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Lerantwortl. Redakteur r «.Schroeter in H«»«.
Nr. 223 F-rnsprechanschltttz Nr. 605. Montag den 24. September F-rnsprechanschlutz Nr. 605. 1906
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Amtliches.
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An Langenselbold sind die Backsteinblattern unter den Schweinen erloschen.
Die Schutzmaßregcln sind aufgehoben worden.
Hanau den 22. September 1906.
Der Königliche Landrat.
V 6944 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Hus Ran au Stadt und Eand.
Hsnait, 24. September.
* Innere Mission. In Hof Reith bei Schlüchtern wurde gestern das neue Anstaltsgebäude eingeweiht. Bei dem Festgottesdienst in der Stadtkirche hielt Herr Superintendent Fritsch aus Hanau die Festpredigt.
* Militärpflicht und Jnvslidenversichernng. Die im Herbst zum Militär eintretenden, der Invalidenversicherung unterliegenden Personen werden darauf hingewiesen, ihre Jnvalidenkarte vor dem Eintritt auf Zimmer Nr. 4 der Königl. Polizeidirektion, Hainstraße 10 hier, abzugeben, da dieselbe durch den 2- oder 3jährigen Zeitraum der Dienstzeit ihre Gültigkeit verliert. Nach der Entlassung ist die Ausstellung einer neuen Karte zu beantragen.
* Zweite Blüte. In dem Garten des durch seine Gänsemästerei bekannten Oekonomen Alexander Flach, Hoch- städterlandstraße, steht ein Apfelbaum in zweiter Blüte.
^ Glockenweihe. Die Weihe des für die neuerbaute katholische Kirche unserer Nachbargemeinde Groß-Steinheim bestimmten Geläutes wurde gestern in feierlicher Weise vollzogen. Die 4 Glocken im Gesamtgewichte von 3400 Kilo entstammen der renommierten Glockengießerei zu Bochum und sind aus Stahlguß hergestellt.
z * Lohnbewegung der Gold- N. Silberarbèiter. Samstag früh ging der Organisationsleitung der hiesigen Gold- und Silberarbeiter die Antwort des Arbeitgeberverbandes auf die gestellten Lohnforderungen zu und alsbald wurde eine Versammlung für Nachmittags 5 Uhr desselben Tages anberaumt. Annähernd 1000 Bijouteriearbeiter hatten sich zu dieser Versammlung im Gewerkschaftshause eingefunden. Referent war wie in der ersten Versammlung wiederum Herr Fritz Ehrler, der Bezirksleiter des deutschen Metallarbeiterverbandes, welcher das Antwortschreiben des Arbeitgeberverbandes der Edelmetallindustrie zur Verlesung brachte, dasselbe kurz beleuchtete und dabei auch die Form der Abfassung tadelte. Fast scheine es ihm, meinte er u. a., daß die Arbeitgeber den Ernst der Lage noch nicht recht begriffen hätten. Die sämtlichen Ausführungen des Referenten fanden zustimmenden Beifall der Versammelten. Er schlug dann die Annahme folgender Resolution vor : „Die Versammlung derGold- und Silberarbeiter Hanaus nimmt mit Bedauern Kenntnis von dem ablehnenden Bescheid der Arbeitgeber auf ihre Forderungen. Die Arbeiter halten nach wie vor fest an allen den von ihnen aufgestellten Forderungen und beauftragen die Bezirksleitung ihrer Organisation, den Arbeitgebern persönliche Verhandlungen von Organisation zu Organisation anzubieten. Um eine Verschleppung der Angelegenheit zu verhüten, beschließen die Versammelten, die sämtlich Mitglieder des deutschen Metallarbeiter-verbandes find, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Weise vorzuschlagen, daß die Kündigung als nicht geschehen zu betrachten ist, wenn innerhalb der Kündigungsdauer eine Verständigung mit den Arbeitgebern erreicht wird. Ferner erklären die Versammelten, während der Kündigungsdauer nicht mehr als zehn Stunden pro Tag zu arbeiten." — Nachdem die Resolution noch erläutert worden war, gab der Referent bekannt, daß er alsbald mit der Vertretung der Arbeitgeberorganisation in Verhandlung treten und der Termin für die rinzureichende Kündigung noch bekannt gegeben werde. Bei der Abstimmung über die Resolution ergab sich einstimmige Annahme derselben. — Wie wir mitteilen können, sind fast die gesamten hiesigen Gold- und Silberarbeiter organisiert. Hoffentlich zeitigen die Verhandlungen eine Verständigung, sodaß ein wirtschaftlicher Kampf, der für beide Teile Nachteile im Gefolge haben muß, vermieden werden wird.
* Konzert der Manenkapelle. Zur Erinnerung an den vor 12 Jahren erfolgten Einzug des Thürmg. Ulaneu- Regiments Nr. 6 in die hiesige Garnison gab gestern abend Herr König!. Musikdirigent Urbach in den Sälen der Centralhalle ein großes Konzert. WM großer Smnpmlue sich die Konzerte der Kapelle beim hiesigen musikliebenden
Publikum erfreuen, bewies wieder der enorme Zuspruch, den das gestrige Konzert zu verzeichnen hatte. Bereits vor der festgesetzten Zeit waren sämtliche Räume besetzt, sodaß viele, die sich nicht frühzeitig für ein Plätzchen gesorgt hatten, wieder umkehren mußten. Mit gewohnter Präzision erledigte die Kapelle ihre Aufgabe. Besonders von den Zuhörern durch lebhaften Beifall ausgezeichnet wurden die Lieder für Cornet-Quartett, „Der Lindenbaum" und „Der Jäger Abschied vom Walde", ferner auch die Fanfaren für Kaiser- Heroldstrompeten und Kesselpauken „Kaiser Wilhelm" und „Erbgroßherzog Friedrich."
* Keine VriMeuche. Die Zeitungsmeldung, daß bei den Pferden der 3. Eskadron hiesigen Ulanenregiments die Brustseuche ausgebrochen sei, bewahrheitet sich glücklicherweise nicht. Es handelt sich nur um eine Erkältung der Tiere.
* Hessische Brandversicherunftsanstalt. Den höchsten Schadensaufwand im Jahre 1905 erforderten die Kreise: Laitdkreis Cassel mit 145315 Mk. 24 Pf., Kreis Eschwege mit 90814 Mk. 46 Pf., Kreis Hofgeismar mit 89 726 Mk. 41 Pf., Kreis Melsungen mit 85 420 Mk. 63 Pf., Grafschaft Schaumburg mit 178 845 Mk., Kreis Schmalkalden mit 72 618 Mk. 59 Pfg. Auf je 1000 Mk. Versicherungssumme entfallen überhaupt: an Brandsteuern 1 Mk. 63 Pf. und an Brandentschädiguugen 97 Pf.
* In starker Erregung befinden sich die Hand- lnngsgehülfen, seitdem das gegenseitige Uebereinkommen einiger Berliner Großbanken bekannt wurde, daß sie sich verpflichten, Angestellte, die sich in ungekündigter Stellung befinden, gegenseitig nicht zu engagieren. Derartige Verträge werden auch in der Industrie geschlossen. Der Verband Deutscher HarchlupgsgHülfen zu. Leipzig hat.in einer Eingabe an die Handelskammern diese ersucht, dagegen Stellung zu nehmen, weil ein derartiges Abkommen den Angestellten gewissermaßen das Weiterkommen unterbindet. Denn es wird nicht gern jemand kündigen, ohne die Gewißheit einer neuen Stellung zu haben; damit ist die Erringung einer besseren Stellung beinahe unmöglich gemacht und der Gehülfe auf das Aufrücken im alten Geschäft angewiesen, wenn es überhaupt stattfindet. Diese die Bewegungsfreiheit der Handclsangestellten beengende Maßnahme muß, wenn sie beinhalten bleibt oder noch weiter um sich greift, berechtigte Unzufriedenheit erzeugen und die Hand- lungsgehülfeu würden sich wieder an den Gesetzgeber wenden müssen, um das Vorwärtsstreben zu schützen und den Nachteil zu verhindern, der entstehen würde, wenn man damit dem Kausmannsstande den Zugang tüchtiger und intelligenter Elemente verschließt. Der Schutz zur Erhaltung einer gewissen Freiheit für die Handelsangestellten erscheint um so mehr notwendig, als § 60 des H.-G.-B. die ganze Arbeitskraft des Gehülfen fordert und ihm eine Betätigung seines Erwerbssinnes außerhalb des Geschäfts so gut wie verbietet.
* Leihhansfrage und Handelstag. Zur „Leihhausfrage" hat die Klein-Handelskommission des Deutschen Handelstages am 17. September er. folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Aufinhebeu ist § 94 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum B. G. D., der den öffentlichen Pfand - l e i h a n st al t e n den Vorzug vor den privaten einräumt, verpfändete gestohlene Gegenstände nur gegen Erstattung des gewährten Darlehens herausgeben zu brauten. 2. Pfandleihanstalten dürfen neue Handelsware weder stückweise noch in Posten verleihen. 3. Pfandleihanstalten dürfen in den Räumen, wo die bei ihnen versetzten Pfänder verkauft werden, keine andere Waren feilhalten. 4. Falls der Punkt 2 nicht Gesetz werden sollte, ist zu beantragen: Neue Gold- und Silberwaren, Juwelen und Uhren dürfen von Pfand- verleihern nur st ü ck w e i s e b e l i e h e n werden ; bandelt ein Pfandleiher gegen diese Bestimmung, so hat er die versetzten Gegenstände herauszugeben und kann sich mit seiner Ersatzforderung nur an den Versetzen halten.
* Steinen der Preise für Brillanten. Die Preise für Brillanien sind in den letzten Wochen wieder bedeutend in die Höhe gegangen. Die Differenz beträgt 10 bis 20 Prozent.
* Beleuchtet .HnnSflnr und Treppen! Die langen Sommertage sind vorüber, die Tage nehmen rasch ab, deshalb seien Besitzer und auch Mieter, soweit letztere Flur- und Treppenbeleuchtung übernommen haben, daran erinnert, daß die Beleuchtung mit Eintritt der Dunkelheit zu beginenn und solange zu erfolgen hat, als der regelmäßige Verkehr im Hause dauert bezw. bis zu dem Zeitpunkte, wo ! die Gangtür geschloffen wird. Nah einer Entscheidung des • Reichsgerichts liegt dem Hauswirt die Verpflichtung ob; er . ist für ieden durch die Versäumnis entstandenen Schaden i haftbar; hat aber der Mieter nach der bestehenden Harrs- I
ordnung die Beleuchtung übernommen, so muß dieser seine Pflicht erfüllen, um sich vor Schaden zu bewahren.
* Kaufmännische Krankenkassen. Von den vielen tausend Handlungsgehilfen und Lehrlingen, die bei Eintritt der Versicherungspflicht sich aus Unkenntnis oder Gleich- gültigkeit den Arbeiterkrankenkassen haben zuführen lassen, kommen immer mehr zu der Einsicht, daß die freien Hilfskassen von Berufsgenossen mit voller Freizügigkeit im Deutschen Reiche doch die geeignetste und vorteilhafteste Ver- sicherungsgelegenheit für junge Kaufleute find. In den kaufmännischen Krankenkassen, die allerorten vom Ver- sicherungszwauge befreien, bleiben ihnen die einmal erworbenen Mitgliedsrechte ungeschmälert erhalten, wenn sie mü der Stellung zugleich den Ort wechseln, und bei einiger derartigen Krankenkassen ist zugleich darauf Bedacht genommen, daß sie sich ihrer sonstigen Lebenshaltung entsprechend gegen die durch ernste Krankheiten hervorgerufener wirtschaftlichen Schädigungen angemessener versicherc können. Das ist besonders deshalb wichtig, weil nach den Jahresberichten der größten kaufmännischen Krankenkasse, das ist die Kranken- und Begräbniskaffe b« Verbandes Deutscher Handlungsgehülfen zu Leipzig, meh» als der achte Teil der mit Erwerbsunfähigkeit verbundener- Krankheiten länger als 6 Wochen dauern und durchschnittlich sind alljährlich ein Viertel der Kassenmitglieder erwerbsunfähig krank gewesen. Es kann somit nicht wunde» nehmen, daß der Segen einer geordneten Krankenversicherung auch im Kaufmannsstande immer mehr gewürdigt wird, indem die Angestellten bei Stellenwechsel es vorziehen, fick einer kaufmännischen Krankenkasse anzuschließen oder abe> von der alljährlich einmal sich bietenden Gelegenheit Ge brauch zu machen, aus den Ortskrankenkassen auszutreten Das ist aber nur möglich, wenn die Ortskassenmitgliedschaf bis Ende September gekündigt und vor Jahresschluf die erlangte Hülfskassenmitgliedschaft nachgewiesen wird Trotz der höheren Leistungen sind die Mitgliedsbeiträge bei der genannten Kasse meist niedriger, wo in den Arbeiterkrankenkassen, sodaß auch die Arbeitgeber einen Vorteil davon haben, wenn fie die Kassenbeiträge gan oder teilweise für ihre Angestellten bezahlen, was erfreulicher weise immer mehr geschieht. Bei der Krankenkasse des Leipziger Verbandes betrug der Mitgliederzugang im letzten Jahr- allein 5671 und don hervorragenden Kassculeistungen fini Krankengeldzahlungen von Mk. 1820.— für einzelne Er krankungsfälle, sowie M. 460.29 für Arzthonorar, Arznei uni Heilmittel einer 36tâtigen Behandlung bemerkenswert; in 3i Fällen wurden Begräbnisgelder von Mk. 300.— uni Mk. 240.— bezahlt. Die Mitglieder der Kranken- und Be- gräbniskasse des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen z> Leipzig verteilen sich auf fast 2900 Orte und die Auszahlungen für Krankcnunterstützunq sowie Begräbnisgelder sei dem Bestehen der Kasse haben 7 Millionen Mark bereit« überschritten.
Die städtische Bibliothek Gärtnerstraße 67 .(alte.Zeichenakademie) ist Sonntags, Mittwochs und Samstags von 11 bis 1 Uhr zur kostenfreier Benutzung für das Publikum geöffnet. — Gesamtkata- l og e sind in der Bibliothek zu haben. /--—--1
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