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viatüjâhrlich 1^0 MI., moualüch 60 Wg., für m* »«arge ajonnotten mit dem betreffend nr PostaufjchteS.

Die cixzeloc Rrmrwer kostet 10 U«.

»tatieatorud rmb Verlag der Buchdrrukeret de« serera. e». W-iserchause» in Hamm.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stabt- gab ZanLKtis Kama.

Erfchemt täglich mit Ausnahme her S«n- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. Ul ^ernsprecharrschlus; Nr. 605» MittWülh dtN 20. JUNi

Fernsprechanschlutz Nr. 605»

1906

Amtliches.

Stadtkreis k^anau.

Die Sternheimerstratze zwischen Krämersstaße und Langstraße wird wegen Neupflasterung vom 22. -. Mts. ab auf die Dauer von zwei Wochen für den öffentlichen Fährverkehr gesperrt.

Hanau den 19. Juni 1906.

Königliche Polizei-Direktion.

P 5224 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.

Stadt- und Landkreis Ijanau*

Am Donnerstag den 21. d. Mts., von 12 bis 1 Uhr mittags, wird der Königliche Gewerbe-Inspektor Dr. Schroeder aus Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Ar­beitnehmern Gelegenheit zu Besprechungen geben.

Hanau den 19. Juni 1906.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

P 5214 I. V.: Siemon, Reg.-Affeffor.

Landkreis Fyanau.

BeküMimchMgen des Mgli-en Lauhratsamts.

In Hüttengesäß ist die Schweineseuche erloschen. Die Geböftssperre ist aufgehoben.

Hanau den 19. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

f 4519 J. A.: Conrad, Kreissekretär.

In Marköbel sind die Backsteinblattern erloschen. Die Gehöftsperre ist aufgehoben.

Hanau den 19. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

V 4481 I. A. Conrad, Kreissekretär.

Der Schlachtvieh- und Fleischbeschauer im Bezirke Marköbel (mit Baiersröderhof) Friedrich Meerbott hat sein Amt niedergelegt. An seiner Stelle habe ich dem Trichinen- schauer Heinrich Martin Gärtner zu Marköbel die Schlachtvieh- und Fleischbeschau im genannten Bezirke wider­ruflich übertragen.

Hanau den 18. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

V 4270 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 5 der Allerhöchsten Verordnung über eie Polizei-Verwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867, sowie des § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses zur Sicherung de? Verkehrs von Arbeitszügen auf der im Bau begriffenen Nebenbahn VilbelHeldenbergenWindecken für die Ge­meindebezirke Windecken, Kilianstädten, Ober­dorfelden, Niederdorfelden und Gronau, so­wie für den Gutsbezirk Dottenfelderhof folgende Polizeiverordnung erlassen:

S 1.

Das Betreten des Eisenbahnkörpers, der dazu gehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen ist ohne Erlaubniskarte nur der Aufsichtsbehörde und deren Organen, den in der Ausübung ihres Dienstes befindlichen Forstschutz-, Zoll-, Steuer-, Telegraphen-, Polizeibeamten, den Beamten der Staatsanwaltschaften und den zur. Rekog­noszierung dienstlich entsendeten Offizieren gestattet; dabei ist jedoch die Bewegung wie der Aufenthalt innerhalb der Fahr- und Rangiergleise zu vermeiden.

Das Publikum darf auf der vorbezeichneten Bahnstrecke vaS Gleis nur an den zu den Ueberfahrten und Uebergängen bestimmten Stellen überschreiten und zwar nur solange als die Annäherung eines Zuges nicht bemerkbar ist. Dabei ist jeder unnötige Verzug zu vermeiden. Es ist untersagt, die Absperrungsvorrichtungen oder sonstigen Einfriedigungen eigen­mächtig zu öffnen, zu überschreiten oder zu übersteigen, oder »twas darauf zu legen, oder zu hängen.

8 2.

Das Hinüberschaffen von Pflügen, Eggen und anderen Geräten, sowie von Baumstämmen und Gegenständen über »ie Gleise darf, sofern solche nicht getragen werden, nur auf Wagen oder untergelegten Schleifen erfolgen.

§ 3.

Fußgänger, Reiter und Führer von Fuhrwerk und Vieh haben bei Annäherung eines Zuges sich nebst dem geführten Fuhrwerk und Vieh zeitig und jedenfalls sofort, nachdem von dem Lokomotivführer das Zeichen dafür gegeben ist, soweit von dem Bahngleise zu entfernen, daß ein Zusammenstoß oder eine Berührung mit dem Zuge nicht herbeigeführt wer­den kann.

Für das Betreten der Bahn und der dazu gehörigen An­lagen durch Vieh bleibt derjenige verantwortlich, welchem die Aufsicht über dasselbe obliegt.

$ 4.

Alle Beschädigungen der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen mit Einschluß der Telegraphen, sowie der Betriebs­mittel nebst Zubehör ingleichen das Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Sachen auf den Bahnkörper oder das Anbringen sonstiger Fahrhindernisse sind verboten, ebenso die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweichvorrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen.

8 5. .

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizei­verordnung werden, sofern nicht nach den allgemeinen Straf­bestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geld­strafe bis zu 30 Mark oder im UnvermögenHalle mit ver­hältnismäßiger Haftstrafe geahndet.

§ 6.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juli d. Js. in Kraft und erlischt am Tage der Eröffnung des Betriebs der Nebenbahn.

Hanau den 18. Juni 1906.

Der Königliche Landrat.

V 4512 v. Beckerath.

Hus F)anau Stadt und Tand.

Hanau- 20. Juni.

* Sprechstunde des Gewerbeinspektors. Der Königliche Gewerbe-Inspektor aus Fulda wird am Donners­tag den 21. d. Mts., von 12 bis 1 Uhr mittags, in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Gelegenheit zu Besprechungen geben.

* Besondere Ferienzüge werden auch in diesem Jahr von der Eisenbahnverwaltung wieder eingelegt werden.

* Schnlstotiftik. Heute finden in allen preußischen Schulen schulstatistische Erhebungen statt. Sie beziehen sich auf die persönlichen Verhältnisse der einzelnen Lehrpersonen und auf die Schüler. Bei letztern sind Angaben über das Religionsbekenntnis, über die Sprache in der Familie, über das Fehlen wegen körperlicher und geistiger Mängel und die Klassenstärke zu machen.

* Keuersgefahr durch die Eisenbahn. Die Königl. Eisenbahndirektion zu Frankfurt a. M. erinnert daran, daß Landbesitzer die Lagerung von Heu und die Aufstellung von Getreidegarben in der Nähe des Bahnkörpers möglichst einschränken und nicht länger ausdehnen, als zum Trocknen unbedingt nötig ist, um die Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Lokomotiven oder durch Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten.

Für die Reichstastsersatzwahl in Rinteln-Hof­geismar haben die Sozialdemokraten wiederum Vetterlein- Helmershausen aufgestellt.

* Nicht beschlutzfähig. Sowohl in Fulda als auch in Hersfeld mußten am Montag die angesetzten Stadt- vcrordnetensitzungen ausfallen, da in beiden Fällen eine be­schlußfähige Anzahl von Mitgliedern nicht erschienen war.

* Aenersgefahr. In einem Eierlager am Paradeplatz entstand gestern mittag Feuer. Durch eine in das Lager ge­stellte brennende Petroleumlampe war ein darüberhängender Korb in Brand geraten. Das Feuer drohte sich auszudehnen, als noch zu rechter Zeit Nachbarn die Gefahr bemerkten und nun einige Personen Wasser herbeischleppten und das Feuer dämpften.

Jg. Unfall. Bei der Hanauer Kunstseidefabrik in Groß-Auheim sind schon mehrere Wochen Leute einer aus­wärtigen Firma mit Brunnenbohren beschäftigt. Gestern nachmittag, als die Arbeit zu Ende ging und der Vorarbeiter mit seinen Leuten die Ausschachtung herausnehmen wollte, passierte gegen 6 Uhr einem der Arbeiter das Unglück, daß beim Hernusziehen der Dielen eine große Erdmasse sich löste, die den Mann bis an den Kopf begrub. Sämtliche anwesende Seuse, sowohl der Direktor der Fabrik als auch das Arbeiter­personal machten alle Anstrengungen, den Mann aus seiner

gefährlichen Situation zu befreien. Nachdem die Dämmerung hereingebrochen und der Mann noch nicht befreit war, wurde die freiwillige Feuerwehr alarmiert, die infolge des großen Andrangs der Bevölkerung den Platz absperrte und auch mit Fackeln beleuchtete. Mit großer Mühe gelang es gegen halb 12 Uhr den verschütteten Mann aus seiner gefährlichen Lage zu befreien und heraufzuziehen. Scheinbar hat er keine ge­fährlichen Verletzungen davon getragen.

* Goldhehlerei. Am 2. Juli hat sich der selbst, ständige Goldarbeiter S t. vor der Strafkammer des hiesigen Königl. Landgerichts wegen Hehlerei zu verant­worten.

* Kâthchen Paulus wird am nächsten Sonntag ihre zweite diesjährige Luftballon-Auffahrt vom Zoolo­gischen Garten in Frankfurt aus unternehmen. Sie wird sich dabei wieder des merkwürdigen Apparates bedienen, der sie bei der ersten Fahrt zunächst nach Süden und dann über den Wolken nördlich bis nach Vilbel getragen hat. Freilick ist der sogenannte japanische Kasten - Drachen von keinem Einfluß auf die Selbstbestimmung der Fahrrichtung, aber er bewirkt eine gewisse Ruhe in der Bewegung, wie sich dies bei der Auffahrt im Mai schon zeigte, und gewährt durch seine Schwebefähigkeit bei der Entleerung des Ballons eine große Sicherheit für die Landung. Der Eintritts­preis beträgt an dem Tag für den Zoologischen Garten 50 Pfg, (Kinder 25 Pfg.) und für das Aqua­rium mit Reptiliensaal 20 Pfg. für alle. Abon­nenten haben bei Vorzeigung ihrer Karten freien Eintritt.

* Mainwasserwärme gestern abend 16'/, Grad.

Gerichtssaal.

Sitzung -es Schwurgerichts vom 19. Juni. Giftmordversuch.

(Schluß.)

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob denn in den beiden ersten Fällen jemand ander?. hätte unbemerkt ins Zimmer gekonnt während der Abwesenheit der Frau, erklärte der Angeklagte, daß dies ausgeschlossen sei. Acht Tage nach dem letzten Vorfall fand die Frau in dem verschlossenen Vertikow ihre? Mannes, das sie durch einen Schlüssel ihres Nachbars öffnete, um sich zu überzeugen, wie viel Geld sie besäßen, in einer Ecke ein Fläschchen mit roter Phosphorsäure und dies brachte natürlich ihren Verdacht zur Gewißheit. Sie verließ darauf ihren Mann und er­stattete Anzeige. Wie das Fläschchen in das Vertikow ge­kommen, behauptet der Angeklagte nicht zu wissen. Er habe es nicht hineingestellt. Auf den Vorhalt deS Vorsitzenden, ob er denn behaupten wolle, die Frau habe die Suppe selbst gefärbt, den Phosphor in den Kaffee und in die Suppe und das Gemüse getan, um ihn des Giftmordes beschuldigen zu können, sagt er, er verdächtige seine Frau nicht. Hier wird ihm ein Brief vorgehalten, den er aus der Unter­suchungshaft an seine Frau geschrieben, und worin er diese gebeten, alles auf sich zu nehmen und zu sagen, sie habe aus Eifersucht gehandelt. Sie solle sagen, den Phosphor habe sie durch Auflösen von Streichholzköpfen gewonnen und das Fläschchen dann ins Vertikow gestellt. Diesen Brief will er geschrieben haben, um nicht länger in Untersuchungshaft zu sitzen. Die Art der Phosphorgewinnung habe er durch die Vorhaltungen des Untersuchungsrichters erfahren. Als kurz vor seinerVerhaftung sein Schwager den Ver­such macht«, ihn zu einer Aenderung seines Verhaltens zu be­stimmen, damit die Ehegatten weiter zusammenleben konnten, sagte er diesem, mit der Frau könne er nicht mehr zusammen- leben. Dies will er natürlich auch nicht gesagt haben, son­dern nur, daß seine Frau sich ändern solle, dann würde er es auch.

Es folgt die Vernehmung der Ehestau, die auf den Vor­halt, daß sie ihr Zeugnis verweigern könne, erklärte, dies ab­geben zu wollen, auch nachdem ihr gesagt war, daß sie hinterher vereidigt würde. Anfangs Habers die beiden ' Gatten in gutem Einvernehmen mit einander gelebt, bis eine Ent- fremdung eintrat'. Einen Grund hierfür wußte sie nicht, bis sie Kenntnis von den anderweiten Verhältnissen ihres Mannes bekam. Ihre Schilderungen der drei Vor­gänge, die der Anklage zu Grunde liegen, entspricht so ziem­lich dem, was gestern bereits im Bericht über die Ver­nehmung des Angeklagten enthalten war. Beim ersten Fall sei ihr ein Verdacht noch nicht gekommen, erst beim zweiten und dritten Fall seien ihr Gedanken aufgetaucht darüber, daß ihr Mann mit der Sache in Verbindung stehen könne, doch habe sie immer wieder geglaubt, die Gefühle und baS Benehmen desselben würbe" sich ändern. Besonders ihrer Kinder willen habe sie den Gedanken einer Trennung von sich gewiesen. Es sei auch noch öfters vorgekommen, daß Speisen oder Getränke ein verdächtiges Aussehen oder einen verdächtigen Geruch hatten, doch habe sie da die Sachen ein­fach weggeworfen. Die Gewißheit van der Täterschaft ihre? Mannes habe sie erhalten, als sie das Fläschchen im Vertikow fand. Eine Anzeige habe sie aber auch da nicht gewünscht.