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Hanauer K Anzeiger

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«« - ^*^ - ^ Amtliches Orm für Stabt mb LMreir Sanaa.

* ^^«nhmffeS ® ^°"â> Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 278 Fernsprechanschlttsi Nr. 605. Mittwoch den 28. November F-rnsprechanschlutz Nr. 605. 1906

Di« fttufgespaltete P«titz«ile »Ler deren Raum 15 Pf^ tat JieQuioeuteü di« Zeil« 35-

Verantmorü. Redakteur: & Schrecker in Hamm.

Wörtliches.

Stadt- und Landkreis Ranau.

Auf Grund der ministeriellen Ermächtigung ist der Ge­werbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, am 16. tu 23. Dezember v. Js., bis 8 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden und am dritten Sonntage vor Weihnachten, am 9. Dezember d. I., in allen Zweigen des stehenden Handelsgewerbes die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Ver­kaufsstellen bis 7 Uhr abends für die Dauer von 10 Stunden zügelassen.

Selbstverständlich ist an den genannten 3 Sonntagen eine Beschäftigung während der Stunden des Hauptgottesdienstes nicht gestattet.

Weiter ist gestattet an dem ersten Weihnachtsfeiertage:

a) der Handel mit Back- und Konditorivaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags, jedoch mit Ausschluß der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung.

b) der Handel mit Kolonialwaren, mit Blumen, Tabak und Zigarren, sowie mit Bier und Wein während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Haupt- gottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags, die Zeitungsspedition aber wie an den sonstigen Sonn- und Festtagen.

Hanau den 20. November 1906.

Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.

P 9842 v. Beckerath.

Landkreis ^anau, MmtmchmM des MiMn Mrata& Bekämpfung der Blutlaus.

Da die Vertilgung der für unsere Aepfelbäume so gefähr­lichen Blutlaus sich am leichtesten und wirksamsten im Spät­herbst und Winter durchführen läßt, wird jetzt schon zu einem allgemeinen Feldzug gegen den Schädling und zur gründ­lichen Vertilgung aufgefordert.

An den Aepfelbäumen richtet die Blutlaus dadurch großen Schaden an, daß sie an den jüngeren Zweigen und Wund­rändern mit ihrem Säugrüssel die junge Rinde durchsticht und aus dem Splint den Saft aussaugt. Hierdurch entsteht nach diesen Stellen ein vermehrter Saftzudrang, in Folge dessen sich Zellwucherungen unter der Rinde bilden, die schließlich bersten und grind- und krebsartige Geschwüre er­zeugen, welche den zugeführten Nahrungssaft absorbieren und nach und nach das Absterben der Zweige und schließlich der ganzen Bäume herbeiführen, wenn nicht rechtzeitig gegen die Läuse der Vertilgungskrieg geführt wird. Auch am Wurzel­hals und an den flachgehenden Wurzeln in der Erde kommen sie vor und gehen im Winter selbst tiefer hinab, um während strenger Kälte Schutz zu suchen.

Die Vertreibung der Blutlaus ist nicht leicht zu bewerk­stelligen, sondern erfordert die größte Achtsamkeit und Energie, da die Insekten, wenn auch deren nur wenige zurückbleiben, durch ihre starke und rasche Vermehrung bald wieder viele neue Verbreitungsherde erzeugen. Das einmalige Anwcn- den von Zerstörungsmitteln ist deshalb selten von Erfolg da die kleinen Läuse zum Teil in den Blattwinkeln verborgen sitzen oder unter Rindenritzen und halbverdeckten Wundstellen, wo sie oft dem Auge entgehen oder wo mit den anzuwen- lenben Mitteln nicht gut beizukommen ist. Es sind daher die mit den Blattläusen befallenen Bäume wiederholt in Zwischen- 'äumen von 14 Tagen bis 3 Wochen nachzusehen und, sowie ich später einzelne neue Kolonien zeigen, diese sogleich wieder pi zerstören und mit den geeigneten Mitteln zu behandeln. Wenn auf diese Weise in kurzen Zwischenräumen wiederholt sie Bäume sorgfältig nachgesehen und gereinigt werden, dann vird es in den meisten Fällen möglich sein, dieselben von hren Plagegeistern vollständig zu befreien.

Es müssen sämtliche Wundstellen an den Bäumen, auf denen im Laufe des Jahres die Blutlaus gesessen hat (man erkennt solche an dem weißlichen Ueberznge) mit einer der nachfolgend beschriebenen Lösung gründlich ausgebürstet wer­den. Auch räume man die Erde von den Stämmen etwas weg, um Blutlauskolonien, welche sich etwa unter der Ober­fläche des Bodens befinden sollten, erreichen zu können. Wer recht sorgsam verfahren will, bürste die ganze Rinde der Stämme und Fweige ab.

Da bei einem solchen Verfahren ziemlich große Stengen Flüssigkeit gebraucht werden, so werden hier nur die billigen BlutlansmIttel in Vorschlag gebracht.

Es sind dies: 1. gewöhnliche Lauge, wie sie durch Ueber- gießen von Holzasche mit Wasser gewonnen wird; 2. Gas­wasser, ein Nebenprodukt der Gasbereitung, ist um das Doppelte mit Wasser zu verdünnen; 3. Kalkmilch, eine Mischung von Soda und Alaun ^2 kg Soda und 1 kg Alaun werden in 50 Liter Wasser aufgelöst); 5. Tabaks­lauge, welche im vorigen Jahre in einer Gemeinde des hiesigen Kreises allgemein angewandt worden ist und sich gut bewährt haben soll.

Es sei ausdrücklich bemerkt, daß cs viel weniger auf das Mittel ankommt, als auf die Gründlichkeit, mit welcher das Ausbürsten vorgenommen wird. Es muß dabei auch die kleinste Verwundung der Rinde berührt werden, sodaß das Insekt in allen seinen Schlupfwinkeln getroffen wird. Be­reits stärker verlauste Bäume bürste man mit doppelter Sorg­falt ab.

Bei befallenen älteren hochstämmigen Aepfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Frühjahr die Krone stark zurückschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Haupttriebäste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter gereinigt werden können; zugleich, ist die alte abgestorbene Rinde an den stehen bleibenden Besten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abuikratzen, grindige und wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalkmilch rc. zu bestreichen. Nebev- hmtpt ist es ratsam, sämtliche Bäume vor Winter mit Kalk Sezw. Kalkmilch zu bestreichen. Die ab- geschniitenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rindenteile und ausgeschnittenen Teile sind natürlich sorgfältig wegzu­schaffen und zu verbrennen. Sind die stark Lâüencv Bäume zum Verjüngen schon zu alt, so tritt die Notwendigkeit ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blut­laus beitragen würden. Ferner wird bei Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,251,50 m im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Größe des Baumes 1 bis 2 Gießkannen voll Kalkwasser auf die Wurzeln (auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa 3 cm hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalks darauf und bedeckt diesen mit der ausgeworfenen Erde.

Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachstum und Gedeihen der Bäume sehr förderlich.

Die Herren Ortsvorstânde wollen die Ortseingesessenen zur Vertilgung der Blutlaus nach der oben angegebenen Weise ortsüblich auffordern und die Ausführungen der An­ordnungen überwachen.

Hanau den 2. November 1906.

Der Königliche Landrat.

V 8088 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Mützen­machers und Kleiderhändlers Frih Gillich in Hanau wird nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß­verteilung gemäß § 163 Abs. 1 K.-O. hierdurch aufgehoben.

Hanau den 26. November 1906.

Königliches Amtsgericht 5. 25442

Hus F)anau Stadt und Eand.

Hanan, 28. November.

* Evangelischer Bund zur Wahrung der deutsch-proteftantischen Interessen. Der für den 2. Dezember im Ev. Vereinshaus geplante Bundesabend mit einem Vortrage über:Luthers Reise nach Rom", muß wegen bevorstehender anderer Veranstaltungen bis âuf weiteres verschoben werden. Doch sei jetzt schon im Voraus be­merkt, daß eine größere Veranstaltung mit nationalem Cha­rakter für Mittivoch den 23. Januar im Saale desDeut­schen Hauses" geplant ist.

* 1. Avomrementovortrog im evangl. Ber- einshanfe. Heute, Mittwoch, abends 8 Uhr, findet im Saale des evangl. Vereinshauses zu Hanau (Nußallce) der 1. AbonnemcntS-Borirag statt. Das Vortrggsthe>»a lautet: Eindrücke und Erlebnisse im heiligen Lande", Herr Pfarrer U r s p r u ch - Frankfurt a. M.

* KahlgLund - Eisenbahn (Akt.-Ges.) Zur Er- leichterung des WcihnachtsverkebrS verkehren im Monat Dezember an den Markttagen Mittwochs und Samstags die

Züge Nr. 7 ab Schöllkrippen 2 Uhr nachmittags und Nr. 1 ab Kahl 4.30 Uhr nachmittags. Der Zug Nr. 11 fährt an Samstagen zirka 30 Minuten später. Am Montag den 24. und am Montag den 31. Dezember 1906 fällt der Zug Nr. 1 (Arbeiterzug) ab Schöllkrippen um 3.25 Uhr morgen» aus, verkehrt dafür am Donnerstag den 27. Dezember 190? und am Mittwoch den 2. Januar 1907. Die Rückfahr­karten haben vom 22. bis 27. Dezember einschließlich und vom 29. Dezember 1906 bis 2. Januar 1907 einschließlich Gültigkeit.

* Kunstinvustrie-Verein. Der 'von Frl. Gott'» stein vorgesehene musikalische Abend ist in den Mona» Januar verlegt worden, an dem nächsten Vortragsabend, Dienstag den 4. Dezember, wird daher die Frankfurter Vor tragskünstlerin Frl. Lydia Stoltze auftreten. Zum Vor­trag gelangen hochdeutsche und Frankfurter Dialektdichtungen und zwar Dichtungen von Rosegger, Emil Claar, Eberhardt, Hoffmann, Friedrich und Adolf Stoltze, Dietz u. a. Ueber einen im vergangenen Jahre von Frl. Stoltze in Köln ver­anstalteten Rezitationsabend schrieb dieKöln. Ztg." u. a.» Frl. Stoltze, eine Enkelin des Dichters Friedrich Stoltze, ist zur Zeit, nachdem der auch über die Mauern Frankfurts hinaus bekannte Schauspieler Strohecker verstorben ist, die einzige berufene Rezitatorin, die den anheimelnden Frank­furter Dialekt einwandtfrei vermitteln kann. Sie verstand es denn auch, die Zuhörer über anderthalb Stunden zu unter­halten. Ihr wohlgeschultes modulationsfähiges Organ be­fähigte Frl. Stoltze auch, hochdeutsche Dichtungen mit Ver­ständnis zu rezitieren. Ihre klare, deutliche Aussprache, vor allem aber ihr tiefes, von Herzen kommendes und zu Herzen gehendes Empfinden, das sie in ihre Vorträge hineinzulegen versteht, sicherten ihr den Erfolg". Nach alledem haben wir für nächsten Dienstag einen recht genußreichen Abend beim Kunstindustrieverein zu erwarten.

* Jagdverpachtimg in Langenselbolv. Aus Langenselbold wird uns geschrieben: Vorgestern nachmittag um 2 Uhr stand hierselbst im Rathause Termin zur Verpachtung der hiesigen Jagdberechtigung an. Dieselbe wurde auf zweierlei Art und mit und ohne Wildschaden ausgeboten. Nachdem seitens des Herrn Bürgermeisters K o ch die Be­dingungen verlesen waren, wurde zum Ausgebot geschritten und zwar:

I. ohne Uebernahme des Wildschadens, dabei waren:

a) die Herren Jean Siebert in Hanau und Herr Rittmeister von K l i p st e i n in Frankfurt a. M......mit 5900 Mk.

b) Se. Durchlaucht Prinz Alfons zu Jsenburg-Birstcin auf Schloß Seibold.........mit 5805 Mk.

c) Herr Metzgermeister Fr. Anthes in Hanau.........mit 5705 Mk. meistbietend geblieben ;

II. mit Uebernahme des Wildschadens, dabei blieben :

a) Herr Metzgermeister Fr. Anthes in

Hanau.........mit 5000 Mk.

d) derselbe mit Sr. Durchlaucht Prinz Alfons auf Schloß Selbold . . mit 4000 Mk.

c) Herren Jean Siebert- Hanau und von

K l i p st e i n - Frankfurt a. M. . mit 3260 Mk. meistbietend.

In der gestern abend stattgefundenen Sitzung der Gemeinde­vertretung wurde Herrn Jean Siebert- Hanau und Herrn Rittmeister von K l i p st e i n in Frankfurt a. M. der Zu­schlag für das gemachte Gebot von 5900 Mark erteilt.

* Kriegsgericht der 21. Division. Bei einer Tanzmusik, die am heiligen Abend v. I. in Oberroßbach auf dem hohen Westerwald stattfand, kam es zwischen Ober­roßbacher und Niederroßbacher Burschen zu mehrfachen Schlägereien. 14 Tage vorher waren die Oberroßbacher in Niederroßbach beim Tanze gewesen und als sie das Tanz­bein genug'geschwungen hatten, hatte man ihnen von Nieder- roßbacher Seite zu verstehen gegeben, es sei jetzt Zeit, nach Hause zu gehen. Dafür nahmen sie am heiligen Abend Rache. Bei den Niederroßbachern gab es ein halb Dutzend blutige Köpfe. Die Hauptkampfhähne auf Oberroßbacher Seite waren die Bergleute Otto Luckenbach und Louis Stahl, sowie der Bruder des letzteren, der damalige Ulan (4. Esk. 6. Ul.-Regts.) Otto Stahl. Gegen diese drei wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Luckenbach und Louis Stahl sind von der Strafkammer in Limburg mit 8 bezw. 12 Monaten Gefängnis bestraft worden. Der in­zwischen zur Reserve entlassene Ulan hat zwar mit der blanken Klinge zugehauen, aber erst nachdem er selbst an der Hand verletzt war. Auch hat er besonders großen Schaden mit