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greitaß den 3. Januar

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Fernfprechanschlutz Nr. 605» 1908

Amtliches.

Eandkräs Hanan.

BckmsisUßMßkn des ^nifili^n Lllndkiltsilmts.

Die Stelle des Kreisbaumeisters fu$ den Landkreis Hanau ist nach dem Ausscheiden des KreisbaumeisterS Himbeck dem Königlichen Bausekreiär Stübing übertragen worden, der heute sein Amt angetreten hat.

Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Kreisbaumeister Arbeiten für Privatpersonen nicht übernimmt.

Hanau den 2. Januar 1908.

Der Königliche Landrat.

49 v. Beckerath.

Unter den Schweinen zu Dörnigheim ist die Schweine­seuche ausgebrochen.

Hanau den 8. Januar 1908.

Der Königliche Landrat.

V 12525 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Unter den Schweinen zu Bruchköbel ist die Schweine­seuche erloschen.

Hanau am 2. Januar 1908.

Der Königliche Landrat.

V 12464 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadt- und Eandkreis Hanau.

Gemäß § 25 der W'hrordnung vom 22. November 1888 haben die Herren Ort«- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:

Sine Militärpflichtigen vom Jahrgang 1888 und ältere, welchen eine endgültige Enllcheidung von den Ersatzbe­hörden noch nicht erteilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstände zur Aufnahme in die RekrutierungS-Stamm- rolle anzumelden.

Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum ein­jährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage deâ Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungs­diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militär­pflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stamm­rolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitze«.

Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauern­den Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Ge­burtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das standes­amtliche Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.

Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend sauf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See be­findliche Seeleute u. s. w.), so haben dir Eltern, Vor­münder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.

Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vor- geschriebener Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden er­folgt ist.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen.

Außerdem sind etwa cingetretene Veränderungen sm Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes usw.) dabei anzuzeigen.

Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm­rolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehorden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm­rolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjabrr ihren dauern­

den Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aus­hebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Herson, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche da'elbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

Versäumung der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.

Wer die vorgeschobenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geld­strafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.

In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten, sondern alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtigen ein­zutragen.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutie- rungsstammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvor- Vorstände auf § 48 der Wehr-Ordnung sowie auf die unterm 8. Dezember 1901 übersandte Anweisung besonders aufmerk­sam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1885, 1886, 1887 und 1888 nebst Belägen sind bis zum 10» Februar 1908 ernzureichen.

Hanau den 28. Dezember 1907.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Hana».

öl 5148 J. SU Conrad, Kreisfekretâr.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Die Weißbinder» und Glaserarbeiten für die Turnhalle der Bezirksschule III in der BebraerbahnhosSstraß« sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Lieferungen und Arbeiten öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Stabibauamt, Rathaus Zimmer Nr. 18, während der GeschäftSstunden von vormittags 10 bi« 121/* Uhr zur Einsicht MS und können von da bezogen werden.

Die Angebote find versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf Weißbinder- oder Glaserarbeiten* bi# Donnerstag den 16» n. Mts., vormittags, und zwar die Weißbinderarbeiten um 11 Uhr, Glaferarbeiten um ll1/» Uhr, bei genannter Dienststelle einzureichen, zu welchen Zeiten im Beisein etwa erschienener Bieter di« Eröffnung der Angebote erfolgt.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Hanau den 21, Dnemb-r 1907.

Der Magistrat.

Dr. GebeschuS. 225

Bekanntmachung.

Die am Sandeldamm und an der Eberhardstraße ge­legenen städtischen Baustellen Kartenblatt 9 Parzellen 284, 386, 390, 391 --------fgi----- sollen am

Dienstag den 28» Januar 1908, vorm. 10 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses öffentlich versteigert werden.

Die Bedingungen werden im Termin bekannt gegeben.

Hanau den 21. Dezember 1907.

Der Magistrat.

Hild. 223

Bekanntmachung.

Es wird darauf hingewiesen, daß in hiesiger Stadt und zwar in dem städtischen Gebäude Langstrahe Nr. 41, gleicher Erde links, eine öffentliche Arbeitsnach­weisstelle besteht, durch deren Vermittelung sowohl die hiesigen stellffuchenden Arbeiter, Arbeiterinnen und Dienstboten als auch durchreisende Arbeiter Stellen zuge- wiesen erhalten.

Um diese Einrichtung für die beteiligten Kreise in noch höherem Maße al« bisher nutzbringend zu gestalten, ergeht an die Arbeitgeber der Stadt und Umgebung die Bitte, bei Bedarf an Arbeitskräften jeder Art die obenge­nannte ArbeitsnachweiSstelle in Anspruch nehmen zu wollen.

Offene Stellen, die nicht sofort durch unsere Anstalt be­setzt werden können, werden durch den Mitteldeutschen Sir« beitönachweisverband (Sitz Frankfurt a. M.) an allen Plätzen

her näheren und weiteren Umgebung in geeigneter Weise veröffentlicht.

Der Arbeitsnachweis geschieht kostenfrei.

Geschäftsstunden: vormittags von 81/» bis 12*/, Uhr, nachmittags von 3 bis 6 Uhr.

Wir empfehlen die Einrichtung zu recht reger Benutzung. Hanau den 2. Januar 1908.

Der Magistrat.

Hild. 287

Bekanntmachung.

Die Entwürfe zu demHaushaltspläne" und bem HaushaltspläneAußerordentlich" für da» Rechnung«, jähr 1908 liegen vom 4. d. Mts. an 8 Tage lang im Stadtsekretariat, Rathaus Zimmer Nr. 11, zur Einsicht der Gemeindeangehörigen offen.

Hanau dtu 2. Januar 1908.

Der Oberbürgermeister.

Dr. ® e 6 «f 4 u I. 295

Ablösung btt Ntniahrs-Gratnlrtimt».

In die Listen zur Ablösung der Neujahr-gratulationen zum Besten der von der Stadt unterhaltenen armen Pflege- unb Waisenkinder haben sich schließlich eingetragen:

Gttffter, Adalbert, Direktor de« Stadt theaterS.

Allen freundlichen Gebern sprechen wir nochmal« unseren herzlichsten Dank au« mit dem Bemerkt», daß im ganzen 186 Mark gezeichnet worden sind.

HMM den 8. Januar 1908.

Der Magistrat, Armenarut.

Hild. 186

LMMsMDr KmsmckHmü.

Nächste Versammlung Samstag de« 4» Januar 1908, «achmittaas 2'/» Uhr, im Gastha»r 41m goIhnen Löwen* hier.

Tagesordnung r

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über den Handel mit Gemüse- und Blumen­samen im Umherziehen.

2. Vortrag des Herrn Direktor Wagner au# Gelnhausen überDie Stickstoffdüngung der Kulturpflanz«.*

4. Mitgliederaufnahme.

5. Sonstiger.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden wiederhoft in orts­üblicher Weise bekannt zu machm.

Hanau, den 29. Dezember 1907.

Der Königliche Landrat.

9. Beckerath.

Bekanntmachung

Str.Hliiilllier Driskrailktlikliffe.

Infolge bevorstehender Aendenmgen in unserer Ver­waltung haben wir dem Beamten Franz mit Wirkung vom 1. Januar 1908 ab die Führung der Geschäft« des Kasten- und Rechnungsführers übertrage« und ist von diesem Zeitpunkt ab nur der Genannte berechtigt, Zahlungen sür unsere Kaste in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren; im Verhinderung«, falle wird ein Vertreter bestellt werden.

Der seitherige Kaffen- und RechnimgSführer Jah« wirl vom 1. Januar N. J. ab als Bureanvorsteher ««d Geschäftsführer tätig sein und in allen Fällen Auskunft erteilen, bei welchen die Schalterbeamten nicht in Betracht kommen.

Hanau, 24. Dezember 1907.

Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkaste.

S ch a b l,

1. Vorsitzender. 196

Zugelaufen.

1 gelber Wolfshund, männlichen Geschlecht».

Bischofsheim bett 2. Januar 1908.

247 Die Ortâpolizribebörd«.