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Hanauer K Anzeiger

vq«g»prett, BieMiW 1,80 ant, monatlich «0 Mg., für «* »LEs« Abonnenten mit dem betreffenden Psstaufschlaß, Di« einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdrucker« del »«eie. e». Waisenhauss in Hanau.

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AMilhts Orga« für Stob vnd Faadkreir Kaan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, belletristischer Beilage.

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Terautworü. Rebrlteur : *. Schrecker m Hau«

Nr. 142 Fernsprechanschlich Nr. 605.

Donnerstag den 21. Juni

^rrttsprechanschlittz Nr. 605. 1906

Amtliches.

Landkreis Fjanau. KekamtUchMgen des Königlichen Lnndrntsnmts.

Die Herren Bürgermeister ersuche, falls die Gemeindekaffen während der diesjährigen Rabenvertilgung Schußprämien ge­zahlt haben, die Fordcrungsuachweise bis spätestens den 35. JNtti d. Js. einzureichen.

Hanau den 19. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

A 3018 v. Beckerath.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Abänderung zur OrZmmg betreffend die Erhebung einer Hundesteuer vom 29. März 1899.

Auf Grund der Beschlüsse des Magistrats vom 13. März 1906 und der Stadiverordneten-Bersammlung vom 12. April 1906 wird in Gemäßheit der W 16, 18 und 82 des Kom- munalabgabeu-Gesehes vom 14. Juli 1893 und des § 13 der Städte-Ordnung für die Provülz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 der § 1 der für den Bezirk der Stadt Hanau unter dem 29. März 1899 erlassenen Ordnung über die Erhebung einer Hundesteuer dahin abgcäudert, daß die Steuer für einen Hund 20 Mk. rind beim Halten mehrerer Hunde für jeden weiteren Hund 30 Mk. jährlich beträgt.

Diese Abänderung tritt mit dem l.âril 1906 in Kraft. Hanau. den 20. April 1906.

Der Magistrat.

gez. Dr. Gebeschu s. "

Genehiniguug des Bezirksausschusses von: 10. Mai 1906. V. A. 1099'

Zustimmung des Ober-Präsidenten voin 26. Mai 1906 Pr. 5416.

Wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Hanau den 18. Juni 1906.

Der Oberbürgermeister.

Du Geb e s ch u s. 13049

Bekanntmachung.

betreffend: Maßregeln zur Abwebr und Unterdrückung der Schweinepest.

Nachdem bei einem aus Hannover eingeführten, ivahr- scheinlich aus dem Großhandel stammenden Ferkeltrausport im Kreise Alsfeld die bösartige Form der Schweiueseuche (Schweinepest) festgestellt worden ist, werden hierdurch unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 11. Juli 1904, wiederholt veröffentlicht am 12. März 1905, auf Grund des Absatzes B des Amtsblatts Großh. Ministeriums des Innern vom 17. Juni 1904 zu Nr. M. d. J. 12331, Ihnen mit- geteilt durch unser Amtsblatt Nr. 12 vom 11. Juli 1904, nachfolgende Anordnungen mit dem Anfügen getroffen, daß Zuwiderhandlungen dagegen nach ^ 65 Ziffer 2 und 66 des Reichsviehseuchengesetzes mit Geldstrafe oder Haft, wissent­liche Verletzung bieder Anordnungen aber gemäß § 328 R.- St.-G.-B. mit Gefängnis bestraft werden.

§ 1. Alle von Schweinehändleru zum Einstellen von Zucht-Einlegeschweiueu und Ferkeln benutzten Stallungen und Räume unterliegen der Beaufsichtigung durch den Kreis- veterinärarzt (§17 des Reichsgesetzes) und sind diesem und der Ortspolizeibehörde anzumelden.

8 2. a) Die in das Großherzogtum eingeführten Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel unterliegen einer Quarantäne in besonderen Räumen, nach denen sie von der Grenze oder von der Eisenbahnstation ab, an der sie zur Ausladung kommen, auf kürzestem Weg in Wagen zu verbringen sind. Hiervon ist der Ortspolizeibehörde und dem Kreisveterinäramt alsbald Mitteilung zu machen. Erst dann, wenn die Schweine 12 Tage nach ihrer Einführung in das Landesgebiet in Quaran­täne gehalten und während dieser Zeit frei von der Seuche geblieben sind, dürfen sic in landw. Betriebe eingestellt werden.

JBei Schweinen, die in Transporten von mehr als 50 Stück mit der Eisenbahn ankommen, wird die 12lägige Frist auf eine ütägige Herabgesetzt, vorausgesetzt, daß die Schweine­transporte vollzählig in einem und demselben Gehöfte unter- gebracht werben.

Sind in einem zur Quarantäne bestimmten Gehöfte neu­kingeführt« Schweine eingestellt worben, bevor die früher ein­

gestellten daraus entfernt sind, so unterliegen die letzteren von da ab von neuem der 12- bezw. Stägigen Quarantäne.

b) Personen, die in das Großherzogtum eingeführte Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder in Erfüllung eines Ueberlieferungsver­trages transportieren ober transportieren lassen oder einer andern Person zum Transport übergeben, müssen mit einem amtlichen Zeugnis versehen sein, durch das der Nachweis er­bracht wird, daß die Schweine der unter a) vorgeschriebenen Quarantäne unterlegen haben.

c) Schweineiransporte, welche in das Großherzogtum ein­geführt und innerhalb zwei Tagen aus diesem wieder ausge­führt werden, unterliegen den Bestimmungen unter a) und b) nicht, wenn sie während dieser zwei Tage nicht in Gehöfte eingestellt werden, in denen andere Schweine sich befinden. Solche Schweinetransporte müssen unter Angabe von Ort und Zeit der Einführung der Ortspolizeibehörde desjenigen Orts augemeldet werden, in dem sie zur Einstellung kommen sollen. Ueber die erfolgte Anmeldung hat die Ortspolizei­behörde eine Bescheinigung zu erteilen, in die außer dem Namen des Einführenden und Ausführenden die Zahl der zu trans­portierenden Schweine, sowie der Ort und die Zeit der statt­gehabten Einführung und der beabsichtigten Ausführung ent­halten sein muß.

§ 3. Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel, welche aus in dem Großherzogtum befindlichen, unversenchten Zuchten stam­men, unterliegen den Beschränkungen im Transport nicht, doch müssen Personen, welche diese Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs ober in Erfüllung eines Ueber­lieferungsvertrags transportieren ober transportieren lassen ober einer anderen Person zum Transport übergeben, mit einem amtlichen Nachweis, über die..Herkunft der Schweine versehen.sein. Unter den gleichen Voraussetzungen werden auch Einlegeschweine und Ferkel, die ans unversenchten Zuchten der preußischen Orte Espa, Weiperfelden, Cleeberg, Brand­oberndorf, Hasselborn im Kreise Usingen, und aus den preußischen . Orten Ebersgöns, Ober-Kleen, Nieder-Kleen, Dornholzhausen, Volukircheu, Ober-Wetz,Nieder-Wetz, Griedel­bach, Kröffelbach, Kraftsolms, Ober-Quembach, Nieder-Onem- bach, Hochelheim und Hörnsheim im Kreis Wetzlar stammen, auf den Butzbacher Schwcinemärkten zugelasscu.

§ 4. Die unter § 2 bis 3 vorgeschriebenen Zeugnisse müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

a) die gemäß § 2b verlangten Zeugnisse sind durch den Kreisveterinärarzt auszustellen und müssen stets Angaben über Zahl, Alter und Herkunft der Schweine, sowie darüber enthalten, wann, wo und durch wen diese in das Groß­herzogtum eiugeführt worden sind imb wo sie der Quaran­täne unterlegen haben.

b) die nach § 3 verlangten Zeugnisse sind von der Orts­polizeibehörde des Herkunftsortes der Schweine auszustellen und müssen Ort und Zeit des. Erwerbs der Schweine, bereit Alter und Zahl und die Namen der Besitzer angeben, deren Zuchten sie entstammen.

§ 5. Die aus der Durchführung der §8 15 erwach­senden Kosten fallen, soweit es sich um die Ueberwachung von Schweinetransporteu und um bic Ausstellung von Zeng- niffen handelt, dem Besitzer zur Last.

8 6. Die nach Maßgabe dieser Bekauntmaâniug auszu- siellenden Zeugnisse sind, insoweit sic stempelpflichtig sein sollten, auf Grund des Art. 10 des Urknndcnstempelgesetzes vom 12. Aug. 1899 mit Rücksicht auf das hierbei vorliegende veterinär-polizeiliche Interesse von Großh. Ministerium des Innern für stempelfrei erklärt worden.

Friedberg den 12. Juni 1906.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

J. D.: Werne r. V 4508

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

G e f ü u d e n: 1 Portemonnaie mit etwas über 1,60 Mk., 1 schwarze Reisetasche, 1 Heft (Austritt aus der Landeskirche), 1 kleines schwarzes Portemonnaie mit 7 Pfg. und mit einer kleinen Photographie.

Verloren: 4 Oriskrankenkassenmarken, u Stück 75 Pfennig.

Zugela u s e n : 1 brauner Jagdhund.

Hanau den 21. Juni 1906.

Hus Hanau Stadt und £and.

Hanau, 21. Juni.

Beamten-Personalnachrichten.

©mannt: die Landrichter Küntzel und Avena­rius in Cassel zu Landgerichtsräten, der Amtsrichter Wert- tz ei in in Fulda zum Amtsgerichtsrat. die Rechtskandidaten

Katz und Rudolph zu Referendaren, der Aktuar V etter zum Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Hilders.

U eberwies en: der Regierungsassessor Gorins dem Landrate zu Schmalkalden zur Hilfeleistung in den landräi- lichen Geschäften.

Verliehen: dem Schafmeister Heinrich Seitz zu Domäne Schafhof . im Kreise Ziegenhain das Allgemeine Ehrenzeichen.

In den Ruhestand versetzt: der Hegemeister Schütrumpf in Ädelshausen vom 1. Juli ab, der Erste Gerichtsdiener bei dem Landgericht, Botenmeister Croll in Cassel.. .----------

* Pfarrftellen. Zur Erledigung fommen die Pfarr­stellen in Sand (Klasse Gudensberg), Großenenglis (Klasse Borken) und Rauschenberg (Klasse Franken­berg). Bewerbungen sind an das Königl. Konsistorium in Cassel zu richten.

* Das Ettde der blauen Postkarte soll schon am 1. Juli erfolgen. Der Reichstag hat bekanntlich die Er­höhung der Postkarten im Orts-Verkehr von 2 auf 5 Pfg. beschlossen, und zwar in Form einer Resolution an den Reichskanzler. Dem soll nun schon vom 1. Juli ab ent­sprochen werden; Postkarten im Orts- wie im Fernverkehr- werden also gleichmäßig 5 Pfg. kosten. Natürlich können die blauen Postkarten nach Hinzukleben einer 3 Pfg.-Marke benützt werden.

* Einzahlurtgskttrs für Pastanweisimgrn nach dem Siuslande.' Vom I.Juli ab wird der Einzahlungs- kurs für die in der Frankcnwährung auSzustcllenden Post­anweisungen (nach Belgien, Frankreich, Italien u. s. w.) am 100 Fres. = 81 Mk. 40 Pfg., für die Postanweisungen nach Rumänien auf 100 £,ei 81 Mk. 40 Psg., und für die in britischer Währung auszustellenden Postanweisungen (nach Großbritannien, den meisten britischen Kolonien)'auf 10 Pfund Sterling = 205 Mk. festgesetzt.

* Paritätischer Arbeitsnachweis. Im Kreise Offenbach a. M. wurde am 1. Januar 1905 durch den Kreistag ein paritätischer Arbeitsnachweis ins Leben gerufen, lieber den Erfolg gibt der erste Jahresbericht erfreuliche Mit­teilungen. Der Kreisarbeitsnachweis besteht aus der Zentral­stelle mit dem Sitz in Offenbach und je einer Lokalstelle in sieben größern Gemeinden des Kreises Offenbach. Die Ver- waltungskommission setzt sich zusammen aus Beisitzern der Gewerbegerichte und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeit- nehmer unter dem Vorsitze des großtzerzogl. Kreisrates. Der Arbeitsnachweis vermittelt unentgeltlich Arbeit an gelernte und ungelernte Arbeiter. Seit dem 1. August 1905 ist seine Tätigkeit auch auf die Vermittlung von Stellen für weibliche Personen (gewerbliche Arbeiterinnen, mit Einschluß der sogenannten unständigen Arbeiterinnen) ausgedehnt. Durch die Verwaliungskommission ist auch die Auszahlung von Arbeitslosen- und Reifeunterstützung in den Geschäftsräumen der Zentralstelle gestattet, wovon die Gewerkschaft der Leder­arbeiter schon Gebrauch gemacht hat. Der Kreisarbeitsnach­weis ist Mitglied des Verbandes dentscher Arbeitsnachweise und gehört dein Verbände der öffentlichen Arbeitsvermitt- lungsstellen der Rhein-Maingegend an. Im Berichtsjahre wurden 4438 offene Stellen gemeldet, 7341 Stellen gesucht und 3577 Stellen vermittelt; der monatliche Durchschnitt beträgt hiernach fast 300 vermittelte Stellen, und es treffen im Jahresdurchschnitt auf je 100 offene Stellen 80,6 befette Stellen, auf je 100 Arbeitsgesuche 48,7 besetzte Stellen und auf je 100 offene Stellen 165,4 Arbeitsgesuche. Dem Be- ricbie sind beigefügt eine Uebersicht über den Geschäftsgang des Arbeitsnachweises in den einzelnen Monaten, eine über­sichtliche Darstellung von Arbeitsangebot, Arbeiisnachfrage und Vermittlung in den einzelnen Monaten und für die eiu- zelnen Berufsgruppen sowie das Statut /und die Geschäfts­ordnung des KreisarbeitsnachweiscS.

* F-ahrradviebstastl. Gestern mittag wurde sein Bureaudieuer H e r b e r t dahier ein Fahrrad, das er an das Postgebäude angelehnt batte, entwendet. Bei bent Fahrrad (Marke Phänomen") war die Fabiknummer ansgekratzi.

* Todessturz. Gestern vormittag gegen 10 Uhr er­eignete sich an dem Neubau M. Herty in Klein-Steinheim ein schwerer Unglücksfall. Zimmerleute waren mit dem Auf­schlagen des Daches beschäftigt, unter ihnen der 19jährige Bassermann aus Langenselbold. Plötzlich rutschte der Letztgenannte aus, stürzte in die Tiefe und war augenblicklich eine Leiche.

88 Heimatpflege- und Volkstrachtenfeft in Butzbach. Die mit dem Feste verbundene, bereits ant 10. Juni eröffnete, reichhaltige Ausstellung für ländliche Kunst- bestrebungen, die sich andauernd regen Besuches zu erfreuen hat, bleibt noch für einige Wochen geöffnet.