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e». WaijmhaufeS in Hanau.

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ErsckeriÄ täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit HAletriftischer Beilage.

Verantmortl. «edattem: ». Schreck«, in Hamm.

i^U 239 Fernsprschanschlttsj Nr. 605»

Amtliches. Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Zum 1. Januar 1907 ist der Keller im östlichen Flügel des Stadtschlosses, welcher bisher als Weinkeller vermietet Star, anderweit zu vermieten.

Angebote sind alsbald an uns einzureichen.

Hanau den 3. Oktober 1906.

Der Magistrat.

J. A.: Dr. Koppen. 21943

Bekanntmachung.

Das der Stadt Hanau gehörige, am Lehrhof gelegene GrrmdDÜlk W 99/37 46 ar 45 qm groß, soll von Martini 1906 an auf 2 Jahre meistbietend verpachtet wer­den und zwar am

Montag Äsn 15. d. Mts., vormittags 10 Uhr, in der Sladthauptkasse (Neustädter Rathaus, I. Obergeschoß, Zimmer 4).

Pachtliebhaber werden zu diesem Termine eingeladen.

Hanau den 12. Oktober 1906.

SLadthanptkasss. 21989

In Sachen betr. das Konkursverfahren über das Vermögen des Metzgermeisters und Gastwirts Karl Wälder in Großauheim wird an Stelle des verstorbenen Kaufmanns Rudolf Hopst der Agent Friedrich Rauscher in Hanau zum Konkursverwalter ernannt.

Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters auf den

2. November 1906, vormittags 11 Uhr, Termin vor dem. Königlichen Amtsgericht 5 hier, Markt­platz 18, Zimmer Nr. 5, anberaumt.

Hanau den 10. Oktober 1906.

____ Königliches Amtsgericht 5. 21941

Bekanntmachung.

Seine Majestät der Kaiser und König werden Sonntag den 14. Oktober, morgens 9 Uhr 50 Minuten mit Sonder­zug auf dem hiesigen Bahnhöfe eintreffen, um dem Gottes­dienste in der Marienkirche beizuwohnen und im Anschlusse daran die Barbarossaburg zu besuchen. Die Anwesenheit Seiner Majestät in der hiesigen Stadt wird etwa 2 Stunden dauern.

Gegen 2 Uhr nachmittags gedenken Seine Majestät Sich nach Meerholz zu begeben, um an der Vermählungsfeier der Gräfin Ortrud zu Asenburg und Büdingen mit Seiner Hoheit dem Prinzen Albert zu Schleswig-Holstein-Glückburg teilzunehmen.

Seine Majestät werden bei der Fahrt in der Stabt so­wie auf dem Wege nach Meerholz ein Automobil benutzen.

Vom Bahnhof aus werden Seine Majestät durch das Ziegelhaus, die Neue Straße, Röthergasse, Sanggaffe, Krämer- gaste, Obermarkt, Pfarrgasse zur Marienkirche" fahren und Sich nach Beendigung des Gottesdienstes und Besichtigung der Kirche vom Untermarkt aus über die Langgasse, Röther- gaffe, Neue Straße und Barbarossastraße zur "Burg begeben, von wo die Rückfahrt zum Bahnhof über die Alteuhaßlauer Straße erfolgen wird.

Zn diesem Anlässe bleiben die Bahnhofstraße, das Ziegel­haus, die Neue Straße, sowie die Straßen innerhalb des Weichbildes der Stadt, welche Seine Majestät bis zu Aller- höchstseinem Eintreffen vor der Marienkirche passieren werden, ingleichen die Oberhaitzergasse, von vormittags 9'/« Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die gleiche Sperrung tritt auf der Rückfahrt Seiner Majestät für die Straßen von der Marienkirche zur Burg und von dort bis gum Bahnhof für so lange ein, bis Seine Majestät die Burg bezw. den Bahnhof erreicht haben.

Ich habe zu der Bevölkerung das Vertrauen, daß sie sich in einer des hohen Gastes würdigen Weise verhalten werde.

Im Nachstehenden sind einige Grundsätze ausgestellt, um deren genaueste Befolgung ich dringend bitie:

1- Jedes Nachdrängen oder Mitlaufen mit dem Kaiser­lichen Automobil ist verboten. Bittschriften dürfen nicht in das Kaiserliche Autoinobil geivorfen werden. Ebenso ist es nicht zulässig, Blumensträuße in das Automobil zu werfen.

2. Die Errichtung sogen, fliegender Tribünen (mittels Tischen, Stühlen und Brettern) ingleichen die Errichtung fliegender Schankstätten ist nicht gestattet.

3. Die innerhalb der Straßen, die Seine Majestät passieren

Freitag den 12. Oktober

werden, belegenen Brücken dürfen nicht von Zuschauern be­setzt werden.

4. Hinter den Spalieren muß mindestens soviel Raum auf den Bürgersteigen bleiben, daß eine erwachsene Person hinter den Gliedern bequem gehen kann.

5. Sie Fußgänger werden gebeten, stets auf der rechten Straßenseite zu gehen.

6. Der von den Einzelnen einmal eingenommene Stand­ort darf nicht verlassen werden. Das Ueberschreiten der Feststraße ist nur an solchen Punkten zulässig, welche den betr. Personen von den polizeilichen Aufsichtsmannschaften bezeichnet werden.

7. Unterhaltungen mit den Beamten sind zu vermeiden.

8. Das außerhalb der Kirche stehende Publikum wird dringend ersucht, während des Gottesdienstes eine der Würde desselben entsprechende rühme Haltung zu bewahren.

9. Während des Rundganges Seiner Majestät um das Aeußere der Kirche nach Beendigung des Gottesdienstes, so­wie während der Besichtigung der Südfassade des Romanischen Hauses durch Seine Majestät wolle das Publikum sich des Hurrarufens und bergt enthalten.

_ Die Aufsichtsbeamten, deren Zahl auf das Mindestmaß beschränkt ist, werden angewiesen werden, dem Publikum mit Höflichkeit und Besonnenheit, anderseit aber mit ruhiger Energie entgegenzutreten. Es darf erwartet werden, daß ihren Anordnungen bereitwilligst entsprochen werden wird.

Gelnhausen, 8. Oktober 1906.

Der Königliche Land rat. v. Gröning.

Hus Hanau Stadt und

teo 12. Oktober.

BsEtsn-Psrsottalnachr schien.

Ernannt: der Gerichtsaffeffor Dr. Bovensiepen zum Amtsrichter in Löbau, der Gerichtsassessor, Hauptmann a. D. Richter in Cassel zum Amtsrichter in Bimzlan, der Referendar Volckmar zum Gerichtsassessor, die Rechts- kandidaten Brill und Schönwitz zu Referendaren, der Gerichtsreferendar Bartels zum Regierungsreferendar, der Kreisassistenzarzt Dr. Li e di g in Hünfeld zum Kreisarzt des Kreises Lingen, der kommissarische Landesrentmeister Köhler zu Kirchhain definitiv als solcher, der Sekretär Nennstiel zum Inspektor und der Sekretariats-Hilfsarbeiter Hartung zum Sekretär bei der Landesheilanstalt zu Marburg, der Sekrelariats'Hilfsarbeiter H in n ers zum Sekretär bei der Zentral-Verwaltung des Bezirksverbandes des Regierungs­bezirks Cassel, der Hilfslehrer Staufenberg zum Taub­stummenlehrer bei der Taubstummen-Anstalt zu Homberg, der Kanzlei-Hilfsarbeiter Kraus lach zum Kanzlisten bei der Hessischen Brandverstcherungsanstalt.

Angestellt: der Postaistsieni Nöckel aus Willingen (Baden) in Hanau.

Beauftragt: der Pfarrer Friedrich F r i i s ch zu Preungesheini mit Wahrnehmung der Geschäfte des Metro­politans der Klasse Bockenheim, der Sekretär Theis bei dem Landeshospital Merxhausen mit der Verwaltung der Landesrenterei zu Ziegenhain vom 1. Oktober d. J. an.

Versetzt: der ordentliche Professor in der philosophi­schen Fakultät der Universität Marburg, Geheime Regierungs­rat Dr. Benediktus Niese in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität Halle a./S., der Tele- graphensekreiär E i e r d e y von Cassel nach Hanau, die Ober- landmesser Schwarzkopf von Cassel nach Witzenhausen und K u l l m a n n von Witzenhausen nach Treysa und zwar als Vorsteher der gemeinschaftlichen Landmesserburcaus da­selbst, der Landmesser Kreis von Fulda nach Hünfeld, die Spezialkommissions - Sekretäre Claus in Rotenburg a/F., Prinzler in Eschwege und Loeber in Marburg an die Spezialkommission in Posen unter Ucberweisung an die Kö­nigliche Anfiedelungskommission daselbst, der Landesrcntmcister Reiß von Fulda nach Cassel unter Uebertragung der Ver­waltung der dortigen Landesrenterei II (Land).

Verliehen: dem Landeshauptmann R i e d e s e l, Freiherrn zu Essenbach, der Rote Adlerorden 2. Klasse mit Eichenlaub, dem Landessekretär Wiegand der Rote Adler­orden 4. Klasse, dem Schüler Konrad Hilgenberg in Melsungen die Erinnerungs-Medaille für Rettung ans Ge­fahr, dein Oberlehrer Dr. W i n tz e r an der städt. höheren Mädchenschule zu Marburg der Charakter als Professor.

In den R u h e st a nd versetzt: der Regierungs­sekretär Jöckel vom 1. Oktober b. I. ab, der Straffen» meister Reuter zu Birstein und der Pedell und Magazins- bcamte Schüßler bei der Leihbank zu Hanau vom 1. Januar 1907 ab.

Fsrnsprechanschlutz Nr. 605. 1906

Entlassen: der Gerichtsassessor Schultheis au» dem Justizdienste infolge seiner Zulassung zur Rechtsanwalt­schaft bei dem Amtsgerichte in Fulda, der Gerichtsassessor O l d e r o g aus bem^uftifoienft infolge seiner Uebernahme in die Verwaltung der indirekten Steuern.

* Zum Kaiserkssuch in Gelnhausen. Ueber die Aufstellung der Vereine sei folgendes erwähnt: Der Kreis­kriegerverband wird mit Ausnahme der Vereine aus der ehe­maligen Grafschaft Meerholz, welche am Schlosse in Meer­holz Spalier stehen, in Gelnhausen zur Spalierbildung verwandt werden. Dieselben stellen sich vom Bahnhof bis zur Poststraße hin auf der rechten Seite, während auf der linken Seite sich die Turnvereine des Kinziggaues ausstellen werden. Von der Poststraße an stehen rechts die Kriegervereine, welchen sich sich einige Vereine aus dem Kreise Schlüchtern anschließen, dann die übrigen Gelnhäuser Vereine, links- die Turnvereine. Die Schulen nehmen auf dem Obermarkte Aufstellung. Die Freiwillige Feuerwehr wird auf dem Untermarkte Aufstellung nehmen, in der Barbarossastraße stehen wieder Kriegervereine und die Freiwillige Feuerwehr Bad Orb. Von der Burg nach dem Bahnhöfe bilden die Schulkinder des Kirchspiels Altenhaßlau Spalier. Die Sanitätskolonne wird an ver­schiedenen Punkten Stationen errichten. Se. Majestät ver­läßt an dem Nordportal der Kirche das Automobil, nimmt das Nordportal in Augenschein und betritt durch das West­portal die Kirche. Nach dem Gottesdienst, welcher etwa eine Stunde dauern wird, verläßt Se. Majestät die Kirche nach der Besichtigung des Innern, durch das Südportal und be­sichtigt die Südseite der Kirche, begibt sich sodann über die Treppe am romanischen Hause und besteigt hier dann das Auwmobil zur Fahrt nach der Burg. Nach Inaugenschein­nahme derselben begibt sich Se. Majestät nach dem Bahnhof zurück. Hier gedenkt der Kaiser Regierungsgeschäften obzu- liegen und ist daher jede Störung durch Zurufe oder Ova­tionen verbeten. Nachmittags fährt Seine Majestät im Auto­mobil nach Meerholz zur Teilnahme an den Hochzeitsfeier- lichkeiten. Die Abreise von Bahnhof Meerholz nach Cronberg erfolgt gegen 5 Uhr.

* Mèlitärpersonalisn. Auf sein Nachsuchen mit Pension in den Ruhestand versetzt mürbe der Oberzahlmeister Maßing vom 1. Bataillon Füsilierregiments o. Gersdorf (Kurhessisches) Nr. 80.

* Evangelisches Vereinshans. Heute abend halb S Uhr hält Herr Wegner aus Elberfeld, Bundesagent des Westdeutschen Jünglingsbundes, einen Vortrag über die Arbeit unter der evangelischen Jugend. Jedermann ist freundlichst eingeladen. Eintritt frei.

* ItaÄitheaisr. Nach mehrjähriger Pause wird heute Mosenthals populärstes und wirkungsvollstes Schauspiel: Deborah" neu einstudiert wieder zur Aufführung kom­men. Das prächtige ergreifende Werk hat hier stets den größten Anklang gefunden und wird auch heute wieder den gewohnten Beifall erzielen. Die mit so sensatio­nellem Erfolge hier aufgenommene Detektiv-Komödie: Sherlock Holmes" wird nächsten Sonntag zum ersten Male wiederholt werden. Wie zu erwarten war, hat auch hier dieses Stück bei seiner Erstaufführung am letzten Sonn­tag eine derartig begeisterte Aufnahme gefunden, wie solche feit langen Jahren kein Stück erlebte. Da auch die zwene Aufführung wieder eine ganz bedeutende Zugkraft ausüben dürfte, wird der Vorverkauf schon morgen Samstag nachmittag von 45 Uhr an der Theaterkasse statt- finden.

* Gehsimhalten Ssr Gswsrbsstsitsrvsran- lagttNflStr. In einem Rundschreiben der Handelskammer zu Frankfurt a. M. wird ausgeführt, daß die Vorschrift des § 31 des Gewcrbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891, wonach die Gewerbesteueiwolle zur Einsicht der Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks eine Woche lang öffentlich auszulegen ist, zu erheblichen Mißständen geführt haben. Durch die Offenlegung werde die sonst vorgcschriebene Geheimhaltung der Steuerveranlagungen völlig illusorisch gemacht und es den Konkurrenten einer Firma ermöglicht, von Jahr zu Jahr bereit Sleuerfähigkcit zu verfolgen; ja, es würden sogar ganze Listen über die Gcwerbcfteuerveranlagungcn ausgezogen und entweder in Zirkulation oder sogar in die Tageszeitungen gebracht, sodaß das intimste Geschäftsgeheimnis äußerst gr färbet erscheine. Dabei käme für den Betroffenen noch er» sch-verend in Betracht, daß ja Schlüsse von der Gewerbe­steuer auf seine geschäftliche Prosperität vielfach zu ganz ver­kehrten Resultaten führen müssen. Bevor die Frankfurter Handelskammer jedoch in dieser Angelegenheit weitere Schritt« unternimmt, hat sie sich an die übrigen Kammern mit der Anfrage gerichtet, ob auch in ihren Bezirken entsprechend«