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Rotationsdruck und Berlag der Buchdrucker« deS verein.
General-Anzeiger
AMlilhes Orzan für ZiÄt- und Landkreis Kanan.
ko. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltene Petitzeile vd« deren Raum 15 Wg., im NeUameuttU die Zeile 35 Pfg,
BeraniwvrL Rckakteur: G. Schrecker in Hamm,
Nr. 161
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Fovnspvechanschlutz Nr. 605
Freitag den 13. Juli
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1906
Amtliches.
Stadt- und Candkreis f)anau»
Ntzch dem am 1. Juli d. Js. in Kraft getretenen Reichs- [tempelgefe^ vom 3. Juni 1906 (Reichs-Ges.-Blatt S. 695 ff.) unterliegen Krafträder und Kraftfahrzeitge jur Personenbeförderung auf öffentlichen Wegen und Platzen einer Reichsstempelsteuer. Dieselbe wird entrichtet durch Lösung einer Erlaubniskarte auf 1 Jahr. Die Ortspolizeibehörden und Die Eigentümer von Kraftfahrzeugen werden auf die Bestim- mungen der M 53 ff. und der Tarifnummer 8 des Gesetzes 'Reichs-Gesetz-Blatt Seite 708 und 726) hiermit aufmerksam gemacht.
In Ausführung des Gesetzes ist folgende Anweisung erlassen :
1. Dir Zuteilung oder die Ausgabe der Kennzeichen für Kraftfahrzeuge darf fortan nur geaen Vorlegung der ordnungsmäßig versteuerten Erlaubniskarten erfolgen (§ 40 q Abs. 1 des Gesetzes wegen. Aenderung des Reichsstempel- zesetzes).
II. Die Polizeibehörden haben über den Antrag auf Zulassung und Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung nach dem unten abgedruckten Muster zum Zwecke Der Beantragung der Erlaubniskarte bei der Steuerbehörde in den hierzu Verpflichteten auszustellen.
Bei der Beantragung der Erlaubniskarte für das Kraftfahrzeug eines im Ausland wohnenden Besitzers bedarf es »er vorgedachten polizeilichen Bescheinigung nicht, da nach Den am 1. Oktober l. Js. in Kraft tretenden, vom Bundesrat beschlossenen Grundzügen über ben Verkehr mit Kraftfahrzeugen die polizeilichen. Kennzeichen für Kraftfahrzeuge der letzteren Art auf den Grenzzollämtern ausgegeben werden.
III. Die Polizeibehörden haben bei ihnen zur Anzeige ober sonst zu ihrer Kenntnis gelangenden Aenderungen, welche in der Person oder dem Wohnorte des Eigentümers eines Personenkraftfahrzeuges, in der Umwandlung eines Lastkraftsahrzeuges in ein Personenkraftfahrzeug und umgekehrt, ferner in der Betriebsart oder der Anzahl der Pferdekräfte eintreten, sowie Aenderungen in der polizeilichen Kennzeichnung eines Personenkraftfahrzeuges der zuständigen.Steuerbehörde schriftlich mitzuteilen.
IV. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lösung einer neuen Erlaubniskarte durch den Verpflichteten hat die Polizeibehörde auf Antrag der Steuerbehörde das für das Kraftfahrzeug amtlich ausgegebene Kennzeichen zu beschlagnahmen (§ 40 q Abs. 2 des Gesetzes wegen Aenderung des Reichsstempelgesetzes).
V. Die Polizeibehörden haben aus der von ihnen geführten Liste der zugelassenen Krafffahrzeuge in vierteljährlichen Zeitabschnitten bis zum 5. des auf das Kalender- vierteljahr folgenden Monats der zuständigen Steuerbehörde einen Auszug zu übersenden.
Hiernach haben die Ortspolizeibehörden bei Zuteilung neuer Kennzeichen für Kraftfahrzeuge künftig derartig zu verfahren, daß sie die Anträge nach Prüfung des Fahrzeugs mir zur Bezeichnung der Nummer einreichen und nach Zuteilung der Nummer deni Antragsteller die vorgeschriebene Bescheinigung (vergleiche das unten abgedruckte Muster) zur Erlangung der Erlaubniskarte der Steuerbehörde behändigen. Die Erkennungsnummer ist erst dann endgültig zu überweisen, wenn die Erlaubniskarte und der Nachweis über die Prüfung des Führers erbracht ist.
Die Orispolizeibehörden haben die in Nr. V der Ausführungsbestimmungen vorgeschriebenen Auszüge aus den Liften der zugelassenen Kraftfahrzeuge rechtzeitig bis zum 5. des auf das Kalenoervierteljahr folgenden Monats der Steuerbehörde zu übersenden.
Im mache besonders daraus aufmerksam, daß die Steuerpflicht auch die bereits zugelassenen Kraftfahrzeuge umfaßt. Die Nachweisung der am 1. Juli d. Js. vorhandenen Fahrzeuge ist der Steuerbehörde sofort zu übersenden.
Die Besitzer von Kraftfahrzeugen sind darauf hinzuweisen, daß sie Veränderungen im Bestände oder in der Art der Kraftfahrzeuge der Ortspolizcibehördr alsbald anzuzeigen haben.
Nach 8 60 des Gesetzes bat der Führer des Kraftfahrzeuges die Erlaubniskarle unterwegs stets bei sich zu führen.
Die Nichterfüllung der Steuerpflicht wird nach § 61 bestraft.
Hanau den 10. Juli 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
V 4917 D. Beckerath.
Muster
Beleg
zur Anmeldung Nr .....
Das Königliche Hauptsteueramt zu Neuwied wird hierdurch benachrichtigt, daß bei der polizeilichen Prüfung eines Kraftfahrzeuges, dessen Zulassung und Kennzeichnung seitens des Fabrikbesitzers Paul Schwenzer zu Unkel a. Rhein beantragt worden ist, nachstehende Ergebnisse sestgestellt worden sind:
Name, Stand, Wohnort des Eigentümers
Paul Schwenzer, Fabrikbesitzer zu Unkel a. Rhein
Des geprüften Krafffahrzeugs
Gattung
Herstellungsfirma
Betriebsart
5
Z
Kraft-
Gebrüder
Benzin-
14
326
wagen
Daimler
motor
zu
Cann-
stabt
Das vorstehend bezeichnete Kraftfahrzeug ist für den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassen und wird nach Vorlegung der ordnungsmäßig versteuerten Erlaubniskarte das polizeiliche Kennzeichen I. Z. 42 zugeteilt erhalten.
Unkel a. Rhein den 12. Juli 1906.
Die Polizeibehörde.
v. Alfrock Bürgermeister,
Am Samstag Den 14. Juli werden im Laute des nachmittags etwa 80 Automobile auf der Fahrt von Fulda nach Frankfurt die Stadt und den Landkreis Hanau auf der Leipziger- und der Frankfurter Landstraße passieren. Für die Automobile ist der Weg über die Lambopbrücke vorgeschrieben, dagegen der Weg über die Wilhelmsbrücke gesperrt.
Die Autornobile dürfen nur mit der polizeilich zulässigen Geschwindigkeit fahren. Zur Vermeidung von Unfällen werden die Ortspolizeibehörden ersucht, die Fahrstrecke zu überwachen, auch die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen.
Hanau den 10. Juli 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 5695 v. Beckerath.
Landkreis Hanau,
MmtM-MM Heß Mißlichen LsnhMßamtß.
Die Kopialieu-Entschädiflungeu für die im Rechnungsjahre 1905 von den Herren Standesbeamten eingereichten Zählkarten sind zur Zahlung angewiesen und können bei der Königlichen Kreiskasse hierselbst gegen Quittung abgehoben werden.
Falls die Abhebung liiert innerhalb 4 Wochen erfolgt, werden die Beträge durch die Post zugesandt werden.
Hanau den 12. Juli 1906.
Der Königliche Landrat.
A 3348 v. Beckerath.
Die als Bezirkshebamme d'er Gemeinde Langendiebach bestellte Hebamme Ehefrau W i l h e l m i n e D ö l k e r, geb. Kreß, ist am 26. v. Mts. durch den Vorsitzenden der Königlichen Prüfungskommission für Hebammen eidlich verpflichtet worden.
Hanau den 9. Juli 1906.
Der Königliche Landrat.
V 5144 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Festgestellt: die Backsteinblattern in Wächtersba ch, Kreis Gelnhausen.
Desgleichen: der Rauschbrand in Wolferborn, Kreis Gelnhausen.
Hanau den 12. Juli 1906. V 5122
Zugelaufen: Ein großer weißer Hunv mit schwarzem Kopf, halb geschoren, m. Geschl.
Mittel buchen den 11. Juli 1906.
Bürgermeisteramt. 14733
Hus Hanau Stadt und Eand.
Hanau, 13. Juli.
* Reichsbanknebenstelle. Am 1. August d. J. roh* in Staßfurt eine von der Reichsbankhauptstelle in Magdeburg abhängige Reichsbanknebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
* Die Stadtbibliothek ist von Mittwoch den 18. Juli bis einschließlich Mittwoch den 1. August geschlossen.
* Geschrchtsverein. Des Turnfestes wegen bleibt das Museum nächsten Sonntag geschlossen. Dagegen ist dasselbe Montag den 16. Juli von vormittags ll1/« bis 1 Uhr und Dienstag bon rorm. S1^ bis 12 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Im Kupferstich zimmer ist eine turnerische Sond crausftell ung veranstaltet.
* Sonderzüge. Auf Seite 3 befindet sich ein Verzeichnis der Sonderzüge, die aus Anlaß des 28. mittelrh. Kreisturnfestes gefahren werden.
* Kreisturnfest. V Sonntag vormittag 5'/, Uhr findet Weckruf durch die Hornisten der Freiw. Feuerwehr statt. Dann folgt vormittags 6 Uhr Reveille. Aufstellung: Ecke der Bebraer Bahnhofstr. (Wiener Spitze). Der Marsch geht durch folgende Straßen: Bebraer Bahnhofstr., Rebenstr., Steinheimerstr., Altstr., Fischerstr., Römerstr., Frankfurterstr., Vor dem Frankfurter Tor, Dorstadt, Kleine Hainstr., Hospitalstr., Metzgerstr., Schloßstr., Nordstr., Kaserne, Mühlstr., Leimenstr., Salzstr., Rosenstr., Schnurstr., Gärtnerstr., Kleinestr., Franz. Allee, Altstr., Steinheimerstr., Langstr., Rosenstr., Salzstr., Markt.
* Die Hanauer Durnerkchaft versammelt sich nächsten Sonntag um ’M 2 Uhr am Paradeplatz, um von hier aus gemeinschaftlich unter Dorantritt einer Musikkapelle und des Trommlerkorps der Oberrealschule nach ihrem Aus- stellungsplatz zu marschieren. Pünktliches Erscheinen erforderlich.
* Der Verein der Gastwirte und Restaurateure vom Stadt- und Landkreis Hanan. In der Dienstag den 10. Juli d. Js. im Restaurant „zum Karpfen* hier einberufenen außerordentlichen Monatsversammlung, welche stark besucht war, stand als einziger Punkt zur Tagesordnung : „Der in nächster Zeit zu erwartende Bier-Aufschlag von Seiten der Brauereien zur Deckung der seit 1. Juli d. Js. eingeführten erhöhten Reick,sbiersteuer.* Es wurde folgende Resolutton mit allen Stimmen angenommen:
„Jeder geplante Bier-Ausschlag läßt sich unter keine» Umständen auf die Schultern der Wirte abladen, ebensowenig ist vorläufig ein Ausweg geboten, diese Steuer auf das Publikum abzuleiten, da hierin die Gefahr liegt, daß das Wirtsgewerbe, welches ohnehin durch den Flaschenbier- handel, die höhen Fleischpreise, Betriebssteuer (Sondersteuer) und alle möglichen gesetzlichen Bestimmungen arg bedrängt ist, vollständig brach gelegt wird. Dagegen ist die Meinung vorherrschend, daß cs den Brauereien recht gut möglich ist, diese Steuer zu tragen, hauptsächlich wenn in Bezug des Bierpreifes eine mögliche Gleichstellung aller Wirte stattfindet, so daß nicht einzelne ganz besondere Bonifikationen genießen. Aus diesen Gründen weist die heutige Versammlung jede Erhöhung des Bierpreises zurück und bittet hiervon schon jetzt Kenntnis zu nehmen.*
Wir können uns zu dieser Resolution nur zustimmend äußern. Das Publikum wird sicherlich ebenfalls auf Seiten der Gastwirte stehen.
* Beleidigungsklage. Im Juni v. J. wurde vom Schöffengericht in Bergen der Chefredakteur Listowsky in Frankfurt zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe oerurteilt, weil er in seinem Blatte das Vorgehen des Fabrikbesitzers Dr. Hoffinann-Mainkur kritisiert hatte, der ihm als Jagdinhaber seinen Hund erschossen hatte. Durch diese Kritik fühlte sich Hoffmann beleidigt und stellte Strafantrag. Die Hanauer Strafkammer verwandelte dann als Berufungsinstanz die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 1000 Mk. Auf die Revision des Angeklagten hin wurde auch dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Hanauer Erricht zurückverwiesen, das aber wieder auf dasselbe Urteil zurückkam. Dieses wurde nun gestern durch das Oberlandesgericht Castel bestätigt.
* Vermißt wird ein bekannter älterer Geschäftsdiener einer Konditorei, der in letzter Zeit kränkttch war. Es ist nicht ausgeschlossen, daß er sich ein Leid zugefügt hat.
* Phatrtastegebilve. Der Ueberfall des Niederrodenbacher Mädchens scheint von d Jscm selbst erfunden worden zu sein, wie es nach den stattgefundenen Ermittelungen den Anschein hat.
* Konkurs. Ueber das Vermögen der Prinzessin Alexandra zu Asenburg-Büdingen hat das Amtsgericht Frankfurt a. M. das Konkursverfahren eröffnet.