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General-Anzriger

Amtliches Grgm für Mt- twi Mkeis Ssm.

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Di« sLufgtjprltvl« Petüzeil« oba bm* «tau» 89 ta ÄÄamtateil bie AM 86 P^

M Waisenhaus«» in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwort!. Stedakte«: v. Schreck», M Haä»

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Nr. 48 F-rnspr-cha«schl«tz Nr. 605» Mittwoch den 26. Februar y*t»M»M»»»^»«M«»»»"-""gM^' —■.■■■ — ......... I .........

Fernsprechanschlutz Nr. 605* 190 8

Amtliches.

Stadt- und Candkreis ^anau. Bekanntmachung.

Es wird zur Kenntnis der beteiligten Kreise gebracht, daß im Stadtkreise Hanau bei Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, besonders auch bei dem Lamboyfest, Atts- spielunqen gerinawcrtiger Gegenstände durch Ver- losung, Glücksrad, Würfelspiel, Ringwerfen, und dergleichen in Zukunft nicht mehr zugelasten werden, und daß auch die Ortspolizeibehörden deS Landkreises angewiesen sind, AuSnabmen von dem Verbot dieser Ausspielungen nicht mehr zuzul assen.

Hanau den 21. Februar 1908.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 1019II v. Beckerath.

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Landkreis Ran au.

BekmtlnchunM des Königlichen Lankrntsknlts.

An die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher.

Bei der Einziehung der durch polizeiliche Strafverfügung auf Grund des Gesetzes vom 23. April 1883 (G.-S. S. 65) festgesetzten Geldstrafen verrechnen einzelne Polizeiver­waltungen die eingehenden Beträge zunächst auf die ent­standenen Kosten und Auslagen und erst die Restbeträge auf dir erkannte Strafe. Nach einem Erlaß des Herrn Ministers des Innern ist dieses Verfahren nicht richtig; vielmehr ist grundsätzlich und in Uebereinstimmung mit der Vorschrift des 8 28 Absatz 4 Strafgesetzbuch daran festzuhalten, daß in Höhe der vom Verurteilten eingezogenen Beträge die Voll­streckung der Freiheitsstrafe unbedingt ausgeschlossen ist. Erst nach Tilgung des Strafanspruchs durch Zahlung oder Ab­büßung tritt die Verrechnung auf die baren Auslagen ein. Soweit letztere nicht beitreibbar sind, fallen ste den betreffen­den Gemeinden oder Gutsbezirken als den Trägern der orts- polizeiltchen Verwaltungskosten zur Last. Ich ersuche hier­nach fortan zu verfahren.

Hanau den 20. Februar 1908.

Der Königliche Landrat.

V 1228 v. Beckerath.

Handelsregister.

Firma Hanauer Kunstseidefabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hanau.

Der Gesellschaftsvertrag vom 14. August 1905 ist bezüglich der Aufstellung der Bilanz durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. Januar 1908 ge­ändert worden.

Ferner ist daS Stammkapital um 4000 Mark er­höht worden, sodaß es jetzt 39000 Mark beträgt.

Hanau den 20. Februar 1908.

i Königliches Amtsgericht 8. 4355

Bekanntmachung.

Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen für da« III. See- bataillon in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1908, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1909, Heimreise: Frühjahr 1911. Bedingungen: Mindesten« 1,65 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1889 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körper­licher Entwicklung). Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dechdecker, Tischler, Glaier, Töpfer, Maler, Klempner usw.) Vnd andere Handwerker (Schuster, Schneider, Gärtner usw.)

In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täg­lich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei Jahre zu richten an M 605

Kommando deS III. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.

Stadtkreis Ran au.

Bekanntmachung.

Die Ausführung der Neitpflastermrsisar beite» in der Nordstraße zwischen Schirn- und Eberhardstraße soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Bauamie, Rat­haus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht auS und können von dort bezogen werden.

Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versek-ne An­gebote sind bis zu dem auf Mittwoch den 11. März, Vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin ein­zureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 2 Wochen.

Hanau den 22. Februar 1908.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 4303

Städtisches Wannen- und Brausebad.

Bangertstraste 2 (Eingang: Große Dechaneistraße).

Geöffnet für Männer:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 8—12 Uhr vormittags und 2—8 Uhr nachmittags.

Sonntag von 8—12 Uhr vormittags.

Geöffnet für Kranen:

Dienstag und Freitag von 8—12 Uhr vormittags und 2—8 Uhr nachmittags.

Preise der Bäder:

Brausebad mit Wäsche 10 Pfg.,

Wannenbad mit Wäsche 25 Pfg., Wannenbad ohne Wäsche 20 Pfg.

Hanau den 2. Januarr 1908.

Der Magistrat.

Dr. GebeschuS. 857

Politische Rundschau.

Der Gesetzentwurf betr. den Wohnnngsgeld« znscknst der Reichsbeamten und bie Klasseneinteilung der Orte sieht nach einer durchaus zuverlässigen Mitteilung der „Deutschen Postzeitung" wie bisher sechs Tarifklassen und, anstatt der bisherigen fünf, neun Ortsklassen vor. In welche Ortsklassen die einzelnen Orte eingereiht werden, ist noch nicht bekannt. Von der ursprünglichen Absicht, die mittleren Beamten zukünftig in zwei Tarifklassen zu trennen, ist, wie daS genannte Blatt aus sicherer Quelle mitzuteilen in der Lage ist, erfreulicherweise endgültig Abstand genommen worden. Hoffentlich werden bei der neuen Klasseneinteilung nicht nur die Wohnungsmieien, sondern auch die Lebens- mitlelpreise, Steuerverhältnisse und Aufwendungen für Schul­unterricht mit in Betracht gezogen, damit der bisherige Wohnungsgeldzuschuß den Charakter einer Ortszulage erhält. Die Berücksichtigung der drei letztgenannten Faktoren ist für die Beamten der Orte, die hiernach als besonders teuer an­gesehen werden müssen, von größter Bedeutung.

Die Erhöhung der Beamtenaufbeffernng. In der Budgetkommisson des Abgeordnetenhauses hat der Finanz­minister mitgeteilt, daß sich der Bedarf für die Besoldung?» aufbesserungen in Preußen von 117 auf 127 Millionen er­höbt habe; worin der Mehrbedarf seinen Grund hat, hat er anscheinend nicht gesagt. Es ist anzunehmen, daß die Staats­regirrung zu der Ueberzeugung gelangt ist, eine den Ausgleich der allgemeinen Verteuerung der Lebenshaltung und die Beruhigungen der Beamtenschaft bezweckende Gehaltsauf­besserung könne diese ihre Zwecke nur erreichen, wenn sie sich auf alle Beamtenkategorien, die nicht in den letzten Jahren eine namhafte Aufbesserung erfahren haben, erstreckt. Mit den nunmehr in Aussicht genommenen Mitteln läßt sich dies be­werkstelligen.

Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages trat am 14. und 15. Februar in München zu einer Sitzung zusam­men, nachdem vorher seine ständigen Kommissionen für das Gewerberecht, für Handel und Verkehr und für das Unterrichtswesen getagt hatten. Die Be­ratungen des Ausschusses erstreckten sich zunächst auf die gesetz- geberischen Vorlagen, die dem Reichstag teils schon zur Be­schlußfassung vorliegen, teils in absehbarer Zeit zugehen werden. Zu dem Gesetzentwürfe betr. die Aende­rung deS zivilprozeßualischen Verfahrens beschloß der Ausschuß eine Resolution, worin er für eine möglichst baldige Reform des gesamten Zivilprozeßver- fahrenS eintritt. Um iedoch eine erhebliche Verzögerung der von der vorliegenden Novelle zu erwartenden Verbesserung im amisgerichtlichen Verfahren zu vermeiden, stimmt der Ausschuß der durch die Novelle beabssichligten einstweiligen Reform des amisgerichtlichen Verfahrens zu. Allerdings wird die Erhöhung der Zuständigkeit auf 800 Mark als zu weit gehend abgelehnt und eine Zuständigkeitsgrenze von 500 Mk. »orgeschlagen. Zurückgewicien werden ferner der Ausschluß

der BerufungSmöglichkeit bei Streitgegenständen unter 50 Mark und die Verteuerung des Verfahrens, wie ste von der Festsetzung von Pauschalgebühren und Zusatzgebühren bei der Abhaltung von mehr als 3 bezw. 6 Terminen befürchtet wird. Die Resolution tritt ferner dafür ein, daß die ver­schiedenen neuen Vorschriften, soweit fie zur Erleichterung und Beschleunigung des amtSgerichtlichen Verfahren geeignet erscheinen, soweit als möglich auch auf daS landgerichilich« Verfahren ausgedehnt werden sollen. Endlich gibt die Re­solution Vorschläge zu* weiteren Verbilligung und Beschleu­nigung deS Prozeßverfahrens. Bei der Beratung bet Börs engeietznovelle stimmte der Ausschuß deren Tendenz, Minderkaufleute von der Beteiligung an Börsen- termingeschäften fernzuhalten, im allgemeinen zu. Mit Rück­sicht auf die Schwierigkeiten der Unterscheidung zwischen Fabrik und Handwerk hielt er jedoch die Aufnahme deS Be- griffi „Handwerker* in die §§ 50 und 54 der Novelle für bedenklich, weil bisher eine einwandfreie Definition deS Be­griffes fehlt und infolgedessen neue Schwierigkeiten und Streitigkeiten von einer Aufnahme deS Begriffes befürchtet werdet,. Der Ausschuß beschloß, in einer Resolution dafür einzutreten, daß von der Aufnahme deS Handwerksbegriffs ie bie Novelle Abstand genommen und die Eintragung ins Handelsregister als ausreichend für daS Vorhandensein bet Eigenschaft als Vollkaufmann im Sinne der Novelle ange­sehen wird. Beschlossen wurde ferner bei der Beratung bei Scheckgesetzt«, in einer beschleunigten Eingabe an bet, Reichstag, den Wunsch deS KammertageS zur Kenntnis zu bringen, daß die im $ 11 bei ScheckgesetzentwurfS bemessen« Frist zur Zahlung bei Schecks von 10 Tagen auf 14 Tage erhöht und daß die Sollvorschrift bei § 2 betr. die passiv« Scheckfähigkeit zu einer Mußvorschrift umgewandelt wird. Beschlossen wurde ferner, den Handwerks- und Gewerbekam- mern eine lebhafte Agitation in der Richtung der Einbürge- rung des Scheckverkehrs in den Handwerkerkreisen zu empfehlen Der Ausschuß beschäftigt« sich ferner mit dem Entwurf einei Gesetzes betr. die Errichtung von Arbeitskammern. Von einer endgültigen Stellungnahme wurde abgtsehen, viel­mehr beschlossen, zunächst den deutschen Handwerks- undGt» werbrkammern Gelegenheit zu geben, sich gutachtlich zu beta Entwürfe zu äußern. In gleicher Weise würd« eine Stellung­nahme zu den Vorschlägen betr. d i e R e g «l u n g d er Sonntagsruhe im HandelSgew«rb« unb bit Bekämpfung deS unlauteren Wettbewerb! verschoben bis zum Eingang der Aeußerungen der deutsche» Handwerks- und Gewerbekammern. In der Gew«rb«- ordnungSnovelle beschloß brr Ausschuß eine Reso­lution, worin er seinem Bedauern Ausdruck gibt, daß bit Handwerks- und Gewerbekammern zu biefer Novelle nicht rechtzeitig gutachtlich gehört worden seien, obwohl dies« Ge- werbeordnungSnovell« mit der Ausdehnung der Arbeiterschutz- bestimmungen die ProduktionSbedingungen gerabe bei Hand­werks erheblich beeinflussen würde. Die Resolution ersucht ferner um Aufnahme einer authentischen und klaren Be­stimmung in den endgültigen Wortlaut bei Gesetzes, wonach bie Novelle lediglich die einheitliche Durchführung d«S Arbriter- schutzeS regeln soll, daß aber bie Zugehörigkeit zur Organi­sation des Handwerks hierdurch in keiner Weis« beeinflußt werden soll. Endlich stellt die Resolution das Ersuchen, daß unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse deS Hand­werks von vornherein im Reichstag bestimmte Grundsätze festgestellt werden möchten, nach denen für das Handwerk Ausnahmen gemacht oder bestimmte Vorschriften für einzeln« Handwerkszweige ausgedehnt werden sollen. Vor bet An­wendung dieser Vorschriften sollen die Handwerks- und Ge- werbckammern gutachtlich gehört werden. Zum Reichs- vereinsgesetz wurde beschlossen, in einer Eingabe beim Reichstag darum nachzusuchen, daß jugendliche Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme an politischen Vereinen aus­geschlossen würden. Aus den übrigen VerhandlungSgegen» ständen der Tagesordnung seien noch folgende Punkt« her- vorgehoben: Zur Klärung der Frage der LehrlingS- Haltung durch unselbständig« Handwerker wurde beschlossen, durch eine besondere Erhebung bie Er- fahrungen der einzelnen Kammern und dir Verhältniss« in den einzelnen Kammerbezirken festzustellen. Zu ber Frag, des Eigentumsvorbehalts an Maschinen soll dem preußischen Minister für Handel und Gewerbr rin rin- gehender Bericht erstattet werden, worin bit Stellungnahm, der Handwerks- unb Gewerbekammern gekennzeichnrt werben soll. Der Ausschuß beschloß, prinzipiell im Jnteressr bei Handwerk« für die rechtliche Zulassung bei Eigentum-vor­behalts sich zu erklären. Dir Bestrebungen auf F r st - legung drS Ostrrfrstrs sollen durch eine befonbert Eingab« unterstützt »erben. Zur B«kim»l»»S d *