Wimm K Anzeiger
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Die fünf-efpalteu« Petit,«»« oder der« Nam» 19 PfA le «etlamvueü di« Zeile SS Pf».
«, Watfenhaujer in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
verantwortl. Redakteur! 9. Schrecker in Hann».
Nr. 52 Fernsprechanschlutz Nr. 605. Montag dtN 2. MäkZ
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Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Amtliches. X
Stadtkreis P)anau. Bekanntmachung.
Die Bespannung der Gietzsässer für bas Rechnungsjahr 1908 soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamte, Rathaus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Versiegelte mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Samstag den 14- Mârz, vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 26. Februar 1908.
Der Magistrat.
Dr. GebeschuS. 4761
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Hochstadt belegenen, im Grundbuche von da Band 14 Artikel 728 zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvcrmerkes auf den Namen des Weißbinders Johannes Kraft, Kaspars Sohn, in Hochstadt eingetragenen Grundstücke, Abt. I Nr. 7 und 8:
Krtbl. P 301/205 Hofraum im Kenner, Haus Nr. 145, a) Wohnhaus mit Anbau (A) = 2 ar 10 qm, Krtbl. P 302/206 Hofraum im Renner;
b) Waschküche mit Schweinestall — 13 ar 68 qm, Gebäudesteuernutzungswert zu a) = 210 Mk. Gebäudesteuernutzungswert zu b) = 12 Mk. — eingetragen in der Grundsteuermulterrolle unter Art. 162, in der Gebâudcsteuerrolle unter Nr. 142 —
am 30. April 1908, vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Hanau den 24. Februar 1908.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 4717
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Philipp Mandler in Hanau, Inhabers der Firma Ph. Mandler & Cie. ' in Hanau ist heute am 28. Februar 1908, vormittags 11 Uhr ■ 15 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts- j anwalt Dr. Nußbaum in Hanau ist zum Konkursver- ! Walter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 27. März 1908. Erste Gläubigerversammlung am 27. März 1908, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 15. April 1908, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 hier, Markt- , platz 18, Zimmer Nr. 5.
Hanau den 28. Februar 1908. * 4715
Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts 5- '
Politische Rundschau.
Die Kavallerie-Divisionen, die in diesem Jahr aufgestellt werden, zeigen folgende Zusammensetzung: Kavallerie-Division A beim XVI. Armeekorps. 34. Kavallerie- Brigade Dragoner 9, Ulanen 14, 30. Brigade Ulanen 11 und 15, 28. Brigade Dragoner 20 und 21, Reitende Abteilung Feldartillerie-Regiment 8, Maschinengewehr-Abteilung 2, Kavallcrie-Pionier-Abteilung vom XVI. Armeekorps. Kavallerie-Division B beim V. Armeekorps Leib-Husaren-Bri- gade, Husaren 1 und 2, 12. Brigade Husaren 6, Ulanen 2, 10. Brigade Ulanen 1, Jäger zu Pferde 1, Reitende Abteilung Feldartillerie-Regiment5, Maschinengewehr-Abteilung 8. Kavallerie-Division 0 beim XVI. Armeekorps. 22. Brigade Dragoner 5, Husaren 14, 20. Brigade Dragoner 16, Husaren 17, 18. Brigade Husaren 15 und 16, Reitende Abteilung Feldartillerie-Regiment 11, Maschinengewehr - Abtèi-' lung 7. Kavallerie - Division D beim VIII. KorpS. 21. Brigade Dragoner 6, Ulanen 6, 15. Brigade Kürassiere 8, Husaren 7, 14. Brigade Husaren 11, Ulanen 5, Stab und 2. Batterie Reitende Abteilung Feldartillerie-Regiment?, Maschinengewehr-Abteilung 9. Die Gardc-Kavalleric-Divi- sion zieht zu ihrer Uebung die 1. bitt 8. Garde-Kavallerie-
Brigade heran. Für den Zusammentritt der Division A~er» gehen besondere Bestimmunen, die Division B hat ihre Uebungen bei Posen und hält im Anschluß daran eine Uebung im Aufklärungs- und Sicherungsdienst gegen die verstärkte 11. Brigade ab, wobei ihr eine Kavallerie-Pionier-Abteilung vom V. Armeekorps zugeteilt wird. Divisionen C und D üben auf den Truppenübungsplätzen Senne und Elsenborn.
Landtagsersatzwahl. Im 6. Wahlkreise des Regierungsbezirks Frankfurt (Oder) wurde bei der Ersatzwahl zum Abgeordnetenhaus? Prinz Wilhelm zu Löwenstein auf Drehnow (kons.) mit 251 gegen 8 Stimmen gewählt.
Generalstreik als Protest gegen das preußische Wahlrecht. Pie Zentralleitung der sozialdemokratischen Partei soll, wie die „Freis. Ztg." von einwandsfreier Seite hört, für den 18. März d. I. den Generalstreik angeordnet haben. Alle Arbeitnehmer, die einer sozialdemokratischen Organisation angehören, sollen an diesem Tage die Arbeit ruhen lassen, um gegen das Wahlrecht in Preußen zu demonstrieren.
Der Kampf gegen die Trusts. Nach einem Telegramm aus Cleveland erhob der Staatsanwalt eine Klage gegen die Standard Oil Company zum Zwecke ihrer Auflösung, gestützt auf einen ähnlichen Prozeß in St. Louis. 200 Beamte sind geladen.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 29. Februar.
Abänderung der Gewerbeordnung.
Am Bundesratstische: Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg, Kommissare. . Der Präsident eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Min. Eingegangen sind die Vorlagen zum Ge. richtsverfassungsgesetz (Zivilprozeßordnung), - Gerichtskosten- gesetz und zur Gebührenordnung für die Rechtsanwälte.
Die erste Lesung des Gesetzes über die Herstellung von Zigarren in der Hausarbeit in Verbindung mit der Ge- werbeordnungsnovclle und mehreren internationalen Abkoinmen wird fortgesetzt.
Abg. P a ch n i ck e (frs. Vgg.) führt aus, arbeiterfeindlich seien die in der Vorlage gemachten Vorschläge durchaus nicht, sie stellten eine Entwicklung des Arbeiterrechles dar, mit der auch die Sozialdemokratie zufrieden sein könne. An Bedeutung übertreffe die Vorlage alle Arbeiterschutzgesetzent- würfe seit 1890. Wenn man behauptet, daß hier der Zcnlralverband der Industriellen die Hand geführt habe, so übersehe man geflissentlich, daß auch Bestimmungen vorgeschlagen sind, die sich direkt gegen dessen Tendenzen richten. Die Gewerbeorduungsnovelle bringe zahlreiche gewünschte Neuerungen. Durchaus zweckmäßig sei, daß. um die Unterscheidung zwischen Fabrik- und Handwerksbetrieb zu erleichtern, die Zahl der beschäftigten Leute entscheidend fei. Man dürfe annehmen, daß man den Zehnstundentag für die Frauen genau so glatt durchsetzen werde, wie der Elfstundentag im Jahre 1891 durchgesetzt wurde. Verlangt werden müsse, daß die Gewerbeaufsicht energisch ausgeübt werde; sie verdiene den Vorzug vor der Ortspolizei. Bei der Frage der Konkurrenzklausel betrachtet sich seine Partei als Vermittlerin zwischen den sich gegenüberstebenden Anschauungen; das gesetzliche Einschreiten solle mit größter Vorsicht erfolgen. Dringend not tue eine Kodifikation des Gewerberechtcs.
Caspar, Direktor im Reichsamt des Innern, erklärt die gestrigen Ausführungen Molkenbuhrs für unrichtig, da der § 120 a sich mit auf die Familienmitglieder und nicht allgemein auf die Hausindustrie beziehe; die Bestimmungen des § 154 bezögen sich nur auf die Fabriken.
Abg. S ch m i d t - Altenburg (Rfpt) führt aus, es werde sich fragen, ob man dem Bundesräte so weitgehende Befugnisse erteilen könne, wie sie hier verlangt werden. Die Ausführung des obligatorischen Fortbildungsschulunterrichts bis zum 18. Jahre scheine ihm bedenklich. In diese Verhältnisse dürfe man nicht mit zu rauher Hand eingreifen. (Beifall rechts.)
Abg. Behrens (ivirtsch. Vgg.) begrüßte die Vorlage freudig. Seine Partei sei von. jeher bemüht gewesen, das Los der weiblichen Arbeiter und der arbeitenden Kinder zu erleichtern. Die Heimarbeit sei hauptsächlich eine Wohnungsfrage. Es müsse mehr Dampf in der Wohnungsfrage gefordert werden. Die Wirksamkeit des Gesetzes werde davon abhängig sein, ob der Registrierzwang eingeführt werde. Bedenklich sei ihm die weitgehende sozialpolitische Mitwirkung der Polizei; diese würde durch arbeitsfähige Arbeitskammern überflüssig gemacht werden. Leider enthalte die Novelle keine Bestimmung über die Sonntagsruhe. Der Ucberiveisung an eine 28qliebriqe Kommission stimme er zu.
Abg. Manz (frs. Vpt.) hält die Vorlage nicht für Fli^ arbeit, sondern für einen Eingriff in daS Gewerbelrben, d^ zum Schutze der Arbeiterschaft gemacht werden müsse. D gestrigen Ausführungen Molkenbuhrs über den Zentralver' band der Industriellen seien insofern übertrieben, als sich bic Regierungen doch wohl nicht am Gängelbande des Vereins befänden. Auf Einzelbestimmungen eingehend, führte der Redner aus, daß zu erwägen sei, ob man nicht durch die Zusammenfassung der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte unter Angliederung der technischen Angestellten zu einem einheitlichen Arbeitsgericht kommen könne. Die Konkurrenzklausel müsse eingeengt werden. Man solle Arbeiterausschüsse schon für Betriebe von 30 Arbeitern obligatorisch machen.
Der oldenburgische Bundesvollmächtigte Eucken- Addenhausen erklärt gegenüber den gestrigen Ausführungen Molkenbuhrs, daß durch die Behandlung der Reichsverwaltung die oldenburgische Regierung sich in keiner Weise benachteiligt, geschweige denn verletzt fühle; am wenigsten sei dies der Fall bei den Arbeitskammern, denn dieser Entwurf sei durch die Reichsverwaltung der öffentlichen Kritik zugänglich gemacht worden, bevor der Bundesrat in die Verhandlung darüber eintrat. Nach seiner Erfahrung stehe es in der Absicht und in dem guten Willen der Reichsverwaltung, bei jeder Gelegenheit die Bundesregierungen möglichst bundesfreundlich zu behandeln und die Dundesvorlage ihnen möglichst zugänglich zu machen. Sollte wirklich ein Einzelfall vorgekommen sein, so sollte man doch kein solches Wesen daraus machen. Es komme auf den Geist an, in dem die Bundesregierungen behandelt werden.
Abg. Werner (Rfpt.) führte aus, daß man in der sozialpolitischen Gesetzgebung auf das Zentrum -nicht verzichten könne. Die Sozialdemokratie hätte nur das Interesse, Unzufriedenheit unter den Arbeitern zu erwecken. Der Vorlage könne man im allgemeinen zustimmen. Die Maximal- arbeitszeit und die Mindestruhezeit für Frauen sei freudigst zu begrüßen. Seine Partei verlange die Einführung obligatorischer Ausschüsse.
Abg. Fleischer (Ztr.) führt aus, das internationale Abkonimen über das Verbot der Nachtarbeit der gewerblichen Arbeiterinnen und das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern hängt mit der Frage der Konkurrenz zusammen. Er begrüße das Abkommen und betrachte es als einen ersten Schritt auf der Bahn nach vorwärts.
Abg. C o n tz e (natl.) bespricht die Verhältnisse in der Hausindustrie für Cigarrenfabrikation. Die Schäden der Heimarbeit lägen zunächst in den schlechten Wohnungen; hier wolle der Entwurf Wandel schaffen. Die betreffenden Bestimmungen würden einer genauen Prüfung bedürfen. Ueber- gangsbestimmunssen seien notwendig, damit die Arbeiter sich an das Gesetz gewöhnen.
Abg. Geyer (Soz.) betonte, der Vorwurf der Arbeiter- feindlichkeit träfe auch diese Vorlage in Bezug auf die Cigarrenhausarbeit. Die Arbeiterschaft habe stets ein vollständiges Verbot der Hausindustrie verlangt. Redner besprach dann die schlechten Wohnungen der HauSarbeiter, denen auch die angestellte Enquete keine Besserung brachte. Die HauSarbeiter seien die Lohndrücker für die gesamte Arbeiterschaft. Die Regierung habe sich die Arbeit mit diesem Entwurf nicht schwer gemacht, im wesentlichen sei er nur eine Umschreibung der schon seit Jahren bestehenden Verordnungen für die Cigarrenfabrikation. Auch die Kinderschutzbestimmungen seien vollständig ungenügend.
Hierauf wird die Weiterberatung auf Montag 1 Uhr vertagt ; außerdem Etat des Reichsamts des Innern.
Schluß 6 Uhr.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 29. Februar.
Am Ministertisch: v. Moltke.
Präsident v. K r ö ch e r eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten.
Das Haus ist schwach besetzt.
Der Etat des Ministeriums des Innern.
(Dritter Tag.)
Die allgemeine Besprechung über die Landratèämt« wird fortgesetzt.
Frhr. v. Zedlitz (freit.): Wir müssen danach streben, das Landratsamt als die Zusammenfassung der gesamten obrigkeitlichen Gewalt zu konstruieren. Die verschiedenen technischen Beamten müssen in engere und geordneter« Beziehung zu dem Landrat gesetzt werden, damit die Mit- wirkuno dieser Beamte» uu BeüariLiaü« rafda »Hn« bw llw-