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Die füafgespalter« Petttzsle oder deren Raum 15 Ug, im Rekiameateil die Zeile 35 Pxg.

Bezugspreis

Bierteisähtlich 1,86 M., monatlich 60 Pfg., für aus. âtig» Wonnrnten mit dem betreffenden Postausschlar

Die vuzelne Numi»r kostet 10 Pfg.

AsiatlsaLbruck und Verlaz der Buchdruckerei des verein, «o. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stob uni Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berantaorfl. Rebafteux: S. SchreSer in H«m.

Nr. 202 Fernsprechanschlutz Nr. 605.

Donnerstag den 30. August

Fernsprechanschlutz Nr. 605»

1906

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Mittwoch den 5. September d. I., von nach­mittags 3 Uhr ab, werden im Zimmer Nr. 4 der König­lichen Polizeidirektion hier, Hainstraße 10, die vom 1. Juli 1901 bis einschließlich 30. Juni 1904 gefunden und hier abgegebenen, jedoch weder von den Eigentümern noch von den Findern reklamierten Gegenstände gegen bare Zahlung meistbietend versteigert.

Hanau den 24. August 1906.

Königliche Polizei-Direktion.

P 5774 v. Beckerath.

Landkreis Hanau. VekMtmchmM des Königlichen Lnndrntsnmts.

Festgestellt: Der Milzbrand in Seckbach.

Hanau den 29. August 1906. V 6322

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Hus Hanau Stadt und £and*

Honart, 30. August.

* Die Errichtung einer Haltestelle bei Zell- hansen zwischen Seligenstadt und Babenhausen ist, wie lvir aus sicherer Quelle hören, jetzt beschlossene Sache, sodaß mit den Arbeiten demnächst begonnen werden kann. Die Haltestelle wird am sogenannten Bücheswinkel errichtet und wird vorläufig auf einem kleinen Umweg über den Leimkaut­weg erreicht; später soll ein direkter Weg über die Felder angelegt werden. Mit der Errichtung der Haltestelle ist einem langgehegten, dringenden Künsche her Bewohner Zellhausens Rechnung getragen.

Die Tötung bet Schlachttiere. In einer in Offenbach a. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung der Tierschutzvereine von Hanau und Offenbach wurde die Tötungsfrage der Schlachttiere, namentlich auch die Schächt- frage eingehend behandelt und nachstehende Resolution ange­nommen:Die Tierschutzvereine von Hanau und Offenbach halten die Tötung der Schlachttiere durch Schußapparat für die mildeste und beste und halten es deshalb für notwendig, daß diese Tötungsart eingeführt wird. So lange diese Tötungsart jedoch nicht allgemein zu erzielen ist, stellen wir die Forderung, daß die Vorbereitungen zur Tötung so ge­troffen werden, daß die betreffenden Tiere so rasch als mög­lich und ohne Qualen vom Leben zum Tode befördert werden."

* Wegen groben Unfugs und Zuwi derhand- lnng gegen das Vereinsgesetz war W. in Bischofsheim angeklagt und verurteilt worden. Als vor einiger Zeit ein Mitglied eines sozialdemokratischen Vereins in Bischofsheim gestorben war, erfolgte die Beerdigung im Beisein eines Pfarrers. Nachdem der Pfarrer seine Rede beendigt hatte, trat W. vor und erklärte, im Namen des Arbeitervereins lege er einen Kranz, an welchem sich eine rote Schleife befunden hatte, nieder. Der Verstorbene sei ein treues Mitglied des Vereins gewesen; möge er sanft in der kühlen Erde ruhen. Darauf warf er noch die rote Schleife, die sich vorher an dem Kranz befunden hatte, in das offene Grab. Nach Ansicht des Landgerichts hatte sich W. nicht nur des groben Unfugs, sondern auch einer Zuwiderhandlung gegen das Vereinsgesetz schuldig gemacht. Oeffentliche Auszüge und Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen einer schrift­lichen Genehmigung der Ortspolizeibehörde; gewöhnliche ^èichenbegängnifie bedürfen hingegen einer vorgängigen Ge- nehmigung nicht. Nach Auffassung des Landgerichts handelte ev sich aber vorliegend um ein ungewöhnliches Leichenbegängnis ohne polizeiliche Genehmigung. Der grobe Unfug wurde da- nn erblickt, daß sich durch das Werfen der Schleife in das . $ Leidtragende in ihrer religiösen Stimmung beeinträch- tigt fühlten. Die Revision des Angeklagten wurde vom Kammergericht als unbegründet zurückgewiesen, indem u. a. ausgeführt wurde, der Angeklagte sich mit Recht wegen groben Unfugs und Zuwiderhandlung gegen § 17 des Vereinsgesetzes verurteilt worden. Durch die Rede' des An­geklagten und das Schleifenwerfen sei das Leichenbegängnis zu einem ungewöhnlichen geworden und durfte daher ohne polizeiliche Genehmigung nicht vorgenommen werden. Grund­sätzlich geht das Kammergericht davon aus, daß das Reden von Laien ant Grabe einem Leichenbegängnis den Charakter eines gewöhnlichen nehme.

* Durchgebrarmt ist in Fechenheim der Friseur I. A. mit Frau; beide ließen ihr 8jähriges Töchterchen zu­rück. A. ist wegen Diebstahls vielfach vorbestraft und war jetzt wieder zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. I

Sein Barviergeschäft hatte er erst kurz vorher verkauft. Da er aus der Schweiz gebürtig ist, so ist er sicher nach dorthin geflohen.

* Kindermund. Am Sonntag abend hatte ich, so schreibt ein Leser derWorms. Ztg.", gelegentlich eines Feuerwerks von der Kurterrasse in Bad-Nauheim ein niedliches Erlebnis. Unter der Zuschauermenge suchte eine Familie, d. h. Vater, Mutter, zwei Söhne von 10 und 12 Jahren und ein kleines Töchterchen von ungefähr 4 Jahren, auf herbeigeschleppten Stühlen es sich so bequem als möglich zu machen. Als das Feuerwerk dann in vollem Gange war und einige Raketen zur Befriedigung dèr Zuschauer ganz be­sonders hoch empor zischten, wandte sich plötzlich das kleine Mädchen mit ängstlicher Hast an seine Mutter mit der ent­zückenden Frage:Mamachen, es wird doch den lieben Gott nicht treffen?"

* Buffalo Bills Wild-West in Hanau. Die Straßen unserer inneren Stadt boten gestern vormittag ein interessantes Bild, die Träume tausender Kinder waren zur Wirklichkeit geworden, leibhafte und lebendige Indianer spazierten dahin, sehnige Männer mit schwarzem Haar, von bunten Federn durchflochten, die Gesichter von einer müden fahlbraunen Farbe. Eine wandelnde Reklame. Auf dem Exerzierplätze, woselbst Buffalo Bill sein Lager aufgeschlagen hatte, entwickelte sich schon frühzeitig ein turbulantes Leben, zu tausenden strömte das Publiküm hinaus, um sich die Vorbereitungen zu den Vorstellungen anzusehen. Der Exerzierplatz bot bas Bild einer veritablen Messe, eines Volksfestes, an allen Ecken gab es Buffets und ein ganzes Heer Verkäufer, welche Ansichtskarten mit den Gestalten aus Buffalo Bill feilboten, und auch gute , Geschäfte machten.Amerikanische, Rührigkeit, amerikanischer Geschäftsgeist blickte überall hindurch. Um 2 Uhr nahm die erstte Vorstellung ihren Anfang. Trotz des enormen Zu­drangs wickelte sich die Kartenausgabe glatt ab, dank der praktischen Einrichtung. Nicht minder zweckmäßig war auch die Zuweisung der Plätze, sodaß jedermann rasch auf seinen Sitz gelangen konnte. Was seit Wochen die Anschlagsäulen, die Straßenecken, die Schaufenster der Läden zierte, entstand nun auf der weiten Fläche des Exerzier­platzes zu wirklichem Leben. Nach einer Ouvertüre vom Cowboy-Orchester, dirigiert vom Kapellmeister Mr. William Sweeney, nahm die Vorstellung damit ihren Anfang, daß die Indianer vom Stamme Bruls mit ihrem Häuptling Blauer Schild" unter gebellartigem Geschrei heranritten, bunt bemalt von oben bis unten, mit reichem Federschmuck geputzt. Unter ähnlichem Geschrei stellten sich die anderen Jndianerstämmc ein. Dann folgten amerikanische Cowboys mit ihrem Hanptmann Cy Compton, Kosaken, englische und amerikanische Kavallerie, Araber, Japaner, junge Indianer, Indianer Squaws, Western-Girls,Reiter vom 6. amerikanischen Kavallerieregiment, schließlich Colonel (Oberst) W. F. Cody (Buffalo Bill) der letzte Ueberlebende der großen Späher. Alles klappte vorzüglich. Das Programm von 22 Nummern war in l3/* Stunden erledigt, denn kaum Sekunden trennten die einzelnen Nummern von einander. Man hört noch die Schüsse und den Kriegsgesang der abziehenden Indianer, als schon amerikanische Kavallerie heranbraust und kaum ist diese fort, so fliegen schon im Sattel stehende kaukasische Kosaken vorbei, oder es entfaltet sich ein aufregendes Bild aus dem Prairieleben des Wild West mit allem Zauber der Cooperschen Lederstrumpfromantik. Colonel C o d y tritt selbst als Kunstschütze zu Pferde auf und er ist im Sattel fast ebenso unfehlbar wie J. Baker, der zweite Kunstschütze, zu Fuß. Recht interessant war u. a. die Bändigung der Bockpferdc, die sich in den tollsten Sprüngen gegen ihre Reiter zu wehren suchten. Malerische Bilder und Szenen entfaltete das Riesengemälde des letzten Kampfes des Generals Custer, eine der letzten Episoden der Jndiancrkriege. Vor der Schlacht führten die Indianer brillante Tänze auf, die einen seltsamen, wun­derbaren Anblick gewährten. Der Beifall nach jeder Nummer war ungeheuer. Als Extravorstellung erfolgte noch eine originelle Varistö-Vorstellung, vor dem Hauptzclt erhob sich noch eine Sonderschau, kurzum ein Bild, das dem ameri­kanischen Geschäftsgeist alle Ehre machte und dem Geldbeutel der Besucher eine Erleichterung nach jeder Richtung zu ge­währen vermochte. Hoffentlich ist der Veranstalter auf seine Rechnung gekommen, wie auch die Besucher zufrieden sein werden.

* Fleischaufschlag. Vom 1. September ab werden, wie man uns schreibt, infolge der hohen Viehpreise auch die Fleischverkaufspreise steigen. Es kostet dann das Ochsen­fleisch 90 Pfg., und das Rindfleisch 80 Pfg. das Pfund. Recht unerfreulich I

* Bismarcksâule. Wie aus dem Inseratenteile er­sichtlich, wird am nächsten Sonntag den 2. September bei einbrechender Dunkelheit das Feuer auf der Bismarcksäule leuchten. Der Ausschuß hofft, daß unsere Mitbürger, welche das Andenken an den großen eisernen Kanzler Otto von Bismarck in den Herzen unseres Volkes lebendig erhalten wissen wollen, sich zahlreich bei der Säule einfinden werden.

* Zum Vierkrieg. Wie man uns mitteilt, gehören sämtliche Aschaffenburger und Groß-Ostheimer Brauereien dem Verbände der Brauereien an.

* Fahrraddiebstahl. Gestern mittag wurde in der Schirnstraße ein Fahrrad, das die Fabriknummer 67 693 trägt, gestohlen.

* Im Zoologischen Garten zu Frankfurt a. M. ist am nächsten Sonntag der Eintrittspreis bis 1 Uhr auf 30 Pfg. (Kinder 20 Pfg.) und für das Aquarium mit Reptiliensaal auf 20 Pfg. für alle ermäßigt. Um 1 Uhr wird der Garten für die Vormittagsbesucher geschlossen und von da an kostet es 1 Mk. (Kinder 50 Pfg.) für den Garten und 50 Pfg. (Kinder 20 Pfg.) für das Aquarium.

* Wettspiel. Das am Sonntag stattgefundene Wett­spiel der Turngesellschaft gegen Turngemeinde endigte mit dem Siege der Turngesellschaft mit 7 zu 3 Goal.

* Mainwasserwärme gestern abend lS1^ Grad.

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o Langendiebach, 30. August. (Konzert bei Ulanenkapelle.) Am Sonntag nachmittag und abend findet in dem Sale desGasthauses zum Schwan" hier- selbst ein Konzert der Kapelle des Thüringischen Ulanen- Regiments Nr. 6 aus Hanau statt. Die Kapelle, welche in Musik siebenden Kreisen sich eines ausgezeichneten Rufes er­freut, wird auch in unserer Gemeinde ihre altbekannte Zug­kraft nicht verfehlen.

Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer vom 29. August.

Der Müller Franz Schnauk von Kassel bei Gelnhausen wurde vom Oberförster mit einem Sack Laubstreu im Walde betroffen und darauf mit einem Strafmandat bedacht. Er erhob Einspruch und behauptet, das Laub auf seiner eigenen Wiese nahe beim Walde gerecht zu haben. Das Schöffen­gericht Orb nahm eine Augenscheinnahme vor und kam auf Grund derselben zur Freisprechung. Der Amtsanwalt legte Berufung ein und so hatte sich heute auch die Strafkammer in eingehender, stundenlanger Verhandlung mit der Sache zu befassen. Diese kam zur Verurteilung und erkannte auf 3 Mk. Geldstrafe, doch dürften die entstandenen Kosten zum Leidwesen des Verurteilten diesen Betrag um ein Erkleck­liches übersteigen. Die Witwe Gerhardt aus v. d. Höhen bei Eckartsroth machte als Angeklagte einem Zeugen den Vor­wurf des Diebstahls, um diesen zu ihren Gunsten in der Glaubwürdigkeit des Gerichts herabzusetzen. Die in dem Vorwurf enthaltene Tatsache entsprach übrigens der Wahr­heit. Das Schöffengericht billigte der Gerhard den Schutz des § 193 zu und erkannte auf Freisprechung. Die Straf­kammer schließt sich dem Urteil des Schöffengerichts an.

Der Jagdaufseher der Gemeinde Burgjoß, Zimmermeister Gottfried Brand, schoß am 6. Mai einen Hirsch mit Schrot, was nach einer dort gültigen Polizeiverordnung unzulässig ist. Er erhielt ein Strafmandat von 3 Mk., gegen das er Einspruch erhob, der aber verworfen wurde. "Das gleiche Schicksal erleidet seine Berufung gegen dieses Urteil.

Der Eierhändler S. von hier hatte mit einer Eierlamp» in seinem Lagerraum Eier untersucht und die Lampe auf kirrze Zeit unbeaufsichtigt stehen lassen. In dieser Zeit ent­stand ein Brand, der zwar schnell gelöscht wurde, aber doch eine beträchtliche Zahl Eier einem vorzeitigen Backprozeß unterzog. Der Händler bekam ein Strafmandat, weil er einen Raum, in dem feuergefährliche Sachen, wie Holzwolle u. dergl. aufbewahrt werden, mit einem unverwahrten Licht betreten haben sollte. Das Schöffengericht hielt die Eier­lampe nicht für ein unverwahrtes Licht und sprach den Be­schuldigten frei, wogegen der Amtsanwalt Berufung einlegte. Diese wird von der Strafkammer verworfen.

Schiffsnachrichten.

(Mitgctcin von Agent Ad. Treusch-Hanau.)

Hamburg, 28. August. Der DampferSardinia" von der Hamburg-Amerika-Linie ist gestern in Vera-Cruz und der DampferSilvia" vorgestern in Baltimore ein- gelroffen.

Bremen, 27. August. Der Dampfer des Norddeutschen LloydPrinz-Regent Luitpold" ist gestern in Colombo ein- getroffen.