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Hanauer D Anzeiger

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^'ereeljikhrlich 1,8C M., monatlich 60 Pfg., für m^» raSrii» Wonnenten mit dem betrefsenden Postaufschlag

Die einzelne Nmnr»e kostet 10 Pfs-

General-Anzeiger

EiurLckaugS gebühr,

Di« fünf gespaltet« Püitzeüe ober deren Raum 15 Uz,

jbtofieeStoi# Heb Verlag bet Buchdruckers des vereis, es, Waisenhauses in Hemmi.

Amtliches Organ für AM- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berantwvrü. Rckxiktv«: 6. ©freier ta ^hml

Nr. 233 Fernsprechanschsust Rr. 605»

Freitag den 5. Oktober

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1906

MA-tlich-s.

Stadtkreis Ranau.

Nachdem die StraßeVor der Kinzigbrücke" und dieVruchköbelerlandftratze" bis zur Körnerstraße ausgebaut sind, werden die Anwohner der beiden erstgenannten Straßen auf die Vorschrift der Polizeiverordnung vom 3. Juli 1790' betr. die Straßenreinigung in Hanau aufmerksam ge­macht. Danach müssen die Straßen Mittwochs und Samstags nachmittags, soweit eines jeden Haus reicht, gereinigt werden. Verantwortlich find die Eigentümer der Häuser oder diejenigen, welche solche in Miete haben.

Die bisher von der Stadtgcmemde besorgte Straßen- «inigung ist eingestellt.

Hanau den 3. Oktober 1906.

Königliche Polizeibirektion.

P 8060 v. Beckerath._________________

Landkreis Ranau.

Mimhn*np des Königlichen LaMMM.

Am Samstag den 37. Oktober d. I., vorm. 11 Uhr, findet bei dem Landgestüt in Dillenburg eine Vorführung des ganzen Befchälerbestandes unter der Leitung des Königl. Gestütsdirektors statt. Die Vorführung hat den Zweck, das Interesse für die Pferdezucht zu heben und den Züchtern Gelegenheit zu geben, die ver­schiedenen Schläge des Heugstbestandes zu sehen.

' Nach der Vorführung finder ein gemeinschaftliches Essen statt, welches so gelegt ist, daß dies Teilnehmer den um 3 Uhr 55 Min. abgehenden Zug zur Rückreise benutzen sönnen.

Die Teilnahme an dem Essen ist bis zum 24. Oktober dem Rechnungsführer des Landgestüts mitzuteilen.

Hanau den 4. Oktober 1906.

Der Königliche Landrat.

»v. Beckerath.

Nachdem der Kreistag die Anstellung eines Kreisbau- mcisters beschlossen hat und als solcher der Stadtbaumeistcr H i in b e ck in Merseburg vom Kreisausschuß angestellt wor­den ist, gehen die bisher von den Ortspolizeibehörden in Gemeinschaft mit dem Feuerdeputierten vorgenommenen Roh- und Schlußbauabnahmen vom 1. Oktober d. Js. ab auf den Kreisbaumeister über.

Anträge auf Bauabnahmen sind künftig, soweit diese nicht ausdrücklich dem Königlichen Herrn Kreisbaumeister hier Vor­behalten sind, bei dem Kreisbauamt (Kreishaus) anzubringen.

Hanau dm 29. September 1906.

Der Königliche Landrat.

J 9tr. A 4536 v. Beckerath.

Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.

Der von den städtischen Körperschaften durch Beschlüsse 4. September 1906 .

â 217 September 1906 fur eme ^ge von ungefähr 44 m ber in nordöstlicher Richtung von der Rückertstraße abzweigenden Straße Nr. 52 genehmigte Baufluchtlinienplan wird, nachdem er die Zustimmung der Königlichen Polizei- direktion erhalten hat, gemäß,§ 7 des Gesetzes vom 2. ^uli, 1875 von Monlkg den 6. b. Mts. an 4 Wochen lang im Rathaus, Zimmer Nr. 21, während der Geschäfts­stunden zu jedermanns Einsicht offengelegt.

Einwendungen gegen den Plan können während der ge­nannten Frist schriftlich oder mündlich an uns gerichtet werden.

Hanau den 3. Oktober 1906.

Der Magistrat.

Vr. Gebe schus. 21372

Hus Ran au Stadt und Eand.

Harra«, 5. Oktober.

* Der Kaiser kommt am 14. Oktober morgens 91/4 Uhr in Gelnhausen von Berlin an, fährt sodann durch die Stadt bis zum Ziegeltor, wo der Empfang stattfindet, sodann nach der Kirche, besichtigt hierauf das romanische Haus und die Burg. Hierauf frühstückt der Kaiser im Salonwagen am Bahnhof und fährt mittags per Auto nach Meerholz zur Hochzeit.

* Das Programm der Ausführungen am Samstag den 6. Oktober und Sonntag den 7. Oktober hat eine nochmalige Erweiterung erfahren durch Mitwirkung eines größeren Teiles der Kapelle unseres Infanterie-Regimentes, welche vor Beginn der Aufführungen eine Ouvertüre spielen und während der Buffeipause konzertieren wird. Die Aufführungen beginnen morgen Samstag um 6 Uhr, aber Sonntag bereits um 51/a Uhr. Von heute ab sind auch noch numerierte Sitzplätze in den beiden Hofbuchhandlungen zu haben.

* Stadttheatsv. Ans die heute abend stattfindende Aufführung von Sardou'sD 0 r a" sei nochmals hinge­wiesen und bemerkt, daß der Schluß der Vorstellung nicht, wie irrtümlich auf dem Zettel angegeben ist, um ^slO Uhr, sondern erst um ^10 Uhr erfolgen kann.Sherlock Holmes", die erfolgreichste Novität dieser Spielzeit und das bedeutendste Zugstück aller Bühnen wird am Sonntag hier erstmalig zur Darstellung gelangen. Nach dem eng­lischen Roman von Doyle und Gillette ist die Detektiv- Komödie von Albert Bozenhard geschickt entworfen. Sie ver­setzt den Hörer in Spannung, mit immer neuen Mitteln weiß der Verfasser sein Publikum zu fesseln und gewaltig wirkende dramatische Szenen lösen den stürmischen Beifall aus. Ueberall erregte das Stück ein ganz außergewöhnliches Interesse und fand stets vor ausverkäuften Häusern Erfolge, wie sie seit längerer Zeit kein Bühnenstück erlebte. Im Berliner Theater" füllt es seit Monaten allabendlich das Haus. In München haben bereits über 100 Aufführungen stattgefuuden und dürste es auch dort noch lange das Reper­toire beherrschen. Don Herrn Regisseur Hauser, der gleichzeitig die .Titelrolle spielt, wird es nach den Ber­liner Aufführuugeu au.. Sorgfältigste iff Szene gesetzt und darf man der hiesigen ersten Darstellung mit größter Span­nung entgegensehen.

* Schnitzeljagd. Heute nachmittag findet eine Schnitzel­jagd statt, geritten von Offizieren unseres. Ulanenregiments. Der Sammelpunkt ist um 3 Uhr am Kinzigheimer Hof.

* 82er. Das jährliche Wiedersehen der alten 82er findet in diesem Jahre am Sonntag den 7. Oktober, mittags 3 Uhr, im Gasthauszur Post" in Hanau statt und wird auch diesmal auf zahlreiches Erscheinen aller Kameraden sicher gerechnet. Es ist dies für viele der alten Veteranen ein jährlicher Festtag und möchten wohl die meisten denselben nicht gern entbehren. Wer einer solchen Vereinigung alter Regimentskameraden einmal beigewohnt hat, wird einen Be­griff bekommen van im Feuer geschmiedeter Freundschaft. Alle hängen sie an ihrem alten Regimentskameraden Pfarrer Battenberg von Frankfurt, und daß er auch dieses Jahr unter seinen alten Getreuen erscheint, dürfte vielen die größte Freude sein. Darum auf ihr alten 82er ! Kameraden! Sonntag wertet ihr alle im Gasthauszur Post" in Hanau erwartet 1

* Beleidigungsprozetz gegen einen hiesigen Mittelschnllehrer. Wie in weiteren Kreisen bekannt sein dürfte, wurde im Herbst v. I. an eine große Anzahl hiesiger Bürger ein anonymes Schreiben gerichtet, das eine lange Reihe Vorwürfe und Schmähungen gegen den am 1. Januar n. J. von hier - fortgehenden Stadtschulinspcktor Lorenz enthielt. Einige Beschwerden, die kurz darauf durch den Lehrer an der Knabcnmittelschule Danz an die Kgl. Regierung in Cassel und an den Minister gerichtet wurden und die zum großen Teil dieselben Sachen und teilweise sogar in demselben Gedankengange anführten wie das anonyme Schreiben, ließen bei Herrn Stadtschulinspektor Lorenz den Verdacht aufkommen, daß der Beschwerdeführer auch Verfasser des letzteren war. Den ersten Anlaß und auch den stärksten Rückhalt dieses Verdachtes gab ein eigentümlicher orthographischer Fehler, der sich in der Schmähschrift und auch in den Beschwerden des Herrn Lehrer Danz befand. In beiden Schriftstücken wird nämlich das in der Schriftsprache sonst nicht übliche kriegen" statt bekommen mehrmals angewendet und in beiden Schreiben wird es statt mit g mit ch geschrieben. Nachdem der Verdacht einmal aus Herrn Danz gefallen war, wurden auch zwei weitere anonyme Schreiben mit in den Kreis der Untersuchung gezogen, bezüglich deren früher wegen Nichtauffindung des Verfassers das Verfahren einge­stellt werden mußte. Im Anfang des Jahres 1904 meldeten sich nämlich auf eine in Frankfurt ausgeschriebene Schul­stelle neben einem anderen hiesigen Lehrer auch Herr Mittel­schullehrer und jetzige Rektor H >0 l l m ann sowie Herr Danz. Kurz darauf erhielt der die Entscheidung vor­nehmende Schulrat Dr. Lüngen- Frankfurt a. M. ein anonymes Schreiben, in dem gegen den Mitbewerber Holl- mann die gröbsten Beschuldigungen erhoben wurden. Achn- t'che Beschuldigungen enthielten auch die Beschwerden des

Lehrers Danz. In demselben Jahre ging bei der Kgl. Regierung in Cassel ein anonymes Schreiben ein, das mannigfache Beschuldigungen gegen Herrn Rektor Bartmuß von der Knabenmittelschule enthielt. Auch diese Beschuldigungen fanden sich später in den Dan z'schen Beschwerden wieder. Alle drei anonymen Schreiben waren auf dieselbe Weise herge­stellt mittelst sog. Gummitypen, wie sie vielfach als Kinder­spielzeug im Gebrauch sind, auch die Zeilenlänge und die Papiergröße war überall dieselbe, ja sogar das Papier selbst war bei den beiden letzten Briefen genau dieselbe Marke. Der erste ist nicht mehr vorhanden. Nun stellte Herr Stadt­schulinspektor Lorenz fest, daß das von Danz zu den Be­schwerden verwendete Papier dem obigen vollkommen ent­spricht, genau dieselbe Qualität, dieselbe Marke und von demselben Fabrikanten ist. Nach Einsichtnahme in die Personalakten des Herrn Lehrers Danz fand er, daß dieser zu derselben Zeit, in der die Schmähschriften erschienen waren, zu seinen Eingaben an die Behörden genau dasselbe Papier verwendete wie das bereits geschilderte, während er früher anderes verwendete. Durch Anfrage bei der Fabrik stellte er noch fest, daß dieses Papier hier nur sehr wenig verwendet wird. Er stellte nunmehr Strafantrag unter Zu­grundelegung all der angeführten Verdachtsmomente. Auf Grund derselben wurde dann die Voruntersuchung gegen den Beschuldigten eröffnet und die Sache gestern vor der hiesigen Strafkammer öffentlich verhandelt. Der Angeklagte, der am 1. Dezember 1896 in Fulda defini­tiv angestellt und im Jahre 1902 an die hiesige Knaben­mittelschule versetzt wurde, bestreitet entschieden, der Verfasser irgend eines der anonymen Schreiben zu sein. Die in seinen Beschwerden angeführten Tat sa chen seienwabr und allgemein bekannt gewesen. Er erbiete sich, dafür Beweis anzutreten. Insbesondere sei der von ihm angeführte Umstand, daß Holl­mann öfters stark betrunken war und ärgerliche Szenen ver­ursachte, in Lehrerkreisen allgemein besprochen worden. Es sei deshalb nicht verwunderlich, daß der Anonumus diese Sachen auch gewußt und angeführt. Die in der Anklage­schrift angeführte Tatsache, daß anonymes Schreiben und Beschwerdeschrift in Ausdruck, Form und Inhalt fast über­einstimmten, halte er für unzutreffend. Er belegt diese seine Ansicht durch eine Reihe von Vergleichen und führt als Bei­spiel, wie bei Behandlung ein und desselben Stoffes oft die­selbe Form und derselbe Gedankengang auch von den ver­schiedensten Personen angewendet wird, den Bericht über das vorgestrige Unglück bei der Dunlopfabrik in den hiesigen und Frankfurter Blättern an. Animofitât gegen Herrn Holl­mann habe er nie gehabt und Veranlassung zu dem ano­nymen Schreiben schon deshalb nicht, weil er katholisch und Herr Hollmann evangelisch sei, weshalb einer dem anderen nicht im Wege stehen konnte. Das anonyme Schreiben an die Regierung wirst Herrn Rektor Bartmuß Ueberschreitea des Züchtigungsrechtes, Unterlassen des Eintragens oon vor- genommeNen Züchtigungen in das Verzeichnis und Brülle« in den Schulklassen vor. Die Beschwerdeschrift des Ange­klagten an die Kgl. Regierung in Cassel behandelt genau dieselben Dinge. Angeklagter gibt zu, daß er im Jahre 1904 wegen zu vieler Züchtigungen, er hatte von Mitte April bis November 57 Züchtigungen an 7jährigen Schülern vorge­nommen und Kindern zur Strafe die Augen schließen lassen, eine ernste Rüge von der Regierung erhalten hatte, doch habe er damals nichts von diesbezügl. Ueberschreitungen des Herrn Bart­mußgewußt. Dagegen habe er von der empfangenen Rüge seinen Kollegen Mitteilung gemacht. Später habe er dann gesehen, daß Herr Bartmuß bei nur 5 Stunden wöchentlich fast ebensoviele Züchtigungen vorgenommen habe als er und darauf die Beschwcrdeschrift verfaßt. Auch bei der hier in Betracht kommenden Schmähschrift bestreitet der Angeklagte das Vor­handensein grundlegender Aehnlichkeiten mit seiner Beschwerde. In ersterer sei auch vieles gar nicht gesagt was er in letzterer angeführt. Die Sträfverzeichnisse ständen übrigens jeder­mann zur Verfügung, auch den Kindern, sodaß ebensowohl ein anderer Lehrer als aOH ein Außenstehender der Ver­fasser sein könne. In der Schmähschrift ebensowohl wie in der Beschwerde wurde ferner behauptet, Herr Bartmuß trage manche von ihm erteilte Züchttgung nicht in das Register ein. Angeklagter führt hierzu aus, daß das Tatsache sei und daß vielen Lehrern außer ihm bekannt sei, daß Herr Bartmuß die Kinder öfters an den Kopf schlage, was übrigens unzu­lässig sei. Er habe im Januar d. J. zufällig die Entdeckung gemacht, daß von 6 an einem Tage vorgcnommencn Züchti­gungen Herr Bartmuß nur eine eingetragen habe, ein anderes Mal von 11 überhaupt keine. Angeklagter erklärt für dies« Sache durch Zeugen den Wahrheitsbeweis antrrtcn zu wollen. Das von ihm benutzte Papier sei hier in zwei viel besuchten Geschäften zu haben und da sei anzunehmen, daß dasselbe