Hanauer K Anzeiger
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Freitag den 10. Januar
Fernsprèchanschlutz Nr. 605.
1908
Amtliches.
Stadtkreis fianau. Bekanntmachung.
Auf den Antrag des pp. hat der unterzeichnete Bezirksausschuß in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1907 nach Vortrag der Sache beschlossen:
den für das Wohnhaus pp. erforderlichen DispenS von § pp. der Baupolizei-Ordnung I vom 1. Juni 1906 zu versagen.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß in einer großen Anzahl von Fällen Hauseigentümer eigenmächtig und heimlich, ohne sich an die Bestimmungen der Baupolizeiordnung zu kehren, Bauausführungen machen lassen, die nach den erwähnten Bestimmungen unzulässig sind.
Auch bei großer Aufmerksamkeit wird die Polizeiverwaltung von solchen Uebertretungen meist gar nicht oder doch erst nach Jahren infolge eines Zufalls Kenntnis erhalten. Von der Strafbestimmung des § 61 der Baupolizei- ordnung vom 1. Juni 1906 wird wegen der kurzen Verjährungsfrist nur in überaus seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden können.
Würde nun noch der Bezirksausschuß dergleichen strafbare Handlungen durch die nachträgliche Erteilung von Dispensen begünstigen, so könnte das nur zu einer höchst bedenklichen Zunahme der baupolizeilichen Uebertretungen führen.
Der Bezirksausschuß ist daher entschlossen, nachträgliche Dispense zu unzulässigen, eigenmächtig ohne die vorgeschriebene Genehmigung der Baupolizeibehörde vorgenommenen Bauausführungen regelmäßig und unnacksicktlich zu versagen.
Der Bezirksausschuß zu Cassel.
Graf von Bernstorff.
Wird zur Kenntnis gebracht.
t^onou den 6. Januar 1908.
Der Oberbürgermeister.
J. B.: Hild. 883
Bekanntmachung.
Netteres Mädchen oder alleinstehende Witwe wird für die Kinderkrippe und Kinderschule als Köchin zum 1. Februar 1908 gesucht.
Meldungen sofort bei der Krippenschwester. Hanau den 8. Januar 1908.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Hild. 929
(Wen: ârÄ** 1583 ”“ *“
Bischofsheim den 8. Januar 1908.
Die Ortspolizeibehörde. 897
politische Rundschau.
Der Kinanzminister nnd die Hausbesitzer. Wegen Erhöhung des Pauschalabzugs bei den Steuererklärungen für Reparaturen an den Grundstücken war der Bund der Berliner Grundbesitzcrvereine, dem „B. L.-A." zufolge, beim Finanzminister vorstellig geworden. Freiherr v. Rheinbaben hat nunmehr eine ablehnende Antwort erteilt. In ihrer Begründung heißt es: „Jeder Hauseigentümer ist berechtigt, die auf sein Haus in dem dem Steuerjahr voran- gegangenen Kalenderjahr tatsächlich verwandten Reparatur- kosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen in völler Höhe in Abzug zu bringen. An dieser Befugnis wird durch di« den Gegenstand der Eingabe bildende Uebung der Berliner Einkommtnsteuerveranlagungskümmisston nichts geändert. Diese Uebung bedeutet vielmehr eine wesentliche Erleichterung für die Steuerpflichtigen, indem die für Reparaturen bean- spruckten Abzüge, sofern sie eine gewisse Grenze nicht überschreiten, ohne jede Nachprüfung und ohne die Einforderung eines Nachweises zugelassen werden. Die Frage aber, unter welchen Voraussetzungen von der weiteren Erörterung der Angaben deâ Steuerpflichtigen und von der Beibringung eine» Nachweises abgesehen werden kann, ist tatsächlicher Natur, und die freie Würdigung der dabei in Betracht kommenden Verhältnisse darf den zur Entscheidung darüber vom Gesetz berufenen Kommissionen nicht emzogen werden."
Dr. Peters aegen die Kölnische Zeitung.
Köln, 9. Jan. Die heutige Vormittagssitzung wurde um 9 Uhr mit der Vernehmung des Zeugen Kunert eröffnet. Rechtsanwalt Salt will zwei Anträge stellen: Magistrats- sekretär Kaiser soll bezeugen, daß im Gegensatze zu den AuL
sagen Pechmanns v. Eltz am Kilimandscharo nicht nur politischer Agent, sondern Stationsverwalter war und mit Mild« und Erfolg tätig gewesen ist. PeterS: Ich habe Eltz hinaus- geschickt. Es sei nicht von wesentlicher Bedeutung, ob von Eltz nur Agent war. v. Benningsen: v. Eltz war Agent der Deutsch-Ostasrikanischen Gesellschaft. Benningsen gibt sodann eine geschichtliche Darstellung der damaligen Verhältnisse am Kilimandscharo. Eltz hatte damals alle Befugnisse eines Stationschefs und den Auftrag, die deutsche Herrschaft dort einzuführen, möglichst ohne Krieg. Eltz verkehrte in friedlicher, freundlicher Weise mit den Eingeborenen. Wenn Dr. PeterS ebenso gehandelt hätte, wären die schweren Expeditionen v. Bülow, Manteuffel und Scheele nicht notwendig gewesen, um Moschi wieder zu besetzen. Justizrat Dr. Sello spricht sich gegen den Antrag Falls aus. Die Aufgabe und die Wiederbesetzung von Moschi sei für den Prozeß gleichgiltig. Vor der Hinrichtung Mabruks seien die Marempos aufrührerisch gewesen und vor der Hinrichtung der Jagodja sei die Lage auch nach dem Urteil des DiSzivli- narhofes gefährlich gewesen. Peters sagt, er habe v. Eltz am Kilimandscharo 'nicht abgelöst, sondern Vizefeldwebel Witzleben. Moschi sei nicht mehr zu halten gewesen. Die aufständische Bewegung am Kilimandscharo sei entstanden im Gegensatz zu der von ihm befolgten Politik. Rechtsanwalt Falk bemerkt: Der Brennpunkt ist, daß die Station am Kilimandscharo ohne Blutvergießen zu halten war, und dafür stellte ich den Beweisantrag. — Das Gericht lehnt den Antrag als unerheblich ab. Rechtsanwalt Falk : Bezirks- amtssekretär Jahnke hat bei seiner Vernehmung durch von Bennigsen ausgesagt, daß die Hinrichtung zu Unrecht erfolgt sei. Rechtsanwalt'Falk beantragt, als 'Zeugen den Rechnungsrat Schneider im Kolonialamte zu Berlin, dem Jahnke daS gleiche sagte, zu vernehmen. Justizrat Dr. Sello beantragt die Einholung des Protokolls über die vereidigten Aussagen Jahnkes aus dem Kolonialamt. Rechtsanwalt Falk erklärt: v. Bennigsen ist von der Amtsversckwiegen- Heit entbunden, waS zu erklären von Wichtigkeit ist. Das Gericht beschließt die Vernehmung deS Rechnungsrates Schneider und die Einholung deS Protokolls betreffend die Aussagen Jahnkes. ES wird sodann die Aussage des Dr. Oskar Baumann verlesen, die dieser in Ostafrika über die Hinrichtungen PeterS gemacht hat, damit der Irrenarzt Prof. Dr. Aichaffenburg-Köln über den Geisteszustand BaumannS urteilen kann. Es kamen danach geschlechtliche Motive zur Sprache, doch war Baumann nichts genaues bekannt. Es wird alsdann ein anderes Protokoll über di« Aussage Baumanns verlesen, wonach PeterS übertriebene Aeußerungen getan habe, um seine Taten in ein glänzendes Lickt zu setzen. Peters bestreitet die Richtigkeit von Baumanns eidlicher Aussage. Justizrat Dr. Sello beantragt, Dr. Martens- Berlin, der Baumann behandelt hat, nunmehr hierher zu laden. Rechtsanwalt Falk weist den Vorwurf des Dr. PeterS gegen Baumann wegen FalscheideS zurück. Wenn Baumann noch auf dem Totenbett aussagen wollte, könne er nicht geistesgestört gewesen sein. Zeuge Heine. Rechtsanwalt in Dessau, der bei der Abfassung des ersten Protokolls über die Aussage BaumannS zugegen war, hatte damals den Eindruck, daß Baumann mit'Rücksicht auf Peter» nicht alleS habe aussagen wollen, waS er wußte. Ueber die inneren Motive für die Hinrichtung wurde er nicht vom Konsul befragt. Baumann erzählte jedoch dem Zeugen, daß Peters bei einem Essen im Hotel Bristol in Berlin geäußert habe, die Hinrichtungen seien aus geschlechtlichen Motiven geschehen. Baumann war sehr verschlossen. Er sei mit ihm befreundet gewesen und Baumann habe ihm nur das gesagt. Baumann sei nicht geistesgestört gewesen, sondern 'sehr geistesscharf Rechtsanwalt Falk: Ist es richtig, was PeterS behauptet, daß Baumann beim Protokoll falsch verstanden wurde. Der Zeuge verneint diese Frage. Justizrat Dr. Sello beantragt kommissarische Vernehmung des Hauptmanns Werther-Berlin darüber, daß Baumann nicht geisteskrank war und daß Baumann auf dem Totenbette bedauerte, daß seine Worte mißverstanden worden seien. Es sei lächerlich, von ihm, Baumann, eine Verurteilung deS scharfen Vorgehens zu erwarten, da er selbst das Prinzip der starken Hand be- wlgt habe. Justizrat Sello verliest eine Stelle au» einem Schreiben Jahnkes an Dr. Hinz-Berlin, daS am Tage nach der Hinrichtung Mabruks geschrieben worden ist und nach welchem die Lage am Kilimandscharo gefährlich war und wonach Mabruk wegen Diebstahls gehängt worden sei. Justizrat Sello beantragt die Vernehmung deS Dr. Hinz. DaS Gericht beschließt die Vernehmung des Dr. Hinz. Dr. PeterS kann die Geistesgestörtheit BaumannS im Gegensatz zu der Münchener Verhandlung nicht behaupten. Es sei nur im Reichstag gesagt worden. Zeuge RechtSanwalt Heine weiß, daß Baumann an Syphilis starb. Professor Dr. Aschaffenburg kann sich als Sachverständiger nicht äußern. Nach den Aussagen hat er nicht den Eindruck gewonnen, daß Baumann geistesgestört war. Das Gericht beschließt sodann die Vernehmung de« Hauptmanns Werther. Rechtsanwalt Falk bestreitet die Richtigkeit der brieflichen Aeußerung Jahnkes, daß man damals in Oftairika nachts habe mit dem Gewehr schlafen müssen und beantragt weitere Beweise, daß Jahnke nicht zuverlässig war und auch disziplinarisch ent« lassen würd«, v. Bennigsen gibt dazu Einzelheit««, darnach
war Jahnke nicht schlecht, sondern schwach und ließ sich von anderen mißbrauchen, v. Bennigsen verliest daS Urteil der Disziplinargerichts gegen Jahnke wegen Durchstechereien beim Prozeß gegen Schroeder und wegen groben Vertrauen»- bruchs. Rechtsanwalt Falk beantragt die Einholung der DiSzipIinarakten Jahnkes vom Kolonialamt. Das Gericht lehnt die Anträge als unerheblich ab. Zeuge Maler Kunert-Berlin war am Kilimandscharo in der Zeit der Hinrichtungen. Er wisse nicht» von sexuellen Motiven: er war nur vorübergehend dort und nur bei der Hinrichtung Mabruks, mit der er nicht einverstanden wa Damals war er allerdings schärser gewesen. Die Gegend war damals nicht sicher. ES sei eine Karawane auf englischem Gebiet, wie eS hieß, einen Tagemarsch von de Station geplündert worden. Auf Befragen deS Rechtsanwalts Falk bekundet der Zeuge, daß er ohne Bedeckm. in der Umgebung gejagt habe, wovor PeterS jedesmal gewarnt habe. Rechtsanwalt Falk fragt: Hat der Zeuge im Jahre 1896 an das auswärtige Amt geschrieben, daß die Hinrichtung Mabruks eine Schmach sei und daß er hab« verhindern wollen, daß PeterS Gouverneur werden sollt«. Der Zeug« bejaht dieS. Rechtsanwalt Falk fragt: Hat Dr. Peters nicht zu ihnen gesagt: S:e wollen weggehen, und Sie haben noch nie einen Schwaben geschossen? Wollen Sie keinen schießen? Zeuge: Nein. Dr. Peters fragte, ob ich nicht mit ihm in ein Gefecht ziehen wolle. Zeuge hätte eine solche Aeußerung zurückgewiesen. Ob dies geschehen sei, könne er sich nicht entsinnen. Rechtsanwalt Falk bean
tragt die Vernehmung des Bruders des Gouverneurs a. D. Major v. Bennigsen, mit dem Kunert wiederholt gesprochen und der darüber aussagen könne. Der Zeuge gibt die Möglichkeit zu, daß er bei einem Frühstück nach der Hinrichtung von Mabruk zu Peters gesagt habe, ich trinke auf das Wohl ; des seligen Mabruks. Er könne das aber nicht auf seinen Eid nehmen. Sello fragt, waS sagten v. Pechmann und Jahnke über die Motive der Hinrichtung? Der Zeug« sagt, i er habe niemals gehört, daß rein geschlechtliche Motiv« hier ■ vorgelegen hätten. Er halte daS nach wie vor für Küsten- : klatsch. Der Zeuge ist noch heute überzeugt, daß Strenge i sehr notwendig war. Peters fragt den Zeugen, ob er nichr verboten habe, die Station ohne Waffen zu verlassen, v. Bennigsen fragt, ob schwarze Frauen mitgekämpft hätten. Auch dies bejaht'der Zeuge, v. Bennigsen sagt, der Zeuge ist nicht in der Lage, die Eingeborenen zu beurteilen, da beim betreffenden Stamm die Frauen nicht mitkämpfen. Der Zeuge will sich hierbei nicht als authentisch hinstellen. Sello weist auf die Aussage Kunerts in München hin, daß I er später eS eingelehen habe, daß die Schwarzen sehr grausam waren, so daß er Peters recht geben mußte. Der Zeuge bejaht dies. v. Bennigsen bemerkt, wenn Eingeborene im Kriege grausam sind, so ist das nicht zu verwundern, da «S sich um unkultivierte Leute handelt. Auf weitere Aus- führungen von v. Benningsen sagt der Zeuge,daß er in ähnlichen Verhältnissen vielleicht ebenso gehandelt hätte wie Peters. Der Zeuge Wilhelm berichtet über die gestern erwähnte Berichterstattung und verliest einen tadelnden Brief von Dr. PeterS vom 10. Dezember 1891 an den Zeugen, weil dieser seinen Bericht vor Abgang von PeterS Bericht abgesandt habe, ferner einen Brief vom 14. Dezember 1891 von Peters, als Antwort auf daS Ersuchen deS Zeugen, ihn auf dem Posten Moschi am Kilimandscharo zu belassen, das Peters aber in dem Briefe ablehnte. Dieser Brief hängt mit der sogenannten falschen Berichterstattung zusammen. Dr. Peters erklärt: Die ganze Sache hier hat nichts mit den» Malania-Aufstande zu tun und könne bet der Beurteilung seiner Verwaltung nicht in Betracht kommen. Es handele sich um ein konkurrierendes Verhalten zwischen Militär- und Zivilbehörden, was ihm viel Ungelegenheiten gemacht habe. Zeuge Wilhelm beharrt darauf, daß es sich um die Malania- Bericht« handele. Er, Zeuge, habe über den Brief Kunerts gelacht, daß man mit dem Gewehr im Arm dort hab« schlafen müssen. Gewiß, wenn es gefährlich gewesen fei, habe man vorsichtig sein müssen, und er selbst habe auch schon neben dem Geschütz geschlafen. Aber in der dortigen Zeit handelte es sich nicht um eine gefährliche Situation. Der Brief Kunerts sei nichts anderes als ein Hunnenbrrei Auf dem Kilimandscharo sei es sicherer gewesen als in Mosch:. Als er Moschi verlassen habe, sei er von dem dortigen Häuptling oder Sultan in Frieden geschieden, obgleich dieser mcht freundlich gesinnt war. Hierauf wird General von Liebert alS Sachverständiger vernommen. Er bezieht sich in der Hauptsache auf sein in München abgegebenes Gutachten, daS in den Zeitungen entstellt wiedergegeben worden sei: Dr. Peters habe Moschi nicht halten können, weil eS nicht so befestigt war, wie es daS heute sei. Peters hatte auch keine Kommandogewalt und konnte deshalb nicht so gut einanifen wie ein Ossizier. Er, Liebert, hat das Prinzip der Milde durch dick und dünn verfochten, aber er habe dabei doch eine üble Erfahrung gemacht. In Afrika sei auch eine Hinrichtung nickt von' dèr Bedeutung wie bei unS. Die Jahre 1891 d 1893 waren die schwersten, wo wir nicht wußten, ob
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wir die militärische Lage halten konnten. Erst der Gouver- neur Scheele konnte im Jahre 1894 die Lage sichern, von Bennigsen sei nicht in der wirklichen Gefahrzone gewesen und könne somit nickt darüber urteilen. Es entspinnen Hdâ noch