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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Lerautwortl. Redakrem: «. Schreck«, ie Hema»

Mx. 41 Fernfprechanschlvtz Nr. 605»

Amtliches.

Gemäß § 9 deS ReichsgesetzeS, betreffend die Schlachivieh- und Fleischbeschau vom 8. Juni 1900 (Reichs-Gesetz-Blatt S. 547), § 17 Absatz 2 deS Gesetzes, betreffend die Aus­führung des Schlachtvieh- und FleischbeschaugesetzeS vom 28. Juni 1902 (Gesetz-Sammlung S. 229), sowie § 67 Absatz 4 der Ausführungsbestimmungen, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau einschließlich der Trichinenbeschau bei Schlachtungen im Jnlandc vom 20. März 1903 (Min.-Bl. S. 56) ordne ich für den Umfang deS Regierungsbezirkes folgendes an:

Einziger Paragraph.

Die Befugnis der OrtSpolizeibchörde zur unschädlichen Beseitigung des zum Genuß für Menschen untauglichen und zur Verwendung für andere Zwecke nicht zugelassenen Fleisches (8 9 Absatz 5 deS Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau) wird den Fleischbeschauern insoweit über­tragen, als es sich um die unschädliche Beseitigung einzelner Organe und geringwertiger Fleischteile handelt, und der Be­sitzer mit der Beseitigung einverstanden ist.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (All 4657/07).

Cassel den 23. Januar 1908.

Der Regierungs-Präsident.

V Nr. 868 Graf v. Bernstorff.

In der Beilage zu Nr. 52 des Zentralblattes für daS Deutsche Reich vom Jahre 1907 ist das neue Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Kranken­häuser und medizinischwissenschaftlichen Institute gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901 ver­öffentlicht worden. Ein ausführlichere Angaben enthaltendes Verzeichnis der preußischen Anstalten enrhält die Nr. 2 des Ministerialblattes für Medizinal- usw. Angelegenheiten vom Jahre 1908.

Im Regierungsbezirke Cassel sind zur Annahme von Praktikanten ermächtigt: die Landkrankenhäuser in Cassel, Fulda, Hanau und Hersfeld, die LandeShospitSler in Haina und Merxhausen, die Lungenheilstätten „Sladtwald" bei Melsungen und in Oberkaufungen, das St. V i n e e n z- Krankenhaus in Hanau und die Landesheilanstalt in Marburg (AII 10020/07).

Cassel am 30. Januar 1908.

Der Regierungs-Präsident.

J. V.: gez. Schenk zu Schweinsberg.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Das städtische Meldeamt befindet sich im Hause Landstraße Nr. 41, Obergeschoß, die Stenerver- Waltung im Hause Marktplatz Nr. 14, 1. Ober« geschah.

Hanau am 1. Februar 1908.

Der Magistrat.

Hild. 2655

Bekanntmachung.

Von den der Stadt Hanau in der Gemarkung Groß­auheim gehörigen Grundstücken ist noch eine Anzahl Parzellen unverpachtet.

Pachtgebote werden jederzeit in der Stadthauptkasse (Neu­städter Rathaus, Zimmer Nr. 4) während der Dienststunden entgegengenommen, auch wird daselbst über die Lage der betreffenden Grundstücke an der Hand der Karte Auskunft erteilt.

Hanau den 14. Februar 1908.

Stadthauptkasse. 3477

Handelsregister.

„Alban & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Bruchköbel.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

..Der Gesellschaftsvertrag ist am 3. Februar 1908 ge­schlossen.

Gegenstand des Unternehmens ist:

s--wrichtung und Betrieb einer Ringofenziegelci in Bruch­köbel. Der Ankauf der dafür benötigten Grundstücke zu Lehm- und Thongruben sowie der Verschleiß der gewonnenen Produkte.

DaS Stammkapital der Gesellschaft beträgt 30 000 Mk.

Der Gesellschafter Johannes A I b an hat das Grund­eigentum:

Dienstag den 18. Februar

BgggU...........- ..... —-—-—.■'- ——' -.....-T~~£ Kartenblatt 1 Nr. 228, Acker bei der Hohl, 16 ar 14 qm, und Kartenbl. 1 Nr. 844/227, Acker bei der Hohl, 93 ar 57 qm in der Gemarkung Bruchköbel belegen, sowie die zu der von ihm bisher in Bruchköbel betriebenen Ziegelei gehörigen Ge­räte und Utensilien eingebracht. Ihm wird der Wert dieser Gegenstände zu dem Betrage von Mark 8000 auf das Stammkapital angerechnet, wovon 7500 Mark auf das ein» gebrachte Grundvermögen und 500 Mark auf die eingebrachten beweglichen Gegenstände entfallen.

Der Geielischaster Jean Wilhelm Wörner hat in die Gesellschaft die Grundstücke der Gemarkung Mittel­buchen

Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 38, Acker im „Köbeler Wingert" 7409 qm groß, und Gemarkung Bruchköbel

Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 229, „auf dem Mönchhelf­morgen" 3000 qm groß,

zusammen im Wert von 8600 Mark eingebracht, welcher Betrag dem Gesellschafter Jean Wilhelm Wörner auf das Stammkapital angerechnet wird.

Die Geschäftsführer sind:

Ziegeleibesttzer Johannes Alban in Bruchköbel, Bauunternehmer Jean Wilhelm Wörner in Hanau.

Sie vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. In Bezug auf den Ankauf der zum Betriebe der Ringofenziegelei nötigen Materialien und Kohlen, die Anstellung und Entlassung der Arbeiter, den Verkauf der Zicgel'iprodukte und der Ein­ziehung der ausstehenden Forderungen ist jedoch ein jeder der beiden Geschäftsführer für sich allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Zum Zwecke der Einziehung der Aus­stände ist es einem jeden der beiden Geschäftsführer auch ge­stattet, die in Zahlung gegebenen Kundenwcchsel allein mit verbindlicher Kraft für die Gesellschaft mit dem Giro der Gesellschaft zu versehen oder als Aussteller zu unterzeichnen.

Hanau den 8. Februar 1908.

_________Königliches Amtsgericht Abt. 5. 3649

Holz-Verkauf.

Am Donnerstag den 27. Februar d. I-, von vormittags 9 Uhr ab, soll in der Gastwirtschaft „Zum Schühenbof" (Ww. Lucas) in Niederrodenbach das nachaufgeführte Nutz- und Brennholz aus dem Schutzbezirk Oberrodenbach, Jagen 39 a, c, 44a, 47 und Totalität, aus dem Schutzbezirk Niederrodenbach, Jagen 49b, 61b, 68d, 107d und Totalität und zwar:

Eichen: 247 Stämme B 1.-5. Kl. = 72,16 iw, 83 Stangen 1. u. 2. Kl. (Deichseln), 13 rm Nutz­scheit 2. Kl., 95 rm Scheit, 140 rm Knüppel, 37 rm Stockholz 1. KI., 21,60 Hdt. Wellen Reis 8. Kl.

Ahorn: 1 Stamm A 3. Kl. — 0,28 fm, 2 Stämme B 4. und 5. Kl. = 1,07 fm.

Buchen: 12 Stangen 1.—3. Kl., 178 rm Scheit, 134 rm Knüppel, 14 rm Stockholz 1. Kl., 52,30 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.

And. Laubholz: 7 Stämme B 4. U. 5. Kl. — 3,83 fm, 13 rm Nutzscheit 2. Kl. (Erlen), 11 rm Scheit, 39 rm Knüppel, 5,90 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.

Weißtaunen u. Fichten: 65 Stück Bauholzstämme 2.-4. Kl. = 17,66 fm, 747 Stangen 1.—3. Kl., 8,90 Hdt. Reiserstangen 4. u. 5. Kl., 235 rm Reiser 3. Kl. (Schleishanfen).

Kiefern: 8 Sägeblöcke 2. Kl. = 4,38 fm, 52 Bau­holzstämme 1.—4. Kl. — 33,86 fm, 488 Stück Nutzbolzstämme (auch zu Schwellen geeignet) — 242,70 fm, 138 rm Scheit, 128 rm Knüppel, 148 rm Stockholz 1. Kl., 87,70 Hdt. Wellen Rei« 3. KI.

öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboteu werden. — Der im Termin anwesende Rendant nimmt Zahlungen ent­gegen. 8689

Königliche Oberförsterei Wolfgang.

Gefundene nnd verlorene Gcflenstiinde u-

Gefunden: 2 falsche Zähne mit Goldeinfassung, 1 brauner weicher Filzhut, 1 aroßer schwarzer Pelz, 1 JnterimS- Pfandschein Nr. 5081 (ausgestellt von dein Leihbankagenten Franz Grimm), 1 Krankenscheinhefl für Karl Ihm.

Verloren: 1 wasserdichte Pferdedecke (auf dem Wege Hanau—Höchst a. d. N.), 1 Brieftasche mit Notizbuch (auf dem Wege Hanau—Dörnigheim), 1 goldenes Kettenarmband, 1 schwarzer Kinder-Krimmerkragen, 1 Paar weiße durch­brochene Kinderstrümpfe.

Fernsvrechanschlutz Nr. 605» 1908

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Zugelaufen: 1 grauer Rehpinscher mit weißen Pfoten w. Geschl., 1 kleiner brauner Hund (Deckelart) mit Halsband, 1 kleiner gelber Dachshund.

Hanau am 18. Februar 1908.

Politische Rundschau«

Der Kaiser wird vor Antritt seiner Mittelmeerfahrt d:r Insel Helgoland einen Besuch abstatten, um die Ufer- Befestigungen, die in letzter Zeit an der Nordwestseit« der Insel in Angriff genommen werden und rüstig fortschreiten, zu besichtigen.

Ueber die Regelung der Gehälter für die Richter und höheren Beamten der Staats» anwaltschaft veröffentlicht der Justizminister im „Justiz.- Min.-Bl." eine allgemeine Verfügung. Dies« Regelung konnte schon jetzt staitfinden, da das Richterbesoldungsgesetz vom 29. Mai 1907 die Gehälter der Richter nach Dienst- altersstufen bereits festgelegt hat und es sich jetzt in der Hauptsache nur noch darum handelt, auch für die Staats­anwälte die Gehälter nach dem System der Dienstalèersstufcn zu regeln; dies ist, wie zu erwarten war, derart geschehen, daß die Staatsanwaltsbeamten den richterlichen Beamten völlig gleichgestellt sind. Die Gehälter der Richter und Staatsanwälte sind demnach folgendermaßen geregelt: Die Senatspräsidenten bei den Oberlanbesgerichten, die Ober­staatsanwälte, die Landgerichtspräsidenten, der AmtâgerichtS- präsident bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte und der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I in Berlin erhalten, wie bisher, ein Gehalt von 7500 bis 11000 Mark, in fünf Stufen, so daß sie das Höchstgehalt erst nach 12 jähriger Dienstzeit erlangen. Nur der Oberstaatsanwalt beim Kammergericht und der Präsident des Landgerichts I in Berlin beziehen ein Einzelgehalt, ersterer von 12 000, letzterer von 11000 Mark. Die ObcrlandcSgerichtsräte, Landgerichts­direktoren, Ersten Staatsanwälte und die Abteilungsvorsteher bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I in Berlin, so­wie der als Erster Staatsanwalt fungierende Staatsanwalt beim Amtsgericht Berlin-Mitte erhalten ein Gehalt von 6000 bis 7200 Mark in drei Stufen, so daß sie das Maximum bereits nach sechs Dienstjahren erreichen; ihr Mindestgehalt liegt damit um 600 Mark über dem bisherigen. Die Land­richter, Amtsrichter und Staatsanwälte erhalten 3000 bis 7200 Mark Gehalt in 7 Stufen mit je 600 Mark Steige­rung, so daß sie in 21 Jahren auf das Höchstgehalt kommen Dieses Höchstgehalt liegt um 600 Mark über dem bisherigen, das nur 6600 Mark betrug.

Die bayerischen Bischöfe beabsichtigen gegen di« Sympathie-Kundgebung des deutschen HochfchulIehrertag«S eine Gegenkundg«bung zu richten, zu der sämtliche Professoren der katholischen Fakultäten in Bayern aufgefordert werden sollen. Die von verschiedenen Seiten bezweifelte Mitteilung, daß Dr. Schnitzer nicht freiwillig in Urlaub gegangen ist, wird nun auch von Zentrumsblättern bestätigt.

Ueber das englisch-russische Nebereinkommen. London, 17. Febr. Percy brachte im Unterhaus« im Namen der Opposition eine Resolution ein, welche daS «ng- lisch-russischr Uebereinkommen im Prinzip willkommen heißt, aber erklärt, di« Bestimmungen des UebereinkommenS ließen, da sie in mehreren Punkten die tatsächliche Aufopferung der britischen Interessen bedeuten kann, Raum für internationale Mißverständnisse. Percy erkannt« zwar bit Wichtigkeit der Uebereinkunft für den internationalen Frieden an, bemängelte aber die Einzelheiten des Vertrages und beklagte die ouSgi« dehnten Zugeständnisse, die England gemacht habe. Staats­sekretär Grey wies auf die gegenwärtig in Persien herrschend« unsichere Lage hin und erklärte, wenn daS Uebereinfommen nicht abgeschlossen wäre, würde diese Lage zu Reibungen zwischen England und Rußland geführt haben. Gr«y sprach dann über alle politischen Beziehungen zwischen England und Rußland und erwiderte, auf die an der Abgrenzung der Interessensphäre in Persien geübten Kritik Bezug nehmend, daß es vom kommerziellen Standpunkt auS möglich gewesen wäre, eine günstigere Abqreuzungslinie herbeizuführen. Es sei aber die strategische Position gewesen, di« da» Uebrrein- kommen wichtig gemacht hätte, und Seistan, das der Schlüssel der strategischen Position sei, für die britische Interessensphäre gesichert. Er neige bezüglich deS Eindringen» in Indien nicht zu Befürchtungen, selbst wenn daS Ueberrinkommen nicht getroffen wäre, und es sei für ihn zweifelhaft, ob ein solches Eindringen möglich sei. Wenn aber bit russisch«« Eisenbahnen und die russische Macht bis Seistan vorg«- druugen wäre, in bit Nähe der verwundbaren Punkt« de» indischen Grenze, dann würde bei der indischen Regierung Besorgnis und Beunruhigung tntfionbtn sein, und sie »ârh«