Zweites SW
Hanauer K Anzeiger
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auL- bärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufjchlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
R»tati»Mruck und Verlag der Buchdruckern des verein. ct, Waisenhauses in Hanau.
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Aultliches Organ für §wt- und jaadkreis HM««.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
EinrScknngsgebShr t
Die sünfgespân« P-ützerle oder deren Raum 15 Wz., im Reklamenteil b« Zelle 35 Wz.
Verantwort!. Redakteur: 8. Schrecker ht Hanan.
Nr. 169
Ferufprechanfchlust Nr. 605.
Montag den 23. Juli
Fetmspr-chanfchlust Nr. 605
1906
Amtliches.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau belegene, im Grundbuche von da Band 55 Artikel 3149 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Spenglermeisters Heinrich Färber und dessen Ehefrau, Auguste geb. Hildebrand, in Hanau eingetragene Grundstück der Abteilung I Nr. 1:
Bl. D Nr. 42 — 56 qm, Kleine Hainstraße Nr. 11, a) Wohnhaus mit Hofraum,
— Gebäudesteuernutzungswert — 420 Mk. —
am 14, September 1906, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.
Hanau den 13. Juli 1906.
Königliches Amtsgericht 2. 15273
BekmmLmachtmg, betrifft Versorgung der Kriegsinvaliden nach dem Gesetz vom 31. Mai 1906.
Um Zweifel zu vermeiden wird unter Hinweis auf die Bekanntmachungen betr. Versorgung von Invaliden und Kriegsinvaliden nach dem Gesetz vom 31. Mai 1906 darauf aufmerksam gemacht, daß nach diesem Gesetz nur diejenigen Kriegsinvaliden, welche als halbinvalide anerkannt find, sowie diejenigen Invaliden, welche an einem Kriege teilgenommen haben, in Betracht kommen.
Unter Invaliden find nur Leute zu verstehen, die als solche anerkannt sind und schon Jnvaliden-Pension beziehen.
Alle übrigen Kriegsteilnehmer, auch wenn fte laufende Unterstützungen oder die Veteranenbeihilfe beziehen, können nach diesem Gesetz nicht berücksichtigt werden.
_____ Bezirkskommaitdo Hanau.____
Stadtkreis Hanau. Steuererhebung.
Die Erhebung der Steuern und des Schulgeldes für die Monate Juli/September er. beginnt mit dem 16, Juli 1906,
Erhebetage:
Zettel Nr. 1-3000 vom 16, bis 20. Juli 1906, Zettel Nr. 3001-6000 vom 23. bis 27. Juli 1906, Zettel von Nr. 6001 ab vom 3, bis 15, August 1906,
Während des Hebetermins ist die Kaste nur Montags, Mittwochs und Freitags von 8 bis 12*/» Uhr vormittags geöffnet.
Im übrigen verweisen wir auf die auf dem Steuerzettel aufgedruckten Bestimmungen.
Hanau den 10, Juli 1906,
Stadthauptkaste. 14893
Bekanntmachung.
Anläßlich des vom Ersten Frankfurter Schwimmklub im Oberkanal der Schleuse Frankfurt a. M.— Niederrad abzuhaltenden internationalen Wettschwimmens wird am
Sonntag den 29, Juli d. Js., von nachm. 3y/s Uhr bis abends Th Uhr, der Schiffsverkehr durch die Schleuse daselbst gesperrt. Um den auf Berg- oder Talfahrt ankommenden Schiffen während der Sperrung Gelegenheit zur Durchfahrt durch die Schleuse zu geben, werden im Bedarfsfälle nach Ermessen und nach Anordnung der unterzeichneten Behörde Unterbrechungen der Sperrung stattfinden. Ein solche Gelegenheit zur Durchfahrt wird aus jeden Fall gegen 5 Uhr nachmittags gegeben werden.
Den Anordnungen der Stromaufsichtsbeamien ist unbedingt Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen nach § 6 der Polizeiverordnung für die Schiffahrt und Flößerei auf dem kanalisierten Main vom 28. Januar 1899, beziehungsweise nach § 366 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich geahndet werben.
Frankfurt a. M., den 12. Juli 1906.
Köntgl. Wasierbauinsvektio«.
politische KunâWau.
Der Kaiser auf der Nordlaudsreise. Aus Molde, 22. Juli, wird geschrieben: Während der gestrigen Fahrt von Drontheim nach Molde, die bei gutem Wetter stattfand, hörte der Kaiser den Vortrag des leitenden Ingenieurs über Dampfturbinen. Vor Molde, wo die Ankunft abends um 7 Uhr erfolgte, ankerten die Schiffe des ersten Geschwaders, deren Besatzung bei der Einfahrt der „Hamburg" paradierte. Abends kam Prinz Adalbert an Bord. Heute vormittag hielt der Kaiser Gottesdienst ab und begab sich sodann zum Frühstück auf das Linienschiff „Kaiser Wilhelm II.", auf welches Großadmiral v. Koester seine Flagge gesetzt hatte.
Die neuen Männer im Kolonialamt. Die „N. P. C." schreibt: Als vortragende Räte und Wirkl. Geh. Legationsrâte sind in die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts berufen worden: 1) Geh. Regierungsrat Ebermaier. Er ging hervor aus der preußischen Richterkarriere, ist seit 1899 im Kolonialamt, und zwar zuerst als Oberrichter in Ostafrika und später als erster Referent beim Gouvernement Kamerun. Seit l1/» Jahren arbeitet er in der Kolonialab- teilung. 2) Regierungsrat Dr. v. d. G r o e b e n. Er wurde aus der Allgemeinen Verwaltung übernommen, war Landrat in Allenstein, dann kommissarischer Polizeipräsident in Rixdorf und zuletzt bei der Regierung in Potsdam. 3) Dr. Schnee. Dieser befindet sich seit 3 Jahren im Kolonialdienst, war früher in Deutsch-Neu-Guinea Referent des Gouvernements, sodann in Samoa und zuletzt kolonialer Beirat bei der Botschaft in London. 4) Dr. v. Jacobs, bisher im Dienst des Auswärtigen Amts. Er war früher Generalkonsul in Sofia und Konstantinopel und hat zuletzt zwei Jahre kommissarisch das Generalkonsulat in Kapstadt verwaltet. In dieser Stellung ist er mit den südwestasrikanischcn Verhältnissen (Verproviantierung unserer Truppen usw.) in Berührung gekommen.
Das Inkrafttreten des Schulunterhaltungs- gefetzes. Die „Kreuzztg." stellt gegenüber unzutreffenden Meldungen einer parlamentarischen Korrespondenz fest, daß bereits das Abgeordnetenhaus beschlossen habe, den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. April 1908 festzusetzen und daß das Herrenhaus sich diesen Beschluß zu eigen gemacht habe.
Zur Fahrkartensteuer. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Reichsstempelgesetz sind jetzt erlassen worden. Sie umfassen nach der „T. R." über 70 eng bedruckte Seiten. Von besonderem Interesse sind die Bestimmungen über die Besteuerung der Personenfahrkarten. Sogenannte Rundreisehefte werden bekanntlich nach der höchsten Klasse, auf die die Scheine des Heftes lauten, besteuert. Betreffen aber die zur Fahrt in höheren Wagenklassen berechtigenden Scheine nur ausländische Strecken, so findet lediglich der Steuersatz der niedrigeren Wagenkiasse Anwendung. Auf die Personen-Tarifreform wird ausdrücklich Bezug genommen und gesagt, daß bis dahin, 30. Juni 1907, Zuschlagskarten nach Vorschrift der Eisenbahntarife ausgegeben werden können. Stempelfreie Fahrkarten 4. Klasse sind insoweit unzulässig, als stempelpflichtige Karten in der gleichen Preislage verausgabt werden können. Zuschlagkarten, die neben den Eisenbahnfahrkarten benutzt werden, um statt die Eisenbahn, die Dampfschiffe zu benutzen, sind nicht nicht als stempelfreie Zuschlagkarten zu den Hauptkarten anzusehen und nach dem Tarifsätze für dasjenige Beförderungsmittel stempelpfiichtig, zu dessen Benutzung sie berechtigten. In gleicher Weise gelten als Hauptkarten auch Umwegkarten. Steuerfrei sind Freikarten und Freifahrscheine, sowie Platzkarten und Bettkarten.
Dank-Telegramm aus Deutsch-Südwestafrika. Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft am 8. Juni zu Königsberg hatte unseren in Deutsch-Südwest- afrika und Deutsch-Ostafrika kämpfenden Landsleuten einen telegraphischen Gruß gesandt. Dem Präsidenten ist daraufhin vom Kommando der Schutztruppe unter dem 15. Juni aus K eetmanshoop nachstehendes Schreiben zugegangen: „Euerer Hoheit beehre ich mich, im Namen der in Südwestafrika kämpfenden Truppen untertänigsten Dank auszusprechen für das ehrende und anerkennende Telegramm vom 8. d. M. aus Königsberg i. Pr. und bitte, diesen Dank den Teilnehmern an der Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft gnädigst übermitteln zu wollen. Das ehrende Gedenken in der Heimat wird den Truppen ein Ansporn sein, zum Wohle der Kolonie und der Ehre des deutschen Namens auch fernerbin ihre Schuldigkeit zu tun. Der Kommandeur, J. V.: Dame, Oberst."
Die letzte Feldpost im Juli geht von Berlin am 29. ab. Sie benutzt den am folgenden Tage von Hamburg w See gehenden Woermann-Dampfer Erna SB »ermann der
Swakopmundlinie II. Die Erna Woermann ist am 96. August in Swakopmund. Gelegenheit zur Weiterbeförderung nach Lüderitzbucht findet sich am 29. August, so daß die Feldpost auch in Lüderitzbucht am 31. August eintrifft. Mit dieser Feldpost werden sowohl Briefsendungen als Feldpost- pakete befördert. Feldpostbriefe und Feldpostkarten werden vom Marinepostbureau in Berlin nachts 11.58 nach Hamburg geschickt. Briessendungen, die portofrei mit der Feldpost nach Afrika gehen sollen, müssen also spätestens am 28. Juli zur Post gegeben werden, damit fte noch rechtzeitig das Marinepostbureau erreichen. Feldpostpakete, die unmittelbar nach Hamburg zur Uebergabe an den Dampfer geschickt werden müssen ebenfalls am 28. Juli aufgegeben werden.
Die Wah! irr Rinteln-Hofgeismar. Das genaue Ergebnis der Wahl Rinteln-Hofgeismar ist folgendes: Herzog (deutsch-soz.) 5902, Vetterlein (Soz.) 3864, Rocke (nl.) 1186, Helmerich (Reformp.) 1707 und Röhrig (fr. Vp.) 1007 Stimmen.
Verstorben. Der deutsche Reichsiagsabgeordneie Jefsen, Vertteter des Wahlkreises 1. Schleswig-Holstein (Haders- leben-Sonderburg), ist in der vergangenen Nacht in der Klinik zu Kopenhagen infolge einer Gallenstein-Operation gestorben.
Wahlreform in Oesterreich. Zunder Samstags- Nachmittagssitzung des Wahlreformausschusses wurde der neue Kompromißvorschlag auch bezüglich Mährens, Galiziens, Tirols und Steiermarks angenommen. Hiermit ist die Mandatszahl und die Wahlkreiseinteilung für sämtliche Kronländer erledigt mit Ausnahme der Wahlkreiseinteilung von Mähren und Böhmen, deren Erledigung für die Zeit nach den Sommerferien vorbehalten ist.
Dreyfus' Rehabilitierung. Aus Paris wird unterm 21. Juli berichtet: Der heutigen Ueberreichung des Ritterkreuzes der Ehrelüegion an Major Dreyfus wohnten eine Reihe mit besonderen Zutrittskarlen ausgestatteter eingeladener Personen bei, unter denen sich die Gattin des Majors Dreyfus ’ und sein Sohn Peter befanden, ferner General Picqualck, die Familie Hadamard, Eeneralstaals- anwalt Baudouin und der Schriftsteller Anatole France. Als Dreyfus im Hofe der Militärschule eintraf, schritten ihm die Offiziere der beiden dort versammelten Batterien entgegen, begrüßten ihn und drückten ihm die Hand. Dreyfus begab sich hierauf nach dem Melderanm, wo Major Targe ihn dem General Percin vorstellte. Sodann überreichte der Kommandeur der ersten Kavallerie-Division General Gillain mit dem üblichen Zeremoniell zunächst dem Major Targe das Offizierskreuz und dem Major Dreyfus das Ritterkreuz der Ehrenlegion unter dem Beifall der Anwesenden. Die Truppen, 2 Batterien Artillerie und 2 Schwadronen Kürassiere, defilierten dann vor dem General Gillain, neben welchem die beiden Dekorierten Aufstellung genommen hatten. Nach Beendigung des Vorbeimarsches beglückwünschten alle Anwesenden Targe und Dreyfus. Als letzterer mit seiner Gattin und seinem Sohne die Militärschule im Wagen verließ, wurde er von der zahlreich an- gesammelten Menge lebhaft begrüßt.
Zur Entlastung des Infanteristen von über» flüssigem Gepäck sind in Frankreich Versuche im Gauge. Man plant den Tornister der Fußtruppen durch ein leichteres Modell, das weicher sein und sich der Körperform besser an« schmiegen soll, oder aber durch einen Rucksack zu ersetzen. Dem technischen Jufanteriekomitee liegen eine Anzahl der verschiedensten Modelle vor, von denen mehrere in Versuch genommen werden. Auch ist schon an einzelne Truppen ein Befehl ergangen, alte Tornister in bestimmter Weise zu optieren und sie so im Manöver zu erproben. Der Inhalt des neuen Tornisters soll nach Möglichkeit herabgesetzt werden; alles, was nicht unbedingt nötig ist, wird auf dem bisherigen Kompagniepatronenwagen untergebracht, wo jeder Mann sein Paket hat. Die Munition wird daher aus den allen Patroneswagen ganz verschwinden und statt dessen pro Bataillon ein neuer Munitionswagen eingeführt.
Abkomme« über Äbeffynien. Wie der „Matin hört, haben die Vertreter Frankreichs, Englands und Italiens am 18. ds. dem Negus Menelik das zwischen den genannt« Staaten bezüglich Abessyniens getroffene Abkommen überreicht. Menelik erbat für seine Antwort einige Tage Bedenkzett.
Handelsvertrag. Einem Telegramm der „Agenzia Stefani* aus Adis Abeba vom 21. Juli zufolge, ist dort vorgestern der neue italienisch-abessynische Handelsvertrag unterzeichnet worden.
Aus Venezuela. Nach einem Telegramm aus Caracas bildete Präsident Castro ein neues Ministerium.
Rumänien und Griechenland. Das rumänische Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, durch welches jede Einfuhr