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Hanauer K Anzeiger

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BstatiouSdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, er. Waisenhauses in Hanau.

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Die fünfgess alten« Petttzeile oder deren Raum 15 Pfg. im RülamentÄ die Zeile Pfg,

SerantworU. Redakteur: G. Schrecker in Hanau

$L 171 Fernsprechanschluß Nr. 605»

Mittwoch den 25. Juli

Ferusprechanschlutz Nr. 605» 1906

Hierzu

Amtliche Beilage Nv. 12."

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Achtuhr-Ladenschluß.

Nachdem mehr als ein Drittel der Inhaber offener Ver­kaufsstellen in Hanau bei mir den Antrag gestellt hat, den Achtuhrladenschluß an sämtlichen Wochentagen des Jahres, mit Ausnahme der Samstage und der Tage, an denen die Ortspolizeibehörde gemäß § 139 e Absatz 2 der Reichsge- werbeordnung einen späteren Ladenschluß zuläßt, für die offenen Verkaufsstellen in Hanau, ausgenommen die Metzger- und Däckergeschäfte, einzuführen, find gemäß 139 f Absatz 2 a. a. 0. und § 5 der Bundesratsbekanntmachung vom 25. Januar 1902 (Amtsblatt für 1902 Seite 95) die beteiligten Geschäfts­inhaber, einschließlich der Antragsteller, zur Abgabe ihrer Aeußerungen für oder gegen den Antrag aufzufordern.

Zur Entgegennahme der Aeußerungen sowie der etwa zu erhebenden Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll­ständigkeit der Liste der Inhaber offener Verkaufsstellen habe ich den Oberbürgermeister Herrn Dr. Gebeschus in Hanau bestellt. Die Inhaber offener Verkaufsstellen in Hanau fördere ich hiermit auf, ihre Aeußerungen für oder gegen den Achtuhrladenschluß in der Zeit vom 1. bis einschließlich «. August D. Js. meinem genannten Kommissar schrift­lich mitzuteilen, oder in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vor­mittags und 4 bis 6 Uhr nachmittags im dortigen Rathaus zu Protokoll zu geben. Nach Ablauf der Frist für die Ab­gabe der Aeußerungen wird die Liste der beteiligten Ge­schäftsinhaber vom 15» bis einschließlich 28. August ds. Js. in dem Rathaus in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 6 Uhr nachmittags zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.

Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste können nur von» 15. bis MM 28 August d. J. einschließlich schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden. Ich weise noch darauf hin, daß bei Feststellung der für die Abänderung der Ladenschlußzeit erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln nur diejenigen Geschäftsinhaber gezählt werden, die eine bestimmte Aeußerung für oder gegen die Abänderung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben haben.

Cassel den 14. Juli 1906.

Der Regierungs - Präsident.

AII G871 a J. V.: Mejer.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 21. Juli 1906.

Der Königliche Polizei-Direktor.

I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Eandkreis Hanau.

MmtmAM des toni^ta Lsâatsrâ

Unter dem Schweinebestande der Wwe. Andreas Ruppel in Mittelbuchen sind die Backsteinblattern festgestellt worden.

Gehöftsperre ist angeordnet.

Hanau den 21. Juli 1906.

Der Königliche Landrat.

V 5391 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Auf dem W i l h e l m s b a d e r h o f ist die Schafräude erloschen.

Hanau den 21. Juli 1906.

Der Königliche Landrat.

V 5410 I. B.: Siemon, Reg.-Assessor.

Der Landweg Nr. 22 Station 3,8 bis 5,6 von Groß­auheim nach Großkroßcnburg wird zwecks Herstellung einer neuen Decklage mit der Dampfwalze für den Durch­gangsverkehr in der Zeit vom 26» d. Mts. bis 2. k. Mts. einschließlich für alle Fuhrwerke gesperrt.

Der Durchgangsverkehr kann in dieser Zeit über den Landweg Nr. 43 GroßauheimNeuwirtshaus, die Hanau- Aschaffenburgcrstraße und den Landweg Äschaffenburgerstraße und über Großkrotzenburg und umgekehrt bewirkt werden.

Hanau den 23. Juli 1906.

Der Königliche Landrat.

V 5457 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung.

Das auf den Namen des Kaufmanns Heinrich Wacker, Heinrich 10. Sohn, zu Langenselbold lautende Sparkaffeu- buch Nr. 1256 ist angeblich abhanden gekommen. Der etwaige Besitzer wird aufgefordert, seine vermeintlichen Ansprüche bei dem unterzeichneten Vorstand binnen 3 Monaten geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkonto gelöscht und dem Verlierer ein neues Einlagebuch ausgestellt wird.

Hanau den 24. Juli 1906.

Der Vorstand der Kreissparkaste. 15474

Hus Hanau Stadt und Eand,

Hanan, 25. Juli.

* Personalien. Dem Rittmeister und Eskadr.-Chef Schwenke im Thür. Ulanen-Regt. Nr. 6 wurde unter Ver­leihung des Charakters als Major mit der Aussicht auf An­stellung in der Gendarmerie und der Erlaubnis zum Tragen der Regiments-Uniform der Abschied mit der gesetzlichen Pen­sion bewilligt. Rittmeister und Eskadr.-Chef Jouanne im 1. Ulanen-Regiment wurde in das Thür. Ulan.-Regt. Nr. 6 und der Hauptmann Bruhn, Lehrer an der Kriegs­schule in Hannover, zum Jnf.-Regt. Nr. 166 versetzt.

* Evangelisatiousversammlung. In der christ­lichen Gemeinde, Hospitalstraße 41, findet heute abend 8^2 Uhr eine Evangelisationsversammlung durch Herrn Evangelist König aus Rumänien statt, wozu jedermann herzlich ein­geladen ist.

* Gemeind euwsaßsteuerordnung. Das mittels Erlasses des Ministers des Innern vom 5. April 1896 mit­geteilte Muster einer Gemeindeumsatzsteuerordnung erscheint im Hinblick sowohl auf die vielfachen darauf bezüglichen Ge­richtsentscheidungen und Verwaltungsversügungen als auch auf die durch das Reichs-Erbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906 veränderte Rechts- und Sachlage einer Neuaufstellung bedürftig. Was insbesondere die Einwirkungen des erwähnten Reichsgesetzes auf die Umsatzbesteuerung anbelangt, so sollen nach § 60 vom Tage des Inkrafttretens, d. h. vom 1. Juli 1906 an, die Vorschriften der Landesgesetzgebung, welche die Erhebung einer Abgabe von dem den Gegenstand der Erb­schaftssteuer bildenden Gewerbe von Todes wegen sowie von Schenkungen unter Lebenden oder den über solche Schenkungen ausgestellten Urkunden betreffen, insoweit außer Kraft treten, als den Bundesstaaten nicht die Erhebung besonderer Abgaben überlassen ist. Hinsichtlich des Erwerbes von Todes wegen hatte die Verwaltuugspraxis schon bisher eine Umsatzsteuer ausgeschlossen. Es wird die Umsatzsteuer nunmehr in An­sehung der bezogenen reichsrechtlichen Vorschrift auch hinsicht­lich des Erwerbes auf Grund von Schenkungen unter Leben­den den Gemeinden zu versagen sein. Der Minister des Innern hat die Aenderungen sowie ein für den Gebrauch der Kreise verwendbar gestaltetes Muster für Umsatzsteuerverord­nungen vorbehaltlich einer demnächst mitzuteilenden aus­führlichen Ausführungsanweisung zu dem Kreis- und Pro­vinzialabgabengesetz vom 23. April 1906 den Oberpräsidenten, den Provinzialsteuerdirektoren und dem Generaldirektor des Thüringischen Zoll- und Steuervereins zur Mitteilung an den Bezirksausschuß, die Bürgermeister (Magistrate) der Städte und Landräte bekannt gegeben. Hinsichtlich der Zu­ständigkeiten zur Genehmigung und Zustimmung behält es für die Gemeinde-Umsatzsteuerordnungen bei den bisherigen Bestimmungen das Bewenden. Für die Kreis-Umsatzsteuer- ordnnngen kommen in dieser Beziehung W 19 und 20, ins­besondere der Schlußsatz des ersten Absatzes in § 19, in Betracht.

* Die Herdstmauöver der 21. und 25. Diviston. Die 21. Division übt in Rheinhessen, die 25. (Großh. Hess.) Division im Odenwald. Dom 16. bis 22. August hat die 41. Jnf.-Brigade (Regt. 87 und 88) bei Wackern­heim (Kreis Bingen) Regimentsexerzieren, von 23. bis 28. Brigadeexerzieren ebendort. Die 42. Jnf.-Brigade (Reg. 80, 81 und 166) hat die gleichen Uebungen vom 16. August bis 3. September bei Weißkirchen i. Taunus. Die 21. Feldart.-Brigade ist vom 25. August bis 4. September auf dem Truppenübungsplatz Senne. Am 7. September beginnen in Rheinhessen die Brigademanöver, die 41. Brigade bei Worms, die 42. Brigade bei Bingen. Am 12. September ist Ruhetag. Vom 13. bis 19. September sind zwischen Bingen, Mainz und Worms die Divisionsmanöver der 21. Division. Von der 25. Division haben die 49. Jnf.- Brigade (Regt. 115, 116 und 168) z. T. bei Mainz, z. T. auf dem Griesheimer Sand ihr Regiments- und Brigade­exerzieren. Die 50. Jnf.-Brigade (Regt. 117 und 118) haben die gleichen Uebungen vom 25. August bis 7. Sep­tember bei Langenbrombach i. O., während die 25. Feldart.-

Brigade bei Reinheim exerziert. Vom 10. September b^ 24. September finden die Brigademanöver statt und zwar die der 49. Brigade bei Darmstadt und Dieburg, die der 50. Brigade bei Michelstadt und Fürth. Vom 15. bis 22. September find die Divifionsmanöver der 25. Division zwischen Fürth, Rehbach und Groß-Umstadt. Die Unter- offfzierschule Biebrich ist vom 7. bis 19. September, drei Batterien des Fußart.-Regt. Nr. 3 sind vom 13. bis 19. September bei der 21. Division. Das Pionierbataillon Nr. 21 nimmt an den Brigademanövern bei Wackernheim teil und verteilt sich dann während der Brigade- und Divifions­manöver, ebenso wie das Trainbataillon Nr. 18, auf beide Divisionen. Bei den Regimentern 166 und 168 werden während der Uebung dritte Bataillone formiert.

* Große Jeldvienstübrrng. Die Truppen der Garnisonen Hanau, Offenbach, Babenhausen und Aschaffen­burg halten, wie schon gestern erwähnt, in der Gegend von Kahl und Alzenau eine große Felddienstübung ab, mit der auch eine Pionierübung am Main verbunden ist. Der Uebung wohnen bei der kommandierende General des 18. Armeekorps, wie auch die Kommandeure der 21. und 25. Division. Jedenfalls werden auch die Darmstädter Dragoner noch zu der Uebung herangezogen. Am Abend wird im Uebungsge- lände abgekocht.

* Freie Innung der Baugewerbe. Die Innung gibt den Mitgliedern bekannt, daß am Sonntag den 29. Juli er. vormittags lO1/^ Uhr in der Centralhalle in Hanau der dies­jährige Dertretertag der Handwerkskammer des Regierungs­bezirks Cassel stattfindet, zu dessen Verhandlungen alle selbst­ständigen Handwerksmeister des Bezirks Zutritt haben. Da sich eine so günstige Gelegenheit für die Mitglieder der Innung, einem Vertretertag ohne große persönliche Unkosten beizuwohnen, sobald nicht wieder bieten wird, hält es der Vorstand für seine Pflicht, die Mitglieder hierauf besonders aufmerksam zu machen und sie zu bitten, den Vertretcriag am 29. Jul' möglichst zahlreich zu besuchen.

* Mineralwafferhäuschen keine offenen Ver- kanfsstättde. Der hiesige Mineralwasserhändler B. hatte ein polizeiliches Strafmandat von 10 Mk. erhalten, weil eines seiner Verkaufshänschen abends bis gegen 12 Uhr ge­öffnet war. Auf seinen Einspruch wurde er gestern vom Schöffengericht freigesprochen, da der Ausschank von Wasser und Limonade unter die Bestimmungen des § 33 der Ge­werbeordnung (Wirtschaftsbetrieb) falle und deshalb den Be­stimmungen über den gesetzlichen Ladenschluß nicht unterliege. Ob auch andere Sachen, Zigarren u. dergl., verkauft wurden, war nicht erwiesen.

* Die Obsternte des vergangenen Jahres war nach dem Geschäftsbericht der Zentralstelle für Obstverwertung in Stein- und Beerenobst eine mittlere, - dagegen in Aepfeln eine so geringe wie sie seit Bestehen der Zentralstelle, also seit 15 Jahren, nicht vorgekommen ist. Die Preise waren dementsprechend für Aepfel sehr hoch. Das Angebot in Aepfeln bei der Zentralstelle war infolge des Ernteausfalles bedeutend kleiner als in früheren Jahren. Es gab in vielen Gemeinden überhaupt nichts, in anderen so kleine Quanti­täten. daß ihr Verkauf nicht lohnte. Mit Ausnahme der Aepfel war die Nachfrage in allen Obstarten ungefähr die gleiche wie im Vorjahre, obwohl die Konservenfabriken und die Brennereien in 1904 die reiche Ernte und die billigen Preise benutzt hatten, um sich gut zu versehen. In Aepfeln ist eine bedeutende Zunahme der Nachfrage zu konstatieren. Das Angebot belief sich für alle Obstarten zusammengenommen auf 12 402 317 Kg. (darunter 4 908 275 Kg. Zwetschen, 3 240 088 Kg. Aepfel, 1 066 120 Kg. Birnen und 1 002 700 Kg. Heidelbeeren). Die Nachfrage verlangte 33 549 337 Kg. Obst (4 482 530 Kg. Zwetschen, 21 574 740 Kg. Aepfel, 1 270 920 Kg. Birnen und 628 848 Kg. Heidelbeeren). Außerdem liefen 301 Angebote und 443 'Nachfragen ohne Angabe der Menge ein.

* Obstmarkt. Nach den Mitteilungen der Frankfurter Zentralstelle für Obstverwertung werden Mirabellen, Pfirsiche und Aprikosen gesucht. Die Preise betrugen vorige Woche: rote und weiße Johannisbeeren 1114 Mk., schwarze Jo­hannisbeeren 1618 Mk., Stachelbeeren 1214 Mk., Heidelbeeren 1215 Mk., Sauerkirschen 28 Mk., andere Kirschen 1524 Mk., Pfirsiche 3040 Mk., Frühbirnen 1516 Mk., alles per Zentner.

* Drehmarkt. Der heutige Viehmarkt war schwach befahren. Zum Verkauf standen: 6 Ochsen, 3 Bullen, 161 Kühe und Rinder und 63 Kälber.

* Die Blinddarmentzündung Hat im Laufe der jüngsten Jahre eine so ausgedehnte Verbreitung gefunden, daß sie geradezu als eine Volkskrankheit bezeichnet werden kann. Das war die Meinung der Medizinischen Gesellschaft, die »ur BeschlMassung über Maßnahmen zur Bekämpfung