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Hanauer D Anzeiger
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General-Anzeiger
AUiliches GkW für SW uni Landkreis Sonett.
Erscheist täglich mit ALSmchme der Soun- und Feiertage, mit bAletristischer Beilage.
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Nr. 195 Fernfprechanfchlntz Nr. 605.
Mittwoch den 22. August
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Fernfprechanschlutz Nr. 605
1906
Amtliches.
Landkreis Hana«. BekmtNchWM deß Mißlichen LavdeMmtz.
In Kilianstädten ist die Rotlaufseuche unter den Schweinen erloschen.
Die Gehöftssperre ist aufgehoben.
Hanau den 21. August 1906.
Der Königliche Landrat.
V 6164 I. A.: Conr ad, Kreissekretär.
Stadtkreis Hanau.
Einquartierung.
Vom 24. bis 26. d. Mts. einschl. find 900 Mann Soldaten in Bürgerquartieren unterzubringen, da nicht genügend Mietquartiere zur Verfügung stehen. Folgende Straßen werden belegt:
Bangert, Bangertstraße, Hospitalstraße, Metzgerstraße, Marktstraße, Große Dechaneistraße, Schirnstraße, Mühl- straße, Rosenstraße, Salzstraße, Langstraße, Stern- straße, Fahrstraße, Hammerstraße und Krämerstraße. Es werden nur Wohnungen mit einem Mietwert von mehr als 241 Mk. belegt.
Dem Quartierpflichtigen ist Ausmietung gestattet. Wird solche durch die Stadt gewünscht, so ist entsprechender Antrag bis Donnerstag früh 10 Uhr auf dem Rathause, _ Zimmer Nr. . anzumelden.
Die Einquartierung erfolgt ohne Verpflegung.
Hanau den 22. August 1906.
Die CinquartierungskomMifston. 17363 Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 doppelte Kavalierkette (Double), 1 Scheere und 1 Brille.
Verloren: 1 schwarzer lederner Damengürtel, 1 weißes Kinderhäubchen, 1 kleines Kinderportemonnaie mit 1,35 Mk. und mit 3 Derbandsmarken vom Metallarbeiterverband, 1 Damenschirm (am Samstag am Marktplatz stehen gelassen), 1 goldnes Halskettchen.
Hanau den 22. August 1906.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hana«, 22. August.
* Militâr-Perfonalverändernngen. Zum Bezirksoffizier ernannt, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen Pension, Hauptmann und Komp.-Chef v. Heydebrand u. d. Lasa im Jnf.-Reg. Hessen-Homburg Nr. 166, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs beim Landw.-Bezirk Hersfeld. v. Rappard, Rittm. und Eskabr.-Chef imDrag.- Reg. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, in das Thüring. Ulanen-Reg. Nr. 6 versetzt. Frhr. v. Gagern (Ernst), Lt. im Thüring. Illanen-Reg. Nr. 6, in das 2. Garde-Ulan.- Reg. versetzt. Schröder Lt. im Jnf.-Reg. Hessen-Homburg Nr. 166 vom 1. Okt. 1906 auf 1 Jahr zur Dienstleistung beim Telegraphenbat. Nr. 2 versetzt. Die Hauptleute und Verwaltungsmitglieder Kühne bei der Pulverfabrik zu Hanau zur Geschützgießerei, Frhr. v. HoIzschuher bei der Geschützgießerei zur Pulverfabrik zu Hanau versetzt. Hubert, Oberlt. im Feldart.-Reg. Gencral-Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, vom 1. September 1906 ab zur Pulverfabrik zu Hanau auf unbestimmte Zeit kommandiert. Ludwig, Oberlt. im Westfäl. Fußart.-Reg. Nr. 7, in dem Kommando bei der Pulverfabrik zu Hanau bis 30. September 1907 belassen. Zu Leutnants befördert die Fähn- riche Danielowski im Jnf.-Reg. Hessen-Homburg Nr. 166, Boehme r,. im Thüring. Ulan.-Reg. 6, Mache, im Jnf.-Reg. Hessen-Homburg Nr. 166, Picht, im Thüring. Man.-Reg. Nr. 6. Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: Gr. v. Keyserlingk-Neustadt, Rittm. und Eskadr.-Chei im Thüring. Ulan.-Reg. Nr. 6, unter Verleihung des Charakters als Major mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Kür.-Reg. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3.
♦ Sparkastenverband für Hesten-Nastau und Waldeck. Der Festplan für die 11. Hauptversammlung am 14. und 15. September in Frankfurt a. M. lautet: Freitag den 14. September 1906, nachm. 4 Uhr. Hauptver
sammlung im Stadtvervordneten-Sitzungssaal, Haus Limpurg, Paulsplatz 3, Römer. Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden, Herrn Stadtrat Boedicker-Casiel. 2. Erstattung des Geschäftsberichts durch denselben. 3. Haushaltsplan, sowie Kassenbericht des Verbandes, vorgelegt von dem Rechirungsführer, Herrn Spar- kassen-Direktor Wichmann-Eschwege. 4. Bericht und Wahl der Rechnungs-Revisoren. 5. Die Aufgaben der Sparkassen, verglichen mit den Aufgaben anderer Kredit-Organisationen, unter besonderer Berücksichtigung des Abholungsverkehrs. Berichterstatter: Herr Bank-Direktor Thorwart-Frankfurt a. M. Hieran anschließend Besichtigung der Ausstellung von Spar- kassen-Einrichtungen im Rathaus-Nordbau Paulsplatz 9, p. (nach besonderem Programm). Von 8 Uhr abends ab: Freie Vereinigung derj Teilnehmerim Ratskeller. — Samstag, 15. September 1906, vormittags von 81/»—9l/a Uhr: Fortsetzung der Besichtigung der Ausstellung von Sparkassen- Einrichtungen nach freier Wahl der Teilnehmer. Vormittags von 9*/, Uhr ab: Fortsetzung der Hauptversammlung im Stadtverordneten-Sitzungssaale, Haus Limpurg, Paulsplatz 3, Römer. Tagesordnung : 1. Die Sparkassen in Hessen-Nassau, Waldeck und im Großherzogtum Hessen. (Mitteilungen aus der dem Verband gewidmeten Denkschrift. 1. Berichterstatter: Herr Stadtrat Dr. Levin-Frankfurt a. M. 2. Berichterstatter : Herr Assessor Reusch-Wiesbaden, Mitglied der Direktion der Nassauischen Landesbank. 2. Beiträge zur Jndividualstaiistik der Sparer. Berichterstatter: Direktor des statistischen Amtes, Herr Prof. Dr. Bleicher-Frankfurt a. M. 3. a) Geschäftsverkehr zwischen Sparkassen einerseits und Spar- und Dar- lehnskassen andererseits, b) Der Geschäftsgang bei Auszahlung von Darlehn gegen hypothekarische Sicherheit. Berichterstatter: Herr Spartassen-DirektorW
4. Fachmännische Revisionen der Verbands-Sparkassen. Berichterstatter: Der Vorsitzende, Herr Stadtrat Boedicker- Caffel. 5. Freie Besprechung von Fragen und Erfahrungen aus dem Sparkassen-Verkehr. 6. Bestimmung des Orts und des Zeitpunktes der nächsten Hauptversammlung nach § 8 der Satzungen. Nach Schluß der Verhandlungen : Besichtigung des Romers. Nachmittags 5 Uhr: Festmahl im Saale des Palmengartens. — Sonntag den 16. September 1906: Festausflug nach Homburg v. d. H. und der Saalburg. Führung in der Saalburg durch Herrn Geh. Baurat Prof. Jacobi.
Hk. Verbot der Ein-, Ausfuhr und Beförderung ««richtig gestempelter Gold- und Silberwaren nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Durch Gesetz vom 13. Juni d. Js. ist die Einfuhr, Ausfuhr und die Beförderung mit Gold- und Silberwaren, die unrichtig gestempelt oder auf deren Bezettelungen und Verpackungen ein größerer Feinheitsgehalt angegeben ist, als die Waren tatsächlich aufweisen, verboten. Gegenüber dem tatsächlichen Feinheitsgehalt sind folgende Fehlergrenzen nachgelassen: Für Goldwaren nicht mehr als ^ft Karat: Taschenuhrgehäuse und flache Gegenstände (fiat wäre) aus Gold dürfen in ihrem tatsächlichen Feinheitsgehalt nicht mehr als 8/ioeo Teile gegen den angegebenen Gehalt abweichen. Bei Silberwaren, ganz oder teilweise aus Silber oder seinen Legierungen darf der wirkliche Feinheitsgehalt höchstens 4/iooo oder weniger betragen, als auf den Gegenständen bezw. seinen Bezettelungen entweder durch das Wort „sterling" oder „coin" angegeben ist. Kein Gegenstand oder seine Umschließung bezw. Bezetielung soll das Wort „sterling" oder „sterling-silver" tragen, der nicht wenigstens 92S/iw Teile reinen Silbers, und kein Gegenstand soll die Bezeichnung „coin“ oder „coin silver" tragen, der nicht wenigstens "^'iooo Teile an reinem Silber enthält. Die mit „sterling“ oder „coin" bezeichneten Gegenstände dürfen in ihrem Feinheitsgehalt gegen die gesetzlich festgelegten Grenzen um 4/iooo Teile abweichen. Gegenstände aus geringwertigem Metall, die mit Gold oder Silber oder einer Legierung dieser Metalle überzogen, bedeckt, plattiert und im Handel als goldplattiert, goldüberzogen, filberplatticrt oder gold- oder silbergalvanisiert oder unter ähnlicher Bezeichnung bekannt sind, dürfen weder eingeführt, noch ausgeführt, noch im inneren Verkehr versandt werden, wenn sie mit einer Bezeichnung versehen siird, die gewöhnlich zur Angabe des Goldgehalts gebraucht wird, sofern diese nicht von andern Angaben begleitet ist, die offen anzeigen, daß die Gegenstände goldplattiert oder galvanischgoldplattiert usw. sind; auch dürfen keine Gegenstände dieser Art mit dem Worte „sterling" oder „coin" weder allein noch in Verbindung mit anderen Worten oder Angaben gezeichnet sein. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zu 500 $ oder Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit beiden Strafen bestraft. Das Gesetz soll ein Jahr nach seiner Annahme in Kraft treten.
* Der Bierkrieg im Kreise Gelnhausen. Aus Gelnhausen wird der „Fld. Ztg." geschrieben: Auch in unserem Kreise treibt der Bierkrieg seine Blüten. Di« Fürstliche Brauerei zu Wächtersbach, welche dem Brauerei- befitzerverbande nicht angehört, gibt, entgegen den Ring- brauereien, ihren Stoff nach wie vor ohne Bieraufschlag an ihre Kunden ab. Die Wilhelm Michel'sche Brauerei in Gelnhausen hat, weil fie die Biersteuern nicht den Wirten und somit deren Gästen aufzuerlegen sucht, größere Lieferungen nach Hanau, wo bekanntlich ein Streik der Biertrinker den Ri^gbrauereien gegenüber ausgebrochen ist, erhalten. Mit der Hanauischen Garnisonverwaltung hat die genannte Brauerei einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie derselben jährlich 800 Hektoliter für die Zeit von 5 Jahren zum bisherigen Preise liefert.
* Katholische Gemeinde. Betreff der Erstkommunion der Kinder hat die Bischöfliche Behörde von Fulda im vorigen Jahre angeordnet, daß von jetzt ab auch in Hanau wie an allen katholischen Orten der Diözese die Kinder mit dem 13. Jahre, also dann, wenn sie noch einJahrindi« Schule zu gehen haben, die erste hl. Kommun i 0 n empfangen sollen; an diese Anordnung hat die Behörde sogar den Wunsch geknüpft, daß recht viele Eltern ihre Kinder mit 12 Jahren zur ersten hl. Kommunion gehen ließen. Diese oberhirtliche Bestimmung der Bischöflichen Behörde ist auS der jahrelangen Erfahrung hervorgegangen, daß gerade die 112-, 13jährigen Kinder es viel ernster nehmen mit der Vorbereitung auf diesen heiligsten Tag als die älteren, daß gerade diese jüngeren Kinder einen großen Fleiß, eine tiefere Frömmigkeit in der Vorbereitungszeit an den Tag legen, während die im 14. Lebensjahre stehenden Erstkommunikantin durch die bevorstehende Entlassung aus der Schule vom wilden z. T. unbändigen Freiheitsdrange erfaßt, meistens eine große Oberflächlichkeit, ja z. T. eine unbeschreibliche Roheit aufweisen. Die Bischöfliche Behörde fordert darum alle Eltern auf, an diese Verordnung sich doch ja halten zu wollen und ihre Kinder recht frül^eitig zur ersten hl. Kommunion zu schicken. Der Kommunionsunterricht ist für die Knaben von nächster Woche an Montags und Donnerstags von 11—12 Uhr, für die Mädchen hat er schon begonnen, Dienstags und Freitags von 11—12 Uhr, für die Gymnasiasten und Obrrrealschüler ist er Mittwochs von 2—ffs4 Uhr.
* Ha«shalLungsk«rfns. Im vorigen Jahre wurde hier von der Haushaltungslehrerin, Frl. I. Reinhold, ein Kursus im Koch- und Haushalttmgsunterricht für junge Damen mit gutem Erfolg durchgeführt. Auch in diesem Jahre soll wieder ein solcher Kursus eingerichtet werden. Anmeldungen dazu nimmt Fräulein Reinhold schon jetzt entgegen.
* Zum Lustmord bei Zsllhattsen. Wegen Verdachts den Mord an der Elise Weih bei Zellhausen begangen zu haben, wurde gestern durch die badische Gendarmerie ein gewisser Schlosser Schuster von Kaiserslautern in Ribberg bei Walldürn in Baden verhaftet. Schuster wurde nach Seligenstadt transportiert. Der Verdacht bestätigte sich nicht, die Freilassung trat infolgedessen ein.
* Einen skandalösen Auftritt verursachte bei Gelegenheitsarbeiter Willy Sturm von Hanau am 24. Mai in der Wirtschaft „zum kühlen Grunde". Eine Bemerkung des Wirtes L. gab ihm Veranlassung, diesen mit 2 Glas Bier zu überschütten und dann mit einem Stuhl auf ihn einzudringen. Als er floh, wurde er mit Untersätzen bombardiert. Während dann der Wirt im Keller nach einer Verteidigungswaffe suchte, demolierte St. alles, was nicht niet- und nagelfest war. Teller, Bier- und Weingläser, Vasen, Kognakflaschen, Stühle und anderes wurde kurz und klein geschlagen, bis ein Schutzmann, durch den Lärm aufmerksam gemacht, gegen den Tobenden einschritt. Aber auch in diesem sah St. nur ein willkommenes Angriffsobjekt, packte ihn an der Brust und setzte seiner Festnahme energischen Widerstand entgegen. Gestern hatte er sich wegen dieser Sachen vor dem hiesigen Schöffengericht zu Derantroorten und erhälr einschließlich einer noch zu verbüßenden Gefängnisstrafe von 5 Wochen wegen Körperverletzung des Wirtes, Sachbeschädigung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt insgesamt 5 Monate Gefängnis. Da Fluchtverdacht vorliegr, wird er sofort in Haft genommen. Da es hierdurch mu der goldenen Freiheit vorläufig doch aus ist, tut er das unter diesen Umständen Klügste und erflärt, die Strafe gleich antreten zu wollen.
* Kellerfest. Keule abend findet auf Kaifers Bierkeller auf der „Schöner» Aussicht", Kefiest ftadt, Kellerfest statt. Konzert der ttlanenkapelle.