Erstes Mâ
Hanauer M Anzeiger
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 AL, m-naUich 60 Pfg., für auS- »Ätige Monnenten mit dem betretenden Postaufschlag.
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Geacral-Anzeigkr
Die jünsgespalteut PeiuzeÄ »bec beten Raum 1.5 W-.
Ritatieaäbtud unb Verlag der Duchdruckerei deS verein, er. Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ für Start- und MKreis Kam«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristisch« Beilage.
Nr. 159
Fernsprechanschlntz Nr. 605.
Mittwoch den 11. Juli
Fernsprechanschlntz Nr. 605»
1906
„Amtliche Beilage Nr. 11."
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Amtliches.
Stadt- und Landkreis fjanau*
Am Samstag den 14. Juli werden im Laufe des nachmittags etwa 80 Automobile auf der Fahrt von Fulda nach Frankfurt die Stadt und den Landkreis Hanau aus der Leipziger- und der Frankfurter Landstraße passieren. Für die Automobile ist der Weg über die Lamboybrücke vorgeschrieben, dagegen der Weg über die Wilhelmsbrücke gesperrt.
Die Automobile dürfen nur mit der polizeilich zulässigen Geschwindigkeit fahren? Zur Vermeidung von Unfällen werden die Ortspolizeibehörden ersucht, die Fahrstrecke zu überwachen, auch die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen.
Hanau den 10. J^li 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 5695 v. Beckerath.
Stadtkreis F)anau.
Auf Grund der allgemein erteilten höheren Ermächtigung wird hierdurch auf Antrag der beteiligten Gewerbetreibenden für Sonntag den 15. Juli d. Js. eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des stehenden Handelsgewerbes irr der Stadt Hanau und, zwar b,is 6 Uhr abends zugelassen.
Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 91/* bis IP/t vormittags und 2 bis 3 Uhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105 b Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung ausgeschlossen.
Hanau den 9. Juli 1906.
Der Königliche Polizei-Direktor.
P 5697 v. Beckerath.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Harran, 11. Juli.
Gerichtsfaul.
Sitzung des Schöffengerichts vom 10. Juli 1906.
Die Ehefrau des Taglöhners Philipp Schröder von Riederissigheim arbeitete am 26. Juli v. I. mit einer Dienstmagd auf dem Felde. Als die Magd nach der Arbeit ihren Rock anziehen wollte, vermißte sie das Portemonnaie, was ihr einige Tage danach von der Schröder zurückgegeben wurde, nachdem die Sache ruchbar geworden war. Diese will mit der Wegnahme einen Scherz beabsichtigt haben. Im August wurde die Schröder von einem. Knecht beobachtet, wie sie einen kleineren Sack Weizen nach Beendigung ihrer Arbeit an der Dreschmaschine ins Stroh verpackte und mit nach Hause nahm. Dem Besitzer gab sie schließlich ca. 10 Pfd. zurück, doch will sie diese von einer anderen Frau erhalten haben. Am 2. Weihnachtsfeiertag verschwand bei einer Hochzeit ein Messer, das die Schröder kurz vorher spielend in der Hand hatte. Ihr Mann, der dabei nicht anwesend war, machte später eine Bemerkung, die zeigte, daß er über das Aussehen des Messers genau unterrichtet war. Die Schröder hat sich wegen Diebstahls in drei Fällen zu verantworten und erhält für die beiden ersten Fälle 8 Tage Gefängnis, während bezügl. des Messers die Verdachtsmomente nicht als ausreichend angesehen werden. — Ein vielfach vorbestrafter Kellner, August Neidham aus Königshütten, wurde am 15. Mai nachts schlafend» auf der Straße aufgegriffen und in behördliche Obhut gebracht. Am nächsten Tage sollte er wegen Verdachts der Landstreicherei dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden und provozierte auf diesem Transport durch heftigen Widerstand den Schutzleuten gegenüber und durch lautes, gröbliches Schimpfen gegen diese einen großen Menschenauflauf. Von der Anklage der Landstreicherei wird er freigesprochen, da er einige Tage vor seiner Einlieferung erst aus dem Gefängnis entlassen war, für die oben erwähnten Geschichten erhält er 6 Monate Gefängnis.
* Personalien. Verliehen wurde dem Regierungsund Baurat Dütting die Stelle eines Mitgliedes der Königlichen Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. — Der Regierungsrat Franke, Mitglied der Königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M., ist zur Wahrnehmung der Ge
schäfte eines Referenten in den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten nach Berlin berufen. — In den Ruhestand getreten ist der Geheime Baurat Fischer, Mitglied der Königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M.
* Landratsamt Schlüchtern. Der Kreistag des Kreises Schlüchtern beschloß einstimmig von dem ihm nach § 24 der Kreisordnung zustchenden Recht, für die Besetzung des erledigten Landratsamtes geeignete Personen in Vorschlag zu bringen, zu grinsten des Herrn Regierungs-Assessors Valentiner keinen Gebrauch zu machen. Weiter beschloß der Kreistag, den Herrn Regierungspräsidenten zu bitten, als Landrat des Kreises Schlüchtern Herrn Regierungs-Assessor Valentiner höheren Ortes in Vorschlag bringen zu wollen.
* Versetzt: der Oberlandmesser Koehler I von Hanau nach Cassel unter Ernennung zum Abteilungsvorsteher im geodätisch-technischen Bureau der Generalkommission.
* Jubiläums - Rheinsahrt. Aus Anlaß des 25- jährigen Bestehens des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig veranstaltet der Rhein-Main-Gau dieses Verbandes, dem die Kreisvereine Aschaffenburg, Bacharach, Biebrich, Darmstadt, Dilleirburg, Frankfurt, Gießen, Kreuznach, Mainz, Miltenberg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden und Worms angehören, eine Rheinfahrt von Mainz nach St. Goar und zurück am Sonntag den 5. August. Die Abfahrt des festlich geschmückten Extra-Salon-Dampfers von Mainz erfolgt vormittags um 9 ^2 Uhr. Das gemeinsame Mittagsessen wird in Oberwesel eingenommen und ist mit einem Festakt verbunden, bei welchem das Vorstandsmitglied Herr Joseph Reif aus Leipzig die Festrede halten wird. Die Kapelle des Infanterie-Regiments Nr. 88 sorgt dafür, daß während der Fahrt und dem Mittagsesfen die fröhlichsten Weifen erklingen. Alles Nähere ist bei den Veriraucns- männern der einzelnen Kreisvereine oder in Frankfurt a. M., gr. Eschenheimerstraße 6, zu erfahren.
Jg- Die Gerichtsferien beginnen am 15. Juli und enden am 15. September. In dieser Zeit gelangen nur Wechsel-und Exmissionsklagen, Arreste und Anträge auf schleunige Verfügungen zur Erledigung. Außerdem werden seit zwei Jahren sogenannte Feriensachen verhandelt, Klagen, bei denen der Kläger den Anttag gestellt hat, die Prozeßiache als Feriensache zu erklären. Diesen Anträgen wird aber nur stattgegeben, wenn der Anttagsteller eine genügende und einwandsfreie Begründung einreicht und nachweist, daß durch eine Verzögerung der Sache der Verlust des Klageobjektes zu erwarten sei. Strafsachen werden zwar nach wie vor verhandelt, jedoch tritt auch hier bei neu eingeleiteten Verfahren eine Verzögerung in der Terminsansetzung ein, da die Zahl der verhandelnden Strafkammern während der Ferienzeit ebenfalls beschränkt ist.
* Jahr- uns Adreßbuch der Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaftstr im Deutschen Reiche. Das von der Preußischen Zentral - Genossenschafts-Kasse herausgegebene Jahr- und Adreßbuch der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Deutschen Reiche für 1906 (3. Jahrgang) ist in Karl Heymanns Verlag in Berlin erschienen und im Buchhandel zum Preise von 2 Mk., p oftfrei 2,30 Mk. zu beziehen. Das Werk ist gegen die früheren Jahrgänge bedeutend erweitert.
* Eine Sterbekaffe. Viele Leute gehören einer Sterbekasse an, ohne es zu wissen. Es ist; nämlich die Invalidenversicherung, sofern der Versicherte keine Rente bezogen hat. Und das wird unter den vielen Millionen Versicherten bei den weitaus meisten der Fall sein. Die Hinterbliebenen der Versicherten, Witiven und Kinder unter 15 Jahren haben das Recht, sich die von dem Versicherten geleisteten Beiträge zurück erstatten zu lassen. Jedoch — was wohl zu beachten ist — geschieht diese Rückzahlung nur auf Antrag, der innerhalb eines Jahres nach dem Ableben des Versicherten gestellt werden muß.
* Was nehmen wir mit in die Sommerfrische? Nur noch kurze Zeit, dann ziehen wieder Tausende hinaus aus der Städte lautem Treiben, um in würziger Gebirgsluft oder kräftigendem Seewind Erholung zu finden. Reisen will gelernt sein, gerade wie das Sehen auch. Wer int Fluge die Städte durcheilt, wer sich zum Sklaven des Bädeckers und der Eisenbahn macht, hat wegen der Fülle der sich jagenden Eindrücke keine Zeit, dieselben mit Muße in sich aufzunehmen und im sonnigsten Winkel des Herzens zu bewahren. Aber für den wird das Reisen ein bleibender Genuß und eine Fundgrube schöner Erinnerungen sein, der mit Auge und Herz dem Schönen draußen nachspürt und es sich durch liebevolles Hingeben und Sichversenken zu eigen macht. Wer schon einmal versucht hat, mit Stift und Pinsel den Schönheiten der Natur nachzugehen und sie festzuhalten,
Die heutige Nummer lunfaßt nutzer dem UnLerhaltunssvlatt 12 Seitem
der weiß, wie beim längeren Beschauen immer neue Schönheiten sich enthüllen, und der weiß auch, wie man während des Zeichnens und durch dasselbe in ein gewisses persönliches Verhältnis zur Natur tritt. Dieses Letztere, das uns als Wertvollstes beim Zeichnen nach der Natur erscheint, erreicht auch derjenige, der wegen geringer Begabung oder mangelnder Uebung nur Blätter anfertigt, die alles andere als Kunstwerke sind. Unserer Jugend wird es durch den heutigen Zeichenunterricht ermöglicht, sich draußen vor der Natur zu versuchen, sich dabei in die unendlichen Reize der Natur zu vertiefen, die dem flüchtigen Beschauer und dem mechanisch arbeitenden Photographen entgehen und sich so liebe Erinnerungen für spätere Zeiten zu sammeln. Je nach der Begabung werden diese Blätter verschieden ausfâen; aber eins haben sie alle gemein: gute Freunde sind sie, mit denen man noch nach Jahr und Tag vertraute Zwiesprache halten kann und die die Vergangenheit wieder lebend frisch herausbeschwören. Gewiß werden viele Schüler ihr Zeichenmaterial mit in die Sommerfrische nehmen und das Gelernte selbstständig erproben und sicher wird auch mancher Vater die Leistungen seines Jungen mit Interesse verfolgen und vielleicht gar noch bei ihm in die Schule gehen. Skizzenbuch und Farbkasten beanspruchen nur ein ganz kleines Plätzchen im Reisekoffer; sie können aber eine Quelle vieler Freuden sein.
* Feindliche Dorfgenoffen. Der Metzger Joseph Stern von Dörnigheim lebte mit dem Schuhmacher Reichert von dort seit Jahren auf gespanntem Fuße und ließ keine Gelegenheit vorübergehen, dem anderen etwas am Zeuge zu flicken, ohne jedoch, wie jener wünschte, die Grenzen des strafrechtlich Erlaubten zu überschreiten. Am 15. Juni trafen sich die beiden auf der Sttaße und mußten umständehalber ganz nahe aneinander vorübergehen. Stern konnte es sich dabei nicht versagen, den Reichert mit der leeren Fleischmulte so recht kräftig anzurennen. Als dieser sich das nicht ruhig gefallen lassen wollte, wurde ihm die Multe noch mehrmals über den Kopf geschlagen. Damit war dem Mißhandelten endlich die lang ersehnte Gelegenheit zum gerichtlichen Einschreiten gegeben. Doch, wenn schon, denn schon, dachte Stern offenbar, als ihm dies eröffnet wurde, packte seinen Gegner und verabreichte ihm noch eine Anzahl gehörige Ohrfeigen. Gestern wurde dem schlagfertigen Metzgermeister vor dem hiesigen Schöffengericht die Rechnung für seine Missetaten aufgestellt und der von ihm zu zählende Betrag auf 150 Mk. festgesetzt, wozu noch einige Kleinigkeiten für Ge- richtskosten kommen.
St. Vädersreguenz. Baden - Baden 32 532, Ems 10 599, Homburg 5810, Kissingen 14 344, Königstein 1919, Kreuznach 5807, Neuenabr 10 221, Schwalbach 2736, Soden i. T. 2409, Wiesbaden 94 014, Wildbad 5510, Helgoland 5762.
* Ein scheußliches Verbrechen wurde gestern nachmittag zwischen hier und Niederrodenbach an einem 13jähr. Mädchen aus Niederrodenbach verübt. Zwei Burschen im Alter von etwa 20 und 25 Jahren, dem Hussehen nach reisende Handwerksgesellen, übersielen das Mädchen, banden es an einen Baum fest und nahmen rohe Handlungen vor, die nach § 176,3 und 177 des St.-G.-B. geahndet werden. Ein Hanauer und ein Niederrodenbacher Einwohner, die im Walde Arbeit verrichtet hatten, stießen später auf das Mädchen und befreiten es von seinen Fesseln. Die Polizeibehörde ließ nach allen Richtungen hin Nachforschungen anstellen.
* Der enttäuschte Dieb. Am Samstag wurde einem hiesigen Einwohner im Postamt dahier ein seitwärts gelegtes Paket entwendet, das sechs Rembrandtbilder enthielt. Jedenfalls vermutete der Langfinger in dem Paket einen anderen Inhalt.
* Kinvesmißhandlung. Die Ehefrau des Fabrikarbeiters Mattheis von BruchMel lhat ihr 6 Jahre altes voreheliches Kind des Oefteren derart mißbandelt, daß die Nachbarn Anstoß daran nahmen und Einspruch erhöhen, sodaß ihr schließlich das Erziehungsrecht entzogen wurde. Wegen einer Mißhandlung, die sie sich am 13. Juni hat zu schulden kommen lassen, hatte sich Frau Mattheis gestern vor dem hiesigen Schöffengericht zu verantworten. Das Gericht hielt eine Überschreitung des Züchtigungsrechts für zweifellos vorliegend und erkannte auf 3 Tage Gefängnis.
* Viehmarkt. Am heutigen Viehmarkt betrug der Auftrieb : 8 Ochsen, 320 Kühe und Rinder, 65 Kälber.
* Im Zoologischen Garten zu Frankfurt a. M. findet Donnerstag abend zu Ehren des Verbandstages Deutscher Lohnfuhr-Unternehmer Doppel-Konzert unter Mitwirkung der Musik des 63. Artillerie-Regiments (Frankfurt), Beleuchtung des Aussichtsturmes in der Weise, wie eS immer Mittwochs geschieht, und bengalischer Bele u ch t u n g der Burgruinen und der Baumgruvpeu statt.