neu: In der Berufungsinstanz und in der Revisionsinstanz erhöhen sich die Gebührensätze um drei Zehnteile. Ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht genannt.

Berlin, 4. März. Von den Freisinnigen, den Natio­nalliberalen, der Reichspartei und dem Zentrum wurden im Reichstage Interpellationen eingebracht, ob der Reichskanzler bereit sei, Auskunft :u erteilen, wann die Vor­lage betreffend die Erhöhung der Beamtenbesoldungen an den Reichstag gelange.

Berlin, 4. März. Ueber den in erster Lesung von der Reichstagskommission abgelebnten Sprachen-Para- g r a p h e n des Vereinsgesetzes wird ein Kompromiß ange- strebi, das auf folgender Grundlage zustande kommen dürfte. Die Freisinnigen begnügen sich mit der reichsgesetzlichen Fest­legung einiger Punkte, an die die Einzeistaalen gebunden sein sollen, wie: Befreiung der Wahlverhandlungen vom Sprachen­zwang und dergleichen. Ohne dieses Zugeständnis der Libe­ralen würde es den Landtagen an der Zuständigkeit in dieser Frage fehlen.

Preußischer tobtag.

Abgeordnetenhaus.

Sitzung vom 4. März.

Am Ministertisch: Breitenbach, v. Rheinbaben.

Die zweite Etatsberatung wird mit der Beratung des EisenbahnetatS,Einnahmen auS Personen- und Güterver­kehr", fortgesetzt.

Abg. v. Heybebrand (kons.): ES könne nicht ge­leugnet werden, daß der Anblick, den dieser Etat biete, kein erfreulicher sei. ES müßten, un^ihn zu balanzieren, außer­ordentliche Anleihen ausgenommen werden. DaS sei um so unangenehmer, als große Ausgaben auch sonst bevorständen und man nicht wisse, wie die Verhältnisse im Reich sich ge­stalten werden. Wünschenswert sei, baß der Etat übersicht­licher und klarer aufgestellt werde, als eS diesmal geschehen sei. Es dränge sich ferner die Ueberzeugung auf, daß der Etat in den letzten Jahren nicht genügend dotiert gewesen sei. Bedauerlich sei der hohe Betriebs koeffizient. Die Schuld an diesen Zuständen trage aber nicht allein die Regierung, sondern auch das -Haus. Es bleibe nichts anderes übrig, als sparsamer zu wirtschaften. Eingeschränkt werden müßten die kostspieligen Bauten, und sehr vorsichtig müsse bei dem Abschluß von Verträgen über Materiallieferungen verfahren werden. In Verfolg dieses Grundsätze» der Sparsamkeit sollte aber auch in der Vorbringung von Wünschen an die Eisenbahnverwaltung Zurückhaltung geübt werden. Selbst­verständlich dürfe die Sparsamkeit nicht unwirtschaftlich werden, sondern sie müsse das gute wirtschaftliche Instrument bleiben, das sie bisher unter der vorzüglichen Leitung des ElsenbahnressoriS gewesen ist. Die Anleihe für Verbesse­rungen des Betriebes könne jeder vor seinem Gewissen ver­antworten. Die Bestrebungen, die Betriebsmittel unter den einzelnen deutschen Staaten auszutauschen, fänden die Billigung seiner Freunde. Der Minister möge dafür sorgen, daß da keine societas leoiiina, keine für Preußen nachteilige Verbindung zustande komme. Mit äußerstem Mißtrauen würden es seine Freunde aber betrachten, wenn man etwa die preußischen Bahnen allmählich zu allgemein-deutschen Bahnen machen wollte. Die Tarifreform sei sehr dankens­wert durchgeführt. Ein völliger Fehlschlag sei die Fahr- kariensteuer, die nicht gebracht habe, was sie bringen sollte, dem Reich nicht geholfen, die preußischen Eisenbahnen aber geschädigt habe. Bei der Kritik des Zusammenhanges zwischen Eisenbahnen und preußischem Etat vergesse man nur allzuleicht die ungeheuren Vorteile, die der Staat aus den Eisenbahnen gezogen, die zahllosen Millionen, die aus ihnen für Kulturzwecke geflossen sind. Der Gedanke, die Einnahmen der Eisenbahnen nur bis zu einer bestimmten Höhe zu allge­meinen Staatszwecken hcranzuziehen, habe ja etwas Bestechen­des, aber er sei doch nur von geringem praktischen Werte. Er schließe mit der festen Hoffnung, daß wieder bessere Zeiten für unsere Eisenbahnen kommen werden und daß el an dem Hause liegt, das zu bewilligen, waS für das Eisenbahnwesen nötig sei, das von einem so vorzüglichen Sachkenner geleitet werde, wie dem gegenwärtigen Herrn Minister. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Abg. Wallenborn (Ztr.), auf der Tribüne fall völlig unverständlich, ist dem Finanzminister für die reiche Ausgestaltung des ExtraordinariumS dankbar und steht zu einer pessimistischen Auffassung keinen Grund.

Abg. Friedberg (nl.) kritisiert scharf die Aufstellung deS Etats, der geradezu als schiffbrüchig zu bezeichnen sei. Eine Besserung sei möglich, wenn nur ein bestimmter Teil der Eisenbahneinnahmen für allgemeine Staatszwecke ver­wendet werden dürfte. Natürlich gebe eS noch andere Mittel, aber die seien leider noch nicht in Betracht gezogen. Der optimistischen Auffassung deS Finanzministers von dem vorüber­gehenden Charakter der wirtschaftlichen Depression stehe die Ansicht des Kommissars des Eisenbahnminister» entgegen. ! Seine Freunde hätten rechtzeitig ihre warnende Stimme «r- z hoben. Mehr hätten sie nicht tun können. Jetzt lehnten sie i die Verantwortung für diesen Etat ab.

Finanzminister v. Rheinbaben: Es sei eigentümlich, daß Herr Dr. Friedberg seine Bedenken nicht schon im vorigen Jahre vorgebracht habe. Damals sei dieselbe Methode be­folgt worden. Es sei fast immer so gewesen, daß dir Aus­gaben den Voranschlag überschritten hätten. Nur sei diesmal i der entsprechende Einnahmeüberschuß auSgeblieben. Das konnte bei Aufstellung deS Etats nicht vorausgesrhen werden. Wir geben zu, daß einzelne Positionen be8. Etat» falsch auf­gestellt sind. Das System aber ist richtig. Nur der Grund­satz, daß die laufenden Verbesserungen des Betriebe» au» den Einnahmen der Eisenbahnverwaltung gedeckt werden, ermög­licht e8, daß die Einnahmen auch wirklich im richtige« Maß»