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Oierieijâhrlich 1^0 DL, monatlich 60 Psg-, für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreuenden Postanfjchlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Berlag der Buchdrucker« deS verein.

General-Anzeiger

AMlilhes Orzan für ZiÄt- und Landkreis Kanan.

ko. Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die fünf gespaltene Petitzeile vd« deren Raum 15 Wg., im NeUameuttU die Zeile 35 Pfg,

BeraniwvrL Rckakteur: G. Schrecker in Hamm,

Nr. 161

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Fovnspvechanschlutz Nr. 605

Freitag den 13. Juli

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1906

Amtliches.

Stadt- und Candkreis f)anau»

Ntzch dem am 1. Juli d. Js. in Kraft getretenen Reichs- [tempelgefe^ vom 3. Juni 1906 (Reichs-Ges.-Blatt S. 695 ff.) unterliegen Krafträder und Kraftfahrzeitge jur Per­sonenbeförderung auf öffentlichen Wegen und Platzen einer Reichsstempelsteuer. Dieselbe wird entrichtet durch Lösung einer Erlaubniskarte auf 1 Jahr. Die Ortspolizeibehörden und Die Eigentümer von Kraftfahrzeugen werden auf die Bestim- mungen der M 53 ff. und der Tarifnummer 8 des Gesetzes 'Reichs-Gesetz-Blatt Seite 708 und 726) hiermit aufmerksam gemacht.

In Ausführung des Gesetzes ist folgende Anweisung er­lassen :

1. Dir Zuteilung oder die Ausgabe der Kennzeichen für Kraftfahrzeuge darf fortan nur geaen Vorlegung der ord­nungsmäßig versteuerten Erlaubniskarten erfolgen (§ 40 q Abs. 1 des Gesetzes wegen. Aenderung des Reichsstempel- zesetzes).

II. Die Polizeibehörden haben über den Antrag auf Zu­lassung und Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges eine Be­scheinigung nach dem unten abgedruckten Muster zum Zwecke Der Beantragung der Erlaubniskarte bei der Steuerbehörde in den hierzu Verpflichteten auszustellen.

Bei der Beantragung der Erlaubniskarte für das Kraft­fahrzeug eines im Ausland wohnenden Besitzers bedarf es »er vorgedachten polizeilichen Bescheinigung nicht, da nach Den am 1. Oktober l. Js. in Kraft tretenden, vom Bundesrat beschlossenen Grundzügen über ben Verkehr mit Kraftfahr­zeugen die polizeilichen. Kennzeichen für Kraftfahrzeuge der letzteren Art auf den Grenzzollämtern ausgegeben werden.

III. Die Polizeibehörden haben bei ihnen zur Anzeige ober sonst zu ihrer Kenntnis gelangenden Aenderungen, welche in der Person oder dem Wohnorte des Eigentümers eines Personenkraftfahrzeuges, in der Umwandlung eines Lastkraft­sahrzeuges in ein Personenkraftfahrzeug und umgekehrt, ferner in der Betriebsart oder der Anzahl der Pferdekräfte eintreten, sowie Aenderungen in der polizeilichen Kennzeichnung eines Personenkraftfahrzeuges der zuständigen.Steuerbehörde schrift­lich mitzuteilen.

IV. Im Falle der nicht rechtzeitigen Lösung einer neuen Erlaubniskarte durch den Verpflichteten hat die Polizeibehörde auf Antrag der Steuerbehörde das für das Kraftfahrzeug amtlich ausgegebene Kennzeichen zu beschlagnahmen (§ 40 q Abs. 2 des Gesetzes wegen Aenderung des Reichsstempel­gesetzes).

V. Die Polizeibehörden haben aus der von ihnen ge­führten Liste der zugelassenen Krafffahrzeuge in vierteljähr­lichen Zeitabschnitten bis zum 5. des auf das Kalender- vierteljahr folgenden Monats der zuständigen Steuerbehörde einen Auszug zu übersenden.

Hiernach haben die Ortspolizeibehörden bei Zuteilung neuer Kennzeichen für Kraftfahrzeuge künftig derartig zu ver­fahren, daß sie die Anträge nach Prüfung des Fahrzeugs mir zur Bezeichnung der Nummer einreichen und nach Zu­teilung der Nummer deni Antragsteller die vorgeschriebene Bescheinigung (vergleiche das unten abgedruckte Muster) zur Erlangung der Erlaubniskarte der Steuerbehörde behändigen. Die Erkennungsnummer ist erst dann endgültig zu über­weisen, wenn die Erlaubniskarte und der Nachweis über die Prüfung des Führers erbracht ist.

Die Orispolizeibehörden haben die in Nr. V der Aus­führungsbestimmungen vorgeschriebenen Auszüge aus den Liften der zugelassenen Kraftfahrzeuge rechtzeitig bis zum 5. des auf das Kalenoervierteljahr folgenden Monats der Steuerbehörde zu übersenden.

Im mache besonders daraus aufmerksam, daß die Steuer­pflicht auch die bereits zugelassenen Kraftfahrzeuge umfaßt. Die Nachweisung der am 1. Juli d. Js. vorhandenen Fahr­zeuge ist der Steuerbehörde sofort zu übersenden.

Die Besitzer von Kraftfahrzeugen sind darauf hinzuweisen, daß sie Veränderungen im Bestände oder in der Art der Kraftfahrzeuge der Ortspolizcibehördr alsbald anzuzeigen haben.

Nach 8 60 des Gesetzes bat der Führer des Kraftfahr­zeuges die Erlaubniskarle unterwegs stets bei sich zu führen.

Die Nichterfüllung der Steuerpflicht wird nach § 61 bestraft.

Hanau den 10. Juli 1906.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 4917 D. Beckerath.

Muster

Beleg

zur Anmeldung Nr .....

Das Königliche Hauptsteueramt zu Neuwied wird hier­durch benachrichtigt, daß bei der polizeilichen Prüfung eines Kraftfahrzeuges, dessen Zulassung und Kennzeichnung seitens des Fabrikbesitzers Paul Schwenzer zu Unkel a. Rhein beantragt worden ist, nachstehende Ergebnisse sestgestellt worden sind:

Name, Stand, Wohnort des Eigentümers

Paul Schwenzer, Fabrikbesitzer zu Unkel a. Rhein

Des geprüften Krafffahrzeugs

Gattung

Herstel­lungs­firma

Betriebs­art

5

Z

Kraft-

Gebrüder

Benzin-

14

326

wagen

Daimler

motor

zu

Cann-

stabt

Das vorstehend bezeichnete Kraftfahrzeug ist für den Ver­kehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassen und wird nach Vorlegung der ordnungsmäßig versteuerten Erlaubnis­karte das polizeiliche Kennzeichen I. Z. 42 zugeteilt erhalten.

Unkel a. Rhein den 12. Juli 1906.

Die Polizeibehörde.

v. Alfrock Bürgermeister,

Am Samstag Den 14. Juli werden im Laute des nachmittags etwa 80 Automobile auf der Fahrt von Fulda nach Frankfurt die Stadt und den Landkreis Hanau auf der Leipziger- und der Frankfurter Landstraße passieren. Für die Automobile ist der Weg über die Lambopbrücke vorgeschrieben, dagegen der Weg über die Wilhelmsbrücke gesperrt.

Die Autornobile dürfen nur mit der polizeilich zulässigen Geschwindigkeit fahren. Zur Vermeidung von Unfällen wer­den die Ortspolizeibehörden ersucht, die Fahrstrecke zu über­wachen, auch die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen.

Hanau den 10. Juli 1906.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 5695 v. Beckerath.

Landkreis Hanau,

MmtM-MM Heß Mißlichen LsnhMßamtß.

Die Kopialieu-Entschädiflungeu für die im Rech­nungsjahre 1905 von den Herren Standesbeamten eingereichten Zählkarten sind zur Zahlung angewiesen und können bei der Königlichen Kreiskasse hierselbst gegen Quittung abgehoben werden.

Falls die Abhebung liiert innerhalb 4 Wochen erfolgt, werden die Beträge durch die Post zugesandt werden.

Hanau den 12. Juli 1906.

Der Königliche Landrat.

A 3348 v. Beckerath.

Die als Bezirkshebamme d'er Gemeinde Langendiebach be­stellte Hebamme Ehefrau W i l h e l m i n e D ö l k e r, geb. Kreß, ist am 26. v. Mts. durch den Vorsitzenden der König­lichen Prüfungskommission für Hebammen eidlich verpflichtet worden.

Hanau den 9. Juli 1906.

Der Königliche Landrat.

V 5144 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Festgestellt: die Backsteinblattern in Wächtersba ch, Kreis Gelnhausen.

Desgleichen: der Rauschbrand in Wolferborn, Kreis Gelnhausen.

Hanau den 12. Juli 1906. V 5122

Zugelaufen: Ein großer weißer Hunv mit schwarzem Kopf, halb geschoren, m. Geschl.

Mittel buchen den 11. Juli 1906.

Bürgermeisteramt. 14733

Hus Hanau Stadt und Eand.

Hanau, 13. Juli.

* Reichsbanknebenstelle. Am 1. August d. J. roh* in Staßfurt eine von der Reichsbankhauptstelle in Magde­burg abhängige Reichsbanknebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.

* Die Stadtbibliothek ist von Mittwoch den 18. Juli bis einschließlich Mittwoch den 1. August geschlossen.

* Geschrchtsverein. Des Turnfestes wegen bleibt das Museum nächsten Sonntag geschlossen. Dagegen ist dasselbe Montag den 16. Juli von vormittags ll1/« bis 1 Uhr und Dienstag bon rorm. S1^ bis 12 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Im Kupferstich zimmer ist eine turne­rische Sond crausftell ung veranstaltet.

* Sonderzüge. Auf Seite 3 befindet sich ein Ver­zeichnis der Sonderzüge, die aus Anlaß des 28. mittelrh. Kreisturnfestes gefahren werden.

* Kreisturnfest. V Sonntag vormittag 5'/, Uhr findet Weckruf durch die Hornisten der Freiw. Feuerwehr statt. Dann folgt vormittags 6 Uhr Reveille. Aufstellung: Ecke der Bebraer Bahnhofstr. (Wiener Spitze). Der Marsch geht durch folgende Straßen: Bebraer Bahnhofstr., Rebenstr., Steinheimerstr., Altstr., Fischerstr., Römerstr., Frankfurterstr., Vor dem Frankfurter Tor, Dorstadt, Kleine Hainstr., Hospitalstr., Metzgerstr., Schloßstr., Nordstr., Kaserne, Mühlstr., Leimenstr., Salzstr., Rosenstr., Schnurstr., Gärtnerstr., Kleinestr., Franz. Allee, Altstr., Steinheimerstr., Langstr., Rosenstr., Salzstr., Markt.

* Die Hanauer Durnerkchaft versammelt sich nächsten Sonntag umM 2 Uhr am Paradeplatz, um von hier aus gemeinschaftlich unter Dorantritt einer Musikkapelle und des Trommlerkorps der Oberrealschule nach ihrem Aus- stellungsplatz zu marschieren. Pünktliches Erscheinen er­forderlich.

* Der Verein der Gastwirte und Restaurateure vom Stadt- und Landkreis Hanan. In der Diens­tag den 10. Juli d. Js. im Restaurantzum Karpfen* hier einberufenen außerordentlichen Monatsversammlung, welche stark besucht war, stand als einziger Punkt zur Tagesord­nung :Der in nächster Zeit zu erwartende Bier-Aufschlag von Seiten der Brauereien zur Deckung der seit 1. Juli d. Js. eingeführten erhöhten Reick,sbiersteuer.* Es wurde fol­gende Resolutton mit allen Stimmen angenommen:

Jeder geplante Bier-Ausschlag läßt sich unter keine» Umständen auf die Schultern der Wirte abladen, ebenso­wenig ist vorläufig ein Ausweg geboten, diese Steuer auf das Publikum abzuleiten, da hierin die Gefahr liegt, daß das Wirtsgewerbe, welches ohnehin durch den Flaschenbier- handel, die höhen Fleischpreise, Betriebssteuer (Sonder­steuer) und alle möglichen gesetzlichen Bestimmungen arg bedrängt ist, vollständig brach gelegt wird. Dagegen ist die Meinung vorherrschend, daß cs den Brauereien recht gut möglich ist, diese Steuer zu tragen, hauptsächlich wenn in Bezug des Bierpreifes eine mögliche Gleichstellung aller Wirte stattfindet, so daß nicht einzelne ganz besondere Bo­nifikationen genießen. Aus diesen Gründen weist die heutige Versammlung jede Erhöhung des Bierpreises zurück und bittet hiervon schon jetzt Kenntnis zu nehmen.*

Wir können uns zu dieser Resolution nur zustimmend äußern. Das Publikum wird sicherlich ebenfalls auf Seiten der Gast­wirte stehen.

* Beleidigungsklage. Im Juni v. J. wurde vom Schöffengericht in Bergen der Chefredakteur Listowsky in Frankfurt zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe oerurteilt, weil er in seinem Blatte das Vorgehen des Fabrikbesitzers Dr. Hoffinann-Mainkur kritisiert hatte, der ihm als Jagd­inhaber seinen Hund erschossen hatte. Durch diese Kritik fühlte sich Hoffmann beleidigt und stellte Strafantrag. Die Hanauer Strafkammer verwandelte dann als Berufungs­instanz die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 1000 Mk. Auf die Revision des Angeklagten hin wurde auch dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Hanauer Erricht zurückverwiesen, das aber wieder auf dasselbe Urteil zurück­kam. Dieses wurde nun gestern durch das Oberlandesgericht Castel bestätigt.

* Vermißt wird ein bekannter älterer Geschäftsdiener einer Konditorei, der in letzter Zeit kränkttch war. Es ist nicht ausgeschlossen, daß er sich ein Leid zugefügt hat.

* Phatrtastegebilve. Der Ueberfall des Nieder­rodenbacher Mädchens scheint von d Jscm selbst erfunden wor­den zu sein, wie es nach den stattgefundenen Ermittelungen den Anschein hat.

* Konkurs. Ueber das Vermögen der Prinzessin Alexandra zu Asenburg-Büdingen hat das Amtsgericht Frank­furt a. M. das Konkursverfahren eröffnet.