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Hanauer K Anzeiger
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NterteHShrkch 1,80 M., monatkch 60 M., ^ a*. wattige Montierten mit dem betreffenden Psstaufichlar.
Sie einzelne Dumm« lastet 10 Pfg.
K»iaÜ»nidruck uni» Verlag bet Bnchdruckrrri bä v«â re, WaisenhanseS m Hanau.
General-Anzeiger
Kmiliihes Organ für AM- an» Landkreis Kam.
Erscheint täglich mit Ausnahme der S«m- und Feiertage, mü bAletristischer Beilage.
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Nr. 145 Fernsprechanschlntz Nr. 605. MüNtag dtN 25. JUNI ^ernsprechanschlutz Nr. 605. 1906
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Hierzn „Amtliche Beilage Nr. 9."
Amtliches
Landkreis Ran au. WWntmchWM ho Königliches LnMntönmts.
Wegen Dampfwalzenarbciien wird die Hochstädter Landstraße auf der Strecke vom Bahnhof Wilhelmsbad bis an die Gastwirtschaft „Zur Rosenau" in Kesselstadt für Lastfuhrwerke mit mehr als 20 Ztr. Ladegewicht vom 86. bis einschl. den 36. d. Mts. gesperrt.
Hanau den 23. Juni 1906.
Der Königliche Landrat.
v. Beckerath.
Stadtkreis Ran au. Bekanntmachung.
Es ist in den letzten Jahren leider überall die Wahrnehmung gemacht, daß das malerische Aussehen der Dörfer und Städte im Schwinden begriffen ist. An Stelle der hergebrachten, in einfachen, wirkungsvollen Formen hergestellten Steinhäuser oder der in Holzfachwerk ausgeführten Giebelhäuser, die in der verschiedenen Färbung von Holz und Gefachen, in ihrer Verbindung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken einen reizvollen Anblick bieten, treten nur zuhäufig nüchterne Ziegelbauten, ohne Verputz und Anstrich und ohne jeden Versuch, die Oede ihres Aussehens durch lebendes Grün zu mildern; oder eS entstehen, was ebenso bedauerlich ist, durch allerlei Spitzen und Türinchen und durch angeklebte Zierate in Gips und Zement aufgeputzte Baulichkeiten. Hand in Hand mit dem verschlechterten äußeren Gewände geht nur zu oft eine minderwertige Raumausnutzung und Grundrißbildung zum Schaden der Gebrauchsfähigkeit. Um der Bau- wèise im allgemeinen die nötige Aufmerksamkeit zuzuwenden, und soweit nicht die aus Gründen der Gesundheitspflege, der Feuer- und Verkehrssicherheit erlassenen Baupolizei-Ordnungen im Wege stehen, eine Besserung in der Art des derzeitigen Bauens anzustreben, empfehle ich im Auftrage des Herrn Regierungs-Präsidenten den Herren Architekten und Bauunternehmern die Anschaffung der beiden Werke „Professor Schultze-Naumburg's Kulturarbeiten", Band I Hausbau und Band III Dörfer und Kolonien, Preis 3 und 4 Mk.
Hanau den 19. Juni 1906.
Städtische Polizei-Verwaltung. Der Oberbürgermeister.
Dr. G ebeschu s. 13299
Hus Ran au Stadt und Hand.
Hanau, 25. Juni.
* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkzhr ist auf Helder ausgedehnt worden; ferner ist Großkrotzenburg zum Sprechverkehr mit Miltenberg, Lohr und Karlstadt für die verkehrschwache Zeit zugelassen.
* Postverkehr. Laut dem Amtsblatt des Reichspostamtes werden vom 1. Juli ab die zur Zeit im Orts- und Nachbarortsverkehr bestehenden Ausnahmetarife für Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben aufgehoben. Von diesem Zeitpunkte all sind die bezeichneten Versendungsgegenstände nach der Ferntaxe zu frankieren. Außerdem wird vom 1. Juli ab die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen für je 25 Gramm jedes einzelnen Beilageeremplars von ’/r auf ^s Pfg. erhöht. Die blauen Postkarten können unter Aufklebung von Dreipfennigmarken weiter verwendet werden.
* Das Zigaretterrftettergeseh. Das in Nr. 31 des Reichsgesetzblattes veröffentlichte Zigarettensteuergesetz vom 3. Juni 1906 tritt am 1. Juli ds. Js. in Kraft. Nach diesem Gesetze sind sämtliche Personen, die gewerbsmäßig Zigaretten, Zigarettentabak, Zigarettenhülsen oder Zigaretten- blättchen Herstellen, und ebenso sämtliche Personen, die sich gewerbsmäßig mit dem Verkaufe der angeführten Waren befassen (also auch Zigarren- oder Kolonialwarenhändler, sonne Gastwirte u. s. w., die Zigaretten, Zigarettentabak oder Zigarettenhülsen oder -blättchen verkaufen), verpflichtet, dies der Steuerbehörde (dem Steueramt oder Zollamt, in dessen Bezirke die Fabrik oder die Verkaufsstelle liegt) sofort, jedenfalls aber noch vor dem 1. Juli dieses Jahres anzu- melden. Die Anmeldung der Hersteller von Zigarettentabak, Zigaretten und Zigarettenhülsen hat schriftlich in doppelter
Ausfertigung zu erfolgen und muß auch die Bezeichnung der Waren, die hergestellt werden sowie eine Angabe darüber enthalten, ob und in welchen Räumen etwa auch ein Kleinverkauf der Erzeugnisse stattfindet. Die Hersteller haben gleichzeitig mit der Anmeldung eine Beschreibung der Betriebs- und Lagerräume sowie der damit in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume vorzulegen. Zigarren, Rauchtabak- und Kautabakfabrikanten, die nebenbei Kleinhandel mit Zigaretten betreiben, haben ebenfalls eine Bescheinigung ihrer Kleinverkaufsräume dem Steueramt vorzulegen. Ferner haben sowohl die Hersteller wie auch die Verkäufer und Händler ein Verzeichnis der am 1. Juli dieses Jahres in ihrem Besitze befindlichen Vorräte an Zigaretten, Zigarettentabak, Zigarettenhülsen und Zigarettenblättchen unter Angabe des Kleinverkaufspreises des Zigarettentabaks und der Zigaretten sowie der Stückzahl der Hülsen und Blättchen aufzustellen und spätestens bis zum 7. Juli ebenfalls in doppelter Ausfertigung der Steuerbehörde einzureichen. Für die Anzeigen und Anmeldungen ist ein bestimmtes Formular nicht vorgeschrieben. Im Interesse der Beteiligten wäre es erwünscht, wenn hierauf durch die Preffe hingewiesen würde.
P.A. 28. Mittelrheimsches Kreisturnfest 1906. Soeben wird in den öffentlichen Lokalen unserer Stadt und ihrer weiteren Umgebung das das Fest ankündigende Plakat ausgehängt, welches auch das hauptsächlichste der Festordnung mitteilt. Dieses Plakat nach einem Entwurf des Malers W. Fr. Mißet in der Kunstanstalt von Heinr. und Aug. Brüning, hier hergestellt, macht Lei einsachsten Mitteln es sind nur drei Farben — Schwarz, Gelb und Dunkelgrau, alle als Flächen behandelt — verwendet, nicht nur einen künstlerisch sehr wirksamen und dem Auge gefälligen Eindruck, es ist auch durch seine eigenartige Farbenzusammenstellung ganz besonders zur Erfüllung seines Hauptzwecks, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, geeignet. Auf breiter tiefgrauer Fläche, die sich oben als Schattenriß Hanaus mit dem eigenartigen hohen Satteldach der Französischen Kirche vom gelben Horizont scharf abzeichnet und unten durch die in Gelb ausgesparte Ueberschrift und den übrigen Text in Schwarz belebt wird, tritt uns höchst wirkungsvoll ganz in Weiß die Gestalt eines im Dauerlauf begriffenen jugendlichen Turners entgegen, so schon auf weite Entfernung die Art des Festes verkündend. Eine Umrahmung von Eichenlaubgewinden in Gelb und Weiß schließt das Ganze harmonisch ab. Auch die V e r k a u f s st e l l e n f ü r D a u e r - F e st- karten (siehe Anzeigenteil unserer letzten Nummer) sind durch solche Plakate mit entsprechender Unterschrift kenntlich gemacht.
* Oèffentlicher Wetterdienst. Unter dieser Ueberschrift sieht man seit Mitte Juni bei allen Reichs-Telegraphen- anstalten, auch an den kleinsten Landorten, die täglichen Wettervorhersagungen ausgehängt, welche für Hessen-Nassau und Waldeck von der mit der Landwirtschaftsschule in Weilburg verbundenen Wetterdienststelle herausgegeben werden. Auf Grund eines weitverzweigten meteorologischen Nachrichtendienstes wird in Weilburg täglich 11 Uhr vormittags die Vorhersage für gewisse erfahrungsgemäß unter gleichen Witterungseinflüssen stehende Bezirke ‘für den folgenden Tag fertiggestellt und nach allen Richtungen telegraphisch befördert, sodaß sie bei sämtlichen Orten mit Telegraphenanstalt — im Ober-Postdirèktionsbezirke Cassel über 800 Orte — gegen 12 Uhr mittags zum Aushang gelangt. Man ist also‘in der Lage, sich von 12 Uhr mittags ab über die Wetteranssichten für den folgenden Tag in möglichst sicherer Weise zu unterrichten und danach etwa vom Wetter abhängige Verfügungen für den nächsten Tag zu treffen, was insbesondere für dieLandwirtschaft, in dcrenJnteresse in ersterLiniedieEinrichtungliegt.von besondererWichtigkeitist. Aber auch für andere Berufsstände und für Privatpersonen ist die aus den Wettervorhersagen gewonnene Kenntnis über das am folgenden Tage voraussichtlich einUetende Wetter von schätzbarem Wert und großer Annehmlichkeit. Wie wir hören, bringen sowohl Reich als Staat für die in diesem Jahre zum ‘ersten Male getroffene Einrichtung eines sich über das ganze Reich erstreckenden Wetterdienstes nicht unerhebliche Opfer, die eine Million Mark überschreiten dürften und wovon das Reich die Kosten der telegraphischen Beförderung und die Einzelstaaten die übrigen Kosten tragen. Gegenüber dieser beträchtlichen Summe fallen den Gemeinden nur die Kosten für die Anschlagsvorrichtungen zur Last, welche auch zum gleichzeitigen Aushange von 3 Wetterkarten der letzten 3 Tage dienen und die für jeden Anschlagskasten 9 Mark betragen. Da diese Kosten nur einmal aufzuwenden sind, während die erheblichen Kosten des Wetterdienstes sich jährlich wiederholen, so wird von den beim Wetterdienst beteiligten Reichs- und Staatsdienststellen im Interesse der Ordnung Wert darauf gelegt, daß sich die Gemeinden der Aufwendung der einmaligen geringen Kosten für die Anschlagsvorrichtungen nicht entziehen.
* Hrmaitsr Rudergesellschaft 1879. Beider gestern in Frankfurt a. M. abgehaltenen Regatta hatte unsere Hanauer Rudergesellschaft 1879 3 Rennen gemeldet und ergab der erste Tag im Vorrennen folgendes Ergebnis:
1. Abteilung: Hanauer Rudergesellschaft 1879 1. Boot Ludwigshafener Ruder-Verein 2. , Frankfurter Ruder-Gesellsch.Oberrad 3. „ Offenbacher „ „ Undine 4. „ Karlsruher Ruderklub Salamander 5. „
2. Abteilung: Mannheimer Ruder-Club 1 • * Höchster Nassovia 2. „ Frankfurter Ruder-Verein 3. „ Rudersport Teutonia Frankfurt 4. „ Hauptrennen:
1. Mannheimer Ruderklub 8 Minuten Vs Sek.
2. Hanauer Rudergesellfchaft 1879 8 „ 2M <
3. Ludwigshafener Ruderverein 8,10 „ y „
4. Höchster Nassovia" 8,10 „ „ 'M „ Hanau führte über die ganze Strecke mit einer Länge, wurde aber in Folge einer Sturzwelle, die dem L-chlagmann das Ruder aus der Hand schlug, im Ziel mit 1/s Sekunde von dem Mannheimer Ruderklub überholt. Hanau startet außerdem heute im Achter und wünschen wir der regen und fleißigen Mannschaft von Herzen alles Glück.
* Die verbrannten Ulanenpferde. Als sich das Hanauer Ulanen - Regiment auf dem Truppenübungsplatz Griesheim bei Darmstadt befand, brach am 30. Mai kurz nach Mitternacht im Stall 30 Feuer aus, das mit rasender Schnelligkeit um sich griff und in kurzer Zeit die ganze Baracke zerstörte. Von den im Stall besiirdlichen Pferdeir konnten nur einige Offizierspserde, die sich in besonderen Verschlagen befanden, gerettet werden, einunddreißig Dienstpferde nebst Zaum- und Sattelzeug und viele Futtervorräte sind verbrannt. Die beiden Urheber des Unglücks, das, wie sich sofort herausstellte, auf eine grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, standen am Samstag vor dem Kriegsgericht der 21. Division. Es waren das die Ulanen Otto Schwab und Reinhard Stroh I, beide von der dritten Schwadron. Schwab, der im ersten Jahre dient, hatte von H — 1 Uhr Stallwache. Stroh dient im dritten Jahr und ist Krümperkutscher. Er hatte ein paar Offiziere in Darmstadt abgeholt und kam nach Mitternacht mit dem Fuhrwerk zurück. Mit Hilfe des Schwab spannte er aus, führte die Pferde in den Stall und wollte sich nun nicht in seine Baracke, sondern in den Stall zum Schlafen legen, weil er am andern Morgen wieder früh aufstehen mußte. Im Stall sollten zwei Laternen brennen, aber die eine Laterne war ausgegangen. „Du kannst mir einmal leuchten", sagte der Krümperkutscher zu dem Rekruten, und als dieser erwiderte, er habe keine Streichhölzer, gab er ihm eine Schachtel schwedischer Hölzer. Schwab zündete nun einige Streichhölzer an, bei deren Schein Stroh sich ein Lager zurechtmachte und sich dann schlafen legte. Schwab ging aus dem Stall wieder auf seinen Posten. Nach einiger Zeit wurde Stroh dadurch wach, daß ihm ein Funken auf die Stirne fiel. Er sprang auf und bemerkte, daß es um ihn brannte. Durchs Fenster sprang er ins Freie und rettete dann noch einige Pferde. Gleichzeitig hatte Schwab das Feuer bemerkt und die Wache alarmiert. Aber in wenigen Minuten war bereits der ganze Stall ein Flammenmeer. Es kann kein Zweifel darüber sein, daß der Brand durch ein achtlos weggeworfenes Streichholz entstanden ist, das noch brennend ins Stroh gefallen war. Der entstandene Schaden beläuft sich, abgesehen vom Gebäude, auf etwa 45 000 Mk. Da es verboten ist, im Stall Streichhölzer anzuzünden, so lautet die Anklage gegen Stroh auf Anstiftung zum Ungehorsam, gegen Schwab auf Ungehorsam gegen einen Dienstbefehl, wodurch ein erheblicher Nachteil entstand, in Verbindung mit fahrlässiger Brandstiftung. Beide Angeklagte haben den Tatbestand von vornherein zugegeben. Das Urteil lautete, wie die „Frkf. Ztg." meldet, gegen Schwab auf sechs Monate und gegen Stroh auf fünf Monate Gefängnis. Stroh, der sich auf freiem Fuße befand, wird sofort verhaftet.
Jg. Ein wolkenbruchartiger Regen ging gestern mittag in Veitshöchheim oberhalb Würzburg und Umgegend nieder, überschwemmte den Eisenbahndalum und richtete in den Gärten und auf den Feldern ungeheuren Schaden an.
* Ertränkt hat sich in Langenselbold eine 13jährige Fabrikarbeiterin in der sogen. Walchlache. Ueber den Beweggrund verlautet nichts bestimmtes. Freitag abend entfernte sich das Mädchen aus der elterlichen Wohnung, Samstag abend wurde cs als Leiche geländet.
* Maivwafferwârme aenern abend 17 Grad.