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Eandkreis F)anau.
BMntmllANtll 1(9 .Anilllichen LâtSllmtS.
Nn der evangelischen Volksschule zu Niederrodenbach ist vom 1. April d. Js. ab eine neu errichtete Lehrerinnenstelle zu besetzen.
Das Grundgehalt der Stelle beträgt 1000 Mk., der Einheitssatz der Alierszulagen 100 Mk. und die Mietsentschädigung 150 Mk.
Bewerberinnen wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen binnen 14 Tagen dem Königlichen Ortsschulinspektor, Herrn Pfarrer Römer in Niederrodenbach, rinreichen.
Erwünscht ist die Befähigung der Lehrerin zur Erteilung deS Handarbeitsunterrichts.
Hanau am 11. Januar 1908.
Der Königliche Schulvorstand.
Y 11024 v. B e cker a th, Königl. Landrat
An der evangelischen Volksschule zu Enkheim ist die mit dem 1. April d. Js. neu errichtete weitere Lehrer- stelle zu besetzen.
Das Grundgehalt der Stelle beträgt 1200 Mk., der Einheitssatz der Alterszulagen 150 Mk. und die Mietsentschädigung 400 Mk.
Bewerber wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen binnen 14 Tagen dem Herrn Rektor Etzold in Bergen rinreichen.
Erwünscht ist, daß die Bewerber befähigt sind, den Zeichennntet-richt nach der neuen Methode zu erteilen.
Hanau den 10. Januar 1908.
« Namens des Königlichen Schulvorstandes.
Der Vorsitzende.
V 183 e. Deckerath, König!. Landrat.
^Wanderung
ver Ansführunstsbestlmmnn^en, betreffend die Schlachtvieh- nnd Fleischbeschau einschließlich der Trichinenschau bei Schlachtungen im Inlands.
Auf Grund des § 23 des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichs- grietzblatt S. 547) und des § 19 des Gesetzes, betreffend Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes, vom 28. Juni 1902 (Gesetzsammlung S. 229) werden die Aus- führungsbestimmung-m, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau einschließlich der Trichinenschau bei Schlachtungen im Jnlande, vom 20. März 1903 (Min.-Dl. f. d. g. i. D. S. 58) wie folgt ergänzt und abgeändert:
1. § 27 Abs. 1 ist durch folgende Vorschriften zu ersetzen:
Von der Versagung der Schlachterlaubnis (§ 9 B. B. A) hat der Beschauer die Ortspolizeibehorde unverzüglich zu benachrichtigen. Die gleiche Benachrichtigung ist erforderlich bei einem vorläufigen Verbote der Schlachtung im Falle des §11 Abs. 2 B. B. A und bei Genehmigung der Schlachtung im Falle des § 11 Abt. 3 B. B. A. Die Ortspolizeibehöide hat in den letztgenannten beiden Fällen von Amts wegen darauf zu achten, daß die Zuziehung des tierärztlichen Beschauers erfolgt. Verzichtet der Besitzer in den Fällen des § 11 Abs. 2 B. B. X auf die Verwendung des Schlacht- tierS als Nahrungsmittel für Menichen (§ 12 B. B. A), so hat die Ortspolizeibehörde den Verbleib des Schlachttiers im Auge zu behalten und im Falle der Tötung darüber zu wachen, daß keine verbotswidrige Verwendung des Fleisches stattfindet. Bei Verbringung des Tieres nach einem anderen Orte ist die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts zum Zwecke der weiteren Ueberwachung zu benachrichtigen.
2. Im § 33 ist dem Abs. 2 folgende Vorschrift hinzuzufügen :
_ Die zum Zwecke der mikroskopischen Untersuchung auf Trichinen entnommenen Fleischproben sind, soweit sie nicht bei der Untersuchung völlig verbraucht oder genußuntauglich geworden sind, stets als minderwertig zu beanstanden, weil anzunehmen ist, daß bei ihnen infolge der Behandlung bei der Entnahme und der Untersuchung eine mäßige Abweichung in Bezug auf die Zu'ainmensekung und Haltbarkeit einiritt.
3. Im 8 35 werden Abs. 1, 2 durch folgende Vorschriften ersetzt:
Für die zur Einrichtung und zur Regelung des Betriebs von Freibänken (88 8—12 A. G.) durch Gemeindebeschluß zu erlassenden Frcibankordnungen sind das Muster und die chm btigtgebencu Bemerkungen zum Anbalt zu nehmen.
In den Freibankordnungen darf die Zulassung von außerhalb des Freibankbezirkes amtlich untersuchtem Fleische zur Freibank nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Jedoch
Mittwoch den 15. Januar
kann bestimmt werden, daß der Gemeinbevorstand die Zulassung solchen Fleisches im Ein-elsalle versagen darf, wenn eS im Interesse der Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Betriebs der Freibank geboten ist. Gegen die Versagung findet die Beschwerde bei der Gemeindeaufsichtsbchörde statt.
4. Hinter 8 35 sind als neuer § 35 a folgende Vorschriften einzustellen:
§ 35 a.
Wer bedingt taugliches ober minderwertiges Fleisch aus dem Orte, wo es beanstandet ist, ausführen will, bedarf dazu der Genehmigung der Ortspolizeibehörde. Die Genehmigung darf nur für die Ausfuhr nach einer bestimmten Gemeinde erteilt werden. Sie darf nicht vertagt werden, wenn das Fleisch nach einem Freibankbezirk ausgeführt werden soll und die Zulassung des Fleisches zur Freibank durch Erklärung des Gemeindevorstandes ober durch Entscheidung der Aufsichtsbehörde (8 35 Abs. 2) sichergestellt ist. Im übrigen ist die Genehmigung zu erteilen, sofern gegen die Möglichkeit eine? Absatzes des Fleisches am Bestimmungsort unter zuverlässiger Beaufsichtigung keine Bedenken bestehen. Von der Erteilung der Genehmigung ist die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts und, falls die Ausfuhr nach einem Freibankbezirk erfolgen soll, auch die Freibankverwaltung zu benachrichtigen.
Berlin den 17. August 1907.
Der Minister für Landwirtschaft, Der Minister des Innern. Domänen und Forsten. v. Moltke.
v. Arnim.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- Der Finanzminister.
und Medizinalangklegenheiten. I. A.: F o e r st e r.
Dr. Holl r.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. V.: Richter.
Ich mache die Ortspoliz-ibehörden auf die ihnen nach vorstehenden Abänderungsbestimmungen obliegenden weiteren Verpflichtungen aufmerksam und ersuche die in ihren Orten ansässigen Schlachtvieh- und Fleischbeschauer sowie Trichinen- schauer auf dieselben besonders hinzuweisen.
Hanau den 11. Januar 1908.
Der Königliche Landrat.
V 72 v. Beckerath.
Stadtkreis Hanau.
Am Donnerstag den 16. Januar 1908, vormittags von 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.
Hanau den 14. Januar 1908.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Hild. 1251
Städtisches Wannen- nnd Vrnnsebad.
Bangertstraße 2 (Eingang: Große Dechaneistraße).
Geöffnet für Männer:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 8—12 Uhr vormittags und 2—8 Mr nachmittags.
Sonntag von 8—12 Uhr vormittags.
Geöffnet für Frauen:
Dienstag und Freitag von 8—12 Uhr vormittags und 2—8 Uhr nachmittags.
Preise der Bäder:
Brausebad mit Wäsche 10 Pfg., Wannenbad mit Wäsche 25 Psg., Wannenbad ohne Wäsche 20 Pfg.
Hanau den 2. Januarr 1908.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 857
Steuererhebung.
Die Grhebung der Steirern und des Schirl- eeldes für die Monate Januar/März 1908 beginnt mit dem 15. d. Mts.
Grhebetage:
Zettel Nr. 1-3000 am 15., 17., 19. m. 22.
Januar 1908,
Zettel Nr. 3001-0000 am 24., 26., 29. «. 31.
Januar 1908,
Zettel von Nr. 6001 ab an» 2., 5., 7., 9., 12.
und 14. Februar 1908,
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Giroüberweisungen und Ginzahlungen durch die Post sind zulässig, hierbei ist der Steuerzettel der Kaffe einzusenden oder die Hebebuchnummer anzuoeben.
Die Rückgabe der (plissierten Steuerzettel erfolgt verschlossen. Porto und Bestellgeld fallen dem Einzahler zur Last.
Die Kaffe ist für Einzahlungen Montag-, Mittwochs und Freitags geöffnet.
Hanau den 11. Januar 1908.
Stadthaupttaffe. 1103
In das Gen offen sch a ftsregister ist bei der Genossenschaft Turn-, Spar- und Leihkaffe, e. G. m. u. H. in Fechenheim eingetragen worden:
Georg Müller ist aus dem Vorstände auSge» schieden und Theodor Alix an seine Stell» gewählt worden.
Bergen b. Hanau den 7. Januar 1908.
Königliches Amtsgericht. 1247
In das GenosstnschaftSregisier ist bei der Spar- und Leihkaffe, e. G. m. u. H. in Bischofsheim eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. F-bruar 1907 ist der Geschäftsanteil auf 40 Mark erhöht worden.
Bergen b. Hanau 3. Januar 1908.
Königliches Amtsgericht. 1245
Gefundene nnd verlorene Gegenstände 2t
G e f-und en: 1 silberne Herrenuhr, 1 kleines Portemonnaie mit 25 Pfg., 1 deSgl. mit 70 Pfg., 1 Taschenmesser, 1 Brille.
Verloren: 1 Biberpelz, 1 Photographie, 1 Haarpfeil. Zugelaufen: 1 kleiner rothaariger junger Pinscher.
Zugeflogen: 1 Brieftaube.
Hanau den 15. Januar 1908.
Politische Rundschau.
Der Seniorenkonvent des Reichstages ist über- eingekommen, während der nächsten Tage die dem Hause vorliegenden Interpellationen (Knappschaftswesen, Polen- interpellation, sozialdemokratische betr. die preußischen Wahlrecht» frage) auf die Tagesordnung zu setzen und Plenarsitzungen an folgenden Tagen nicht stattfinden zu lassen: vom 25. bis einschl. 28. Januar, vom 8. bis einschl. 10. Februar, vom 22. bis einschl. 24. Februar, vom 7. bi« einschl. 9. März, vom 21. bis einschl. 23. März.
Der Militäretat in der Budgetkommission. Die Budgetkommission des Reichstages begann am DienStag die Beratung des Mililäretnts. iReferenten sind die Abgeordneten v. Eiern (f.) und Erzberger (Z.). Die erste Frage von allgemeinem politischen Interesse, die zur Verhandlung kam, betrifft das politische Verhalten der Krieger- und Okfiziersvereine. Müller-Fulda (3 ) erörtert den au» den Zeitungen bekannten Fuldaer Fall. Der Vorsitzende deS dortigen Offiziervereins, dessen Mitglieder bei der letzten Wahl ihrer politischen Ueberzeugung entsprechend Stellung genommen hatten, ist vom Bezirkskommandeur zur Nieder- ltgung seines Amtes gezwungen worden. Müller - Fulda fragt, ob eine Kabinettsorder, auf die sich der Bezirkskomman» deur berufen hat, wirklich besteht, und ob sie sie sich gegen eine einzelne Partei richtet. Der Kriegsminister erwidert, feder O'fizier z. D. habe volle Freiheit, sich politisch zu beiâligen. DaS sei durch eine Kabinettsorder ausdrücklich anerkannt. DaS Verhalten des Bezirkskommandeur» sei nicht zu billigen. Erzberger bringt den neueren Fall der Entziehung des Fahnenbandes zur Sprache. Der Kriegsminister erwidert, der Kriegerverein habe das Fahnenband wegen seines Ausscheidens auS dem Landesverband verloren. Er habe seine Verpflichtungen gegenüber dem Verband nichi erfüllt und habe sich die Folge selbst zugezogen. Die Angelegenheit der Miliiâranwärter bringt Graf Oriola zur Sprache. Er fragt im Anschluß an die Petitionen, wie ei mit der Anrechnung der Dienstzeit stehe. UnterstaatSsekretär Twele uermeift auf die Schwierigkeit der Frage. ES besteh« die Hoffnung, daß hier eine Uebereinstimmung zwichen de»! Ressorts erzielt werde, freilich könne er nicht sagen, wann. Die Verhandlungen würden mit den preußischen Ressorts gepflogen. Er hoffe, daß die Erledigung nicht zu lange dauern werde. Die Abgeordneten Graf Oriola und Dr. Eickhoff (frs. Dp.) bitten um Beschleunigung und wrmetfen uf bad gute Beuvicl der Gemeinden,