Einzelbild herunterladen
 

Die Beschuldigung angeblichen Wuchers und

wie es int sonntägigen Flugblatt heißt müssen wir ganz entschieden zurnckweisen. Daß die Brauereien von der Bierpreis» Erhöhung nicht abgehen und dies auch nicht können, dürfte bekannt sein.

Bei dem Publikum ist ebeu allgemeiu die irrtümliche Meiuuug vertreten, daß nur die Brausteuer allein für die Preiserhöhung bei den Brauereien in Betracht käme, während die seit zirka 35 Jahren eingetretenen, unten angeführten Mehrbelastungen und allgemeinen Erhöhungen der Abgaben und Verteuerungen der Rohprodukte, Materialien, Maschinen, Fässer zc., sowie die staatlichen und städtischen Steuern, vor allem die städtische Sonder­besteuerung der hiesigen Brauereien mit: Mk. 1.20 pro 1 Zentner Malz und die am 1. März l. I. in Kraft getretenen neuen Zölle auf Malz und Hopfen, von dem großen Publikum n i c h t berücksichtigt werden. Die Brausteuer als solche, unerschwinglich für die Brauereien, hat dem Faß den Boden ausgeschlagen. Die Ausgaben-Konti aller Brauereien, einerlei ob Groß- oder Kleinbetrieb, haben außer den in den Reichssäckel abfließenden neuen Ausgaben, in den letzten Jahren folgende Steigerungen erfahren: Löhne inkl. Ablösung des Freitrunkes ca. Mk. 3. pro Mann und Woche, Kohlenpreise 2033 %, für Transportfüsser 6080 0|0, für Lagerfässer 100 °|0, Futtermittel und anderweitiger Brauereibedarf 3040 %

Rechnet man zu diesen Betriebsverteuerungen jetzt noch die neuen Steuern hinzu, so ist

der Ausfall, der den Brauereien durch die neuen Berhältniffe erwächst, bei weitem durch die Bierpreiserhöhung noch nicht gedeckt.

Uns Brauereien müßte man schlankweg die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes absprechen, wenn wir bei Fest­haltung der alten Verkaufspreise die bestehenden Betriebe dein Ruin direkt entgegenführen wollten, was doch auch gewiß nicht im Interesse der staatlichen und städtischen Behörden, der sehr verehrlichen Einwohnerschaft und besonders der Geschäftswelt dirett oder indirekt liegen kann.

Der Selbsterhaltungstrieb hat uns veranlaßt, die kleine Preiserhöhung von 1 Pfg. pro Gemäß in Vorschlag zu bringen, denn weniger als 1 Pfg. zu verlangen ist doch nicht möglich. Wenn bei dieser Abwälzung von 1 Pfg. auf die Konsumenten noch ein geringer Vorteil für die Wirte herauskommt, so ist dies denselben bei der bekannten Lage des Wirtsgewerbes gewiß zu gönnen; jedoch war die Abwälzung solchergestalt von vornherein nicht die Absicht der Brauereien, sondern es ist dies lediglich eine Folge des bestehenden Eichgesetzes, da eine Eichung nach Hundertteilen gesetzlich nicht zulässig ist und eine diesbezügliche Eingabe vom Reichstag einfach unbeantwortet gelassen wurde.

WWW! fwiisiuwirtrii i Arbeit«!

Wenn es noch jemals gegolten hat, gemeinnützige Be­strebungen, wohltätige oder sonstige Veranstaltungen sowie die Festlichkeiten der Vereine zu unterstützen und zu fördern, so standen wir gewiß immer bereitwilligst und opferfreudig an erster Stelle.

Seit 30 Jahren sind wir niemals forbenib an Euch herangetreten, niematë Euch mit einer Bitte belästigt.

Heute aber, wo es gilt, in dem schweren wirtschaftlichen Kampfe zu bestehen, der alle Industrien und Gewerbe zwingt, höhere Preise zu fordern, heute rechnen wir auf Eure Unter­stützung in unserer gerechten Sache!

Wir müssen an unseren Forderungen festhallen, denn bei uns steht die Lebensfrage auf dem Spiele und mit Hilfe aller nicht einseitig urteilenden und billig denkenden Mitbürger, Konsnnienten und Arbeiter wird es uns gelingen, in dem uns ungerechtfertigt aufgedrängten Existenzkämpfe siegreich zu bestehen.

Die Hanauer Mitglieder des Verbands der Brauereien von Frankfurt a. M. und Umgegend.

Druck der WaisenhauS-Buchdruckerei, Hanau.