Zweites Blatt.
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Die fünfgespaürne Peützeile oder deren Rama 15 P^» ta Sraimnentxil die Zeile 35 M.
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Liertevrh-üich 1,80 3RU uwnatlich 60 M., str et* âtig. Ldonneuten mit dem betreffenden Postaustchlag^ Die einzelne Nunv»«: kostet 10 Bfg.
IWfltftiti^n^ uub Bering bet Buchdruckerei des Verein, n, Waisenhauses in Hanau.
Amtlicher Organ fit Stadt- mL Fandkreia H
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Beran ttoorfl. SRebatteut: 9. Schrecker io fatau
Ml. 257 FeritspreKanschluß Nr. 605»
Freitag den 2. November
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^ernsprechanschlutz Nr. 605. 1906
Ameches.
ES ist in letzter Zeit mehrfach vorgekommen, daß Unfälle, die sich in landwirtschaftlichen Betrieben zugetragen hatten, nur dem Ortsvorstande und nicht zugleich auch dem Sektionsoorstande angezeigt wurden. Ich mache daher auf die entsprechenden Vorschriften des Unfall-VerstcherungsgesetzeS für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 und insbesondere des am 1. Januar 1902 in Kraft getretenen neuen Statuts der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hiermit besonders aufmerksam. Danach haben die landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer oder deren Bevollmächtigte entgegen den früheren Bestimmungen von jedem in ihrem landwirtschaftlichen Betriebe und dessen Nebenbetriebe vorkommenden Unfälle, durch welchen eine Person getötet wird oder eine Körperverletzung erleidet, welche eine völlige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen oder den Tod zur Folge hat, eine schriftliche oder mündliche Anzeige außer bei der Ortspolizeibehörde auch dem Sektionsvorstande (Landratsamt) zu erstatten.
Diese Anzeigen müssen binnen drei Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfälle Kenntnis erlangt hat.
Für den Betriebsunternehmer kann derjenige, welcher zur Zeit des Unfalls den Betrieb oder den Betriebsteil, in welchem sich der Unfall ereignete, zu leiten hatte, die Anzeige erstatten; im Falle der Abwesenheit oder Behinderung des Betriebsunternehmers ist er dazu verpflichtet.
Bei Unfällen, welche den versicherten Unternehmer oder feine Ehefrau betroffen haben, finden diese Vorschriften gleichfalls Anwendung.
Gleichzeitig mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß auch von geringfügigen Unfällen, sofern deren Folgen nicht innerhalb der ersten drei Tage beseitigt sind, Anzeige zu erstatten ist.
Die Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen zieht Bestrafung nach sich.
Hanau den 30. Oktober 1906.
Der Vorsitzende des Sektions-Vorstandes,
ü 2328 I. A.: Siemon, Reg.-Assessor.
Stadtkreis Ran au. Steuererhebung.
Die Erhebung der Steuern und des Schulgeldes für die Monate Oktober/Dezember 1906 beginnt mit dem 15. d. Mts.
Erhebetage: Zettel Nr. 1-3000 am 15., 17. u. 19. Oktober 1906. Zettel Nr. 3001-6000 am 22„ 24. u. 26.
Oktober 1906.
Zettel von Nr. 6001 ab am 29. u. 31. Oktober, sowie 2., 5., 7., 12. und 14.
November 1906.
Es wird bemerkt, das; die Steuerbeträge sowohl durch Postanweisung, sowie auch durch die Reichsbank (weißer Scheck) entrichtet werden können. Die Uebersenduna der zugehörigen Steuerzettel an die städt. Steuerkasse kann in diesen Fällen unter Hinweis auf die erfolgte Zahlung in verschlossenem Kouverte geschehen, dieselben werden nach Leistung der Quittung den Steuerpflichtigen verschlossen wieder zugestellt werden. Portokosten und Bestellgeld fallen bei Postsendungen dem Einzahler zur Last.
Jm Interesse schnellerer Abfertigung wird gebeten, das Geld abgezählt mitzubringen, damit das zeitraubende Wechseln an der Kassever- mieden wird.
Die Kaste ist für Einzahlungen re. nur M o u- tags, Mittwochs und Freitags geöffnet.
Hanau den 13. Oktober 1906.
Stadthauptkaste. 22147
Amtliche DlirlczvNA zum polnischen Schulstrcik.
Berlin, 1. Novbr. Die „Nordb. Allg. Ztg." bringt angesichts der vielen irrigen und entstellten Angaben der inländischen und ausländischen Preffe über den sogenannten S ch u I st r e i k in der Provinz Posen eine längere Darlegung, in der es heißt: Jm Jas.: 1842 wurde bestimmt, daß der Unterricht hauptsächlich in der Spraye zu erteilen sei, die die Mehrzahl der Schüler von Hause spree:. Da in den meisten Schulen die Kinder polnischer Zunge überwogen, so war die natürliche Folge, daß die Kinder polnischer Zunge überhaupt kein Deutsch lernten. Das traurige Ergebnis dieser alten Schulpolitik wurde anfangs der siebziger Jahre durch Revisionen festgestellt, und man entschloß sich endlich, zu einer durchgreifenden Aenderung. Die Oberpräsidialverordnung vom 24. Oktober 1873 führte die deutsche Unterrichtssprache in allen Volksschulen der Provinz Posen ein; nur für den Religionsunterricht schrieb sie vor, daß er den Kindern polnischer Zunge in der Muttersprache zu erteilen sei. Wenn die Kinder jedoch — heißt es in der Instruktion weiter — in der Kenntnis der deutschen Sprache so weit vorgeschritten seien, daß ein richtiges Verständnis bei einer in deutscher Sprache erfolgenden Unterweisung erreicht werden kann, so ist letztere mit Genehmigung der Regierung auch in diesen Gegenständen (Religion und Kirchengesang) auf der Mittel- und Oberstufe als Unterrichtssprache einzu- führen. Durch diese Bestimmung war es einmal möglich, in geeigneten Fällen, namentlich in Stadtschulen und mebrklas- sigen Landschulen mit deutschen Minderheiten der Schule einen einheitlich deutschen Charakter zu geben und den Unterricht unter Arbeitserleichterung für die Lehrer wesentlich zu verbessern und zu vertiefen. Außerdem würden die polnisch sprechenden Schüler durch einen solchen deutsch erteilten Religionsunterricht befähigt, wenn sie im späteren Leben in deutsche Gegenden kommen, was bekanntlich bei vielen Zehntausenden von polnischen Arbeitern der Fall ist, am kirchlichen Leben sich voll zu beteiligen. Würde der Religionsunterricht den Kindern aus polnischen Familien selbst dann in polnischer Sprache erteilt, wenn sie das Deutsche vollkommen beherrschen, so würde das zunächst eine sehr beträchtliche Vermehrung der Lehrer polnischer Abkunft erfordern, die in so großer Zahl gar nicht zur Verfilzung stehen und auch wegen ihrer polnischen Abkunft an der gewissenhaften Erfüllung ihrer amtlichen Pflichten bekanntlich durch die gehässigen Angriffe ihrer Landsleute verhindert werden. Vor allem aber würde durch die Anerkennung des Satzes, daß in der Provinz Posen auch fertig deutsch sprechenden und verstehenden Kindern der Religionsunterricht in polnischer Sprache zu erteilen sei, diejenige Legende bedenklich unterstützt werden, auf der in letzter Linie der politische Einfluß der polnischen Agitatoren beruht, daß nämlich polnisch und katholisch identisch sei, und daß der polnischkatholische Glaube etwas wesentlich Aweichendes und etwas unendlich Besseres sei als der Glaube der katholischen Deutschen, als die wiara niemica. Es steht fest, daß mit dem geltenden System auch in religiöser Hinsicht durchaus befriedigende Erfolge erzielt werden. Auch fanden sich damit bis zu diesem Sommer überall Schulkinder und Eltern ab, wenn nicht ausnahmsweise, wie in Wreschen, die Bevölkerung durch starke äußere Einflüsse aufgereizt wird. Die „N. A. Z." legt ausführlich das Entstehen des Schulstreikes dar, zu dem die Erfolge des von polnischen Agitatoren in Rußland veranstalteten Schulstreikes die Anregung gaben. Sie betont, daß die Bestrebungen anfänglich wenig Anklang fanden, und daß erst auf die Aufforderung eines westpreußi- schen polnischen Hetzblattes im Anfang Juli, wobei dieses das Muster einer Eingabe an das Unterrichtsministerium mit- teilte, der Schulstreik weiter um üch gegriffen hat. Wie maßgebend dabei der von außen in die einzelnen Gemeinden hineingedrungene Einfluß war, zeigte - Uebereinstimmung der Beschwerden bei den a -oßten lokalen Verschiedenheiten.
Einen bedenklichen Charal'^ nahm -c Schulstreik an, als der Erzbischof unmittelbar nach den Ferien von allen Kanzeln einen Hirtenbrief in polnischer Sprache verlesen ließ, in dem er über den unzureichenden Religionsunterricht in der Volksschule klagte und seine Diözesanen zu dessen Ergänzung durch einen solchen in HauS und Kirche ausforderle. Der Umstand, daß dieser Hirtenbrief jede Warnung vor ungesetzlichen Schritten unterläßt, gab der Presse unb den Agitatoren willkommenen Anlaß zu der irreführenden Behauptung, als ob die kirchliche Oberbehörde den ebenso unpädagogischen wie unkirchlichen Schulstreik billigt. Selbst in Ortjchajte» wo seit mehr
als zehn Jahren die deutsche Unterrichtssprache eingeführt war, ja sogar in Orten, wo die Kinder schon vor ihrem Eintritt in die Schule völliges Verständnis für die deutsche Sprache besitzen, kam es zu S ch ü l e r a u s st ä n d e n. In der polenfreundlichen Presse wird es so dargestellt, als wenn die polnische Sprache im Religionsunterrichte ausnahmloö beseitigt werde, und ferner die unwahre Behauptung verbreitet, daß der Religionsunterricht in einer den Kindern zwar verständlichen, aber von ihnen im Elternhause nicht gebrauchten Sprache den Vorschriften der katholischen Kirche widerstreite, eine Behauptung, die schon durch das Verhalten der polnischen Geistlichkeit selbst ihre Widerlegung findet. Es werden doch gerade von polnischen Geistlichen im kirchlichen Religionsunterrichte die Kinder mit polnischen Namen oder aus nationalen Mischehen vielfach rein deutscher Familien vielfach als Deutsche behandelt und zur Entgegennahme des Unterrichtes in polnischer Sprache gezwungen. Das oft erwähnte Beispiel der von kirchlicher Seite polonisierten Bamberger, die Dutzende deutscher Namen mit oder ohue polnische Endungen unter den tatkräftigen polnischen Agitatoren erübrigen jeden weiteren Beweis, daß aud) polnischerseits der Religionsunterricht anders als in der Muttersprache für zulässtg erachtet wird, vorausgesetzt, daß diese andere Sprache die polnische ist.
Die Schulverwaltung hat der bedauerlichen Bewegung gegenüber ihre Ruhe und Besonnenheit bewahrt. Das Ziel der politischen Agitatoren, die Lehrerschaft nervös zu machen und zu Mißhandlungen der Kinder zu verleiten, ist bisher nicht erreicht und wird auch nicht erreicht werden. Matt wird auch ferner tunlichst vermeiden, die Kinder zu Märtyrern für die Schuld anderer zu machen. Dagegen wird die Schulzucht nachdrücklich aufrechterhalten. An dem Religionsunterrichte in deutscher Sprache nicht teilnehmende Schüler werden in den betreffenden Stunden anderweit möglichst mit deutschem Sprachunterricht beschäftigt. Ist die Zahl der widerspenstigen Kinder in einer Schule erheblich und ergeben sich Schwierigkeiten für die Wahrung der Disziplin, so werden jene von den willigen Kindern abgesondert zu eingehenderer erziehlicher Beeinflussung. Die dadurch vielfach notwendig werdende Ncuanstelluug von Lehrern und die Beschaffung weiterer Schulräume erfolgt auf Kosten der Gemeinden. Der Widerstand der streikenden Kinder wird durch Nachsitzen in pädagogischen Grenzen geahndet. Gegen die Eltern, die ihre Kinder von dem Schulbesuch überhast oder von diesen Mehrstunden zurückhalten, wird mit Schulversäumnisstrafen vorgegangen. Kinder, denen die zur Entlassung aus der Schule erforderliche sittliche Reise ihrem ganzen Verhalten nach fehlt oder die die durch die Volksschule vermittelten Kenntnisse sich absichtlich nicht aneignen, werden bei dem nächsten Schulentlassungstermin nicht berücksichtigt werden. Aufreizungen durch die Presse gegen die Schulordnung, Beleidigungen und Verleumdungen von Lehrern werden strafrechtlich verfolgt und unbotmäßige Schulvorstände ihres Amtes enthoben werden. Die Unterrichtsverwaltung hofft mit diesen Mittel allmählich eine Beruhigung der durch maßlose Verhetzung erregten Gemüter herbeizuführen. Auch die Führer der Bewegung, namentlich die polnischen Geistlichen, die den Schulftreik bisher offenbar oder geheim gefördert haben, werden zu der Erkenntnis gelangen, daß in erster Linie die Kirche Schaden erleidet, wenn zahlreiche Kinder der religiösen Einwirkung der Schule entzogen werden.
Die Lage in Rußland.
Petersburg, 1. Novbr. Die Konferenz über die Heizmaterialnot unter dem Vorsitz des Handelsministers gelangte zu dem Beschluß, daß die S t e i n k o b le n - Industrie bei normalem Arbeitsgang die Nachfrage nach Heizmaterial befriedigen könne. Die herrschende Krisis sei eine Folge der ungenügenden Leistungen der Eisenbahnen. Die Konferenz regte die zeitweise Heranziehung ausländischer Dampfer zur Beförderung von Heizmaterial aus dem Schwarzen Meer nach den baltischen Häfen an.
Petersburg, 1. Novbr. Der M i n i st e r r a t beschloß, da er in dem Entwürfe über die Beleihung des bäuerlichen Gemeindelandes durch die StaatS- bauernbank ein wirksames Mittel zur Erweiterung des bäuerlichen Grundbesitzes erblickt, den Erlaß darüber ohne Aufschub dem Kaiser zur Unterschrift vorzulegen. Die Beleihung des Gemeindelandes verletzt, wie der Ministerrat betont, in keiner Weise das Prinzip der Unveräußerlichkeit des Gemeindelandes.
Mevtrev (Gouvernement Nowgorods, 31. Oktbr. Der Prozeß gegen die 191 Untermil itärS des ehemaligen ersten Bataillons des Preobrashenski'schen Leib- LardereaimentS wurde heute beendet. Das Urteil