Einzelbild herunterladen
 

Zweites

Hanauer D Anzeiger

Bezugspreis:

Biertetzâhrlich 1,80 Mk., monaüich 60 Pfg., für aus- vörtige Abonnenten mit dem betreffenden Poftauffchlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Kotatiorrèdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, e», Waisenhauses in Hanau.

Gtueral-Anzcigcr

Amiliihes Orzm fit ÄÄt- M Mitos KMM.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EiurückuugsgrbLhr:

Die fünf gespaltene Petirzeilc oder deren Raum 16 Pf»^ im Reklamentiii die Zeile 35 Pss.

aSerantmortl Redakteur: 8. Schrecker ix Hasan.

Nr. 146

Fernsprechanschlittz Nr. 605»

Dienstag den 26. Juni

Fernfprschanfchlutz Nr. 605»

1906

politische Rundschau»

Der Kaiser hat gestern nachstehende Ordre an den Oberwcrftdirekior der kaiserlichen Werft in Wilhelmshafen gerichtet: Am heutigen Tage, an welchem vor 50 Jahren die Werst zu Wilhelmshafen errichtet worden ist, entbiete ich den Offizieren, Beamten, Arbeitern dieser Werft meinen kaiser­lichen Gruß. Ueberzeugt davon, daß reges Streben ein emsiges Schaffen der Werft wie bisher auch stets auszeichnen wird, wünsche ich jedem einzelnen in ihrem Dienste den vollen inneren wie äußeren Segen treuer Arbeit. Sie haben diese Ordre der Werft zu Wilhelmshafen bekannt zu geben. Kiel, an Bord des DampfersHamburg", 25. Juni 1906. Wilhelm. I. R.

Der braunschweigische Landtag hat, wie gemeldet, dem Lotterievertrage zwischen Preußen und Braunschweig zu­gestimmt. Der Rede des Staarsstfinisters v. Otto entnimmt dieVoss. Ztg." : Bei der Verschärfung der preußischen und sächsischen Lotteriebestimmungen hat es sich herausgestellt, in wie erschreckend hohem Maße braunschweigische Lose dort, wo sie bereits früher verboten waren, gespielt wurden, es sind trotz der Verbote etwa 40,000, vielleicht noch mehr Lose dorthin vertrieben worden. Die braunschweigische Lotterie ist nun eine Staatslotterie: die vornehmste Aufgabe des Staates ist aber Aufrechterhaltung iittb Wahrung des Rechtes, des Rechtes auf allen Gebieten, des Privatrechtes, des Straf­rechtes, des Verwaltungsrechtes und sonstiger Rechte, auch des Völkerrechts, wo allerdings zuweilen leider die Schlacht sprechen muß. Ein Staat, der diese fundamentale Grundlage seiner Existenz vergißt, die Aufgabe, das Recht zu erhalten, ein solcher Staat läuft eine große Gefahr. Sehen Sie zu, wo wir in Deutschland noch Lose unterbringen können, ohne einem staatlichen Verbot zu begegnen. Es ist gesagt worden, Bremen würde eventuell dein Vertrage mit Preußen nicht beitreten, wenn Braunschweig dies nicht tue. Das ist richtig. Nach § 11 beider Verträge stehen und fallen beide Verträge mit einander, aber anders ist die Frage, ob, wenn Braun­schweig ablehnt, nicht Bremen sofort einen anderen günstigen Vertrag mit Preußen abschließt, imb wir müßten dann zu­sehen, wo mir bleiben. Es würde dann eventuell als Ab­satzgebiet für unsere Lose nur noch Hamburg übrig bleiben, mit dem unsere Lotterie in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht. Wenn also unsere Lotterie nach 1909 noch fortbestehen sollte, so müßte der weitaus größte Teil der Lose auf ver­botenen Gebieten vertrieben werden, wozu der braunschwei­gische Staat weiter nicht die Hand bieten kann.

Bei seiner Abreise aits Böhmert forderte Kaiser Franz Joseph die Deutschen und Tschechen dringend zu nationaler Verständigung auf.

In der ersten Plenarsitzung der ungarischen Delegation wurde gestern das Budget des Ministers des Auswärtigen verhandelt. Mehrere Delegierte kritisieren die Haltung des Ministers auf das schärfste. Delegierter Buzath forderte den Minister auf abzudanken, das Budget wolle er genehmigen.

Die Revision des Prozesses Dreyfus.

Puris, 25. Juni. Vor dem Kassationshof be­gann heute der Staatsanwalt Baudouin sein Requisi- kortum vor einem zahlreichen Publikum. Baudouin, der laut und lebhaft spricht, geht namentlich auf die Rolle des Generals Mercier ein und tut dar, daß Mekcier schon 1894 der hauptsächlichste Urheber des gegen Dreyfus begangenen Verbrechen? war.

Paris, 25. Juni. Der heutigen Verhandlung wohnten zahlreiche Zuhörer bei, darunter auch Madame Dreyfus, sie Familie Hademard, Mathieu Dreyfus, Oberst Picquart, Madame Zola. Der Generalstaatsanwalt Baudouin führte zunächst aus, die Revisionsrichter be- üinben sich durchaus nicht iw Verlegenheit, wie man 5e= nauptete, denn es seien nicht nur zahlreiche Fälschungen int Dossier des Nachrichtenbureaus des Generalstabs entdeckt worden, sondern man kenne auch bestimmt die Urheber dieser Fälschungen. Der Staatsanwalt zählt dann die vielfachen Gründe auf, aus denen die Revisionsverhandlung sich ver­zögert habe und fügt hinzu, die Verzögerung habe glücklicher­weise dazu geführt, daß bezüglich der Dreystis-Angelegenheit setzt vollständige Ruhe herrsche.

Paris, 25. Juni. Der Generalstaatsanwalt erklärt, er sei, wie der Berichterstatter, von der U n s ch u l d D r e y f u s' überzeugt und der Ansicht, daß keins der gegen Dreyfus ins Feld geführten angeblichen Beweisstücke eine nähere Prüfung vertrage. Die Revision sei auf Grund von drei neuen Tatsachen erforderlich, entgegen der Ansicht des Be­richterstatters seien aber außer diesen drei auch noch andere neue Tatsachen vorhanden. Der Prozeß dürfe nicht vor ein anderes Kriegsgericht verwiesen werden, weil in dieser An-

Öenheit Gerechtigkeit nur vor dem Kassationshof« ge« en werden könne. Der Staatsanwalt führt dann alle bekannten Revisionsgründe auf, um nachzuweisen, daß, da Dreyfus unschuldig fei, weder ein Verbrechen noch ein Ver­gehen mehr bestehe, das ihm zur Last zu legen sei, daß also die Verweisung vor ein anderes Kriegsgericht unnötig sei. Die Sitzung wird dann unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung gibt der Generalstaatsanwalt einen Rückblick auf die Geschichte des Bordereaus, das, neben angeblichen Geständnissen Dreyfus', als einziges Belastungsmaterial gegen Dreyfus übrig bleibe. Der Staatsanwalt weist dann nach, daß Esterhazy unzweifelhaft der Urheber des Bordereaus sei. Der Generalstaatsanwalt schildert die Rolle des Obersten S a n d h e r r bei der Anfertigung des Bordereaus und führt weiter aus, wenn das Bordereau Esterhazys und nicht Dreyfus' Werk sei, so könne dieser kein Verräter sein; anderer­seits sei aber auch Esterhazy kein Verräter, da er ja lediglich der Gegenspion gewefen sei. Der Kassationshof möge das Urteil kassieren, ohne die Vermessung zu erneuter Verhand­lung auszusprechen, da ja kein Verbrechen und kein Vergehen mehr vorliege. Die ganze Angelegenheit beruhe also auf den .Geständnissen Esterhazys. Der Generalstacrtsanwalt erinnert dann daran, daß der Antisemitismus in der Dreyfusaffäre eine beträchtliche Rolle gespielt habe, und kommt nach ein­gehender Darlegung der Verhandlungen vom Jahre 1894 zu dem Schluß, die Verurteilung Dreyfus sei damals nur mittels ausgesprochenster Verbrechen durchgesetzt worden. Um 5 Uhr nachmittags wird Lie Verhandlung vertagt.

Russisches Parlament.

Reichsduma.

Petersburg, 25. Juni. In Beantwortung der Inter- -pâtivw-über. die Hun g e r s n o t führt der MJ n i st e r des Inner n aus : Der Kampf gegen die Hungersnot werde im laufenden Jahre schwierig sein, etwa zehn Millionen würden erforderlich sein, um die dringenden Bedürfnisse zu befriedigen. Die Regierung werde der Duma einen Gesetz­entwurf betr. die Unter stützurrg der Bevölkerung vorlegen; die Regierung verausgabte für den gleichen Zweck bereits mehr als 80 Millionen Rubel. Der Redner wider­legt sodann die Behauptungen, daß infolge der Hungersnot E p i d e m i e n auftreten; die Regierung erwarte die Mit­hilfe des Publikums in ihren Bestrebungen, im anderen Falle wäre ihre Arbeit sehr schwierig. Die Regierung hat niemals der Tätigkeit von Privatpersonen Hindernisse in den Weg gelegt. Mehrere Redner treten den Behauptungen des Mi­nisters entgegen und weisen nach, daß die Lokâlverwaltung die öffentliche Hilfeleistung gehindert hat. A l a d j i n führt unter lärmendem Beifall der Linken aus, die Regierung habe das Volk arm gemacht und Gurko, der seinerzeit vorge- fd^Iagen habe, die Familien der an den Agrarunruhen be­teiligten Landleute ihrer Habe zu berauben, sei jetzt zum Leiter der Unterstützungstätigkeit in den von der Hungersnot betroffenen Gegenden ernannt worden. Die Minister seien bei den Amnestiedebatten nicht in der Duma erschienen; jetzt kämen sie, weil die Hungersnot Geldaufwand erfordere und das Geld werde in den Taschen der Beamten bleiben. Er beantrage, daß man eine Kommission von Dumamit­gliedern in das Hungergebiet sende und der Regierung, die des Vertrauens der Duma entbehre, nicht eine Kopeke ge­geben werde. R o d i t s ch e w sagt in leidenschaftlicher Rede, die Regierung habe die Russen zu Bettlern geniacht. In Rußland werde immer Hunger herrschen, solange die Re­gierung nicht für Ordnung sorge und solange alle Vertreter der Zentralgewalt durch ein Willkiirregiment verdorben seien. Der Minister Stolypin erwidert, er sei bereit, die Reden der Dumamitglieder anzuhören und sich über ihre Angaben zu unterrichten, aber den Rednern der Linken wolle erpicht antworten.

In diesem Augenblick erhebt sich ein Geschrei: Gehen Sie hinaus! Demissionieren Sie! Wagen Sie nicht, die Duma zu beleidigen. Der Minister verläßt hierauf die Tribüne und den Saal unter grossem Lärm des Hauses. Das Haus n i in m t die von Nabokow und A l a d j i n abgefaßte Tagesordnung mit allen gegen drei Stimmen a n, worin ausgesprochen wird, daß die Hindernisse, welche stets die Tätigkeit der öffentlichen Hilfe­leistung gehemmt haben, solange bestehen werdens als das Land von einem der Duma nicht verantwortlichen Mini­sterium regiert werden wird. Sodann wird die Einsetzung einer Spezialkommission unter Kontrolle der Ätma für die Angelegenheiten der Hungersnot verlangt. Die Mi­nister verlassen unter dem Lärm des Hauses den Saal. Der Bericht über den Progrom in Bjelv - st o k kommt Donnerstag zur Vorlesung. Die Sitzung wird nach 7 Uhr geschlossen.

Hus Hanau Stadt und £and<

Hanau, 26. Juni.

Gerichtssaal.

Sitzung Des Schwurgerichts vom 25. Juni.

Vorsätzliche Brandstiftung.

Wie wir gestern bereits berichtet, sitzt auf der Anklagebank der gewesene Wirt des Bootshauses in Fechenheim, daS dem Offenbacher Ruderverein gehörte. Der Angeklagte Friedrich Metzger ist am 18. Februar 1870 in Mälocker, Oberamt Heilbronn, geboren und seit 8. März 1905 verheiratet. Er hat Kaufmann gelernt und war vor seiner Militärzeit an verschiedenen Orten als solcher tätig. Ehe er die Wirtschaft im Bootshause übernahm, arbeitete er 4 Jahre als Buch­halter in einem Wiesbadener Hotel, in welcher Stellung et sich ca. 1600 Mk. gespart haben will. Dieser Umstand spielt bei der Beweisaufnahme eine wichtige Rolle. Am 11. März 1905 übernahm er die Wirtschaft unter der Bedin­gung, daß für den Hektoliter Bier 23,50 Mk. zu zahlen waren, dafür aber keine Miete. Als Kaution mußte er 500 Mk. hinterlegen. Die Wirtschaft ging den Sommer über ganz gut, im Winter aber schlecht, sodaß er schon am 1. Oktober wieder kündigte zum 1. April. Einige Zeit nach der Kündigung ersuchte er um Erlaß der Zahlung für das Bier, so­daß die Kaution dafür aufgebraucht werden konnnte. Im Februwc war diese aufgebraucht und von da an einigte er sich mit bem Verein auf einen Preis von 21 Mk. pro Hektoliter.

Der Angeklagte bewohnte 3 kleine Zimmer, konnte also keine allzu umfangreiche Einrichtung haben. Auch war diese nicht besonders kostbar. Trotzdem versicherte er dieselbe im Oktober zu 4770 Mk. und außerdem die Vorräte zu 1000 Mark. Als das Bootshaus in der Nacht vom 26. zum 27. März gbbraitnte, benahm sich der Angeklagie dabei und hinter­her so verdächtig und verwickelte sich in seinen bezw. mit den Aussagen seiner Frau in so viele Widersprüche, daß er bald darauf unter dringendem Verdacht der Brandstiftung ver­haftet wurde. Der Vorsitzende geht die Ermittelungen im einzelnen mit dem Angeklagten durch. Da angenommen werden muß, zumal er Schulde» für Wein, Zigarren und Likör nicht bezahlte, daß sich der Angeklagte in finan­ziellen Nöten befand und die Erlangung der hohen Versicherungssumme der Beweggrund zur Brandstiftung war, ist die Angabe des Angeklagten auffällig, er habe beim Brand mehrere Hundertmarkscheine verloren, die sich in einer Kiste nebst den Gold- und Silbersachen in seiner Schlafstube befanden. Jedenfalls will er damit bartim, daß er völlig überrascht wurde und nicht einmal diese mehr retten konnte. Von den 1600 Mk., die er sich in Wiesbaden gespart haben will, habe er einen Teil auf der Suche nach einer Wirtschaft ausgegeben, einen Teil zur Anschaffung von Wirtschaftsgegenständen verwendet und nach Zahlung der 500 Mk. Kaution noch ca. 600 Mk. besessen. Davon will er stets einige hundert Mark im Hause behalten haben. Eine Stellung oder eine Wirtschaft hatte er zur Zeit des Brandes, also wenige Tage vor dem Ablauf seiner Küiidigungszeit, noch nicht. Auch eine Wohnung hatte er noch nicht definitiv gemietet. Sein Jahresumsatz an Bier betrug ca. 150 Hekto­liter. Ueber seine Vorräte, die er mit vollen Tausend Mark versichert hatte, kann er Angaben nicht machen. Verschiedene Umstände sprechen aber dafür, daß dieselben, die ja ohnehin bei dem geringen Geschäft nicht groß sein konnten, bei Aus­bruch des Brandes fast ausgezehrt waren. Dem Nachfolger, der die Vorräte mit übernehme» und käuflich erwerben wollte, sagte er, daß er die letzte Flasche Likör dem Vereinsdiener Priester geschenkr^habe und ihm nichts verkaufen könne. Ein Gast wollte einige üage, vorher eine» Wein trinken, bekam aber keinen mit den: Bescheid, daß nur noch eine Flasche im Keller M. Die Ursache des Feuers wollte der Angeklagte in einer mangelhaften Beschaffenheit des Schornsteins oder in einem Mißstände der elektrischen Leitung suchen. Auch verdächtigt« er den Vereinsdiener Priester der Fahrlässigkeit, indem der- selbe an dem sragliche» Abend eine Zigarre im Ankleidr- raum, wo Rauchen verboten ist und auch das Feuer aus- brach, geraucht haben soll. Er habe dies bemerkt, als er gegen 1 Uhr vom Keller kam. Auch als ihm vorgehalten wurde, daß sämtliche Vorstandsmitglieder an jenem Abend ge­sehen haben, daß Priester in dem Ankleideziminer nicht geraucht, bleibt er bei seiner Behauptung. Ueber die Vorgänge in der Brand- nacht gibt der Angeklagte folgendes an: Am 26. März waren die Vereinsmitglieder wieder einmal in den Lokalitäten. Gegen halb 2 Uhr wurden die letzten Gäste von dem Vereinsdiener über bett Main gefahren. Frau Metzger war schon früher schlafen gegangen. Er selber sei noch unten geblieben, habe Gläser geschwenkt, eine Zigarre geraucht und die Zeitung