2. ^Amtaf
Dormerstast
Sritr 8
öung übernommen. Und nun komme ich wohl zu dem Wichtigsten.'-zu dem Zweck, den Harden mit seinen Artikeln verfolgte. Darüber sind die Meinungen unendlich geteilt. Harden hat am ersten Tage gesagt, er glaubte dem Lande, dem er an gehöre und da? er liebe, einen guten Dienst zu leisten. Ich für meine Person als Siaalkanwalt glaube ihm dies, weil ich ihn kenne und glaube, daß er vielfach gute Zwecke verfolgt. Ich glaube ihm, aber er hat dem Paterlande einen herzlich schlechten Dienst geleistet. Er hat sein Vaterland diskreditiert vor dem Auslande. Ja, lesen Sie nur einzelne Blätter des Auslandes, wie man jubelt, daß an unserem Kaiserhofc sich eine Gruppe perverser Leute gebildet habe, die um unseren geliebten kräftigen Kaiser ihre Fädchenspinnen. Es ist eine wahnwitzige Mär, daß am deutschen Kaiserhost eine Gruppe perverser Männer existiert. Wo ist diese Gruppe? Nicht einen einzigen können Sse vorführen. Der Staatsanwalt wendet sich sodann gegen das Bemühen der Verteidigung, für den Angeklagten den Schutz des Paragraphen 193 in Anspruch zu nehmen. Der Angeklagte hat zweifellos dem Grafen von Moitke feine Mißachtung ausdrücken wollen und darin liegt eine Beleidigung, eine strafbare Ehrenkränkung. Aber wenn der Gerichtshof anderer Meinung wäre, so ist schon die Form der Artikel über die Schutzgrenzen des Paragraphen 193 hinausgehend. Und nun zum Schluß: In der ersten Verhandlung hat sich der Vertreter der Privatklage darauf beschränkt, eine strenge Bestrafung cmbeimzn- geben. Ich kann mich nicht darauf beschränken. Ich habe mich darüber schlüssig zu machen, ob Geldstrafe oder Gefängnisstrafe. Ich habe alles hin- und hererwogen : die Leichtgläubigkeit des Angeklagten und daß er sich hat täuschen lassen wie manche andere kluge Leute. Diese haben aber nicht getan, waS Harden getan hat: er hat von diesen Mitteilungen der Frau v. Elbe Gebrauch gemacht und muß dies vertreten. Ich habe mich lange hin- und hergefragt, ob es nicht möglich wäre, nur eine Geldstrafe zu beantragen, aber ich muß die Gefängnisstrafe zum Antrag bringen, weil der Angeklagte unsägliches Unglück über den Grafen v. Moltke, den Fürsten Eulenburg und unseren Staat gebracht hat. Deshalb beantrage ich gegen den Angeklagten vier Monate Gefängnis und die Publikationsbefugnis be8 Nebenklägers. Außerdem beantrage ich die gesamten Kosten -uM auch "-sämtliche Kosten des Privatklageverfahrens dem Angeklagten aüWrsrlegen.
Nach^ängeren Ausführungen des Vertreters des Nebenklägers, JustizraN^Sello, die sich darauf beschränken, Moltke zu rechtfertigen gegen den Vorwurf, daß er an einer krankhaften Gestaltung der SinneSrichtung leide, ergriff Graf Moltke das Worch: Ich möchte hier noch in breiter Oeffent- lichkeit die Leaste beantworten, weshalb ich mein AbschiedS- gssttth eingereicht habe. Als ich den Artikel der „Zukunft" vom 27. April zur Kenntnis nahm, ging ich zu meinem direkten Vorgesetzten, dem Gouverneur' Generalfeldmarschall D. Hahnke. Ich habe ihm bargelegt, daß ich glaube, informiert zu sein, daß sich der Angeklagte eine Gruppe konstruiere und sie dann angreife in der Art, um sich nicht mit mir zu schlagen, sondern um sie in breitet Oeffentlichkeit derart zu verdächtigen, daß sie unmöglich wird. Ich beriet mit meinen Anwälten, in welcher Weise gegen ein solches Vorgehen eingeschritten werden könnte. Zwei Tage darauf kam zu mir General von Plessen, dem ich mein Ehrenwort gab, daß ich nie mit Männern geschlechtlichen Umgang geflogen habe. Ich habe darauf gleichzeitig mein Abschiedsgesuch eingereicht, unter der Motivierung, daß eS mir unangängig erscheine, daß eine Persönlichkeit in meiner Stellung unter einem nicht gleich zu beseitigenden Verdacht fernerhin in Dienst stehen könnte. General v. Pleffen schien durchaus meiner Meinung zu sein. Am 24. Mai wurde mein Abschied in der üblichen Form bewilligt. Ich bin Sr. Majestät dankbar, weil er mir dadurch die Freiheit gegeben hat, auf dem Klagewege uormgeben, wie eS meine Pflicht und meine Ehre erfordert. Die Schöffengerichtsverhandlung wäre noch qualvoller gewesen, wenn ich sie in der Uniform hätte aushalten müssen, welche ich seit 42 Jahren in Ehren getragen habe. Die Darlegungen, wie sie Graf Reventlov gemacht hat, daß an unserem Hofe ein süßer, unmännlicher Ton herrschte oder überhaupt herrschen konnte, ist falsch. Ich habe sieben Jahre als Flugeladjutant und General ä la suite Dienst getan. Ich versichere, niemals hat ein süßer, unmännlicher Ton an dem kaiserlichen Hofe geherrscht. Dafür bürgt schon die frische, ursprüngliche Persönlichkeit des Kaisers. Niemals existierte ein Grüppchen, niemals politische Zuträgerei oder eine Kamarilla, auch nicht eine Tafelrunde in der von dem Angeklagten angedeuteten Art. Die Tafelrunde ist am kaiserlichen Hose die kaiserliche Familie mit wenigen dazu Befohlenen, und das Bild dieser kaiserlichen Familie, wozu das engere und das weitere Vaterland mit Stolz und Hochachtung emporblickt, das wollen wir uns nicht verkümmern lassen. Auf eine Frage des Vorsitzenden erklärt Graf Moltke die Richtigkeit dieser Aussage auf seinen Eid.
Justizrat Bernstein: Die beiden glänzenden Vorredner ' haben die Schuld des Angeklagten nicht bewiesen und sind den Beweis, daß die Artikel strafbare Beleidigungen enthalten, schuldig geblieben. Die gegen Harden von beiden Seiten erhobenen Vorwürfe sind vollständig unbegründet, sie beruhen auf unrichtiger Beurteilung der Sachlage und absolut falschen tatsächlichen Annahmen. Harden ist kein gewerbsmäßiger Verleumder, kein unanständiger Skribent. Der Vorwurf brutaler Rücksichtslosigkeit und Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel sei unberechtigt. Was Harden vorbrachte, beruht auf Mitteilungen eines Mannes wie Schwe- ninger und dessen Ehefrau, der eigenen Nichte Moltkes. Die Behauptungen von einer Kamarilla und von einer Liebenbergerei sind keine Erfindungen HardenS. Der Redner geht einzelne Artikel durch und sagt, niemand habe die Artikel so verstanden und interpretiert, wie eS jetzt geschehe und jährt fort: Der Oberstaatsanwalt verlangte, daß ich dem Fürsten Eulenburg wegen scharfer Angriffe Abbitte leiste. Ich kann dieser Forderung nicht entsprechen. Es ist sonderbar, daß der Hauptbeteiligte, Fürst Eulenburg, nicht Strafantrag stellte. In München und Wien kursierten ebenfalls derartige Gerüchte über Eulenburg. Während Moltke die Erlaubnis erteilte, daß der Kriminalkommissar Treskow über die Gerüchte aussagen durfte, tat dies Eulenburg für seine Person nicht. Aufsehen erregte die Tatsache, daß der Kaiser gewisse Entschlüsse faßte, doch nicht bloß auf die Zukunftsartikel hin. Ein deutscher Schriftsteller muß das Recht haben, auf Uebelstände hinzuweisen, ohne sich eine Anklage zuzuziehen. Dem Angeklagten muß der Schutz des Paragr. 193 zugebilligt werden, denn Vaterlandsliebe und
deren Betätigung sind gewiß berechtigte Interessen. Von einer Freiheitsstrafe kann keine Rede fein, von einer Geldstrafe, wenn § 193 nicht zulässig ist. Auch im neuen Jahre altes Recht!
Oberstaatsanwalt Jseubiel: A's unwahr hat sich erwiesen, was der Angeklagte dem Grafen Moltke nachsagte, deshalb war Harden nicht berechtigt, solche Worte auszusprechen. Harden muß nur die Folgen tragen, weswegen ein Mächtigerer eingegriffen hat.
Justizrat Sello: Moltke sagte eidlich aus, daß der Zukunstsartikel Anlaß zu seiner Verabschiedung gab.
Justizrat Kleinholz erkennt an, daß die Gegner Harden Anstand und Wahrhaftigkeit zugestanden und daß ein fort« geletztes Delikt keineswegs vorliegt. Bei den ersten beiden Artike'n trat Verjährung ein. Der gute Glaube des Angeklagten ist unbestreitbar. Der erste Grund seines Vorgehens war eine Aeußerung BiSmarckS. Auch Frau v. Elbe mußte Harden glaubwürdig erscheinen, da ihr auch viele Aerzte und Laien glaubten. Sie machte Angaben, nach welchen zwischen Eulenburg und Moltke nicht bloß innige Freundschaft, sondern auch Perversitäten vorkamen. Der Paragraph 193 muß zugebilligt werden. Harden erblickte in der Kamarilla, welche gegen die Versöhnung des Kaisers und Bismarcks arbeitete und drei Kanzler entfernte, eine Schädigung des Staatsganzen. Wäre wirklich Strafbares in den Artikeln, dürste mit Rücksicht auf den guten Glauben und die lauteren Motive nicht auf Gefängnis erkannt werden, er bestreite aber die Strafbarkeit. Harden verdient nicht Strafe, sondern den Dank des Volkes. In einer Replik bemerkte Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel: Es klingt, als ob Moltke Harden für die Artikel danken müßte. Harden gab zu, Spott und Hohn anwenden gewollt zu haAn, um die Herren aus der Nähe des Kaisers zu bringen. Die Gruppe existiert nur im Hirn Harden?. Sbemo irrtümlich ist die Behauptung von Homosexualität. Harden fiel auf das Geschwätz einer hysterischen Frau hinein. Redner bedauert, daß die Verdächtigung Eulenburgs nicht ganz zurückgezogen wurde. Auch Bismarck hätte, wenn er das Wort „Kinäden" in schlechtem Sinne gebraucht hätte, sich auch getäuscht. Ein fortgesetzes Delikt liegt vor. Sello-stritt den Verteidigern entgegen. Niemand werke Harden bösen Glauben vor. Bei den Informationen sei Harden objektiv, uvpartelifch"Mkfl sächlich nicht gewesen. Darauf werde die Verhandlung auf Donnerstag 10 Uhr vertagt.
Das Drama in Allenstein.
Das Dunkel, das bisher die Ermordung des Majors von Schoenebeck umgab, hat sich gelichtet. Hauptmann von Goeben hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ferner ist Frau von Schoenebeck unter dem dringenden Verdachte der Anstiftung zum Morde verhaftet worden. Ueber die letzten, Aussehen erregenden Ereignisse in Allenstein meldet ein Privat- teiegramm dem „B. L.-Ä." folgende Einzelheiten:
Allenstein, 31. Dezbr. Vom Vorsitzenden des Kriegsgerichts wurde heute nachmittag folgende offizielle Meldung gemacht: „Infolge deS vom Kriegsgericht zusammengetragenen BeweismaterialS hat der der Ermordung deS Majors von Schoenebeck beschuldigte Hauptmann von Goeben ein um» fassendes Geständnis abgelegt. von Frankenberg." Weiter wird noch gemeldet: Gestern abend wurde Frau v. Schoenebeck von 8—6 Uhr kriegsgerichtlich vernommen. Sie gab an, daß Offiziere, die in ihrem Hause verkehrten, immer nur die Flurtür benutzten. Sie machte dann noch weitere Angaben, bie mit dem heute abgelegten Geständnis in Verbindung zu bringen sind. Heute um 12 Uhr mittags begann nun die Vernehmung des Hauptmanns von Goeben, die bis 3 Uhr dauerte und die mit dem umfassenden Geständnis endete. Es verlautet, der Hauptmann habe zugegeben, wiederholt des Nachts im Haute des Majors verbracht zu haben. Sicherheitshalber habe er für alle Fälle stctâ einen Revolver bei sich getragen. In der Mordnacht nun habe das versuchte Oeffnen der Flurtür ein Geräusch verursacht. Der Major sei erwacht und habe ihn, den Hauptmann, überrascht, der dann den Major niedergestreckt habe. Dieses Geständnis entspricht vollkommen dem Standpunkt, auf den auch die militärische Untersuchungsbehörde von vornherein sich gestellt hatte. Die Akten sind der Staatsanwaltschaft überwiesen worden. Um 6 Uhr wurde bekannt, daß Frau von Schoenebeck wegen Anstiftung zur Ermordung ihres Gatten oerhaftet und in das Gefängnis eingeliefcrt worden sei. Im Interesse der weiteren Untersuchung soll tiefstes Schweigen über den weiteren Fortgang der Affäre beobachtet werden. Gerüchtweise verlautet, daß Hauptmann von Goeben die Tat eingeftanben habe, um die Frau zu schützen, und daß diese die Tat begangen habe. Dieser Ansicht ist auch der Staatsanwalt, der sonst die Frau wegen Anstiftung zum Morde hätte verhaften lassen. Diese schon längst erwartete Verhaftung hat allgemein wenig überrascht. Das Geständnis von Goeben dagegen kam wie ein Blitz aus heiterem Himmel. — Interessant ist die Tatsache, daß augenscheinlich Kriminalpolizei und Kriegsgericht über die Täterschaft des Mordes durchaus nicht einer Meinung waren. Während das Kriegsgericht von Anfang an den Hauptmann von Goeben für den Mörder hielt und sich von dieser Meinung in feiner Weise abbringen ließ, war die Kriminalpolizei geneigt, einen Dritten als in Betracht kommend an« zuseben.
Einem in Allenstein verbreiteten Gerücht zufolge soll Haupt mann von Goeben schon tage-, ja wochenlang mit dem Revolver in der Tasche herumgegangen sein und nur auf eine Gelegenheit gewartet haben, den Major tu erschießen. Hauptmann von Goeben hat schon am Freitag im Laufe des Tages au einen Verwandten in Berlin folgendes telegraphiert: „Bin verhaftet, werde wohl verurteilt werden." • Der erschossene Major von Schocncbcck ist am 12. Juli 1860 in München geboren und stand vor seiner Versetzung nach Allenstein beim 8. Echtes. Dranoner-Regt. Am 18. Oktober ist er als Rittmeister und Eskadronchef zum Dragouer-Regt. König Albert nach Allenstein verfett und fpäier zum Major befördert worden. Die verhaftete Frau von Schoenebeck, eine geborene Lüders, ist eine brünette, schöne, schlanke Frau von etwa SO Jahren. Aus beu ersten Jahren ihrer Ebe, die glücklicher waren als bie letzten, entstammen zwei Kinder im Atter von zehn und acht Jahren.
Neue Bomben in Bar celona'.
Madrid, 25. Derbr. In der großen spanischen Weih- nnchtS'etlerie warm in diesem Jahr der Haupttreffer von sechs Millionen P fetaS und mehrere kleine wieder nach Barce'ona gefall-», und es herrschte aus diesem Anlaß dort, da sich die Gewinne auf hunderte von kleinen Leuten ver- teihen, ein lebhaftes Treiben und eine fröhliche Stimmung. Seitdem der Polizeispitzel Rull, der wahrscheinliche Urheber so vieler Anschläge, hinter Schloß und Riegel sitzt, dachte niemand mehr an neue Untaten, und alle Welt hielt die Stadt nunmehr gegen die Wiederholung derartiger Verbrechen gefeit und gab sich den Vergnügungen der Festtage hin. Um so größer war der Schrecken und die Entrüstung, als am Nachmittag bei Dunkelwerden plötzlich in der Calle bei Hospital ein furchtbarer Knall ertönte, der die Tausende, die zu bi-fer Stunde auf den RambiaS und in den benachbarten Geschäftsstraßen spazieren gingen, in eilige Fluchi trieb. Alsbald stellte sich heraus, daß in der Tat im Portal des Hauses Nr. 63, wo sich ein verrufenes Lokal befindet, eine Höllenmaschine geplatzt war und ziemlichen Sachschaden an- gerichtet hatte. Auch wälfte sich ein junger Mann namens Jose Einer, ein kürzlich entlassener Soldat und seinem Beruf nach Schmied, der angeblich im Augenblick der Explosion an dem Hau't vorbeiging, in feinem Blm, während auf der andern Straßenseite eine arme Frau, die Händlerin Emilia Iorba, erheblich von den herumfliegenden Sprengstâcken verletzt wurde. Einer wurde ins Hospital geschafft und vorläufig in Untersuchungshaft genommen. Der Umstand, daß Rull sich mit seinen Spießgesellen in derartigen öffentlichen Hâusem zu treffen pflegte, legt den Gedanken nahe, baß er auch hier wieder feine Hand im Spiele hat und vielleicht vor der gerichtlichen Austragung seines Prozesses den Behörden beweisen will, daß solche Attentate auch stattfinden, wenn er im Gefängnis sitzt. Diese Auffassung ist jedenfalls in Barcelona weit verbreitet, wo man nicht glaubt, daß bie echten Anarchisten etwas damit zu tun haben. Auch bie offiziös« Epoca weist auf die unzufriedenen Elemente der ehemaligen Geheimpolizei al« auf die möglichen Urheber hin. — Fast gleichzeitig mit dem oben geschilderten Vorgang fand ein Polizeidiener im Portal deS Hauses Nr. 21 der Talle helft Boqueria eine verdächtige, etwa 6 Kilogramm wiegend« Röhre, bie er mit großem Mut nach der nächsten Polizeiwache schaffte, wo fie, kaum niedergelegt, mit heftigem Knast platzte, ihn selbst leichter, einen andern Polizisten schwer verwundend und allgemeinen großen Schrecken verbreitend. Man vermutet, daß beide Sprengkörper eigentlich für die Rambla« bestimmt waren, wo sie ein entsetzliches Blutbad ang«richtet hätten. Man kann e« den Barcelonesern nicht verdenke«, wenn sich ihrer ein unheimliche« Gefühl und die Furcht bemächtigt, daß die Uebeltäter einen neuen Feldzug planen,«« bie Stadt nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Die Nachforschungen der Behörden blieben bisher erfolglos. Auch der englische Dttektiv, den die Stadt seinerzeit angestellt hat,»» diesen Terroristen auf die Spur zu kommen, hat versagt.
•
Der Berliner Tierschutzverein hat beut Reichskanzler telegraphisch für bie im Reichstag« im Interesse des Tierschutzes gesprochenen Worte gedankt und zugleich gebeten, auch der Fürstin v. Bülow seinen Dank au«zuspreche«. Darauf hat der Reichskanzler geantwortet: „Für die frnmd- liche Begrüßung meinen und meiner Frau herzlichen Dank. Tiere gegen Grausamkeiten schützen, heißt nicht nur bie Natur ehren, sondern bedeutet auch eine Aufgabe sittlicher Erziehung. Wer gegen Tier» roh ist, wird es auch gegen Menschen sein."
Hus Hanau Stadt and Tand»
Sana«, 2. Januar.
• Handelskammer. Bei der Ergänzungswahl zur Handelskammer wurden Kaufmann Adolf Almeroth, FabrikaM Kommerzienrat Heinrich Brüning, Kaufman Ernst Döring und Fabrikant Iuliu« Steinheuer wiedergewählt. Für bett Fabrikanttu Kari König, der fein Mandat niedtrgtlegt hatte, wurde der Fabrikant Rudolf Treusch gewählt. — In Fulda wurden die bisherigen Mitglieder, bie Herren Karl Arend und Ferdinand Neitzert, mit alltn 87 Stimmen, die abgegeben wurden, wiedergewählt.
* Klassenlotterie. Die Ziehung der 1. Klasse 218. Königlich preußischer Klassenlotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 10. Januar 1908, früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen.
• Altertnmsmusenm. Wie vom Teschichtrverein bekannt gegeben wird, sind in der Zeit vom 1. April 1906 bis 31. März 1907 dem Museum nur eine geringe Anzahl von neuen Funden zugeführt worden. Hervorzuheben find Funde au« einem fränkischen Grabe, da« auf einem Acker des Bürgermeister« in Mittelbuchen aufgedeckt würd«. Ein wohlerhaliener Dolch sowie eine blaugraue Urne vo« 14 «m Höhe wurden daraus erhoben. Auch in der Ziegelei von Opificiu« bei Mittelbuchen wurden einige prähistorische Fund« (barunter ein Feuersteinmesser von 11 cm Länge) gemacht.
• Eingestelltes Ermittelimgsverfahren. Di« am 17. v. M. von einem Reisenden auf Bahnhof Offenbach erfolgte Anzeige, er sei während der Fahrt von Fulda nach Frankfurt a. M. im Eilzug 14 unterwegs von einem Mitreisenden beraubt worden, entbehrt nach dem Ergebn!« der gepflogenen Erhebungen jeder Begründung. U. a. ist fest- gestellt worden, daß der betreffende Reisend» einen Teil der ihm angeblich gestohlenen Sachen bereits vorher in Fulda versetzt hatte. Seiten« her Staatsanwaltschaft ist demgemäß daâ Ermittelung^verfahren eingestellt worden.
* Der Militâranwärter - Bereis» Hanatt begeht feine diesjährige Weihnachtsfeier mit Verlosung am nächsten Sonntag im „Deutschen HauS". Saalöffnung 4 Uhr. E« wird gebeten, etwaige Geschenke zur Verlosung bei den Vorstandsmitgliedern »der am Sonntag von vormittag« 9 Uhr ab im „Deutschen Haus" abzugeben.